Die EU hält Verbraucher für unzurechnungsfähig

Haben Sie sich auch schon darüber geärgert, dass man meint Ihnen bei Banken außer den Grundrechenarten so ziemlich alles erklären zu müssen, was mit Geld, Anlagen und Finanzen zu tun haben könnte, in der Regel in einer Weise, die Sie vermuten lässt, man hielte sie für einen Illiteraten, einen, der sein Geld nach Gusto und wider alle Vernunft anlegt, sofern er Geld zum Anlegen hat? Wenn ja, dann seien Sie in Zukunft mit ihren Bankmenschen etwas nachsichtiger, aber nicht zu viel, denn die agieren nur als Durchlauferhitzer für die Brüsseler Bürokratie, deren Kommissionsmitglieder und Parlamentsangehörige der Meinung sind, sie seien so sehr viel intelligenter als ihre Bevölkerung, dass sie und nur sie in der Lage sind, den dummen Menschen da draußen, Hinweise, Ratschläge und vor allem Gesetze zu geben, die den Dummen bei den täglichen Verrichtungen unter die Arme greifen. Die Brüsseler nennen das „Verbraucherschutz“.

So haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat in ihrer allumfassenden Weisheit die “Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsprodukte“ erlassen und passenderweise PRIIPs genannt.

PRIIPs ist ein Papier gewordener Glaube der Brüsseler, es bei Europäern, vor allem bei so genannten Kleinanlegern, also Privatleuten, die ein paar Tausend Euro auf der hohen Kante haben, manchmal auch ein paar Zehn- oder Hunderttausend Euro, mit Schwachköpfen zu tun zu haben, die nicht wissen, was sie mit ihrem Geld tun. Anstatt sinnvoll mit ihrem Geld umzugehen und Anlagen zu wählen, wie sie auch die Brüsseler Abgeordneten wählen würden, wählen diese Anleger riskante Anlagen, die man natürlich nur wählt, wenn man keine Ahnung hat. Kurz: Sie verschwenden ihr hart erarbeitetes Geld in einer Weise, die an eine öffentliche Verwaltung oder die Brüsseler Bürokratie erinnert, und das geht nicht.

Deshalb werden die europäischen Dummen, die man als Bevölkerung bekommen hat, leider kann man sich seine Bevölkerung ja nicht aussuchen, nun von den in Finanzanlagen und sonstigen Kapitalangelegenheiten bestens bewanderten Europaabgeordneten und Kommissionsmitgliedern, nicht zu vergessen die nationalen Regierungschefs und Finanzminister, die natürlich geronnene Finanz-Intelligenz sind, belehrt.

Ab 2018 müssen Banken und Versicherungen und Fonds und wer auch immer so genannte „verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsprodukte“ anbietet, also Anlagen, die Derivate enthalten, Anlagen in Fonds, in Investmentfonds, strukturierte Termineinlagen oder Fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen, mithin die Anlagemöglichkeiten, die die EZB noch nicht zerstört hat, seine Kunden mit sogenannten Basisinformationsblättern penetrieren, deren Text in Verordnung 1286/2014 bis ins Detail vorgegeben ist. Man kann schließlich auch denen, die entsprechende Produkte anbieten, nicht zugestehen, dass sie irgendeine Ahnung von dem, was sie anbieten haben, immerhin gehören auch sie zur dummen Bevölkerung, mit der die klugen Euro-Parlamentarier, Kommissare und nationalen Regierungsmitglieder geschlagen wurden.

Deshalb regelt Artikel 8 PRIIPs nicht nur dass Basisinformationsblätter maximal drei Din-A4-Seiten umfassen dürfen, „leicht verständlich“ sein müssen (wegen der Dummen), in „leserlicher Größe“ dargeboten werden müssen und die Aufnahme von Informationen „insbesondere durch eine klare, präzise und verständliche Sprache“ ermöglichen müssen. Farben dürfen auf dem Basisinformationsblatt nur insoweit verwendet werden als sie die „Verständlichkeit der Informationen nicht beeinträchtigen“.

Die drei Din-A4-Seiten, die das Basisinformationsblatt maximal umfassen darf, sind durch die folgenden fest vorgegebenen Überschriften und Hinweise zu füllen:

• Warnhinweis: „Sie sind im Begriff ein Produkt zu erwerben, das nicht einfach ist und schwer zu verstehen sein kann“.
• Um welche Art von Produkt handelt es sich?
• Welche Risiken bestehen und was könnte ich im Gegenzug dafür bekommen?
• Was geschieht, wenn der [Name des PRIIP-Herstellers] nicht in der Lage ist, die Auszahlung vorzunehmen?
• Welche Kosten entstehen?
• Wie lange sollte ich die Anlage halten, und kann ich vorzeitig Geld entnehmen?
• Wie kann ich mich beschweren?
• Sonstige zweckdienliche Angaben

Wer nach diesen Vorgaben aus Brüssel noch daran zweifelt, dass die Eurokraten und Euro-Tarier, die sich im Europaparlament treffen, ihre Bevölkerung für dumm halten, der sollte eines Besseren belehrt sein. Dass man in Brüssel zu viel Zeit hat, um sich Unsinn einfallen zu lassen, ist ebenso offenkundig.

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