Plagiarismus II: Der MDR schreibt auch bei uns ab – Genderkriminalität in Leipzig

Die Mühlen öffentlich-rechtlicher Sender mahlen langsam, sehr langsam. Das ist auch kein Wunder, schließlich sind die Sender, der MDR zum Beispiel, mit nur wenigen Journalisten ausgestattet, die zudem das Recherchieren weitgehend verlernt haben.

Deshalb müssen sie sich bei anderen bedienen.

Bei uns zum Beispiel.

Neben Hadmut Danisch sind wir die ersten gewesen, die über ein Urteil des Landgerichts Leipzig berichtet haben. Wir waren die einzigen, die dabei Ross und Reiter genannt haben und die Teile aus dem Urteil der 7. Kammer zitiert haben, aus denen hervorgeht, dass drei Richter des Landgerichts Leipzig nicht nur der Ansicht sind, von Beate Schücking, Rektor der Universität Leipzig, belogen worden zu sein, weshalb sie Schücking bestätigt haben, dass ihr „die Behauptung unwahrer Tatsachen zur Durchsetzung ihrer Interessen nicht wesensfremd ist“. Damit waren wir auch die ersten, die davon berichtet haben, dass die Leipziger Universität sich einen Rektor leistet, der nach Ansicht von 3 Richtern am Landgericht Leipzig Gerüchte über männliche Bewerber in die Welt setzt, um die entsprechenden Bewerber mit der Behauptung, sie hätten sich der sexuellen Nötigung schuldig gemacht, aus dem Weg zu räumen und denselben für das frei zu machen, was in Deutschland „Frauenförderung“ heißt.

Nun, 9 Tage später, ist die Geschichte auch beim MDR angekommen. Dort hat man sich wohl mehr oder weniger genötigt gesehen, ob der Verbreitung, die unser Beitrag zwischenzeitlich gefunden hat, zu reagieren und seinerseits einen Beitrag zu bringen. Weil beim MDR die Feigheit auch dann nicht überwunden werden kann, wenn in einem Urteil Klartext steht, den man kaum missverstehen kann, lautet die Überschrift: „Schücking: Dieses Urteil ist unverständlich“. Wohlgemerkt, Schücking behauptet nicht, das Urteil sei falsch, sie sagt nur, dass es ihr unverständlich sei.

Um so erstaunlicher ist es, dass sich unter der genannten Überschrift eine Passage aus dem Urteil des Landgerichts Leipzig findet, die sich genau so bei uns findet, nämlich die Folgende, die, ergänzt man sie darum, dass die drei Leipziger Landrichter nach 8 Stunden Beweisaufnahme nicht nur zu dem Schluss gekommen sind, dass Schücking der Ausgangspunkt des Gerüchtes von der sexuellen Nötigung ist, sondern auch zu dem Schluss, von Schücking belogen worden zu sein, weil letzterer das Lügen nicht „wesensfremd“ sei, ein Schlaglicht auf den Charakter des Leipziger Rektors wirft.

Unser Text Der Text des MDR
„Das unstreitig haltlose Gerücht diente ersichtlich dem Zweck, den Kläger gegenüber den an der Auswahlentscheidung beteiligten Gremien persönlich derart zu diskreditieren, dass dieser für eine Besetzung der Professur von vornherein nicht mehr in Frage kam und etwaiger fachlicher Kritik der Gremienmitglieder an der Richtigkeit der von der Beklagten zu 1 [Beate Schücking, Rektor der Universität Leipzig]. getroffenen Berufungsentscheidung der Boden entzogen war. Dass der thematisierte Vorwurf eine derartige Wirkung auf den Fakultätsrat bzw. die Berufungskommission, haben konnte, hat der Zeuge Prof. Dr. … glaubhaft bestätigt.“ “Das unstreitig haltlose Gerücht diente ersichtlich dem Zweck, den Kläger gegenüber den an der Auswahlentscheidung beteiligten Gremien persönlich derart zu diskreditieren, dass dieser für eine Besetzung der Professur von vornherein nicht mehr in Frage kam und etwaiger fachlicher Kritik der Gremienmitglieder an der Richtigkeit der von der Beklagten zu 1. [Anm. der Red.: Beate Schücking] getroffenen Berufungsentscheidung der Boden entzogen war.”

Normalerweise ist eine Person wie Schücking als Rektor einer Universität nicht tragbar.

Aber was ist in Deutschland  noch normal?

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