BINGO! Im Seniorenheim herrschen Recht und Ordnung!

Gesetze sind keine, im Gegensatz zu dem, was manche denken, Ordnungsvorstellungen, die von Gott gesandt und von Politikern umgesetzt werden. Gesetze sind auch nicht als Verdienstmöglichkeiten für drittklassige Juristen gedacht, die sich dazu hergeben, Dritte abzumahnen. Gesetze sind auch nicht dazu da, dem Staat eine Möglichkeit einzuräumen, seine Bürger zu schröpfen, obwohl sie immer mehr dazu gemacht werden. Gesetze sind nicht einmal dazu da, Menschen zum richtigen Leben zu zwingen, obwohl manche dieser Ansicht zu sein scheinen.

Bürgerliche Gesetze, wie es noch bei den alten Moralphilosophen geheißen hat, dienen dem Zusammenleben in einer Gesellschaft. Sie haben einen einzigen Zweck: Das Zusammenleben in einer Gesellschaft zu ermöglichen, und zwar durch den Schutz von Grundrechten, Eigentum, Freiheit und die Gewährleistung von Sicherheit. Alles, was darüber hinausgeht, kann man als einen Missbrauch der Gesetzgebungsfunktion ansehen.

Die Gesetzgebungsfunktion ist in Demokratien in der Regel entweder beim Parlament oder beim Präsidenten oder bei beiden verankert, und sie ist mit einer Vielzahl von Kontrollmechanismen versehen.

Warum? Weil Gesetze es ermöglichen, Macht über Bürger auszuüben und Letzteren Verpflichtungen aufzuerlegen. Und wie immer, wenn Möglichkeiten geschaffen werden, steht der Missbrauch schon Gewehr bei Fuss. Wenn man z.B. ein Parlament als Gesetzgeber einsetzt, muss man damit rechnen, dass die Mitglieder des Parlaments Koalitionen bilden, um ihre Interessen oder die Interessen von Gruppen, die sich politische Gefallen erkaufen, der Bevölkerung aufzuzwingen. Um dies zumindest zu erschweren, haben demokratische Verfassungen mehr oder minder funktionale Kontrollmechanismen ersonnen, die zunächst einmal darauf beruhen, dass es im Parlament eine funktionierende Opposition gibt. Eine fromme Hoffnung, wie ein Blick auf Merkel-Deutschland zeigt. Die nächste Stufe der Kontrolle stellen unabhängige Gerichte dar, die jedoch in der Regel erst tätig werden, wenn sie angerufen werden. Das Bundesverfassungsgericht ist ein solches Gericht. Ob es ein unabhängiges Gericht sein kann, wenn Parteien die Hälfte der Richter unter sich auskungeln, ist eher eine negativ zu beantwortende Frage.

Medien und die Öffentlichkeit stellen eine weitere Stufe der Kontrolle dar. Gut. Sie sollen eine weitere Ebene der Kontrolle darstellen. Auf Linie getrimmte Massenmedien sind natürlich alles andere als eine Kontrollinstanz. Sie sind ein Propagandainstrument.

Was bleibt?
Bürger!
Jeder Einzelne.

Das klingt für manche sicher überraschend. Für Philosophen im 16., 17. und 18. Jahrhundert war es jedoch eine ganz normale Sache anzunehmen, dass Bürger, die durch ihren Staat gegängelt (oder genudged) werden, sich das nur bedingt gefallen lassen und über kurz oder lang aufbegehren: Entweder gegen einzelne Gesetze oder gegen den gesamten Staatsapparat. Deshalb hat es z.B. Thomas Hobbes, der seinem Leviathan weitreichende Befugnisse in der bürgerlichen Gesetzgebung eingeräumt hat, für ganz natürlich gehalten, dass der Leviathan seine Gesetze nicht gegen den Willen der Mehrheit seiner Bevölkerung durchzusetzen versucht.

Die Herrscher, die Hobbes im Sinne hatte, waren auch Parlamente, seine Sympathie war jedoch eindeutig bei Monarchen angesiedelt. Das macht die Sache noch interessanter: Für Hobbes lag die Annahme, dass Bürger, die von ihrem Monarchen mit Gesetzen gegängelt werden, gegen diesen aufbegehren, weil sie ein natürliches Recht auf Freiheit haben, eine ganz normale und naheliegende Annahme.

Wie viel normaler sollte diese Annahme im heutigen Deutschland sein, das eine moderne parlamentarische Demokratie sein will. Zur Erinnerung: Das Zentrum der Macht in einer parlamentarischen Demokratie ist das Parlament, nicht die Regierung. Das scheint vergessen worden zu sein.

