Entartete Kunst: Radio Bremen strahlt nur saubere Musik aus

„Eigentlich wollte Bremen-Vier das Konzert der Söhne Mannheims nächsten Samstag im Pier 2 und das Konzert von Xavier Naidoo im Dezember in der Bremer ÖVB-Arena präsentieren – nun haben wir uns entschieden, die Kooperation zu canceln.“

Das steht bei Radio Bremen.

„Wir haben eine hohe Achtung vor künstlerischer Freiheit. Und ich bin immer skeptisch, wenn einzelne Zeilen aus einem Songzusammenhang gerissen werden“, so lügt Bremen-Vier Chef Helge Haas. Hätte man bei Bremen-Vier eine hohe Achtung vor künstlerischer Freiheit, dann würde man sich dort nicht anmaßen, die Freiheit auch zu einer aus Sicht von Radio-Vier falschen Gesinnung in Frage zu stellen. Wäre Helge Haas skeptisch gegen einzelne Zeilen, die aus dem Songzusammenhang von „Marionetten“ gerissen werden, dann würde er nicht „einzelne Zeilen“ aus dem Songzusammenhang reißen und bewerten.

Künstlerische Freiheit wird in öffentlich-rechtlichen Sendern nur dann geachtet, wenn sie im Sinne der eigenen Gesinnung genutzt wird. Ansonsten nehmen sich die Herrschaften das Recht, das Hören ihrer Hörer zu zensieren und die Hörer daran zu hindern, sich ein eigenes Urteil zu bilden. Das eigene Urteil kann man sich entsprechend nur darüber bilden, dass sich öffentliche Angestellte wie Haas anmaßen, ihre Hörer zu erziehen bzw. erziehen zu wollen.

Das hatten wir schon einmal.

In der DDR.

DDR Anordnung Kunst Zulassung

Dort gab es eine „Anordnung über die Zulassung von frei- und nebenberuflich tätigen Künstlern auf dem Gebiet der Unterhaltungskunst“. Bei der SED war man zumindest nicht verlogen, wie bei Radio Bremen. Kein SED-Funktionär hat je behauptet, dass es in der DDR Kunstfreiheit gebe. Derartige Lügen tischen nur diejenigen auf, die nicht zu ihrem Extremismus, zu ihrer Intoleranz stehen wollen, Leute wie Helge Haas.

Damit man bei Radio Bremen nicht mehr lügen muss, schlagen wir vor, die folgenden Zeilen aus der genannten Anordnung zu übernehmen und der Programmauswahl in Bremen zu Grunde zu legen. Wir haben sie hier schon in die Fassung gebracht, die man bei Radio Bremen direkt bernehmen kann.

Anordnung über die Zulassung von frei- und nebenberuflich tätigen Künstlern auf dem Gebiet der Unterhaltungskunst im Sendebereich von Radio Bremen

§1 Geltungsbereich

Diese Anordnung gilt für alle auf dem Gebiet der Unterhaltungskunst in den Fachgebieten nach Anhang 1 tätigen Künstler im Sendebereich von Radio Bremen.

§2 Nachweispflicht

(1) Jeder auf dem Gebiet der Unterhaltungskunst frei- oder nebenberuflich tätige Künstler bedarf der Zulassung, und zwar auch für die Mitwirkung in Produktionen im VEB „Radio Bremen“.

(2) Die Antragsteller sind verpflichtet, zur Erlangung einer Zulassung vor der Bezirkskommission für Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Unterhaltungskunst von Radio Bremen eine Prüfung abzulegen. Nach bestandener Prüfung wird die Zulassung erteilt.

§3 Geltungsdauer und Nutzung

Die Zulassung wird unbefristet erteilt und gilt für das gesamte Sendegebiet von Radio Bremen. Sie kann durch das erteilende Organ oder durch den Intendanten nach Anhörung der Gewerkschaft widerrufen werden, wenn:

a) Die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht mehr bestehen;

b) Die erforderliche gesellschaftliche, moralische oder fachliche Eignung nicht mehr vorliegt oder gegen das moralische Empfinden oder gegen die Ansprüche der Werktätigen auf hohe künstlerische Qualität und kommunistische Haltung verstoßen wird.

Radio Bremen
Der Intendant

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