Das Kreuz mit der deutschen Gerichtsbarkeit besteht darin, dass selbst verurteilte Täter oder verurteilte Angestellte des Staates nicht namentlich benannt werden. Die entsprechenden Namen sind in den Urteilen geschwärzt. Indes, manche Urteile sind voller Hinweise darauf, wer sich hinter dem schwarzen Strich verbirgt, und in einem Fall wie dem des Urteils 7 O 3558/15 des … Organisierte Gender-Kriminalität: Leipziger Landgericht beendet Frauenförderung und stellt Rektorin der Universität Leipzig ein vernichtendes Charakterzeugnis aus weiterlesen
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