SPD: Gender Pay Gap ist Unsinn – Gehaltsunterschiede sind legitim

Wahlkampfzeit. Die Zeit der einfachen Antworten auf die angeblich so komplexen Probleme der Welt, die den etablierten Parteien regelmäßig dann in ihrer Komplexität aus dem Blick geraten, wenn sie ihrer eigenen Variante von Populismus, dieses Mal gemeint als Versuch, Wähler zu gewinnen, frönen (dieses Mal also nicht als Versuch, den Gegner zu delegitimieren).

Die SPD setzt bekanntlich auf soziale Gerechtigkeit, jene sprachliche Missgeburt, die schon Hayek als völlig unbrauchbar und inhaltsleer identifiziert hat. Das angeblich vorhandene Gender Pay Gap wird von den Sozialdemokraten als Problem sozialer Gerechtigkeit angesehen, und deshalb haben sie es in eine konditionale Wahlaussage verpackt:

„Wer 100% leistet, darf nicht 21% weniger verdienen.“

Die logische Struktur dieser Aussage, ist wie folgt:
Wenn A (100% Leistung), dann B (nicht 21% weniger Gehalt).

Die konditionale Aussage oder Implikation kennt zwei logische Schlussformen:
1. Die Verneinung des Konsequens:

(I) Wenn A, dann B
(II) Nicht B
(III) Daraus folgt: Nicht A

Oder: B erhält 21% weniger Gehalt, B bringt nicht 100% Leistung.

2. Die Bejahung des Antecedens

(I) Wenn A, dann B
(II) A
(III) Daraus folgt: B

Oder: A bringt 100% Leistung und erhält entsprechend nicht 21% weniger Gehalt.

Neben den beiden gültigen Schlussformen, gibt es zwei ungültige Schlussformen:

Die Bejahung des Konsequens

(I) Wenn A, dann B
(II) B
(III) Daraus folgt nicht: A

Die Verneinung des Antecedens

(I) Wenn A, dann B
(II) Nicht A
(III) Daraus folgt nicht: nicht B

Oder: Wenn jemand nicht 21% weniger verdient, dann bedeutet das nicht, dass er 100% Leistung erbracht hat. Bzw.: Wenn jemand keine 100% Leistung erbringt, dann folgt daraus nicht, dass er nicht 21% oder z-B. 30% weniger verdienen darf.

Mit anderen Worten, die SPD hat gerade den Gender Pay Gap abgeschafft, da das Verdienst von nicht weniger als 21% Gehalt an eine 100% Leistung gekoppelt ist. Da die Formulierung normativ erfolgt ist „darf nicht“, muss man nunmehr schließen, dass jeder, der weniger als 100% Leistung erbringt, ein um 21% oder mehr geringeres Gehalt beziehen darf bzw. dass jemand, der 21% weniger verdient, keine 100% Leistung erbracht hat.

Fügen wir die Vergleichsbasis ein, dann folgt daraus, dass Männern und Frauen dann das gleiche Gehalt zusteht, wenn sie die gleiche Leistung erbringen. Wenn Männer 100% Leistung erbringen und Frauen weniger als 100%, dann darf nach Ansicht der SPD das Gehalt auch um 21% geringer ausfallen. So will es die Logik.

Diese Entwicklung bei den Genossen ist erfreulich, macht sie doch Schluss mit dem Unsinn der Ergebnisgleichheit, bei dem davon ausgegangen wird, dass Lohnunterschiede, die zwischen der Gruppe aller erwerbstätigen Männer und der Gruppe der erwerbstätigen Frauen gefunden werden, beseitigt werden müssen, weil sie, so die dümmste aller möglichen Annahmen, aus einer Diskriminierung von Frauen resultierten. Statt dessen haben die Genossen sich wieder in den Reigen derer, die Gerechtigkeit auch beim Lohn fordern, eingefunden: Wer mehr leistet, muss besser bezahlt werden, so will es die Gerechtigkeit und da – wie man leicht auf Grundlage des so genannten „bereinigten Gender Pay Gaps“ oder mit Blick auf die Anzahl von Arbeitsstunden, die Dauer der Arbeitszeit, die Anzahl von Überstunden, die Produktivität und viele andere Indikatoren zeigen kann, Männer im Aggregat mehr leisten als Frauen, ist der Lohnunterschied gerecht, auch der von 21%, sofern es ihn gibt.

Es wurde auch Zeit, dass die Genossen die Vernunft ereilt.

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