Maas gründlich blamiert: Bundestags-Gutachten erklärt Netzwerkdurchsetzungsgesetz für verfassungswidrig

Heiko Maas wird als der Justizminister in die Geschichte eingehen, für den eindeutig belegt ist, dass er und Recht nicht kompatibel sind.

Der Justizminister eines Landes hat eigentlich die Aufgabe, die Einhaltung des Rechtes zu überwachen und darüber hinaus, Gesetzesvorhaben auf ihre Vereinbarkeit mit geltendem Recht zu prüfen.

Deutschland hat einen Justizminister, der nicht nur und offensichtlich keinerlei Ahnung hat, wenn es um deutsches Recht geht, Deutschland hat auch einen Justizminister dessen totalitäre Anwandlungen dazu führen, dass er jedes Maß und jedes Rechtsziel aus dem Auge verliert. Und so haben sich der Maassche Aktivismus und der Maasche Dilettantismus vereint, um jenes unsägliche Gesetz, mit dem Heiko Maas die Meinungsfreiheit aus sozialen Netzwerken verbannen will, zu konzipieren, über das noch Generationen von Jura-Studenten lachen werden, das Netzwerkdurchsetzungsgesetz.

maasloses-internetDas Schlimmste, was einem Möchte-Gern-Führer, einem Kämpfer für ein Netz ohne Hass passieren kann ist, dass diejenigen, die in der Diensthierarchie unter ihm angesiedelt sind, sich anschicken, die großspurigen Reden, die Maasches Netzwerkdurschsetzungsgesetz geworden sind, systematisch abzuklopfen und zu demontieren.

Wer nicht weiß, was dass Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist, der kann es hier nachlesen. Letztlich dient das Gesetz dazu, Meinungsfreiheit zu beseitigen und das, was Maas für richtig hält, zur Meinung zu erklären.

Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages, dessen Aufgabe eigentlich darin besteht, den Abgeordneten mit Informationen, Gutachten und Einschätzungen zuzuarbeiten, hat bereits Anfang Juni eine Ausarbeitung vorgelegt, in der das Netzwerkdurchsetzungsgesetz als unvereinbar mit Europarecht ausgewiesen wurde.

Die erste Ohrfeige für den dilettierenden Justizminister Heiko Maas.

Nun, mit Datum vom 12. Juni, hat der wissenschaftliche Dienst nicht nur die zweite Ohrfeige verteilt, ein wahres Trommelfeuer an Ohrfeigen gibt es dieses Mal für den Gesetzentwurf des scheidenden Justizministers, und dass Heiko Maas ein scheidender Justizminister ist, ist das Beste was man über ihn sagen kann.

Die neuerliche Ausarbeitung, in der die Mitarbeiter des wissenschaftlichen Dienstes genüsslich auseinandernehmen, wie dilettantisch der Gesetzentwurf von Maas zusammengebastelt ist, beschäftigt sich mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit, wie es im Grundgesetz fixiert ist und kommt zu dem Schluss, dass das Netzwerkdurchsetzungsgesetz verfassungswidrig ist.

Weil es so schön ist und vieles von dem, was wir regelmäßig auf ScienceFiles schreiben, beinhaltet, hier die Demontage eines Gesetzentwurfes durch den wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages:

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten […]“, so steht es im Grundgesetz und die Formulierung verlangt unmittelbar nach einer Bestimmung von „Meinung“.

HalfwitspeechUnter einer Meinung, so belehrt der wissenschaftliche Dienst den Rechtsunkundigen an der Spitze des Justizministeriums,. „versteht man folglich Ansichten, Auffassungen, Überzeugungen, Wertungen, Urteile, Einschätzungen und Stellungnahmen. … Da Meinungen keinem empirischen Beweis zugänglich sind, lässt sich der Wahrheitsgehalt nicht feststellen“, so heißt es weiter. Und: „Auch beleidigende Äußerungen sind durch die Meinungsfreiheit geschützt, da andernfalls die Grundrechtsschranke des Art. 5 Abs. 2 GG (Recht der persönlichen Ehre) überflüssig wäre“.

Ein Eingriff in das Grundrecht der Meinungsfreiheit durch ein Gesetz ist, so geht es weiter in der Unterrichtsstunde für Heiko, nur dann gerechtfertigt, “wenn er einem legitimen Zweck dient und als Mittel zu diesem Zweck geeignet, erforderlich und angemessen ist“.

In ihrer Ausarbeitung gehen die Mitarbeiter des wissenschaftlichen Dienstes davon aus, dass der Zweck des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zwar legitim sei, aber darunter leide, dass nicht klar sei, was denn Hate Speech oder Fake News sein sollen. Mit einer gewissen Ironie verweisen die Mitarbeiter des wissenschaftlichen Dienstes darauf, dass bereits beim Versuch der Definition von „Hate Speech … “Schwierigkeiten auftreten” und „Fake News … kein Rechtsbegriff“ ist. Da im Gesetzentwurf nicht erläutert werde, was unter Fake News verstanden werden solle, und es keine allgemeingültige Definition von Fake News gebe, lasse “sich deren Wirkung – insbesondere destruktive – kaum nachweisen“.

Ist das nicht eine sehr schöne Art, dem Justizminister zu sagen, dass er nicht behaupten kann, seine Hirngespinste seien Tatbestände und deshalb diese Tatbestände auch nicht unter Strafe stellen kann? Man hätte es auch kürzer machen können und feststellen: Maas spinnt.

Damit nicht genug der Ohrfeigen.

