Juristen: Student schreibt drei Seiten zu viel und fällt deswegen durch
Wir beobachten schon seit längerem eine interessante Korrelation. Je weniger Inhalte in einem universitären Fach vermittelt werden, je weniger Theorie, Methode und sonstige Kenntnisse dort vorhanden sind, desto mehr Wert wird auf Formalia gelegt. Der Seitenrand MUSS 5 Zentimeter betragen. Die Vornamen der Autoren DÜRFEN NICHT ausgeschrieben werden. Es muss in Times New Roman formatiert werden, wer in Arial formatiert, wird schlechter bewertet. Zitiert wird in Fußnoten. Wer es wagt, die lesbarere Variante wissenschaftlicher Zitation zu benutzen und amerikanisch zu zitieren, dem werden Punkte abgezogen usw.
Es ist zuweilen höchst belustigend, wie versucht wird, durch penibles Pochen auf das, was das wissenschaftliche Handwerkszeug ist, über die inhaltliche Leere in manchen Fächern hinweg zu täuschen. Um uns nicht falsch zu verstehen: Ein Student muss das wissenschaftliche Handwerkszeug beherrschen. Er muss zitieren können und den Unterschied zwischen einem direkten und einem indirekten Zitat kennen. Aber, ob eine Arbeit in Times New Roman abgefasst ist, ob die Arbeit 20.000 und kein Wort mehr umfasst, ob das Literaturverzeichnis mit oder ohne ausgeschriebenen Vornamen erstellt wurde, hat mit wissenschaftlichem Arbeiten nichts zu tun. Wie viele derjenigen, die an Universitäten versuchen, Studenten die Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens zu vermitteln, nicht müde werden zu betonen: Wie man zitiert ist wurscht, Hauptsache, die Zitierweise ist konstant durchgehalten und die zitierten Quellen sind alle auffindbar.
Dass der Schriftgrad und die Wortzahl nichts über die Qualität einer Arbeit, der darin enthaltenen Gedanken aussagt, das ist eigentlich ein solcher Allgemeinplatz, dass man sich fragt, warum man das hier schreibt. Und dann kommt die Erinnerung zurück: Es gibt Juristen.
Jura ist in weiten Teilen kein wissenschaftliches Fach, sondern eine Art Kreuzworträtsel. Einer, der sich Professor nennt, erstellt ein Kreuzworträtsel, das gewöhnlich als „Fall“ bezeichnet wird und seine Studenten müssen akkurat genau die Lösung finden, die derjenige, der sich Professor nennt, im Sinne hatte. Es ist also Lösen von Kreuzworträtseln gepaart mit Hellseherei. Weite Teile von Jura bestehen daraus, Fälle und deren Lösung auswendig zu lernen und unter Einsatz von so wenig wie nur möglich eigenen Gedanken das zu schreiben, was derjenige, der sich Professor nennt, hören will. Das ist mit ein Grund dafür, warum Jura derzeit von weiblichen Studenten überlaufen wird.
Weil die meisten Juristen inhaltlich wenig zu sagen haben und es vornehmlich darauf ankommt, das richtige Wort in das vorgesehene Feld einzufüllen (im übertragenen Sinne), deshalb kleben Juristen an Formalia. Wehe man zitiert in einer nachvollziehbaren Weise und im Text. Das Beben, das die altehrwürdigen Zeitschriften, deren Autoren immer noch nicht zitieren können, erschüttert, es ist auf der nach oben geschlossenen Richterskala bei 12 angesiedelt (von 12).
Wehe man präsentiert für einen Musterfall eine nicht-Musterlösung, sondern eine mit eigenen Gedanken unterfütterte Lösung. Die Richterskala fällt aus allen Angeln.
Wehe man schreibt drei Seiten mehr als vorgegeben. Durchgefallen.
Letzteres ist einem Studenten aus dem Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsgericht Ansbach passiert. Er hat drei Seiten über die Vorgabe geschrieben. Der Korrektor hat ihm pro halbe Seite eine Note abgezogen. Ergibt ungenügend. In den Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsgerichts Ansbach fällt u.a. die Universität Nürnberg-Erlangen …
Der Student, angehender Jurist, hat gegen seine Bewertung geklagt, vor dem Verwaltungsgericht Ansbach, und dort ist er abermals durchgefallen. Dieses Mal mit seiner Klage. Wenn die Formalia vorsehen, eine bestimmte Seitenzahl nicht zu überschreiten, dann hat ein Student diese Seitenzahl auch nicht zu überschreiten. Basta. Regeln sind halt Regeln.
Bleibt nachzutragen, dass die Verwaltungsrichter nicht geprüft haben, ob die Gedanken des Studenten so neuartig waren, dass sie eine Überschreitung der Seitenvorgabe rechtfertigen. Wo kämen wir auch hin, wenn jeder in Jura seine Gedanken schreiben und begründen könnte, wenn diejenigen, die sich für Professoren z.B. des Bürgerlichen Rechts halten, andere als Musterlösungen lesen und überlegen müssten, ob die anderen Lösungen vielleicht besser sind als die Musterlösungen. Für die Juristen wäre dies Anarchie, für uns wäre es Wissenschaft.
Mehr dazu gibt es beim Justillion.
Hat Ihnen der Beitrag gefallen?
Dann unterstützen Sie ScienceFiles!
Anregungen? Hinweise? Kontaktieren Sie ScienceFiles
Folgen Sie uns auf Telegram.Anregungen, Hinweise, Kontakt? -> Redaktion @ Sciencefiles.org
Wenn Ihnen gefällt, was Sie bei uns lesen, dann bitten wir Sie, uns zu unterstützen. ScienceFiles lebt weitgehend von Spenden. Helfen Sie uns, ScienceFiles auf eine solide finanzielle Basis zu stellen.
Wir haben drei sichere Spendenmöglichkeiten:
Donorbox
Unterstützen Sie ScienceFiles
Unsere eigene ScienceFiles-Spendenfunktion
Unser Spendenkonto bei Halifax:
ScienceFiles Spendenkonto:
HALIFAX (Konto-Inhaber: Michael Klein):
- IBAN: GB15 HLFX 1100 3311 0902 67
- BIC: HLFXGB21B24
Unser Spendenkonto bei Halifax:
ScienceFiles Spendenkonto: HALIFAX (Konto-Inhaber: Michael Klein):- IBAN: GB15 HLFX 1100 3311 0902 67
- BIC: HLFXGB21B24
Ich weiß von einem sehr guten Freund, er lebt nicht mehr, dass er vor gut 70 Jahren die erforderliche Deutscharbeit durch ein Gedicht ersetzt hat.
Ob es zu lang oder zu kurz war, weiß ich nicht, aber er ist damit durchgekommen.
Wäre heute wahrscheinlich unmöglich.
