Sächliches/Neutrum: Bundesverfassungsgericht erfindet das Dritte Geschlecht

Es gibt dritte Wege, dritte Ligen, dritte Männer und nun gibt es nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts auch ein drittes Geschlecht, und zwar im Personenstandsgesetz. Bislang musste jeder Deutsche entweder männlich oder weiblich sein, was mit Blick auf die Wirklichkeit, dann Sinn macht, wenn die Übereinstimmung mit der Realität der Zweck von Gesetzen ist, wenn Gesetze das Ziel haben, die Realität zu regeln. Nun ist das nicht mehr der Fall. Mit Urteil vom 10. Oktober 2017, das in seiner Begründung heute veröffentlicht wurde, hat der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass „Personen, die sich nicht dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen“, ein Recht, ein Persönlichkeitsrecht auf einen anderen „Geschlechts“-Eintrag haben. Denn, so heißt es in der Begründung, das Geschlecht sei für „die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit“ wichtig, sei notwendig, um die eigene „Individualität selbstbestimmt entwickeln und wahren“ zu können. Das Geschlecht sei „ein konstituierender Aspekt der eigenen Persönlichkeitsentwicklung“. Der „Zuordnung zu einem Geschlecht“ komme „unter den gegebenen Bedingungen herausragende Bedeutung zu“, [wofür auch immer], sie nehme „typischerweise eine Schlüsselposition im Selbstverständnis einer Person“ und in der Wahrnehmung einer Person durch andere ein.

Bislang haben wir gedacht, die Fixierung auf Geschlecht und der Blick zwischen die Beine als erster Anfang einer Kontaktaufnahme sei eine Neurose, von der vornehmlich Genderisten befallen sind, nun wissen wir, auch Verfassungsrichter teilen diese Schwäche. Dass Susanne Baer, die vermutlich am Bundesverfassungsgericht installiert wurde, um genau solche genderistisch inspirierte Urteile eines neuen Kreationiusmus zu ermöglichen, die die Realität verleugnen, am Urteil beteiligt war, spielt hier sicher ein Rolle.

Lange Rede kurzer Sinn: “Personen, die sich nicht dauerhaft einem Geschlecht zuordnen lassen”, weil sie der Überzeugung sind, sie hätten eine andere Identität, haben nunmehr Anspruch auf einen anderen Eintrag.

Quelle

Aber welchen?
Der Eintrag kann kein Geschlechtseintrag sein. Das folgt logisch aus der Betonung der Unmöglichkeit, sich dauerhaft einem Geschlecht zuzuordnen. Die Natur und die Biologie kennt bei Säugetieren nun einmal nur das männliche oder das weibliche Geschlecht in mehr oder weniger phänotypisch eindeutiger Ausprägung. Dies ließe die Möglichkeit offen, dass sich diejenigen, die sich nicht dauerhaft als weiblich oder männlich bezeichnen lassen wollen, als zwei Drittel Männlich oder als vier Fünftel Weiblich bezeichnet werden könnten, je nachdem, auf welche Seite der Skala sie tendieren. Die entsprechende Zuordnung ist jedoch insofern sinnlos, als das Vorhandensein eines Y-Chromosoms ausreicht, um eine eindeutige Bestimmung des Geschlechts vorzunehmen, also nix zwei Drittel männlich.

Das Dritte Geschlecht kann somit nicht über Chromosomen bestimmt werden, denn diese Bestimmung wäre eindeutig und endete entweder mit dem Ergebnis, dass ein Wesen genetisch männlich oder weiblich ist.

Dann wäre da noch die gonadale Bestimmung des Geschlechts, also über die vorhandenen Keimdrüsen, die gewöhnlich als Indikator für ein Geschlecht angesehen werden. Aber hier gibt es schon den Begriff des Hermaphroditen und überhaupt änderte die entsprechende Bestimmung nichts daran, dass die Bestimmung auf Basis von Chromosomen nun einmal zu einem eindeutigen Ergebnis kommt. Ein X-Chromosom ist entweder vorhanden oder es ist nicht vorhanden. Binär. Nichts dazwischen

[Okay, es gibt a-typische Chromosomensätze, z.B. das Turner Syndrom, bei dem es sich letztlich um einen genetischen Defekt handelt, weil anstelle von zwei Chromosomensätzen XX und XY nur jeweils ein funktionsfähiges X-Chromosom vorhanden ist Man wird kaum die Klassifizierung einer Bevölkerung oder eine wissenschaftliche oder auch nur sprachliche Typologisierung daran ausrichten können, dass es sehr seltene Abweichungen gibt.].

Diejenigen, die sich dauerhaft weder der Kategorie „männlich“ noch der Kategorie „weiblich“ zuordnen lassen wollen, können dies also nicht auf Basis des Geschlechts tun, da Letzteres eindeutig bestimmbar ist. Was bleibt?

