Frauenbevorzugung an Universitäten: Ungeahntes Ausmaß

Nach nur zwei Tagen haben wir mit unserem Aufruf zur Forschungsförderung bereits knapp 6.000 Euro und damit fast die Hälfte der für Phase I benötigten Mittel über Spenden erhalten. Diese Resonanz hat uns fast überwältigt. Wir bedanken uns bei allen, die mit ihrer Spende (die Spendenbeträge reichen von 5 Euro bis 500 Euro) dazu beitragen, dass wir dem ersten rein privat finanzierten Forschungsprojekt in Deutschland einen großen Schritt näher gekommen sind.

Dass das Forschungsprojekt wichtig ist, um das Ausmaß des Gender-Sumpfes, das Ausmaß der Frauenbevorzugung, das an deutschen Universitäten normal geworden ist, offenzulegen, wollen wir am Beispiel der Universität Rostock zeigen. Wir bedanken uns ausdrücklich für Hinweise eines Lesers, die uns die Recherche erheblich erleichtert haben.

Regelmäßige Leser wissen, dass wir des öfteren vom Professorinnenprogramm berichten, das Bund und Länder gemeinsam mit inzwischen 500 Millionen Euro betreiben, um Frauen an Universitäten einen Vorteil gegenüber männlicher Konkurrenz zu verschaffen. Dass dabei geltendes Recht verletzt und Männer arglistig getäuscht werden, soll jetzt nicht unser Thema sein. Wer sich dafür interessiert findet auch ScienceFiles mittlerweile sehr viele Beispiele für die entsprechende Betrugsmasche.

Wir wollen heute den Blick auf den Teil des Professorinnenprogramms richten, den wir normalerweise nicht berücksichtigen, weil wir nur die Besetzung von Professuren behandelt haben. Das ist aber nur ein Teil dessen, was im Rahmen des Professorinnenprogramms als Frauenbevorzugung betrieben wird.

So gibt es an der Universität Rostock zunächst einmal eine „Mitarbeiterin des Professorinnenprogramms“, deren Aufgabe darin besteht, Informationen zum Professorinnenprogramm und Bewerbungen um Fördermittel zu bearbeiten und an die Kommission für Chancengleichheit und Vielfalt der Universität Rostock durchzureichen, die zwar Chancengleichheit im Namen führt, aber ausschließlich dazu da ist, Frauen Vorteile im inner-universitären Wettbewerb mit Männern zu verschaffen. Mit der Vielfalt hat es auch nicht viel auf sich. Das Wort ist ein Euphemismus dafür, dass Einfalt und Frauenbevorzugung praktiziert werden.

Das wirre Verständnis von Chancengleichheit, das in dieser Kommission, der unter anderem Professoren, Angestellte der Verwaltung und Mitglieder des AStA angehören, zeigt sich z.B. darin, dass die Kommission ein Mentorenprogramm unter ihren Fittichen hat, das ausschließlich weiblichen Doktoranden, Post-Doktoranden und Junior-Professoren zu Gute kommt. Sie werden quasi den Karriereweg entlang getragen, während männlich Doktoranden, Post-Doktoranden und Juniorprofessoren auf sich selbst gestellt sind.

Die Leistungen des Mentorenprogramms umfassen z.B.:

„Die Mentoring-Beziehung Zentraler Bestandteil des Programms ist die Beziehung zwischen der Mentee und einer Mentorin/einem Mentor. Bei der Auswahl (dem Matching) und dem Aufbau der Mentoringbeziehung, dem sogenannten Tandem, werden die Mentees durch das Programm unterstützt. Wesentlich sind dabei ein hierachiefreier Erfahrungsaustauch mit der Mentorin/dem Mentor, Impulse für die eigene Karriere, informelles Wissen zu Spielregeln der zukünftigen Tätigkeitsfelder und strategische Kontakte in die Scientific Community.

Das hochwertige Seminarprogramm ist auf den spezifischen Karriereweg von jungen Wissenschaftlerinnen zugeschnitten, thematisiert geschlechtsspezifische Strukturen des Wissenschaftsbetriebes und bereitet gezielt auf zukünftige Leitungsfunktionen durch folgende Themen vor:

  • Karriereplanung
  • Kommunikation- und Konfliktmanagement
  • Selbstmarketing
  • Strategische Netzwerkanalyse
  • Personalführung
  • Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben

Mentees treffen andere junge Wissenschaftlerinnen und geladene Gäste und tauschen sich mit diesen zu karriererelevanten Fragestellungen aus.”