Mit Sicherheit. Ich hatte Kafka und nach 5 Stunden 5 Entwürfe und einen solchen Brass daß ich geschrieben habe man könne da hineinlesen was man wolle. Konnte ich mit Physik und Mathe kompensieren 😉 – Heute? Tja …
Was total absurd klingen mag, hat vielleicht einen tieferen spirituellen Sinn: Hat das nicht schon etwas Religiöses? Wer sich an die Gebote hält, erhält einen Abschluss? Gibt es eigentlich so etwas wie einen Jura-Katechismus? Oder die Zehn Gebote für Juristen? Vielleicht sollten wir die “Zeugen Juras” gründen!?
Gibt es , die zwölf BAR-Vermutungen,müssen die Unterschreiben……..
Bitte bei GCLC schauen.
Es war bisher, -und das schon sehr lange-, das Schwimmen mit dem Strom, welches die Juristen fast ausnamslos ausgezeichnet hat.
Wer das in der Ausbildung nicht lernt, der lernt es eventuell nimmermehr.
Der Artikel und die Leserkommentare zeigen, was ich hier schon in anderem Zusammenhang schrieb: Juristerei ist keine Wissenschaft, sondern ein Handwerk. Dass sie sich an Universitäten aufhält und nicht z.B. an Fachschulen ist überkommener Tradition geschuldet, wie bei den Theologen auch.
Wie es aber kam, dass sich im 20. und 21. Jahrhundert ein Fach wie Gender ohne viel Widerspruch, sogar durch Steuergeld gefördert, an Hochschulen einnisten konnte, ist mir völlig unbegreiflich.
Um mich den Gründen gedanklich zu nähern, fallen mir Stichworte wie Egalitarismus, Feminismus oder eine nicht spezifisch, aber vorwiegend deutsche Eigenschaft zu Obskurantismus und Aberglauben ein.
Wir haben ja auch Heilpraktiker und Homöopathie.
Ist es nicht auch schon bezeichnend, dass man, wenn man Juristerei erfolgreich abschließen will, zum Repetitor muss?
Das gibt es in keinem anderen Fach.
2018.01.15 Wieder ein sehr interessanter Artikel, den ich so (2009-2014) voll bestätigen kann.
“Jura ist in weiten Teilen kein wissenschaftliches Fach, …” und wie bereits vorgetragen,
niemals JURA mit einer reinen, hellen, ehrlichen Wissenschaft in Verbindung bringen.
Die JURISTISCHE AUSBILDUNG ist keine Wissenschaft und sollten niemals damit in
Verbindung gebracht werden. Die Universitäten erzeugen genau die kriminelle Justizbrut,
die wir in der BRD vorfinden.
MfG – juergen_k_krebs@web.de
Die juristische Ausbildung hat ja so einige Schwächen, aber der hier aufgegriffene Fall ist mE nur teilweise geeignet, diese zu illustrieren. An der besagten Fakultät werden – wie im ganzen süddeutschen Raum üblich – besondere Arten von Hausarbeiten geschrieben, in denen alle Studenten denselben Sachverhalt in einer vorgegebenen Länge bearbeiten müssen. Die Sachverhalte sind dabei “echten” Gerichtsfällen nachgebildet und werden so designt, dass die Studenten auf dem Lösungsweg über juristische Peoblemstellungen stolpern und diese dann nachvollziehen und darstellen müssen.
Es geht dabei weniger um das Erlernen wissenschaftlichen Arbeitens (auch wenn die Fakultäten das gerne behaupten), sondern um das Erlernen juristisch-praktischer Gutachtentechnik, in der ein Lebenssachverhalt in bestimmten Mustern juristisch abgeklopft wird. Die “bestimmen Muster” dienen dabei dazu, das juristisch entscheidende vom unwichtigen sauber zu trennen und v.a. nichts Entscheidendes zu vergessen.
Eine Zeichenbegrenzung ist dabei überall Standard, weil es natürlich keine Kunst ist, juristisch Entscheidendes in einem Meer von Belanglosem mit zu erwähnen, weil man das Thema auf 100 Seiten ausgebreitet hat.
Eine solche “Hausarbeit” ist mit schriftlichen Arbeiten, die man aus anderen Fächern kennt und die ein Thema (wissenschaftlich) behandeln sollen, nur schwer zu vergleichen, da der Ansatz wie dargestellt gerade nicht ist, ein Thema wissenschaftlich erschöpfend zu bearbeiten.
Das liegt wie hier schon richtig erwähnt wurde natürlich auch daran, dass die juristische Ausbildung eigentlich kein Studiengang im klassischen Sinne ist und v.a. aus historischen Gründen nach wie vor an den Universitäten beheimatet ist.
Die “Kunst” wäre aber doch sicherlich, “Lebenssachverhalte” ALS SOLCHE dazustellen, und “Lebenssachverhalte” haben die nun ‘mal mit dem Leben zu tun, und das lässt sich nicht immer angemessen auf einer vorgegebenen Seitenzahl darstellen. Es sollte doch wohl darum gehen, dass die Studierenden URTEILSVERMÖGEN entwickeln – im Sinn des Wortes, denn juristische Urteile ergeben sich nun ‘mal keineswegs umstandslos und alternativlos aus irgendwelchen geduldigen Worten aus anderen Zeiten mit Bezug zu anderen Situationen. Und wenn jemand meint, dass der “Lebenssachverhalt” komplexer ist als man das vielleicht auf den ersten Blick meinen könnte, dann sollte das respektiert werden, er zumindest gehört werden.
Ein Automatismus “länger als vorgegeben, daher durchgefallen”, zeugt seinerseits doch nun wirklich nicht von Urteilsvermögen (im Sinn des Wortes)!
Wer Juristen kennt …
Man könnte es ja auch so sehen:
In der Kürze liegt die Würze – und wenn ein Student es nicht schafft, innerhalb von 20 Seiten die wichtigen Punkte aufzuführen und 3 zusätzliche Seiten Geschwafel braucht, dann ist er halt nicht so optimal als Jurist geeignet.
Das was Luc sagt klingt zunächst einmal eingängig – eine etwas eingehendere Überlegung muß aber zu dem Schluß kommen daß es sich dann um eine Konditionierung handelt (soweit man von einem juristischen “Lernen” ausgeht); die sich im übrigen (als Komponente) darin zeigt daß nicht mehr zu den Gesetzen überlegt wird sondern nur ein Jurist vom anderen abschreibt (bei höheren Gerichten finden sich ellenlange Zitate früherer Entscheidungen, die eine quasi-legislative Unterfütterung vornehmen). Systemkonditionierung eben, ohne die der Jurist in den Netzwerken seines Berufsstands zum Scheitern verurteilt ist.