Die deutsche Sprache weist hier einen Ausweg. Sie unterscheidet zwischen einem grammatikalisch männlichen Geschlecht, „der/ein“ und einem grammatikalisch weiblichen Geschlecht „die/eine“ und kennt zudem noch das Sächliche, das Neutrum, das weder männlich noch weiblich, sondern etwas anders ist, sächlich eben. Folglich schlagen wir vor, in Personalausweisen, Pässen, Geburtsurkunden und anderen Dokumenten die Kategorien „sächlich“ und „Neutrum“ vorzusehen. Dies macht deutlich, dass der Inhaber eines solchen Passes als geschlechtslos gelten will, also nicht dauerhaft einer der beiden Kategorien von Geschlecht bei Säugetieren zugeordnet werden will. Das ändert zwar nichts daran, dass er nach wie vor über seinen Chromosomensatz als entweder männlich oder weiblich identifizierbar ist, aber wen kümmert schon die Realität, wenn es um Einbildung und Spinnerei geht.

Der Inhaber wird also zum Neutrum. Das Neutrum ist auch grammatikalisch sächlich, so dass sich nicht irgendwelche Spinner darüber ereifern können, dass ein sächliches Neutrum, sich durch Zuordnung zu einem grammatikalischen Geschlecht diskriminieren lassen muss.

Dieser Vorschlag wurde in der Redaktion mit 7 : 1 Stimmen angenommen. Wir werden somit alle, die sich nicht dauerhaft einem Geschlecht zuordnen lassen wollen, als Neutrum und sächlich behandeln. Da sowieso alles konstruiert ist, sollte das der neuen angeblichen Reflexivität voll und ganz entsprechen.

Quelle

Was allerdings nachdenklich macht, ist die Tatsache, dass in den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts steht, dass sich Personen „dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen“ ließen. Das Geschlecht ist, weil es am Vorhandensein bzw. Nichtvorhandensein eines Y-Chromosoms also an einem Unterschied bei den Gonosomen entschieden werden kann, eindeutig feststellbar. Es ist binär. A oder nicht-A. Homozygot oder Hemizygot. XX oder XY. Es gibt nichts dazwischen. Man hat entweder ein Y-Chromosom oder man hat es nicht. Hat man es, ist man männlich, hat man es nicht, weiblich. Dass Bundesverfassungsrichter dieses Wissen, das im Biologieunterricht der fünften oder sechsten Klasse vermittelt wird, nicht mehr haben, ist mehr als bedenklich. Darüber ob eine derartige Amnesie auf z.B. eine einsetzende Demenz oder den Neuronen zersetzenden Einfluss, den manche Verfassungsrichter auf ihre Kollegen ausüben, zurückgeführt werden muss, kann hier nur spekuliert werden.

Wenn Sie demnächst aus Karlsruhe ein Urteil lesen, in dem der Erste Senat geurteilt hat, dass die Geschichte der Erschaffung der Welt in sieben Tagen und das daraus folgende Alter der Erde von einigen 10.000 Jahren wieder als richtiges kreationistisches Wissen in Schulbücher aufgenommen werden muss, weil die Entwicklung und Entfaltung der schülerischen Persönlichkeit dadurch beeinträchtigt ist, dass Schulbücher und manche Lehrer versuchen, die Kinder daran zu hindern, ein vollkommener Idiot zu bleiben oder zu werden, dann wundern sie sich nicht. Das Urteil hat sich bereits im Oktober 2017 angekündigt. Es war vorhersehbar.

Verantwortlich für das Urteil sind die folgenden Richter:

  • Paul Kirchhof als Vorsitzender (zuvor: Mitglied am Staatsgerichtshof Baden-Würrtemberg, zuvor: Prorektor der Universität Tübingen)
  • Michael Eichberger (zuvor: Richter am Bundesverwaltungsgericht)
  • Wilhelm Schluckebier (zuvor: Richter am Bundesgerichtshof)
  • Johannes Masing (zuvor: Professur Bereich Rechtswissenschaft, Universität Freiburg)
  • Andreas L. Paulus (zuvor: Universitätsprofessor für öffentliches Recht, Universität Göttingen)
  • Susanne Baer (zuvor: Direktor des Instituts für interdisziplinäre Rechtsforschung, Humboldt-Universität Berlin)
  • Gabriele Britz (zuvor: Dekan Fachbereich Rechtswissenschaften, Universität Gießen)
  • Yvonne Ott (zuvor: Richter am Bundesgerichtshof)

Die Zusammensetzung des ersten Senats erklärt vielleicht die Abwesenheit von Grundkenntnissen in Biologie bzw. das Nichtvorhandensein von Wissen über das normale Leben.

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