Doch zurück zu Deutschland und dem Aufbegehren gegen Gesetze.
Eine Voraussetzung dafür, gegen Gesetze aufzubegehren, seinen Mißmut öffentlich zu machen, besteht darin, sich als souveräne Entität, als Bürger, der selbstbestimmt und eigenverantwortlich handelt, zu verstehen. Dass Bürger sich so verstehen, war für Hobbes selbstverständlich.

Für den modernen deutschen Staatsbürger ist es nicht mehr selbstverständlich. Die Konformität mit Gesetzen, die Unterordnung unter das, was staatlich vorgegeben wurde, die Einordnung in das Korsett der Regeln, Normen und Verhaltensvorschriften, es ist fast die natürliche Verhaltensweise des deutschen Menschen. Der erste Impuls des Untertanen ist es, dem Gesetz, das ihm gerade mit vielen Paragraphenzeichen, die Ehrfurcht erheischen sollen, auf einem Blatt Papier geschickt wurde, um eine angebliche Verpflichtung, von der ein Bürokrat irgendwo denkt, man könne sie dem jeweiligen Bürger einmal probeweise aufhalsen, zu legitimieren, Folge zu leisten. Keine Irritation, kein Widerstand, kein Gedanke von: Halt! Ich bin mein eigener Herr, hier kann nicht einfach über meinen Kopf hinweg bestimmt werden, wenn ich das nicht will!

Nein, Konformität, Anpassung und Unterordnung sind erste Bürgerpflicht.

Wie weit das Bedürfnis selbst den aberwitzigsten Vorstellungen darüber, dass es ein Gesetz geben könnte, das bestimmte Verhaltensweisen untersagen oder mit Bußgeld bedrohen könnte, geht, zeigt ein Fall aus Köln.

Dort haben die Senioren bis vor Kurzem noch BINGO gespielt. Einsatz: 50 bis 125 Cent. Hauptgewinn: eine Tafel Schokolade. Zwischenzeitlich spielen die Senioren nicht mehr BINGO, denn das Spiel, es könnte illegales Glücksspiel sein.

Wie kommt man auf eine derart verschrobene Idee?

So:
Bei einer Rechnungsprüfung hat ein Rechnungsprüfer bei einer Quittung für eine Schachtel Pralinen, die mit „Bingo-Preis“ verbucht war, gestutzt. Nachdem er genug gestutzt hatte, ist ihm die absurde Idee gekommen, dass es sich beim BINGO der Senioren um „illegales Glücksspiel“ handeln könnte. Treuer Staatsdiener, der er nun einmal ist, hat er die SBK-Juristin Anna Margarete Seelentag über seine Befürchtung unterrichtet, dass dann, wenn jemand davon erfahren würde, dass im Seniorenheim BINGO gespielt wird und dieser jemand den Gedanken fassen würde, dieses Spiel zu beanstanden und darüber hinaus den Entschluss fassen würde, das BINGO-Spiel bei der zuständigen Finanzbehörde anzuzeigen, dort jemand auf die Idee kommen könnte, dass BINGO-Spiel der Senioren, das einmal die Woche stattfindet, als einer Untersuchung würdig zu finden und am Ende dieser Untersuchung könnte dann herauskommen, dass das BINGO im Seniorenheim illegales Glücksspiel darstellt.

Bei so viel Konjunktiv muss man erst einmal durchatmen.
Wir gehören zu denen, die die Freiheit von Menschen verteidigen und annehmen, dass Menschen einen freien Willen haben. Angesichts dieser Posse aus Köln muss man zumindest bei manchen im Hinblick auf den freien Willen Abstriche machen. Manche scheinen wandelnde Handlanger des Staates zu sein, die jedes Maß und jeden Menschenverstand verloren haben, deren Leben von der Hysterie, bloß gegen keine Regel zu verstoßen, getrieben ist.

Was wäre passiert, wenn der Rechnungsprüfer seinen Mund gehalten und die entsprechende Quittung ignoriert hätte?
Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nichts.
Aber der Rechnungsprüfer hätte sich im Nachhinein in die Hosen gemacht, weil ihn der Gedanke, sich in einem Punkt für seine Mitbürger und gegen seinen Staat und die Regeln, von denen er annimmt, dass sie zutreffen könnten, entschieden hat. Man könnte ihn für einen eigenständigen Akteur halten, der für seine Entscheidungen gerade stehen will. Horror.