Abgesehen von dem Spruch daß der Abstand zur Wahrheit der Anzahl der Blätter proportional ist gilt der eben auch nur dann, wenn da ein Entscheidungsträger sitzt der vollumfänglich “zugänglich” ist. Was, mal freundlich gefaßt, bei 8 von 10 nicht der Fall ist. Dann bleibt noch die Hintertürchen versuchen zu schließen, und das schafft man mit Kürze nicht, im Gegenteil. Wie meinte doch der Finanzminister in Stendahls Juwelen der Königin: je präziser das Gesetz um so leichter zu umgehen.
Und so käme es darauf an, ob hier herumgeschwafelt wurde und daraus die 33 Seiten resultieren, oder ob es sich um Substanz handelt, die eben nicht den vorgegebenen Schemata folgt sondern sich anhand der Sache entwickelt. Schwafeln kann man auf 5 Seiten ebenso wie auf 33.
Mal ein praktisches Beispiel: in einem Verfahren gegen die BRD (Verwaltungsrecht) hat die präzise formulierte Klage nebst Hilfsantrag (man kennt seine Pappenheimer) eine Umfang von 7 Seiten, die darauf folgende Stellungnahme zur Klageerwiderung 17 – weil wie in einem Dachsbau die Juristen mit Schwafelei (genauer: Anstiftung zur Rechtsbeugung) in alle möglichen Richtungen zu entfleuchen versuchen.
Was denn soll “derselbe” Sachverhalt sein? Das ist schon von der Erkenntnis her Unfug, denn einen Sachverhalt ohne Voraussetzungen (der Wahrnehmung) gibt es nicht (ein Farbenblinder wird die Mona Lisa anders beurteilen). Ähnliches gilt für die Gesetze: was denn ist z.B. Kindeswohl? Wer anfängt darüber zu denken und nicht das Schemata seines Profs bedient kann gar nicht anders als seinen Ansatz erst einmal greifbar zu machen.
Neben dem: was hätte die Schrifttype oder der Rand damit zu tun? Eben dies: Konditionierung.
… und was länger als die vorgegeben Seitenzahl ist, das KANN ja nur Geschwafel sein, nicht wahr?!????? Wer meint, dass er festlegen kann, ab wieviel Seiten doch nur noch geschwafelt wird, ist m.E. nicht dazu geeignet, Jurist zu werden: er neigt zum platten Rezeptwissen, statt Urteilsvermögen entwickelt zu haben.
Nachdem ich selbst genügend juristische Klausuren geschrieben habe, kann ich aus eigener Erfahrung feststellen, dass die Klausuren mitnichten mit einem “Kreuzworträtsel” vergleichbar sind. Es ist auch völlig abwegig, ein Jurastudium mit auswendig gelernten Fällen meistern zu wollen. Das geht spätestens in den Klausuren des ersten Examens schief.
Es geht nicht darum, den Lösungsweg des Professors zu finden. In der Regel wird man in den Klausuren zum richtigen Weg “hingeführt”, wenn man das Gesetz korrekt anwendet. Für eigene Argumente bleibt aber auch dann noch genügend Raum. Es gibt oft mehrere Möglichkeiten, die in einem Sachverhalt aufgeworfenen Fragestellungen zu beantworten. An solchen Abzweigungen muss man sich für einen Weg entscheiden. Die eigenen Argumente müssen dann aber juristisch fundiert und stringent sein.
Ein wichtiger Aspekt der juristischen Ausbildung ist die richtige Schwerpunktsetzung. Daher rührt auch die Zeichen- und Seitenbegrenzung. Wie Luc schon erklärt hat, bearbeiten bei den universitären Hausarbeiten alle Studenten denselben Sachverhalt. Ohne Seitenbegrenzung ist der Fall schlicht einfacher zu lösen, weil man jedes Tatbestandsmerkmal ausführlich ausbreiten kann und dabei dann auch – denklogisch – alle Probleme mit abdeckt. Der Lerneffekt ist aber, die wichtigen von den unwichtigen Aspekten im Sachverhalt unterscheiden zu können und sich nur auf erstere zu konzentrieren. Außerdem entspricht es nur der Fairness, dass sich auch der klagende Student an die Seitenbegrenzung hält, da sie für alle Studenten gilt.
“Der Lerneffekt ist aber, die wichtigen von den unwichtigen Aspekten im Sachverhalt unterscheiden zu können und sich nur auf erstere zu konzentrieren. Außerdem entspricht es nur der Fairness, dass sich auch der klagende Student an die Seitenbegrenzung hält, da sie für alle Studenten gilt.”
Und was die wichtigen und die unwichtigen Aspekte eines Sachverhaltes sind, das entscheidet selbstverständlich der Prof, der die Arbeiten benotet und der anscheinend meint, von vornherein zu wissen, dass die “wichtigen” Sachverhalte auf genau der Seitenzahl zu würdigen sind, die er vorgibt.
Ergo: Der Lerneffekt ist allein der, die Prämissen des Professors, wenn nicht zu teilen, so doch ihnen zu entsprechen. Seitenbegrenzungen, die für alle Studenten gelten, bevorteilen dementsprechen diejenigen Studenten, die am ehesten bereit und willens sind, sich zum geistigen Klon des Professors zu entwickeln. (Überhaupt finde ich es besorgniserregend, dass anscheinend viele junge Menschen (wie Sie?) der Indoktrination, nach der “fair” mit “gleich” gleichzusetzen sei, so fraglos auf den Leim gehen ….)
Wenn das der Lerneffekt ist, der in einem Jura-Studium erzielt wird und schlimmer: vielleicht erzielt werden soll, dann wundert es mich nicht, dass so viele Menschen das Gefühl haben, dass sie es bei Juristen meist mit irgendwie für die real existierende Welt unempfänglichen Rechtsverdrehern zu tun haben.
Und überhaupt: Seitenbegrenzungen, die Lehrpersonen vorgeben, dienen vor allem ihrer eigenen Entlastung, weil kein Lehrer 50 Seiten Lektüre von 100, 50 oder auch nur 30 Studenten in kurzer Zeit bewältigen kann, wenn er noch anderes zu tun hat. Ich muss es wissen; ich habe selbst jahrzehntelang an der Uni in ziemlich gut besuchten Seminaren und Vorlesungen gelehrt. Das ist ein völlig nachvollziehbares Interesse der Lehrperson, rechtfertigt aber nicht den in Frage stehenden Fall, für den ich dabei bleibe, dass es durchaus nicht verdientsvoll an sich ist, mehr zu schreiben als der Richtwert vorsieht, aber ein Richtwert auch nicht in der Weise verabsolutiert werden sollte, dass jemand durch eine Prüfung fällt, nur, weil er eine bestenfalls am Rande relevante Formalie verletzt hat. Das zeugt von mangelndem Urteilsvermögen (schon deshalb, weil es von mangelnder Kommunikationsbereitschaft oder -fähigkeit bzw. mangelndem Willen zur Herstellung von Verständigung zeugt. Mehr von solchen Leuten braucht das Land sicher nicht, schon gar nicht in Form von Juristen!
Sie schreiben:
“Und was die wichtigen und die unwichtigen Aspekte eines Sachverhaltes sind, das entscheidet selbstverständlich der Prof, der die Arbeiten benotet und der anscheinend meint, von vornherein zu wissen, dass die “wichtigen” Sachverhalte auf genau der Seitenzahl zu würdigen sind, die er vorgibt.”
Das trifft nicht zu. Nicht der Prof entscheidet, was – im juristischen Sinne! – wichtig ist, sondern das Gesetz und der zugrundeliegende Sachverhalt. Ein Beispiel: Geht es um den Vertragsschluss zweiter Personen, ist es grds. verfehlt, über die Geschäftsfähigkeit der Personen etwas zu schreiben. Also: insoweit kein Schwerpunkt. Wenn einer der beiden Personen im Sachverhalt aber unter 18 Jahre alt ist, dann muss dieser Aspekt im gebotenen Umfang diskutiert werden. Gibt man den Studenten keine Seitenbegrenzung, wird einfach jede Thematik des Sachverhalts beleuchtet, obwohl das gar nicht notwendig ist.
Aus diesem Grund ist es ein Gebot der Fairness, dass alle Studenten den gleichen Bedingungen bei dieser Hausarbeit unterliegen. Nur so ist die Hausarbeit gerecht zu bewerten, denn alle haben für ihre Lösung denselben Raum. Worin Sie hier – und zwar bei der Gleichsetzung von “gleich” und “fair” in diesem konkreten Fall – einen Fehlschluss sehen, begründen Sie leider nicht.
Weiter schreiben Sie:
“Ergo: Der Lerneffekt ist allein der, die Prämissen des Professors, wenn nicht zu teilen, so doch ihnen zu entsprechen.”
Auch das trifft nicht zu. Wie ich bereits geschrieben habe, gibt es oft mehrere Lösungswege, die bei entsprechender Argumentation gewürdigt und positiv bewertet werden. Meine Lösungen wichen oft von der Lösungsskizze ab, waren deshalb aber nicht schlechter oder falsch.
Zu Ihrem letzten Punkt: Dass die Seitenbegrenzung natürlich auch der Arbeitsentlastung dient, ist weder ein Geheimnis, noch verwerflich. Zumal es hier auch “nur” um eine Hausarbeit ging, nicht um eine Dissertation. Ungenau ist aber Ihre These, dass der Student “durch eine Prüfung fällt, nur, weil er eine bestenfalls am Rande relevante Formalie verletzt hat”. Wie sich aus dem Urteil des VG Ansbach (Urteil v. 26.10.2017 – AN 2 K 17.00008) ergibt, wurde die Arbeit auch unabhängig von der Überschreitung der Seitenzahl als nicht ausreichend bewertet, weil der Student grobe Grundlagenfehler gemacht hat. Kurz gesagt: Die Arbeit war nicht nur inhaltlich ungenügend, darüber hinaus verletzte er auch noch die für diese Hausarbeit allgemein geltenden Formvorschriften.
Entschuldigt, wenn ich interveniere, aber eine solche Steilvorlage:
lässt mich nicht ruhen.
Das Gesetz teilt ihnen also mit, wie es richtig ausgelegt werden will? Sind Sie so naiv oder tun sie nur so (Naiv mag hier unpassend sein…)? Wenn Sie Recht haben, dann braucht man Juristen wie Sie nicht, denn wenn sich das Gesetz sowieso mitteilt, muss man sich auch keine teuren Juristen leisten, die das Gesetz interpretieren und vor Gericht darüber streiten, wessen Interpretation die richtige ist und mit welchen Folgen. Wir machen dann einfach eine Fernsehsendung: Das Gesetz spricht und lauschen mit SETI ins Weltall. Vielleicht sagt das Gesetz ja wirklich etwas …
Ich bin weder naiv, noch tue ich so. An dieser Stelle möchte ich auch dezent auf den Hinweis der Kommentarfunktion “Bitte keine Beleidigungen” erinnern.
Sie missverstehen schlicht die Aussage. Ich habe nie gesagt, dass das Gesetz mitteilt, wie es auszulegen oder anzuwenden ist. Das lesen Sie in diese Aussage hinein.
Ich habe damit klargestellt, dass jeder Jurist – und nicht nur der Prof – in der Lage ist, anhand des ihm gegebenen Sachverhalts und des Prüfungsauftrags aus dem Sachverhalt die zur Entscheidung relevanten Fakten zu filtern. Kurz gesagt: Was juristisch wichtig ist, geben Lebenssachverhalt und Anspruchsgrundlage vor. Denn wenn man weiß, auf welche Vorschriften es zum Lösen des Falles ankommt, dann kann man auf diese Vorschriften und den dazu gegebenen Sachverhalt den Schwerpunkt setzen. Hierbei bleibt für einen Juristen/Studenten auch kein Argumentationsspielraum, denn entweder gibt das Gesetz einen Anspruch her oder eben nicht.
Für Argumentation bleibt dann bei der Anwendung der Vorschriften Raum. An dieser Stelle kann man sich – wie bei Juristen üblich – natürlich trefflich streiten.
Als Jurist sollten Sie den Unterschied zwischen einer Beleidigung und einer Feststellung kennen.
Machen wir doch eine Musterlösung:
§185 StGB
Das Gesetz hilft nicht viel dabei, den Sachverhalt: “Sind Sie so naiv oder tun Sie nur so?” als Beleidigung zu klassifizieren.
Was tun?
Wir haben alle Fakten und wir haben den kompletten Gesetzestext.
Beides hilft nicht.
Was wir brauchen ist eine Interpretation, aber bitte nur mit einer maximalen Seitenzahl von …
So eine:
Oder so eine:
Ist meine Aussage eine ehrverletzende Tatsachenaussage, eine Kundgabe der Missachtung, ein herabsetzendes Werturteil…?
Sie haben nicht mehr als 75 Worte, um diese Frage zu klären und darzustellen, warum meine Aussage eine Beleidigung darstellt oder auch nicht.
Andere Juristen schaffen das.
Wenn Sie mehr als 75 Worte benötigen, sind Sie durchgefallen.
In Ihren beiden Beispielen zeigt sich doch genau der Sinn einer Seitenbegrenzung: Die Schwerpunktsetzung.
Angenommen, ein ein Student würde den Tatbestand des § 185 StGB in Bezug auf einen Beitrag in einem Online-Forum prüfen müssen. Dabei wären Ausführungen wie in Ihrem zweiten Zitat:
“Eine Beleidung gemäß Strafrecht kann sowohl in mündlicher, schriftlicher, bildhafter Form oder mittels Gestiken erfolgen. Hierzu zählt beispielsweise das Zeigen des Mittelfingers. Auch kann eine Beleidigung durch schlüssiges (konkludentes) Verhalten geäußert werden. Auch in tätlicher Form kann eine Beleidigung begangen werden. Eine solche liegt beispielsweise vor, wenn jemand eine andere Person anspuckt, schubst oder ohrfeigt.”
völlig Fehl am Platze. Die Beleidigung kann allenfalls schriftlich gewesen sein. Wie man noch beleidigen kann, ist für die Entscheidung der Frage, ob der Kommentar eine Beleidigung darstellt, irrelevant.
Sehen Sie, das ist es eben:
Wen, bitte, interessiert es denn, was irgendein Hanswurst-Text als “Beleidigung” definiert?
Beleidigungen als solche gibt es nicht. Es gibt nur das Gefühl, beleidigt worden zu sein, und die Absicht, jemanden zu beleidigen.
Im vorliegenden Fall hatten Sie das Gefühl, beleidigt worden zu sein, aber Herr Klein nicht die Absicht, Sie zu bleidigen. Ich kenn ihn gut genug, um zu wissen, dass, wenn er diese Absicht gehabt hätte, sie sehr viel deutlicher kundgetan hätte.
Menschliches Handeln erfolgt in der realen Welt und orientiert sich nicht an Textchen, die sich jemand irgendwann aus seltsamen Gründen (vielleicht politischem Druck? Zeitgeistempfinden?…) ausgedacht hat.
Da machen Sie es sich m.E. zu einfach. Jemanden als “naiv” zu bezeichnen bedeutet in der Alltagssprache objektiv, dass jemand etwas nicht richtig einschätzen kann u.a. weil die Person intellektuell dazu nicht in der Lage ist. Objektiv gesehen erfüllt das den Tatbestand einer Beleidigung. Ob der subjektiv notwendige Vorsatz vorliegt, ist dann eine andere Frage.
Wenn Sie meinen, dass man Schlussfolgerungen oder Beobachtungen und Eindrücke von anderen Leuten dadurch entkräften könnte, dass man Ihnen sagt, sie würden es sich damit zu einfach machen, machen Sie es sich deutlich zu einfach.
Ich sehe auch nicht, wie SIE im Stande sein wollen zu beurteilen, was ich mit einem Begriff meine oder gemeint habe oder zu meinen habe. Ich meine mit “naiv” “unkritisch” und “einfältig”. Wenn Sie meinen, dass beides ein Resultat mangelnder intellektueller Kraft sein müsse, ist das Ihre Zuschreibung, nicht meine.
Und objektiv besehen gibt es (schon deshalb) keine Beleidigung wie ich Ihnen schon mitgeteilt habe (Sie scheinen wirklich ein Realist mit Bezug auf Universalien zu sein!). Daran ändert nichts, dass man sich an ein Stückchen Papier klammert und ruft: “Sieh her, hier steht meine Wahrheit geschrieben, und nur ich kann sie richtig interpretieren!” Das mag IHRE Wahrheit samit IHRER Interpretation sein, aber wie kommen Sie dazu zu meinen, dass das irgendjemanden interessiert, was für Sie Wahrheit ist und wie Sie etwas interpretieren? Im schlimmsten Fall können Sie IHRE Wahrheit und IHRE Interpretation als Unterdrückungsmitteln gegen andere Menschen einsetzen, aber sonst hat das doch keine Relevanz, und wenn Sie guten Willen gegenüber anderen Menschen haben, wollen Sie das ja sicherlich nicht!?
Und finden Sie nicht, dass es überaus naiv anmutet, wenn sich jemand an ein von irgendjemandem irgendwann aus irgendwelchen Gründen geschriebenes Textchen klammert, weil er meint, es könne reales Leben anleiten, steuern, beurteilen?
Das sind 127 Worte und somit 52 zu viel. Damit sind Sie durchgefallen.
Alles andere erübrigt sich.
Vielleicht denken Sie ja vor diesem Hintergrund noch einmal über den Blödsinn nach, den Sie verteidigen zu können glauben.
Sie hätten diesen Beitrag auch nutzen können, inhaltlich zu antworten. Schade, dass Sie das verpasst haben.
Schade, dass Sie die Gelegenheit zu lernen, die Herr Klein Ihnen damit gegeben hat, verpasst haben!
Sie haben gar nicht verstanden, dass Herrn Klein Ihnen mit dieser Antwort den Anwendungsfall vergegenwärtigt hat:
Was sagen Sie dazu, wenn man Ihnen das Wort abschneidet, obwohl Sie meinen, Sie hätten noch Relevantes zu sagen?
Aber das haben Sie leider wie gesagt nicht verstanden, vielleicht weil Sie (schon jetzt, in jungen Jahren,) viel zu sehr in “Freund”-“Feind”-Schemata denken, so dass Ihnen vor lauter Auseinandersetzung die eigentliche Botschaft entgeht.
Versuchen Sie doch einmal, anderen Leuten etwas zugute zu halten, sie als etwas komplexer denn als Freund oder Feind wahrzunehmen, sich an die Stelle einer anderen Person zu stellen; dann wird Ihnen vielleicht etwas über die Relativität der Dinge klar!
Aber da steckt doch genau Ihr Denkfehler:
“Was sagen Sie dazu, wenn man Ihnen das Wort abschneidet, obwohl Sie meinen, Sie hätten noch Relevantes zu sagen?”
In dem Beispiel von Herrn Klein war eben nichts Relevantes im dritten Absatz enthalten, weil in dem konkreten Fall diese Formen der Beleidigung ausscheiden. Wenn ein Student darüber schreibt, hat er nicht erkannt, dass es um diese Formen der Beleidigung nicht geht.
Was wollen Sie noch, Sie sind durchgefallen.
Wäre es nicht sinnvoll, Herr Klein, dieses Spielchen nun gut sein zu lassen und sich wieder sachlich zu äußern?
Nein, es wäre nicht sinnvoll.
Wozu?
Damit Sie mir weiter zeigen können, dass Sie keine Idee davon haben, worum es hier geht?
Ich gehöre nicht zu denen, die Seelen retten wollen.
“Ich habe damit klargestellt, dass jeder Jurist – und nicht nur der Prof – in der Lage ist, anhand des ihm gegebenen Sachverhalts und des Prüfungsauftrags aus dem Sachverhalt die zur Entscheidung relevanten Fakten zu filtern.”
Sie können das nicht “klarstellen”, denn eine solche Klarstellung könnte nur durch eine empirische Prüfung dieser Frage erfolgen. Es ist eine EMPIRISCHE Frage, ob “jeder Jurist …” dazu im Stande ist oder nicht.
