Berliner Senatsverwaltung wirbt bei Schwulen und Lesben um Strafanzeigen

Von Menschen wird angenommen, dass sie rationale Akteure sind. Von rationalen Akteuren wird angenommen, dass sie dann, wenn sie die Wahl zwischen zwei alternativen Wegen, auf denen sie ein Ziel erreichen können, haben, die Alternative wählen, mit der sich die größere Wahrscheinlichkeit verbindet, das Ziel auch zu erreichen.

Die Berliner Senatsverwaltung, genauer: die Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung, die bei der Senatsverwaltung für [ausgerechnet] Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung angesiedelt ist, wirbt gezielt darum, Straftaten als „homo-/transfeindlich“ einzuordnen. Früher hätte man das einen Justizskandal genannt, heute ist des rotrotgrüne Wirklichkeit.

Der Reihe nach.

Die Broschüre „Hilfe und Unterstützung für LSBTI bei homo- und transfeindlicher Gewalt und Diskriminierung“ hat „Beratung, Begleitung und Anzeigeerstattung in Berlin“ zum Gegenstand. Ziel der Broschüre ist die derzeit am häufigsten hofierte Minderheit in Deutschland: LSBTI.

LSBTI sind keine Menschen wie andere, keine heteronormativen, wie Andreas Kemper wohl in seinem stillgelegten Online-Pranger schreiben würde, wenn er es noch schreiben dürfte. LSBTI sind Menschen, die bevorzugt behandelt werden müssen, Menschen, die dann, wenn sie Opfer einer Straftat werden, nicht einfach zur Polizei gehen können, um dort Anzeige zu erstatten. Nein, das können nur normale Menschen. Aber LSBTI sind für die Senatsverwaltung keine normalen Menschen. Sie sind LSBTI.

Deshalb brauchen sie besondere Bedingungen, eigene Ansprechpartner bei Polizei und Staatsanwaltschaft und eigene Antidiskriminierungs- und Antigewaltberater. Die Stadt Berlin stellt sie bereit. Alle Berliner Steuerzahler zahlen dafür und natürlich die Steuerzahler in Bayern und Hessen und Baden Württemberg über den Länderfinanzausgleich.

Nicht genug damit. Die Landesstelle für Gleichbehandlung und Diskriminierung, bei der man noch nicht bemerkt hat, dass die Bevorzugung einer gesellschaftlichen Gruppe notwendig die Diskriminierung aller anderen gesellschaftlichen Gruppen zum Ergebnis hat, sie erstellt Broschüren, in denen LSBTI nicht nur dazu aufgerufen werden, verstärkt Anzeigen zu erstatten, sie werden auch dazu aufgerufen, die entsprechenden Anzeigen als „homo-/transfeindlichen Vorfall“ einzuordnen.

Der Aufruf zur Anzeige:

„Wussten Sie schon, dass je mehr Menschen Anzeige erstatten, homo- und/oder transfeindliche Gewalt besser sichtbar gemacht werden kann?“

Wohlgemerkt, der Aufruf erfolgt unbedingt, er wird nicht an die Begehung einer Straftat gekoppelt. Er richtet sich lediglich auf die Erstattung einer Anzeige. Je mehr Anzeigen, umso besser.

„Wussten Sie schon, dass bei einem Strafantrag durch das Opfer wegen eines mutmaßlichen homo-/transfeindlichen Vorfalls grundsätzlich vom öffentlichen Interesse ausgegangen und ein Verfahren eingeleitet wird?“

Nehmen wir z.B. eine Beleidigung:

Jemand sagt in Berlin, Sie seien ein Arschloch.
Normalerweise erleidet eine entsprechende Anzeige bei der Polizei das nachfolgende Schicksal einer Einstellung durch den Staatsanwalt. In der Regel nach § 153 wegen Geringfügigkeit. Nicht so, wenn das Opfer von sich behaupten kann, „homo“ oder „trans“ zu sein. Dann wird das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung generell bejaht, egal, wie nichtig der Anlass auch sein mag.

LSBTI sind eben keine normalen Menschen, sie sind besonders schützenswerte, besonders fragile Geschöpfe, denen man nicht die normale Behandlung normaler Bürger zuteil werden lassen kann. Jedenfalls nicht in Berlin.

Die Tatsache, dass dann, wenn ein vermeintliches Opfer behauptet, es sei wegen seiner Identität als „Homo“ oder „Trans“ Opfer einer Straftat geworden, die Mühlen der Justiz in jedem Fall laufen, macht diesen Vorwurf zu einer veritablen Waffe in der Hand all derer, die aus einer Ohrfeige unter Streitenden gerne einen homophoben Angriff machen wollen.

Die Vorzugsbehandlung ist ein eklatanter Verstoß gegen das Prinzip einer Gleichbehandlung durch die Justiz. Dass sich Rote (und Grüne) nie sonderlich um Gleichbehandlung geschert haben, ist ein bekanntes Phänomen. Dass Landesstellen nunmehr dazu übergehen, unter LSBTI darum zu werben, dass Straftaten angezeigt werden, egal, ob es sich um Nichtigkeiten handelt und dieses Werben mit dem Zuckerbrot verbinden, dass jede Lappalie dann, wenn sie mit den Vokabeln „homo-„ oder „transfeindlich“ verbunden wird, zur Straftaten im öffentlichen Interesse aufgeblasen wird, das ist eine neue Entwicklung, eine Entwicklung, die die Grenze zwischen Rechtsstaat und Willkürherrschaft einmal mehr verschwimmen lässt.

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