Die Stimmenfänger von Links: Wahlrecht für 16jährige

Geht es nach SPD und Grünen, dann gibt es für 16jährige bald ein Wahlrecht bei Bundestagswahlen.

Williamson_OpportunismDie Absicht hinter dieser neuen Idee ist offenkundig, versprechen sich doch beide Parteien unter den jüngsten der Wähler besonders große Stimmanteile. Das tun sie mit gutem Grund, denn jüngere Menschen sind leichter beeinflussbar, laufen eher als ältere denjenigen hinterher, die ihnen das Blaue vom Himmel versprechen und von sich behaupten, sie seien die besten aller auf Erden zu findenden Menschen. Kurz: Jüngere Menschen sind nur begrenzt urteilsfähig, schon weil ihnen zumeist das Wissen und immer die Erfahrung fehlt, um ein informiertes Urteil treffen und erkennen zu können, wann sie von Politikern benutzt werden.

Sie sind leichte Beute für die linken Stimmenfänger.

Wird in Deutschland ein Wahlrecht für 16jährige beschlossen, dann ergibt sich daraus unter anderem die Besonderheit, dass Menschen, deren sittliche und persönliche Reife als zu gering angesehen wird, als dass sie – wenn sie eine Straftat begehen, was unter Jugendlichen relativ häufiger der Fall ist als unter Erwachsenen -, nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden könnten, offensichtlich ausreichend ist, um ein Kreuz auf einem Wahlzettel zu machen. Damit wäre die Wahlentscheidung eine unterdurchschnittliche sittliche und geistige Reife ausreichend.

Deutlicher können SPD und Grüne nicht mehr machen, welche Verachtung sie für Wahlen haben. Deutlicher können sie nicht mehr demonstrieren, dass sie alles tun würden, um an Wählerstimmen heran zu kommen.

Würden Sie, statt jede Gelegenheit zu nutzen, um sich opportunistisch zu verhalten und die Grundlagen der Demokratie sowie die Legitimation des demokratischen Systems zu beseitigen, lesen was die Bibliothek des Bundestages zu bieten hat, sie würden auf Arbeiten wie die stoßen, aus der wir folgendes Zitat entnommen haben. Im Zitat wird dargelegt, warum die Politiker, die jetzt nach einem Wahlrecht für unmündige und nicht-reife Jugendliche schreien, dann, wenn es darum geht, wie die gleichen Jugendlichen zu behandeln sind, wenn sie sich strafbar gemacht haben, auf deren Unreife und die Notwendigkeit der Erziehung derselben Jugendlichen hinweisen. Heuchelei live:

rattenfn„Der Grund für die Besonderheiten im Jugendstrafrecht liegt in der psychologischen Entwicklung der Jugendlichen. Sie befinden sich (auf der Grundlage biologischsexueller und psychischer Entwicklungsprozesse) im Allgemeinen und unabhängig von der Frage der Verantwortlichkeit nach § 3 JGG in einem Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter, das oftmals mit ausgeprägten Unsicherheiten hinsichtlich ihrer Identität und Rolle(n) sowie der für sie verbindlichen Verhaltensnormen einhergeht. Neben den biologisch-psychologischen Entwicklungsprozessen tritt ein kriminalsoziologisch kaum minder bedeutsamer Umstand hinzu, dass sich der junge Mensch in dieser kritischen Phase regelmäßig aus der relativen Geborgenheit des Elternhauses löst oder dort zumindest eine ganz neue Rolle einnimmt. Hinzu kommt oftmals der Übergang aus der Familie und Schule in das Arbeits- und Berufsleben, wodurch der Jugendliche auf eine neue Umwelt trifft. Diese hält eine Fülle neuer Anforderungen, Einflüsse und Versuchungen für ihn bereit. Daher wird deutlich, dass Hilfestellungen und emotionaler Rückhalt von erwachsenen Bezugspersonen für den Erfolg im notwendigen Streben nach Eigenständigkeit und Selbstverantwortung unentbehrlich sind, so dass eine besondere Beeindruckbarkeit und ein erhöhtes Bedürfnis nach Erziehungsangeboten bestehen.“

Letztlich ist es aber egal, ob 16jährige ein Wahlrecht in Bundes- und Landtagswahlen erhalten oder nicht. Wenn die Angehörigen der politischen Klasse ihren Opportunismus so offen zur Schau stellen, wie dies derzeit der Fall ist und sich nicht mehr für ihre offenkundige Heuchelei schämen, dann ist die Demokratie sowieso am Ende.

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