Und in sachen Naivität:
Es tut mir leid, aber finden Sie nicht die oben zitierte Aussage, dass “jeder [!] Jurist” ohne Ausnahme im Stande wäre, anhand des ihm gegebenen Sachverhalts und des Prüfungsauftrags aus dem Sachverhalt die zur Entscheidung relevanten Fakten zu filtern”, schon hoffnungslos naiv?
Woran, glauben Sie, liegt es, dass Ihre Aussagen zumindest teilweise sowohl Herrn Klein als auch mir höchst naiv erscheinen?
Könnte es sein, dass diese Naivität das ist, was wir als relevanten Faktor angesichts des Sachverhaltes Ihrer Kommentare herausgefiltert haben?
Wenn Sie glauben, dass ich mit “jeder Jurist” tatsächlich jeden meinten, dann tut mir leid, dass dieses Missverständnis entstanden ist. Es war eine verkürzte Aussage dahingehend, dass nicht allein der Prof, sondern auch ein (kompetenter) Jurist, dies kann.
Anstatt nun auf Naivität rumzureiten hätten Sie auch darüber nachdenken können, ob diese Aussage von mir – vor allem in diesem Zusammenhang hier – als empirische Feststellung gemeint sein sollte. Offensichtlich doch nicht…
Okay, aber Sie sollten lernen, genau das zu sagen, was Sie sagen wollen, und sich nicht dazu hinreißen lassen, aus Ärger (oder sonst etwas) Dinge zu sagen/zu schreiben, die Sie nicht meinen.
Und leider zeigt der 2. Absatz in Ihrem Kommentar, dass Sie sich schon wieder haben hinreißen lassen, höchst unglaubwürdige Dinge zu behaupten: Sie haben das offenkundig nicht als eine empirische Fragestellung gemeint, denn wenn Ihnen klar gewesen wäre, dass das eine empirische Fragestellung ist, dann hätten Sie es hier gar nicht angeführt, einfach wegen Irrelevanz; bislang hat ja niemand eine solche umfassende Studie geliefert, die gezeigt hätte, dass “jeder Jurist ….”.
… tja, und wer ist ein kompetenter Jurist? Jemand, der vom Prof gute Noten bekommen hat? Aber realtiv gute Noten vom Prof kann man ja schon dadurch bekommen, dass man sich an Seitenbeschränkungen hält; da sind wir noch lange nicht bei inhaltlicher Kompetenz, geschweige denn der umfassenden Kompetenz, die ein Jurist braucht…
Vom tieferen Nachdenken können in diesem Zusammenhang, glaube ich, vor allem Sie profitieren. Herr Klein und ich sind schon das, was man alte, fachlich bewährte “Schlachtrösser” nennt, und haben schon sehr lange über sehr vieles nachgedacht oder nachdenken müssen. Das liegt in der Natur der Sache: wir sind einfach älter, viel länger in unseren diversen Jobs, haben dort viel gelernt, sind vielfach dafür anerkannt worden …. Nehmen Sie es also nicht so persönlich, wenn wir aus einem größeren Wissensfundus schöpfen und besser argumentieren können bzw. dass Sie mehr von uns lernen können als wir von Ihnen; das liegt wie gesagt in der Natur der Sache und hat mit uns allen als Personen wenig zu tun. Nutzen Sie lieber die Lerngelegenheit; auch wir hatten unsere Lehrer und haben die Lerngelegenheiten, die sie boten, genutzt….
Aber nutzen muss man sie halt schon!
Glauben Sie wirklich, dass jemand gute Noten bekommt, weil man sich an Seitenbegrenzungen hält? Dann haben Sie ein ziemlich seltsames Vorstellungsbild von den Anforderungen an die universitäre Juristenausbildung. Wer sich an die Begrenzung hält, aber das Recht falsch anwendet, fällt schlicht und einfach durch.
Und ich kann Sie beruhigen: Im Examen – und nur darauf kommt es am Ende an – gibt es keine Seitenbegrenzung.
Damit kommen wir auch zur Kompetenz eines Juristen. ich habe mich hier nicht zu etwas hinreißen lassen. Ein kompetenter Jurist ist derjenige, der sein Fach beherrscht und eine juristische Fragestellung in Bezug auf einen Sachverhalt beantworten kann. Hierbei ist es notwendig, den wichtigen vom unwichtigen Sacherhalt zu trennen. Diese Aufarbeitung des Sachverhalts ist genau das, was Studenten durch Zeit- und Seitenbegrenzungen in Klausuren/Hausarbeiten lernen.
Leider ist das, was Sie schreiben, in jedem Punkt unzutreffend:
Am peinlichsten ist. glaube ich, Ihre Aussage, es sei nicht der Prof. sondern “das Gesetz”, der über Leistungsbewertungen entscheidet! Meine Güte, wollen Sie ernsthaft den Universalienstreit wiederaufrollen bzw. den Realismus im Universalienstreit wiederbeleben?!? Das können Sie nicht ernst meinen!
Zur Erinnerung: Es gibt nur Menschen, und Menschen entscheiden, und einige von ihnen versuchen, sich dabei auf niedergeschriebene Regeln zu berufen. Diese Regeln wurden von einigen Menschen verfasst, einige wollen sie geltend sehen, andere nicht, schon deshalb, weil sie nicht an ihrer Formulierung beteiligt waren, und wieder andere Leute interessieren sich einfach nicht dafür, was irgendjemand irgendwann aus irgendeinem Grund einmal meinte, niederschreiben zu müssen. Deshalb braucht ein Jurist Urteilsvermögen (und das bedeutet eben nicht: die Fähigkeit zur gottgefälligen oder wem auch immer gefälligen Auslegung irgendeiner Schrift).
Ich fürchte, damit müssen Sie leben lernen. Sie sind jedenfalls denkbar schlecht beraten, wenn Sie meinen, Sie könnten Sachverhalte als zutreffend oder unzutreffend bewerten, nur, weil irgendeine Institution zu einer bestimmten Einschätzung gekommen ist. Es ist also völlig irrelevant, was irgendwelche Juristen in Ansbach entschieden haben.
Dies gesagt, sollten Sie bemerkt haben, dass die Kollegen in Ansbach mehr Urteilsvermögen gezeigt haben als Sie: Diese Juristen haben offensichtlich die Notwendigkeit gesehen, die Entscheidung, den Studenten durchfallen zu lassen, durch Zusätzliches oder schlicht Anderes zu legitimieren als durch die Überschreitung der Seitenzahl! Offensichtlich fanden sie selbst, dass sie damit allein keinen akzeptablen Schriftsatz hinbekommen würden, der einer Berufung standhalten würde. Wenn ich Ihnen schon nicht zu Denken gehen kann, dann vielleicht andere Juristen, die Sie als Autoritätspersonen akzeptieren.
