Große Mehrheit (80%): NGOs im Mittelmeer sind Schlepperorganisationen

Wenig überraschend hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass das Abkommen von Dublin nach wie vor einen gültigen Rechtsakt darstellt. Entsprechend gelten Flüchtlinge, die über einen sicheren Drittstaat z.B. nach Deutschland eingereist sind, als Personen, die sich illegal in Deutschland aufhalten.

Die relevante Stelle aus der Pressemeldung des Europäischen Gerichtshofes liest sich wie folgt:

„Zu der den Mitgliedstaaten nach dem Schengener Grenzkodex zustehenden Befugnis, Drittstaatsangehörigen, die die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen, die Einreise in ihr Hoheitsgebiet aus humanitären Gründen zu gestatten, stellt der Gerichtshof fest, dass eine solche Gestattung nur für das Hoheitsgebiet des betreffenden Mitgliedstaats gilt und nicht für das Hoheitsgebiet der übrigen Mitgliedstaaten.

Würde die Einreise eines Drittstaatsangehörigen, die ein Mitgliedstaat unter Abweichung von den für ihn grundsätzlich geltenden Einreisevoraussetzungen aus humanitären Gründen gestattet, nicht als illegales Überschreiten der Grenze angesehen, würde dies zudem bedeuten, dass dieser Mitgliedstaat nicht für die Prüfung eines von dem Drittstaatsangehörigen in einem anderen Mitgliedstaat gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuständig wäre. Ein solches Ergebnis wäre aber mit der Dublin-III-Verordnung unvereinbar, die dem Mitgliedstaat, der die Einreise eines Drittstaatsangehörigen in das Unionsgebiet zu verantworten hat, die Zuständigkeit für die Prüfung eines von ihm gestellten Antrags auf internationalen Schutz zuweist.

Ein Mitgliedstaat, der beschlossen hat, einem Drittstaatsangehörigen, der kein Visum besitzt und nicht vom Visumzwang befreit ist, aus humanitären Gründen die Einreise in sein Hoheitsgebiet zu gestatten, kann daher nicht seiner Zuständigkeit enthoben werden. Unter diesen Umständen entscheidet der Gerichtshof, dass ein „illegales Überschreiten einer Grenze“ auch dann vorliegt, wenn ein Mitgliedstaat Drittstaatsangehörigen die Einreise in sein Hoheitsgebiet aus humanitären Gründen und unter Abweichung von den für sie grundsätzlich geltenden Einreisevoraussetzungen gestattet“.

Diese Feststellung hat erhebliche Konsequenzen auch für die im Mittelmeer tätigen NGOs, die durch ihre Anwesenheit, wie wir an anderer Stelle dargestellt haben, dazu beitragen, dass der Flüchtlingsstrom über das Mittelmeer nicht abreißt. Bislang leben die entsprechenden NGOs von der Bereitschaft der italienischen Behörden, die wenige Kilometer vor der Lybischen Grenze „geretteten Flüchtlinge“, die dann viele Kilometer nach Italien geschippert werden, auch aufzunehmen. Lehnt Italien dies in Zukunft ab, weil die Last, die die Flüchtlinge für Italien darstellen, zu groß wird, dann müssen sich die NGOs nach anderen Abnehmern für ihre menschliche Fracht umsehen oder nach illegalen Wegen suchen, ihre selbsterklärte humanitäre Mission durchzuführen. Wie wir an anderer Stelle dargelegt haben, sind wir nicht der Ansicht, dass NGOs im Mittelmeer humanitär tätig sind. Im Gegenteil: Durch ihre Anwesenheit machen sie lybischen Schlepperbanden das Leben leichter, sorgen dafür, dass der Strom derer, die damit rechnen können, aus noch der seeuntauglichsten Schaluppe gerettet zu werden, nicht abreist und schaffen somit erst den Flüchtlingsstrom.

Vor diesem Hintergrund haben wir unsere Leser gefragt, was sie von NGOs halten, die im Mittelmeer auf der Jagd nach Flüchtlingen sind, die sie retten können. Die Antwort ist eindeutig ausgefallen.

Bis zum Zeitpunkt, zu dem dieser Post verfasst wurde, haben 1.587 Leser an der Befragung teilgenommen. Davon sind 1.278 (80,5%) der Ansicht, dass NGOs Flüchtlinge schleppen, 223 (14,1%) denken, dass NGOs schleppen und retten und nur 34 Leser (2,1%) sind der Ansicht, dass NGOs von humanitären Motiven getrieben sind, dass sie Flüchtlinge retten. Weitere 52 Leser (3,3%) trauen sich kein Urteil zu.

Damit ist das Votum klar: NGOs im Mittelmeer sind darauf aus, Flüchtlinge in die EU zu schleppen. Ihre Tätigkeit ist für gut 80% unserer Leser somit keine humanitäre, sondern eine illegale Tätigkeit.

Bleibt noch anzufügen, dass die Befragung natürlich mindestens so repräsentativ ist, wie die Befragungen, die Forsa, Civey oder INSA durchführen.

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