Hier werden weiblichen Doktoranden, Post-Doktoranden und Juniorprofessoren also auf Kosten der mehrheitlich männlichen Steuerzahler handfeste Wettbewerbsvorteile verschafft, u.a. dadurch, dass ihnen Informationen und Kenntnisse auf dem Teller serviert werden, die männliche Doktoranden, Post-Doktoranden und Juniorprofessoren sich in mühevoller Eigenleistung zusammensuchen müssen. Das hat mit Chancengleichheit so viel zu tun wie Mord mit lebenserhaltenden Maßnahmen. Der Missbrauch des Begriffs „Chancengleichheit“ dient dazu, die wahre Intention, die darin besteht, Männer zu diskriminieren und Frauen aus der Mittelschicht zu bevorzugen, zu verschleiern.

Das Mentorenprogramm für weibliche Doktoranden, Post-Doktoranden und Juniorprofessoren wird unterstützt durch Stipendien, die aus den Mitteln des Professorinnenprogramms finanziert werden. Hier werden Stipendien in Höhe von 1.500 Euro monatlich für weibliche Post-Doktoranden bzw. von 1.200 Euro monatlich für weibliche Doktoranden vergeben, und zwar für die Dauer von drei Monaten.

Die Förderung dient z.B. der Finanzierung der Erstellung von Projektanträgen, mit denen u.a. Drittmittel für ein Forschungsprojekt oder ein Stipendium für ein Dissertationsvorhaben eingeworben werden sollen. Während männliche Doktoranden, die sich um ein Stipendium bemühen, ihre entsprechenden Anträge entweder nach der Arbeitszeit oder im Zustand der Erwerbslosigkeit schreiben müssen, werden weibliche Doktoranden finanziert.

Die Förderung dient weiter dazu, Frauen, die ihre universitäre Karriere der Produktion von Nachwuchs geopfert haben, ein „Wiedereinstiegsstipendium“ zu gewähren. Dies ist ein so eklatanter Bruch von Chancengleichheit, dass man nur konstatieren kann, dass die Abgründe der Morallosigkeit in Rostock sehr tief sind.

Schließlich wird der Abschluss von Promotionen und Habilitationen an der Universität finanziert, was abermals einen erheblichen Vorteil gegenüber männlichen Promovenden oder Post-Doktoranden bedeutet, die ihre Promotion oder Habilitation neben ihrer Lehrtätigkeit oder nach der Arbeit fertigstellen müssen.

Und weil das alles noch nicht reicht, gibt es für weibliche „(Nachwuchs-)Wissenschaftler“ noch eine „Förderlinie Sachmittel“. Zu den Sachmitteln, die in einer Höhe von bis zu 1000 Euro pro Antrag (Mehrfachanträge sind möglich) gewährt werden, gehören „studentische Hilfskräfte“, Reisekosten, Tagungsbeiträge, Forschungsaufenthalte und sonstige Sachmittel. Abermals wird weiblichen „(Nachwuchs-)Wissenschaftlern” ein erheblicher Wettbewerbsvorteil gegenüber männlichen Wissenschaftlern verschafft, am deutlichsten wird dies wohl am Beispiel der Sachmittel „studentische Hilfskräfte“. Wer hat, während er seine Doktorarbeit geschrieben hat, nicht davon geträumt, auf jemanden zugreifen zu können, der Literatur recherchiert, der das mühselige Geschäft der Ausleihe und Rückgabe von Büchern in Bibliotheken übernimmt, der qualitative oder quantitative Daten erfasst, der all die zeitraubenden Tätigkeiten ausführt, die als Zuarbeit für die Doktorarbeit notwendig sind? Nun, weibliche Doktoranden, Post-Doktoranden oder „(Nachwuchs-)Wissenschaftler” bekommen die entsprechenden Sachmittel „studentische Hilfskräfte“ finanziert.

Die Zusammenstellung, die bereits ein erschreckendes Ausmaß der Wettbewerbsverzerrung und Frauenbevorzugung zeigt, ist Ergebnis einer kurzen Recherche. Was kommt wohl dabei heraus, wenn wir systematisch suchen und zusammenstellen, was wir finden?

Die meisten in Deutschland (wir eingeschlossen) haben vom wahren Ausmaß, in dem unter dem Missbrauch des Begriffs der Chancengleichheit, die Bevorzugung und Besserstellung von Frauen gegenüber Männern an Hochschulen betrieben wird, keine auch nur ansatzweise akkurate Vorstellung.

Es ist an der Zeit, dies zu ändern.

Sie können mit ihrer Spende dazu beitragen, dass wir das wahre Ausmaß der Bevorzugung von Frauen an den 82 deutschen Universitäten systematisch aufarbeiten und u.a. die Kosten dieser staatlich produzierten Ungleichheit, dieser Diskriminierung von Männern ihrem Nutzen (und Schaden) gegenüberstellen.

Entweder per Paypal:

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