Dass Ihre “… Lösungen … oft von der Lösungsskizze ab[wichen], … deshalb aber nicht schlechter oder falsch [waren]”, belegt an sich überhaupt nichts. Das könnte dadurch zu erklären sein, dass Sie aufgrund großer Anpassungsfähigkeit der Lieblingsschüler Ihres Professors sind. (Das ist jetzt natürlich ein hypothetischer Fall, aber er zeigt hinreichend deutlich, dass es theoretisch immer alternative Erklärungen für Dinge gibt, weshalb es falsch ist, eine Beobachtung/das Ding umstandslos als die eigene präferierte Erklärung belegend zu interpretieren. Hier könnte Ihnen ein Schuss kritisches Denken nur gut tun.
Die Möglichkeit, dass die Lerneffekte solcher Prüfungen wie die, von denen wir sprechen, einfach nur darin bestehen, die Prämissen des Professors, wenn nicht zu teilen, so doch ihnen zu entsprechen, ist durch Ihre Bemerkung jedenfalls in keiner Weise entkräftet.
Zum Punkt “gleich” und “fair”:
Da nicht ich es bin, die meint “gleich” sei “fair”, sondern Sie, ist es an Ihnen, zu begründen, warum Sie das meinen, und nicht an mir, zu begründen, warum ich es nicht meine.
Finden Sie nicht, dass es ein wirklich zu billiger rhetorischer Trick ist, zu versuchen, mit Rückfragen zu beantworten, wenn man die Prämissen des eigenen Denkens nicht begründen kann?!
Aber gut, ich will Ihre arrogante Formulierung als das interpretieren, was sie ist: eine Bitte um Aufklärung/Erläuterung (wählen Sie den Begriff, der für Sie weniger ehrenrüchtig ist):
“Gleich” ist aus vielen Gründen nicht mit “fair” gleichzusetzen, wie die Gerechtigkeitstheorie und -forschung seit spätestens den 50er-Jahren deutlich gemacht hat. Auf der allereinfachsten Ebene scheitert die Gleichsetzung daran, dass die Gleichbehandlung von Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen zumindest verfehlt ist, im schlechten Fall der reine Zynismus sein kann. Arbeitsaufgabe: Denken Sie sich Beispiele für diesen Fall aus! Das sollte eigentlich nicht schwierig sein, wenn Sie sich einmal öffnen, um darüber nachzudenken! Gleichbehandlung entspringt dem Gleichheitsprinzip und verletzt notwendigerweise das Bedürfnisprinzip.
Ebenso verletzt es notwendigerweise das Gerechtigkeitsprinzip, weil die Gleichbehandlung von Menschen völlig ignoriert, welche Leistungen Menschen mit Bezug auf in Frage stehende Dinge/Bereiche im Vergleich zu anderen Menschen erbracht haben, oder anders gesagt: es lässt ihren In- und Output völlig außer acht. Derzeit erleben wir ja den Versuch, die Bundesrepublik vom Gerechtigkeitsprinzip auf das Gleichheitsprinzip umzustellen, und soweit das schon Realität geworden ist, haben wir die üblichen Folgen zu notieren: Absinken der Standards mit Bezug auf zu erfüllende Leistungen, Rückzug und Demotivation der Leistungsträger oder Befähigten einerseits, stärkeres Auftreten von weniger Befähigten oder weniger Leistungsmotivierten (die vom Absinken der Standards und Senkung der Anspüche profitieren) andererseits ….
Wenn Menschen gleich behandelt werden sollen, muss deshalb sehr gut dafür argumentiert werden, und es kann sich nur um einzelnen Bereiche oder Situationen handeln. Aber selbst dann ist die Frage, ob eine Gleichbehandlung tatsächlich jemals eine solche sein kann, weil es ja Menschen sind, die handeln (und entscheiden, nicht Gesetze!; s.o.), und Menschen können andere Menschen gewöhnlich nicht völlig gleich behandeln, auch dann nicht, wenn sie sich darum bemühen.
Aber das ist ja auch gar nicht wünschenswert, denn wenn man alle Menschen pauschal gleich behandeln will, wird man ihnen, wie man so schön und nicht zufällig sagt, nicht gerecht (s.o.)
Kurz: Egal, wie man sich dem Phänomen der Rechtsprechung durch Positionsinhaber innerhalb des Rechtssystems annähert, immer kommt man am Ende zu dem Schluss, dass diese Leute Urteilsvermögen brauchen, das weit über die angemessene Auslegung der “heiligen” Texte hinausgeht. Sie brauchen mindestens ebenso sehr wie Textexegese-Fertigkeiten sozialpsycholoigische Kenntnisse, die Fähigkeit zum kritischen Denken, Kenntnisse der Gerechtigkeitstheorie und -forschung und – vielleicht mehr als alles andere – menschliche Bildung und guten Willen ihren Mitmenschen gegenüber.
Zumindest Letzteres vermisse ich bei Ihnen schmerzlich.
Aber Sie sind ja noch in Ausbildung, und vielleicht lehrt Sie, wenn icht das Studium, so doch das Leben noch das ein oder andere Wichtige.
Sie schreiben
“Am peinlichsten ist. glaube ich, Ihre Aussage, es sei nicht der Prof. sondern “das Gesetz”, der über Leistungsbewertungen entscheidet! Meine Güte, wollen Sie ernsthaft den Universalienstreit wiederaufrollen bzw. den Realismus im Universalienstreit wiederbeleben?!? Das können Sie nicht ernst meinen!”
An welcher Stelle in meinen Beiträgen finden Sie diese Aussage? Ich habe nie behauptet, dass das Gesetz die Leistung bewertet. Ebenso falsch ist Ihre Behauptung:
“Ich fürchte, damit müssen Sie leben lernen. Sie sind jedenfalls denkbar schlecht beraten, wenn Sie meinen, Sie könnten Sachverhalte als zutreffend oder unzutreffend bewerten, nur, weil irgendeine Institution zu einer bestimmten Einschätzung gekommen ist. Es ist also völlig irrelevant, was irgendwelche Juristen in Ansbach entschieden haben.”
Ich habe nie gesagt, dass ein Sachverhalt als zutreffend oder unzutreffend bewertet wird. Wie in meinem obigen Beispiel gezeigt, sind für eine juristische Entscheidung nicht alle Sachverhaltsangaben relevant.
Hätten Sie das Urteil des VG Ansbach gelesen, hätte sich auch Ihre Aussage:
“Dies gesagt, sollten Sie bemerkt haben, dass die Kollegen in Ansbach mehr Urteilsvermögen gezeigt haben als Sie: Diese Juristen haben offensichtlich die Notwendigkeit gesehen, die Entscheidung, den Studenten durchfallen zu lassen, durch Zusätzliches oder schlicht Anderes zu legitimieren als durch die Überschreitung der Seitenzahl!”
erübrigt. Nicht die Richter haben die Klausur als ungenügend bewertet (das kann ein VG im Rahmen einer Prüfungsanfechtung nämlich auch gar nicht). Das hatten bereits die Korrektoren so gesehen, darauf hat das Gericht in den Urteilsgründen hingewiesen.
