Asyl-Klagewelle: Wer verdient eigentlich an Asylklagen?

Wie das ZDF berichtet, ächzen die deutschen Verwaltungsgerichte derzeit unter einer Klagewelle. Asylbewerber, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kein Asyl erhalten haben, klagen gegen den ablehnenden Bescheid. Wie das ZDF berichtet, hat sich die Anzahl der Klagen vor Verwaltungsgerichten zwischen 2015 und 2016 verdoppelt, von rund 50.000 auf rund 100.000.

Wir haben uns aus der Statistik der Verwaltungsgerichte, die beim Statistischen Bundesamt geführt wird, die Entwicklung der Klagen gegen Asylbescheide vor Verwaltungsgerichten herausgesucht. Für den Zeitraum von 2000 bis 2015, für den bislang Daten vorliegen, stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:

Wie sich zeigt, ist es Verwaltungsrichtern in Deutschland gelungen, den Verfahrensberg, der noch 2001 vorhanden war, bis 2009 abzubauen. Seit 2009 schieben Verwaltungsrichter wieder einen zunehmenden Berg an Verfahren vor sich her, wobei die Anzahl der Neuzugänge 2016 wohl erstmals über der Anzahl der Neuzugänge in den Spitzenjahren zum Ende der 1990er und zum Anfang der 2000er Jahre liegt.

Wie kommt es zu diesem Anstieg?
Wie kommt es überhaupt zur Klage vor einem Verwaltungsgericht?

Stellen Sie sich vor, sie migrieren nach Nigeria und wollen dort politisches Asyl beantragen. Wo machen Sie das? Wie machen Sie das? Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, sofern Sie herausgefunden haben, wie man ihn stellt, was tun sie dagegen? Wie verhindern sie eine Abschiebung nach Deutschland? Welche Rechtswege stehen ihnen offen? Welche Kosten verbinden sich mit den entsprechenden Rechtswegen? Wo nehmen sie das Geld her, um Anwalt und Gericht zu bezahlen?

Irgendwie schaffen es Asylbewerber, die nach Deutschland kommen und hier Asyl beantragen, sich in Windeseile nicht nur durch das juristische Instanzensystem mit seinen Besonderheiten zu fressen, sondern auch Anwälte zu finden und zu finanzieren, die die Interessen der Asylbewerber vertreten. Eine wichtige Rolle dabei spielen Organisationen wie die Caritas, die Anwalt und Asylbewerber zusammenbringen. Dazu gleich mehr.

Die gute Nachricht für Asylbewerber: Verwaltungsgerichte sind in Asylverfahren umsonst, also für die Kläger. Die Beklagten sind öffentliche Institutionen und die Richter öffentliche Bedienstete, deshalb tragen die Steuerzahler sowohl die Anwaltskosten der Beklagten als auch die Gerichtskosten.

Verwaltungsgericht Leipzig; Quelle: Leipzig Days


Anwälte kosten bekanntlich Geld. Wie teuer Anwälte im Asylverfahren sind, ist letztlich im § 30 der Rechtsanwaltsvergütungsordnung geregelt. Dort wird der Gegenstandswert für Asylverfahren mit einem Kläger auf 5.000 Euro festgesetzt. Ein Anwalt, der einen Kläger vor einem Verwaltungsgericht vertritt, wobei der Termin in der Regel zwischen 20 Minuten und einer Stunde in Anspruch nimmt, erhält eine Vergütung von 920 Euro (Darin sind enthalten: 1,3 Verfahrensgebühren, 1,2 Termingebühren, eine Auslagenpauschale von 20 Euro sowie Umsatzsteuer von 19%). Die 920 Euro fallen an, wenn sich die Klage auf einen Asylbewerber erstreckt. Vertritt ein Anwalt eine Familie aus zwei Erwachsenen und einem Kind, dann erhöht sich seine Vergütung auf 1.708 Euro,

Wer trägt diese Anwaltskosten?
Generell gibt es drei Möglichkeiten:

1) Der/die Asylbewerber
2) Die Steuerzahler
3) Dritte

Fangen wir mit 2) an. Die Steuerzahler tragen die Anwaltskosten eines Asylbewerbers dann, wenn der Kläger Prozesskostenhilfe erhält. Prozesskostenhilfe wird dann gewährt, wenn der Asylbewerber seinen Anwalt nicht aus eigener Tasche bezahlen kann, was eher die Regel als die Ausnahme sein dürfte und wenn die Aussicht auf eine erfolgreiche Klage vor dem Verwaltungsgericht gut ist. In den Jahren 2012, 2013, 2014 und 2015 haben Verwaltungsrichter in 2.325, 2.644. 3.306 und 4.231 Fällen Prozesskostenhilfe bewilligt, in 3.828, 3.984, 4.724 und 6.871 Fällen haben sie einen entsprechenden Antrag abgelehnt. Kurz: Prozesskostenhilfe wird nur für einem sehr geringen Teil der anhängigen Klagen bewilligt.

