Gesetz ohne Moral – Die ARD macht es möglich

Wir sind noch nicht fertig, mit dem Urteil des Bunderverfassungsgerichts, von dem wir gestern berichtet haben, einem Urteil, das nach Ansicht von Klaus Hempel von der ARD-Rechtsredaktion, bei der man wohl links dreht, „bei einigen des bisherige Weltbild ins Wanken bringen“ wird.

Hempel, in dessen Gehirn es aussehen muss, wie bei Hempels unter dem Sofa, ist einer von denjenigen, die Journalist ohne erkennbare Qualifikation spielen. Bei Hempel nimmt der Versuch, Text für andere zu produzieren, bizarre sprachliche Formen an.

So schreibt er:

„In den Köpfen der meisten Menschen herrscht nach wir vor eine klare Ordnung: männlich, weiblich, heterosexuelle“.

Erwähnen wir zunächst, dass Hempel mit Sicherheit keine Daten hat, die ihm einen Schluss über die „meisten Menschen“ erlauben würden, dass er also seine Vorurteile zum Besten gibt, um dann die Ursache für seine Vorurteile zu identifizieren: Hempel hat keine „klare Ordnung“ im Kopf, denn er ist nach eigenem Bekunden ja jemand, der männlich, weiblich, heterosexuell nicht denkt.

„Alles, was dazwischen liegt“, so schreibt er weiter und man fragt sich, was zwischen „männlich, weiblich, heterosexuell“ außer weiblich liegen könnte, „ist nicht normal und wird daher nicht toleriert“. Abermals gefällt sich Hempel darin, seine Murks-Phantasie anderen zu unterstellen und zu behaupten, Andere wären nicht tolerant, im Gegensatz zu ihm, der gerade vor lauter Toleranz in Kombination mit sprachlichem Unvermögen andere bezichtigt, sie würden „weiblich“ nicht für normal halten.

Und wenn man denkt, alle Ausdrucksformen von Dummheit innerhalb von drei Sätzen in Hempels Text aufgefunden zu haben, schlägt Hempel ein weiteres Mal zu. Dieses Mal mit dem folgenden Sprachversuch:

„In unserem Staat haben wir uns aber nicht in erster Linie an Moralvorstellungen zu orientieren, sondern an Recht und Gesetz“.

Daraus muss man schließen, dass Moralvorstellungen und Recht und Gesetz für Hempel inkommensurabel, dass für ihn Gesetz und Moral zwei verschiedene Dinge sind. Nehmen wir Hempel einmal ernst, auch wenn es schwer fällt, dann stellt sich die Frage, was findet Eingang in, was ist die Grundlage von Gesetzen, wenn nicht Moralvorstellungen?

Betrachten wir die Tatsache, dass sich jeder, der Hempel, wegen des Unsinns, den er verbreitet, verprügelt, obwohl es gerechtfertigt werden kann, vor dem Gesetz wegen Köperverletzung verantworten muss.

Warum nur?

Moral im Sinne von: Gewalt ist kein Mittel, um Dummheit zu bestrafen, fällt aus, wie Hempel sagt.

Bleibt die Ideologie: Man darf Hempel nicht verprügeln, weil er sich mit seinem Text bei denen, die sich für fortschrittlich halten, angebiedert hat.
Und es bleibt die Willkür: Öffentlich-rechtliche Journalisten dürfen eben nicht verprügelt werden.

Beides, Willkür und Ideologie, die einzigen Alternativen, die Hempel zulässt, um Gesetze zu begründen, sind höchst unsichere Gesellen. Erstere trägt die Unsicherheit bereits im Namen, Letztere ist wie der Zeitgeist, sie durchläuft Konjunkturen. Das Gesetz von heute mag den Richter, der Regimegegner ins Gefängnis steckt, schützen, das von morgen, mag in die andere Richtung gehen und Richter mit Regimegegnern tauschen. Wer es nicht glaubt, möge die DDR-Richter befragen, die sich nach dem Anschluss vor Gericht wiedergefunden haben, dieses Mal als Angeklagte.

Kurz: Gesetz ohne Moral ist nicht denkbar. Jedes Gesetz ist Ausdruck von Moralvorstellungen. Dass man journalistische Darsteller wie Hempel nicht verprügelt und Körperverletzung ausgeschlossen ist, speist sich z.B. aus Mitleid und der Tatsache, dass der Staat ein Gewaltmonopol ausübt, das ihm von seinen Bürgern übertragen wurde, eines, das man ihm übrigens wieder nehmen kann, wenn er sich als unfähig erweisen sollte, seine Bürger zu schützen. 

Das bringt uns zum nächsten Fehler in der Hempelschen Phantasiewelt. Gesetze fallen nicht vom Himmel. Sie werden auch nicht von „dem Staat“ auf Aufforderung von „dem Bundesverfassungsgericht“ “den Bürgern” vor die Nase gesetzt – jedenfalls nicht in einer Demokratie. In einer Demokratie gilt, dass die Gesetze die Realität abbilden sollen. Die Moralvorstellungen, die die Mehrheit der Bevölkerung teilen, sind entsprechend die Grundlage für Gesetze, die z.B. das Eigentum, die Unverletztlichkeit der Person garantieren und vielleicht einmal in Zukunft, das strafbewerte Verbot ideologisch verblödete Journalisten in öffentlich finanzierten Medienanstalten zu dulden, umfasst.

Also: Ohne Moral kein Gesetz.
Und weil es ohne Moral kein Gesetz geben kann, deshalb sind Recht und Gesetz nicht ohne Moral zu denken. Somit ist die einzige Frage, die im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Bedeutung ist, die Frage, ob eine Mehrheit in der Bevölkerung die Vorstellung von einem Dritten Geschlecht teilt und der Ansicht ist, dieses dritte Geschlecht, dessen vermeintliche Träger seltener sind als Wasser in der Wüste, rechtfertige den Aufwand von Millionen von Steuereuros, um die Freaks of Nature, die nicht männlich und nicht weiblich sind oder sein wollen, nun auch verwaltungstechnisch kenntlich zu machen.

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