Ihre weiteren Ausführungen zum Gleichheitsbegriff lassen leider genau das vermissen, worauf ich noch hingewiesen habe: Den Bezug zum konkreten Fall. Es geht hier nicht darum ob man “gleich” per se mit “fair” gleich setzen muss. Es geht um die Frage, ob es fair ist, wenn alle Studenten die Hausarbeit unter den gleichen Voraussetzungen schreiben müssen. Um Ihrem ebenso unnötigen wie unfreundlichen Vorwurf der Arroganz entgegen zu kommen: Gleiche Bedingungen für alle Studenten sind deshalb fair, weil alle Studenten anhand derselben Kriterien gemessen werden. Wenn doch besondere Bedürfnisse hervortreten, z.B. wenn Studenten mit einer Sehbehinderung Klausuren schreiben müssen, dann gibt es hierfür auch geeignete Sonderregelungen. Von diesem Fall sprechen wir hier aber nicht, der Kläger hat keine solchen Gründe vorgetragen.
Abschließend würde ich gerne noch wissen, wie Sie zu Ihrem Vorwurf kommen, mir würde der guten Wille den Mitmenschen gegenüber fehlen.
Ich habe mich bemüht, Ihnen einiges zum Nachdenken zu geben und Ihnen eine Erfahrung zu vermitteln, aber ich sehe, dass das nicht möglich zu sein scheint.
Sie können ja auch nicht ernsthaft erwarten, dass ich jetzt noch auf solche Dinge eingehe wie
“Es geht hier nicht darum ob man “gleich” per se mit “fair” gleich setzen muss. ”
Wenn es darum gar nicht geht, warum haben Sie es denn dann relevant gefunden, um in Ihrem ersten Kommentar ein Argument darauf zu gründen?
Sie haben ja offensichtlich den Überblick darüber verloren, was wer wann warum wie geschrieben hat.; dann hat alles Weitere ja keinen Sinn.
Nur noch zu Ihrer letzten Frage:
“Abschließend würde ich gerne noch wissen, wie Sie zu Ihrem Vorwurf kommen, mir würde der guten Wille den Mitmenschen gegenüber fehlen.”
1. werfe ich niemandem etwas vor, sondern teile meine Beobachtungen mit; das “Freund-Freind”-Denken, in dem “Vorwürfe” Platz haben, mag Ihres sein, meines ist es nicht;
2. sollten Sie sich diese Frage sehr gut selbst beantworten können, wenn Sie alle Kommentare nochmals in Ruhe (vielleicht mit etwas emotionalem Abstand) lesen;
3. brauchen Sie das vielleicht gar nicht zu tun, denn es genügt ja vielleicht schon der Rückverweis auf Punkt 1, um den Punkt zu erhellen: wenn gegenseitige “Vorwürfe” das einzige sind, was Sie unserem Kommentarwechsel entnehmen, wird mein Eindruck dadurch m.E. besätigt:
Hätten Sie (mehr) guten Willen Ihren Mitmenschen gegenüber, hätten Sie sich vielleicht irgendwann gefragt, warum Herr Klein oder ich unsere Zeit mit diesem Kommentarwechsel verbringen, aus dem wir sicherlich keinerlei Gewinn haben, der uns nur Zeit kostet, und in unseren Jobs ist Zeit Geld. Sie hätten dann vermuten können, dass es uns nicht egal ist, wie (gut) Leute, die in Zukunft vielleicht in verantwortlichen Positionen sitzen, funktionieren, dass wir ihnen Dinge zu bedenken geben wollen, die nicht in ihrem Lehrbuch vorkommen. Sie können sich dadurch belästigt fühlen, aber Sie könnten sich dadurch auch bereichert fühlen, und falls Sie wirklich überhaupt nicht verstehen, was wir Ihnen sagen wollen, dann könnten Sie zumindest den Versuch, Ihnen etwas zu vermitteln, was wir wichtig finden, würdigen. DAS meine ich mit gutem Willen gegenüber anderen Menschen.
Und warum, bitte, hätte ich irgendein Urteil in Gänze lesen sollen? Haben Sie denn die Gerechtigkeitstheorie und Ihre Befunde hinreichend aufgearbeitet, bevor Sie sich hier zur Sache äußern?
Hätten Sie das getan, würden Sie die Angelegenheit empirisch informiert angehen können, statt sich immer und immer wieder auf die “Verkündigungen” Ihrer selbstgewählten Autoritäten zurückziehen zu müssen!
Wenn Sie schreiben:
“Aber da steckt doch genau Ihr Denkfehler:
“Was sagen Sie dazu, wenn man Ihnen das Wort abschneidet, obwohl Sie meinen, Sie hätten noch Relevantes zu sagen?”
In dem Beispiel von Herrn Klein war eben nichts Relevantes im dritten Absatz enthalten….”
machen Sie damit Ihre eigene Denkbeschränkung sehr deutlich:
Sie sind unfähig, den Anwendungsfall auf sich zu übertragen, weil Sie ihn aufgrund Ihrer persönlichen Bewertung (“nichts Relevantes”) als einen anders gearteten Fall bewerten. Und Sie verstehen nicht, dass genau diese Bewertung sowohl mit Bezug auf den Studenten, der die Jura.Arbeit geschrieben hat, als auch mit Bezug auf das Relevante, das Herr Klein zu sagen hat, in Frage steht.
Selbstverständlich ist man nicht zu Transferaufgaben im Stande, wenn einem die eigenen Vorurteile über Relevantes oder Nicht-Relevantes den Vergleich von vornherein verunmöglichen! Dann kann man nicht lernen, nichts in Frage stellen, schmort auf alle Ewigkeit im eigenen Saft…
Das ist eine psychologisch selbst auferlegte Denkbeschränkung, die die Entwicklung von Urteilsfähigkeit verunmöglicht, denn sehen Sie, offensichtlich haben der Student und Herr Klein gedacht, sie hätten mit dem, was Sie geschrieben haben, Relevantes mitzuteilen, was Sie jedoch von vornherein ausschließen oder apodiktisch für “unzutreffend” erklären oder sonst mit irgendeinem Adjektiv belegen.
Und nur jemand, der seinen Mitmenschen gegenüber keinen guten Willen aufbringt, schließt das von vornherein aus oder will alternative Interpretationen von vornherein diskreditieren, – vielleicht um anderen Leuten “Denkfehler” zu unterstellen?!