Bleiben Asylbewerber und Dritte.
Die meisten Asylbewerber sind Hartz IV Empfänger, erhalten entsprechend keine Anwaltskosten erstattet – denn ja sie können Prozesskostenbeihilfe beantragen. Prozesskostenhilfe gibt es nur in seltenen Fällen, so dass sich die Frage stellt, wer die Anwaltskosten für die rund 90% der Verfahren trägt, in denen keine Prozesskostenhilfe gewährt wird und keine finanziellen Ressourcen bei den Asylbewerbern vorhanden sind, die es ihnen erlauben, die Kosten selbst zu tragen.

Die Antwort auf diese Frage findet sich z.B. bei der Caritas:

„Koch ist einer von etwa 60 Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen bundesweit, die sich zur Rechtsberaterkonferenz zusammengeschlossen haben. Sie haben mit der Caritas, dem Deutschen Roten Kreuz und der Diakonie Beratungsverträge abgeschlossen. Diese beinhalten die kostenlose Beratung von Flüchtlingen und anderen schutzbedürftigen Ausländern, die von diesen Organisationen geschickt werden.
Die Beratung erfolgt in den Gemeinschaftsunterkünften, in denen die Ratsuchenden leben, oder … in der Kanzlei. Meist geht es dabei um das Asylverfahren. Zur Sprache kommen aber auch Strafverfahren wegen illegaler Einreise und/oder Urkundenfälschung“.

Inwieweit Caritas, Rotes Kreuz oder Diakonie auch die Anwaltskosten für die Asylbewerber übernehmen, ist eine Frage, die Leser gerne an die entsprechenden Organisationen richten können. In jedem Fall sorgen die entsprechenden Organisationen dafür, dass Asylbewerber im Hinblick auf den Gang durch die gerichtlichen Instanzen gut informiert sind.

Neben Caritas etc gibt es Vereine wie „Berlin hilft“, die Asylbewerbern die Klage gegen ihre abgelehnte Asylanträge nahebringen:

„Wird ein/e Rechtsanwalt/anwältin beauftragt, trägt die Kosten hierfür (zunächst) der Flüchtling. Grundlage ist der zwischen Anwalt/Anwältin und Flüchtling (= AuftraggeberIn) geschlossene „Beratungsvertrag“, der unterschiedlich ausgestaltet sein kann. In der Regel werden eine Vorschusszahlung und hinsichtlich des Restbetrags „Ratenzahlung“ vereinbart. Hat die Klage (vollständig) Erfolg, werden dem Flüchtling die Verfahrenskosten, wozu auch die Rechtsanwaltskosten zählen, von der Gegenseite, also dem BAMF, genauer: der Bundesrepublik Deutschland, erstattet. Es gilt der Grundsatz „Die/Der VerliererIn zahlt“. Zudem gibt es die Möglichkeit, beim zuständigen Verwaltungsgericht einen Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu stellen. Neben der finanziellen Bedürftigkeit der Klägerin/des Klägers ist Voraussetzung, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet. Unter Umständen kann der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg auch einen Antrag auf Bezuschussung der Rechtsanwaltskosten beim Rechtshilfefonds von PRO ASYL einreichen.

Und es gibt Vereine wie ProAsyl, die die Kosten für Anwälte in Verfahren gegen einen ablehnenden Asylbescheid übernehmen:

“Der Rechtshilfefonds von Pro Asyl
Der Förderverein Pro Asyl betreibt einen Rechtshilfefonds, über den Anwalts- und Verfahrenskosten von Flüchtlingen unterstützt werden können. Über den Flüchtlingsrat Baden-Württemberg können Asylinitiativen oder Einzelpersonen aus Baden-Württemberg Anträge an diesen Rechtshilfefonds stellen. In den folgenden Dokumenten finden Sie Detailinformationen und Antragsformulare. Bitte beachten Sie die Hinweise. Gerne erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrats weitere Auskünfte und Informationen – Anruf genügt!”

Dass Verwaltungsgerichte sich derzeit einer Flut von Klagen gegen ablehnende Asylbescheide gegenübersehen, ist somit hausgemacht und darauf zurückzuführen, dass es Anwälte und vor allem Organisationen und Verbände gibt, die sich darauf spezialisiert haben, genau diesen Weg durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu popularisieren und die Kosten, sofern sie nicht den Steuerzahlern über Prozesskostenhilfe aufgebürdet werden können, zumindest vorzustrecken, wenn nicht vollständig zu tragen. Insofern ist die Klagewelle vor Verwaltungsgerichten für manche ein sehr gutes Geschäft, für andere eine Form der Selbstlegitimation als guter Mensch und für wieder andere das, was sie die Frage stellen lässt: Wozu bin ich Verwaltungsrichter geworden?

P.S

Noch eine Kostenrechnung durch einen mitlesenden Anwalt:

“Die Anwaltskosten für ein Asyklageverfahren betragen bei einer dreiköpfigen Familie 1.517,85 Euro. Der Gegenstandswert beträgt 7000 Euro (5.000 Euro Für eine Person plus jeweils 1.000 Euro für jede weitere Person im gleichen Verfahren). Die Verfahrensgebühr erhöht sich auf 1,9 wegen 2 weiterer Auftraggeber. Die Terminsgebühr erhöht sich nicht, diese bleibt bei 1,2. Die Auslagen erhöhen sich auch nicht. Es schreibt Ihnen ein Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter.”

 

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