Harter Brexit: Vereinigtes Königreich könnte 100 Milliarden Euro von Deutschland fordern

Die Zeichen stehen auf Sturm. Man könnte auch sagen, das Nachtreten hat begonnen. Man tritt nicht einfach aus dem Heiligen Europäischen Reich deutscher Finanzkraft aus und zerstört damit die großeuropäischen Träume der politischen Mittelschicht.

Damit das klar ist, will die EU offensichtlich am Vereinigten Königreich ein Exempel statuieren: Bis ins Jahr 2023, also noch lange nach dem Austritt, sollen die Briten in die EU-Kasse einbezahlen und dafür sorgen, dass z.B. die französischen Bauern auch im Jahre 2023 subventioniert leben und die deutschen Frauenhäuser weiterhin über den ESF finanziert werden können.

Wenig überraschend sind die Briten damit nicht einverstanden. Angeblich hat EU-Kommissionspräsident Juncker bei einem Essen in Number 10 Downing Street entdeckt, dass Premierminister May nicht gewillt ist, die EU nach dem Austritt des Vereinigten Königreiches flüssig zu halten. Pflichtschuldigst hat der Juncker zum Telefon gegriffen und seinen Lehnsherrn in Deutschland angerufen, um ihm von den Illusionen, wie er es genannt hat, zu berichten, die sich die Briten über die Kosten des Brexit machen würden. Und Lehnsherr Merkel hat es gleich weitererzählt, im Bundestags.

Und damit beginnt die Geschichte der Gegenwehr.

Magna_Carta_(British_Library_Cotton_MS_Augustus_II.106)
Original der Magna Carta

Sie beginnt, genau genommen im Jahr 1215 und mit der Unterzeichnung der Magna Carta in Runnymede bei Windsor. Mit der Magna Carta und den darin garantierten Grundrechten, beginnt die wohl längste parlamentarische Geschichte Europas, die sich bereits 1265 in einem Parlament, in Montfort’s Parliament, niedergeschlagen hat. Es folgen das Model Parliament im Jahr 1295, das Good Parliament im Jahr 1376, das wohl als erstes volle legislative Funktion hatte und die ununterbrochene Linie von Parlamenten auf der britischen Insel begonnen hat. 1707, also zu einem Zeitpunkt, zu dem Kontinentaleuropa mit dem großen Nordischen und dem Spanischen Erbfolgekrieg beschäftigt war, wird auf der Insel das Parliament of Great Britain institutionalisiert. Im Jahre 1801, als in Kontinentaleuropa die napoleonischen Kriege wüteten, wird daraus das Parliament of the United Kingdom.

Der langen demokratischen parlamentarischen Geschichte haben Kontinentaleuropäer, insbesondere Deutsche, immer großen Respekt entgegengebracht. Hugo Preuß, der Vater der Verfassung der Weimarer Republik, war so begeistert von der demokratisch-parlamentarischen Verfassung des Vereinigten Königreiches, dass er die Verfassung der Weimarer Republik anhand dessen, was er für die Prinzipien des britischen Parlamentarismus hielt, entworfen hat. Die Weimarer Verfassung ist also ein Plagiat, Rechtsansprüche sind jedoch verjährt.

Grundgesety
Das Plagiat

Bekanntermaßen war auch der zweite demokratisch parlamentarische Versuch nichts, was den Deutschen von sich aus eingefallen wäre. Vielmehr mussten die Westmächte Vorgaben machen, um das deutsche Verfassungsdenken in die richtige Richtung zu lenken. Herausgekommen ist abermals ein Abbild britischen Parlamentarismuses mit einem Staatsoberhaupt, dem vornehmlich repräsentative Funktion zukommt, einem zwei-Kammer-System, in dem eine Kammer das Primat in der Gesetzgebung ausübt, während die andere Gesetzgebung verlangsamen, aber nicht verhindern kann und einer Regierung, die von Abgeordneten, die wiederum in freier und gleicher Wahl in das Parlament gewählt werden, gewählt und getragen wird. Das nächste Plagiat. Dieses Mal nicht verjährt.