Was wäre passiert, wenn der Hinweis des Rechnungsprüfers bei der „Juristin“ versandet wäre (vielleicht auch kein Zufall, dass es eine Juristin ist, die besonders gesetzestreu sein will. Zu einer der wichtigsten Arbeiten, die Horkheimer et al. in ihrem damaligen Frankfurter Institut für Sozialforschung geleistet haben, gehört eine Studie über die Autorität in der Familie, die zeigt, dass es vor allem Frauen waren, die mit den Regeln des Staates konform gehen wollten und ihre Männer dazu gedrängt haben, keine „Probleme“ zu machen. Staatsbürgerliches Andienen ist weiblich, wie man bis auf weiteres empirisch begründet feststellen kann.).

Doch zurück zur Frage: Was wäre passiert, wenn die Juristin der Sozialbetriebe Köln oder deren ganze Juristerei, einmal im Leben Rückgrat bewiesen hätte und sich für die eigenen Senioren und gegen eine wilde Spekulation darüber, mit welchem Gesetz das wöchentliche BINGO-Spiel in Konflikt geraten könnte, entschieden hätte?
Vermutlich abermals nichts.
Aber die Juristerei der Sozialbetriebe hätte gezeigt, dass ihre Loyalität bei den alten Menschen liegt, die in den Seniorenheimen der Sozialbetriebe leben und nicht mit Phantasien über Gesetze, die vielleicht etwas verbieten könnten – oder auch nicht. Statt dessen haben es die Juristen vorgezogen, sich anzubiedern und das eigene Rückgrat weiterhin als Illusion anzusehen.

Und selbst wenn eine Prüfung ergeben hätte, dass das wöchentliche BINGO-Spiel im Seniorenheim illegales Glücksspiel darstellt: Wäre es dann nicht an der Zeit, ein solches Gesetz, das offensichtlich dazu benutzt werden kann, Menschen, alte Menschen in diesem Fall, in vollkommen übertriebener Weise und in vollkommen unangemessener Weise an der Ausübung der wenigen Freiheit zu hindern, die ihnen im Seniorenheim noch geblieben ist, zu beseitigen?

Aber das ist Häresie.

Ein guter deutscher Staatsbürger zweifelt nicht an den Gesetzen, die auf ihn kommen.
Ein guter deutscher Rechungsprüfer ist mehr darauf aus, vermuteten Gesetzen gefällig zu sein, als dass er fünf gerade sein lässt, also seinen Menschenverstand einsetzt.
Ein guter deutscher Jurist bei den Sozialbetrieben ist mehr darauf aus, vermuteten Gesetzen gerecht zu werden, als dass er sich vor die Menschen stellt, die ihm und seiner Einrichtung anvertraut sind.
Und allen liegt es näher, sich präventiv bei staatlichen Stellen anzubiedern, ja einzuschleimen, als eine persönliche Haltung einzunehmen und für sich zu sagen, dass dann, wenn sie zwischen den Konsequenzen eines aberwitzigen Gesetzes und den alten Menschen, die ihnen anvertraut sind, entscheiden müssen, sie immer die Seite der alten Menschen beziehen werden.
Wie man sieht, trifft die Annahme, dass Menschen dann, wenn Gesetze zu Konsequenzen führen, die sie nicht mittragen wollen, gegen diese Gesetze aufbegehren, nicht zu. Die Voraussetzung für dieses Aufbegehren ist eine eigenständige Persönlichkeit und ein Bewusstsein dafür, dass man als Bürger ein vom Staat unabhängiges, eigenständiges Lebens- und Handlungsrecht hat, ja geradezu eine Handlungspflicht, die es – wie Kant formulieren würde: vorschreibt, gegen einen Staat, der unsinnige Gesetze durchdrücken will, Stellung zu beziehen.

Man muss in Rechnung stellen, dass es im vorliegenden Fall um keinerlei harte Konsequenzen gegangen wäre. Niemand hat den Rechnungsprüfer oder die Juristin bedroht. Niemand hat ihnen Konsequenzen angekündigt. Sie haben freiwillig die Handlungsfreiheit von vielen Senioren beeinträchtigt, um einer Phantasie, nach der es ein Gesetz geben könnte, das die Handlungsfreiheit der Senioren einschränkt, gerecht zu werden. Es lag ihnen näher, sich mit einer Institution zu solidarisieren als die Interessen der alten Menschen in Rechnung zu stellen, die sich in die Obhut der Kölner Sozialbetriebe begeben haben. Ob ein derartiges Verhalten einfach nur schändlich, ärmlich oder irrsinnig ist, ist nicht die Frage, die wir hier beantworten wollen. Wir wollen nur darauf hinweisen, dass die Banalität des Bösen und der Untertanengeist, die/den Hannah Arendt und Heinrich Mann beschrieben haben, kaum besser zum Ausdruck gebracht werden können als in dieser Posse aus Köln.

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