Seit 10 Wochen belegt: Bundesregierung nicht notwendig – schaffen wir sie ab!

Falls sich noch der ein oder andere erinnert: Die Bundestagswahl war bereits am 24. September 2017. Seitdem ist Deutschland auch offiziell ohne eine politische Führung. Seither wird versucht, eine regierungsfähige Mehrheit zusammenzubringen, wie das so schön heißt. Ohne Erfolg.

Für Politikwissenschaftler, die das Treiben von außerhalb Deutschlands beobachten, sind an der derzeitigen Situation zwei Dinge von Interesse:

  • Offensichtlich geht es auch ohne Regierung, also schaffen wir die Regierung ab, denn niemand vermisst sie.
  • Der Deutsche Bundestag ist ein Parlament, das nicht Parlament sein will. Seit 10 Wochen sitzen die meisten Abgeordneten mehr oder weniger ihren Hintern platt und harren der Dinge, die da kommen, oder eben nicht kommen.

Schaffen wir die Regierung ab.

Die Führung der Staatsgeschäfte wird vom Grundgesetz der Regierung übertragen. Jeder weiß, dass nicht die Gestalten, die in der Öffentlichkeit ihre Köpfe hinhalten, die Staatsgeschäfte führen, sondern die (politischen) Beamten in den Ministerien. Das ist auch gut so. Minister und Staatssekretäre, die als Führung eines Ministeriums ausgedeutet und in ein Feld gesetzt werden, von dem sie mehr oder weniger keine Ahnung haben, haben eine Halbwertzeit von wenigen Jahren. Beamte in Ministerien halten in der Regel ein paar Jahrzehnte durch. Sie haben folglich viel mehr Humankapital als ein entsprechender Minister, mehr Kompetenz und mehr Einblick. Sie führen Ministerien. Minister und Staatssekretäre sind verzichtbar. Schaffen wir sie ab.

Dasselbe gilt für den Bundeskanzler. Der Bundeskanzler, so heißt es im Artikel 65 des Grundgesetzes bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Das Regierungsmoratorium der letzten Wochen hat gezeigt: Die Maschinerie läuft auch ohne Richtlinienkompetenz und überhaupt, kennen Sie Richtlinien, denen die deutsche Politik folgt? Der Bundeskanzler ist ebenso unnötig wie die gesamte Regierung. Schaffen wir auch ihn ab.

Den Abschluss internationaler Verträge und die Teilnahme an Banketts der Europäischen Union können wir dem Bundespräsidenten überlassen, dessen Tätigkeit ist der Repräsentation Deutschlands gewidmet und mehr machen die anderen Politdarsteller, die sich als Minister oder Kanzler geben, auch nicht.

Der Bundestag ist kein Parlament, das Parlament sein will

Das Bedrückendste, was es aus dem Ende der Weimarer Republik zu berichten gibt, ist die Tatsache, dass die Abgeordneten des Reichstags nicht Abgeordnete sein und schon gar nicht die Rolle übernehmen und die Verantwortung tragen wollten, die ihnen durch die Wähler überantwortet wurde. Sie waren nur zu froh, die Gesetzgebung an Präsidialkabinette zu übergeben, nur an wenigen Tagen überhaupt nach Berlin zu kommen und dann auch nur, um dagewesen zu sein. Es ist unter Wissenschaftlern weitgehend unstrittig, dass die Regierungen Brüning, von Papen und von Schleicher nicht möglich gewesen wären, wenn die Abgeordneten des Deutschen Reichstags nicht bereitwillig alle Kompetenzen, die sie als Reichstag und somit gesetzgebendes Organ nun einmal hatten, in den Wind geschrieben hätten.

Wenn es eine Gemeinsamkeit zwischen den letzten Tagen der Weimarer Republik und dem derzeitigen Zustand der Berliner Republik gibt, dann ist es die eines Parlaments, in dem sich die meisten Abgeordneten den Hintern plattsitzen und nicht das tun, wozu sie da sind: Gesetze entwerfen, in den Bundestag einbringen, dort diskutieren und gegebenenfalls verabschieden. Niemand benötigt eine Regierung, um Gesetze zu verabschieden, denn Artikel 76, Absatz 1 lautet:

“(1) Gesetzesvorlagen werden beim Bundestage durch die Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages oder durch den Bundesrat eingebracht.”

Ist die Bundesregierung gestrichen, haben wir immer noch den Bundestag und den Bundesrat. Einmal mehr: Niemand braucht eine Bundesregierung.

Der Bundestag, daran muss man die derzeitigen Abgeordneten, die wie die Kaninchen auf die Bundesschlange warten, erinnern, ist das gesetzgebende Organ, das Gesetzentwürfe nicht nur einbringen, sondern ohne Zutun einer Regierung beschließen kann:

Artikel 77 Absatz 1 GG:

“(1) Die Bundesgesetze werden vom Bundestage beschlossen. Sie sind nach ihrer Annahme durch den Präsidenten des Bundestages unverzüglich dem Bundesrate zuzuleiten.”

Der Bundestag allein ist für das Zustandekommen von Gesetzen verantwortlich:

Artikel 78 GG:

„Ein vom Bundestage beschlossenes Gesetz kommt zustande, wenn der Bundesrat zustimmt, den Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 nicht stellt, innerhalb der Frist des Artikels 77 Abs. 3 keinen Einspruch einlegt oder ihn zurücknimmt oder wenn der Einspruch vom Bundestage überstimmt wird.“

Kurz: Anstatt darauf zu warten, dass sich von irgendwoher eine Regierung findet, könnten die Abgeordneten die regierungslose Zeit dazu nutzen, die Bedeutung des Bundestages wieder klar zu machen und die Fixierung auf die Regierung, die letztlich das ausführende Organ der im Bundestag verabschiedeten Gesetze ist, das man, wie wir argumentiert haben, gar nicht braucht, beenden.

Deutschland ist eine parlamentarische Demokratie. Daran muss man vor allem diejenigen erinnern, die in Medien arbeiten und offensichtlich der Ansicht sind, man bräuchte ein Regierung. Man braucht sie nicht. Nicht nur die letzten 10 Wochen haben das eindrücklich belegt.

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