Nachdem klar geworden ist, dass die Kontinentaleuropäer nicht gedenken, den Brexit zu einer fairen Angelegenheit werden zu lassen und insbesondere Deutschland (aus finanzieller Not?) auf finanzielle Rache an den abtrünnigen Briten sinnt, könnten nun Briten die Möglichkeit ausloten wollen, Parlament als Namensrecht eintragen und sich das parlamentarische System patentieren und entsprechend schützen zu lassen. Das sollte kein Problem sein, denn die Dokumente, die den Ursprung des heutigen Parlamentarismus im Vereinigten Königreich zeigen, sind zahlreich und die Dokumente die zeigen, dass die deutschen Verfassungen sich das britische parlamentarische System zum Vorbild genommen haben, sind fast genauso zahlreich.

Nachdem Parlamentarisches System, Parliamentary System, Zwei-Kammer-System, Bicameral System, parlamentarische Demokratie, parliamentary Democracy als Marke bzw. geschützter Begriff eingetragen würden und das entsprechende System, bestend aus

  • einem repräsentativen Staatsoberhaupt;
  • einer direkt gewählten Legislative und einer zweiten Kammer, die auf Delegation oder Entsendung beruht;
  • einer Gesetzgebungshoheit im gewählten Parlament und einer Mitsprache der zweiten Kammer;
  • einem aus dem Parlament gewählten Regierungschef, der vom Parlament abgewählt werden kann;
  • einer Regierung, die dem Parlament verantwortlich ist und
  • direkt gewählten Abgeordneten im Parlament,

patentieren zu lassen.

eu-flagDas Patent auf “parlamentarisches Regierungssystem“ hätte  natürlich zur Folge, dass alle, die es benutzen und dies seit Jahren tun, alle, die das britische Regierungssystem plagiiert haben, Lizenzgebühren nun zu entrichten haben. Dabei sollten die die Bestrebungen nur dahin gehen, Lizenzgebühren von 1,5 Milliarden Euro pro Nutzungsjahr von Deutschland zu fordern. Schließlich ist Deutschland der Hauptfinanzier der EU und bald der einzige verbliebene Nettozahler, der mehr als 10 Milliarden Euro in die EU einbringt.

Abgesehen davon ist der Nachweis, dass das in Deutschland verwendete parlamentarische Regierungssystem ein Plagiat des britischen Regierungssystems ist, am leichtesten zu erbringen. Insgesamt fielen für die Nutzungsperiode von 1949 bis 2017 Lizenzgebühren in Höhe von 102 Milliarden Euro an, die, nach Verrechnung mit den 60 Milliarden Euro, die die EU vom Vereinigten Königreich fordert, immer noch eine Schuld von 40 Milliarden Euro , die Deutschlands beim Vereinigten Königreich hat, übrig bliebe.

Die EU auf die Zahlung von Lizenzgebühren zu verklagen, hat dagegen wenig Aussicht auf Erfolg. Die EU habe nie auch nur den Versuch unternommen, den Anschein zu erwecken, sie sei eine parlamentarische Demokratie. Entsprechend sind die Aussichten Lizenzgebühren für die Nutzung des Begriffs “Parlament” im Wort „Europaparlament“ (European Parliament) erfolgreich einklagen zu können, gering.

Die Zeichen in den Verhandlungen um den Brexit könnten somit auf Sturm stehen, und die Zeiten, in denen Deutschland umsonst demokratische Konzepte aus dem Vereinigten Königreich plagiieren und kostenfrei nutzen konnten, sich dem Ende zuzuneigen. Vielleicht antizipieren deutsche politische Akteure, dass die entsprechende Forderung auf sie zukommen könnte und sind deshalb bemüht, das Regierungssystem in ein totalitäres, der deutschen Tradition angemesseneres System umzuwandeln.

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