Die Mitarbeiter des wissenschaftlichen Dienstes halten den Gesetzentwurf nämlich weder für erforderlich noch für angemessen. Da Meinungsfreiheit ein im Grundgesetz geschütztes Gut ist und Eingriffe voraussetzen, dass kein anderer Weg vorhanden ist, um einen bestimmten Zweck zu erreichen, ist die Verneinung der Angemessenheit und der Erforderlichkeit der Todesstoß für den Maasschen Versuch, das Netzwerk per Gesetz zu durchsetzen.

Und weil es noch nicht reicht, haben die Mitarbeiter des wissenschaftlichen Dienstes noch eine schallende Ohrfeige übrig: Zudem bestehe die Gefahr, dass als Ergebnis des hohen Bußgeldes vorsorglich gelöscht werde, ein Überlöschen stattfinde, was unvermeidlich dazu führe, dass legitime Meinungsäußerungen gelöscht würden. Das ist überhaupt nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.

Ob sich je ein Justizminister derart blamiert hat?

Ob es je einen Justizminister gegeben hat, der seine Missachtung und Unkenntnis der Verfassung so offen zur Schau gestellt hat – also seit den Nazis…

Weil es so schön ist, hier die letzten Absätze der Ausarbeitung des wissenschaftlichen Dienstes, die bei einem Justizminister, der Würde und Ehre hat, dazu führen müsste, dass er seinen Rücktritt erklärt und einen Volkshochschulkurs über die deutsche Verfassung belegt. Heiko Maas wird keinen Rücktritt erklären und auch keinen Volkshochschulkurs belegen. Den notwendigen Schluss daraus, was Würde und Ehre angeht, kann jeder selbst ziehen.

[Der wissenschaftliche Dienst im Original:]

“Vor diesem Hintergrund erscheint eine Rechtfertigung nicht hinreichend begründbar. Angesichts der Bedeutung der Meinungsfreiheit für ein freiheitlich demokratisches Staatswesen, wird der Eingriff insgesamt als unangemessen und verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt angesehen.

3.2. Ergebnis
Im Ergebnis kann in den Vorgaben des § 3 NetzDG-E ein Eingriff in das Grundrecht der Meinungsfreiheit erkannt werden. Dieser Eingriff erscheint nach Abwägung der erörterten Belange nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt zu sein.

4. Fazit
Meinungsfreiheit ist in einem freiheitlichen demokratischen Staatswesen ein essentielles Gut. Sie ist für eine freiheitlich-demokratische Ordnung konstituierend. Nur in besonderen Fällen darf das verfassungsrechtlich verankerte Grundrecht der Meinungsfreiheit beschränkt werden. In Zweifelsfällen hat das Bundesverfassungsgericht regelmäßig zugunsten der Meinungsfreiheit entschieden.

Mit den vorgesehenen Regelungen im Entwurf eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes wird in dieses Recht eingegriffen. Bei der Güterabwägung im Rahmen der Rechtfertigungsprüfung ist hervorzuheben, dass es schon bei der begrifflichen Abgrenzung der zu löschenden rechtswidrigen Inhalte und strafbaren falschen Nachrichten („Fake News“) erhebliche Schwierigkeiten gibt. Orientierungshilfen, Beispiele oder Hinweise auf ausgewählte Beispiele für offensichtlich rechtswidrige, rechtswidrige oder strafbare Inhalte werden im Gesetzentwurf nicht angegeben. Es wird lediglich auf ein Monitoring-Bericht des jugendschutz.net zu Löschgeschwindigkeit und -umfang hingewiesen mit dem Ergebnis: Es werde zu langsam und zu wenig gelöscht. Dagegen wären zur ordnungsgemäßen Beurteilung der Gefahr durch die Verbreitung von Hasskriminalität und strafbaren falschen Nachrichten („Fake News“) aber Angaben über Zahl, Entwicklung der Fälle und Studien über die vermuteten destruktiven Wirkungen äußerst hilfreich. Diese werden nicht angegeben. Offenbar lassen auch hier Definitions- und Abgrenzungsschwierigkeiten kaum aussagekräftige Angaben und Wirkungsanalysen zu.

Das bekräftigt das Ergebnis der vorliegenden Ausarbeitung.”

Umfassender kann man einen Justizminister nicht demontieren, umfassender kann man ihm seine Unfähigkeit nicht attestieren.

Es gibt Licht am Ende des Tunnels.

Folgen Sie uns auf Telegram.
Anregungen, Hinweise, Kontakt? -> Redaktion @ Sciencefiles.org
Wenn Ihnen gefällt, was Sie bei uns lesen, dann bitten wir Sie, uns zu unterstützen. ScienceFiles lebt weitgehend von Spenden. Helfen Sie uns, ScienceFiles auf eine solide finanzielle Basis zu stellen.
Wir haben drei sichere Spendenmöglichkeiten:

Donorbox

Unterstützen Sie ScienceFiles


Unsere eigene ScienceFiles-Spendenfunktion

Zum Spenden einfach klicken

Unser Spendenkonto bei Halifax:

ScienceFiles Spendenkonto: HALIFAX (Konto-Inhaber: Michael Klein):
  • IBAN: GB15 HLFX 1100 3311 0902 67
  • BIC: HLFXGB21B24

Print Friendly, PDF & Email
25 Comments

Bitte keine Beleidigungen, keine wilden Behauptungen und keine strafbaren Inhalte ... Wir glauben noch an die Vernunft!

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Entdecke mehr von SciFi

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen

Entdecke mehr von SciFi

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen