Denunziation ist notwendiger Bestandteil der Arbeit von Betriebsräten

Zu diesem Ergebnis muss man angesichts eines Vorgangs kommen, der auf Justillion berichtet wird.

Braunschweig.

100 Mitarbeiter der Wolters Brauerei sind bei einer Betriebsversammlung anwesend. Der Betriebsrat liest ein anonymes Schreiben vor, in dem Mitarbeiter namentlich angegriffen werden, als „überflüssig“, „ohne Ahnung“ und „nur quatschend“ bezeichnet werden. Auch der Vorwurf, ein Mitarbeiter fälsche die Statistiken, wurde von dem anonymen Schreiber erhoben.

Die Betriebsleitung nimmt dieses anonyme Schreiben zum Anlass, eine Belohnung von 2.000 Euro für denjenigen auszusetzen, der die Anonymität des Schreibers lüftet.

Gegen dieses Vorgehen hat der Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht einen Eilantrag auf Unterlassung gestellt: Man werde durch das Vorgehen der Geschäftsleitung in seiner Arbeit behindert. Mitglieder des Betriebsrats „dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt oder begünstigt werden“, so zitiert der Betriebsrat den Artikel 78 des Betriebsverfassungsgesetzes.

Die Geschäftsleitung hat es eingesehen und vor dem Arbeitsgericht eingelenkt. Die Belohnung von 2.000 Euro wurde gestrichen.

Und so haben wir das interessante Ergebnis, dass Denunziation einen elementaren Bestandteil der Arbeit von Betriebsräten darstellt. Ein Verbot von Denunziation käme einer „Benachteiligung“ der Mitglieder des Betriebsrates gleich. Ob die Gewerkschaftler hier wissen, was sie tun?

Die logische Struktur dieses Syllogismus der Denunziation lautet wie folgt:

Die Mitglieder des Betriebsrates dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden.
2000 Euro Belohnung für Hinweise auf einen anonymen Denunzianten stellen eine solche Benachteiligung dar.
Daraus folgt, dass Denunziation gewährleistet werden muss, weil sie für die Arbeit des Betriebsrats wichtig ist und ein Verbot der Denunziation eine Benachteiligung der Mitglieder des Betriebsrates darstellen würde.

Wundert sich noch jemand, dass in Deutschland eine Kultur der Denunziation blüht?

Scheinbar gilt es mittlerweile schon als besondere Leistung, aus der Anonymität heraus und so, dass man für seine Behauptungen nicht zur Rechenschaft gezogen und die Grundlage der Behauptungen nicht geprüft werden kann, andere namentlich zu denunzieren. In jedem Fall muss man feststellen, dass Betriebsratsmitglieder bei der Brauerei Wolters in Braunschweig anonyme Schreiben verlesen, in denen Dritte namentlich denunziert werden, was darauf schließen lässt, dass Anstand und Moral im Gegensatz zu Hopfen und Malz unbekannte Größen im Betriebsrat sind.

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