Täuschung durch Unterschlagung: ARD ist Hofberichterstatter der LINKE

Der Rundfunkstaatsvertrag, an dessen Inhalt sich alle Redakteure und Journalisten, die bei ARD und ZDF beschäftigt sind, halten müssen, regelt in seinem § 10:

„(1) Berichterstattung und Informationssendungen haben den anerkannten journalistischen Grundsätzen, auch beim Einsatz virtueller Elemente, zu entsprechen. Sie müssen unabhängig und sachlich sein. Nachrichten sind vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen. Kommentare sind von der Berichterstattung deutlich zu trennen und unter Nennung des Verfassers als solche zu kennzeichnen.“

Um die geforderte Unabhängigkeit und Sachlichkeit noch deutlicher zu machen, heißt es in § 11 unter der Überschrift „Auftrag“

„(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.“

 

Das ist die Theorie.

Nun kommen wir zur Praxis.

Im Faktenfinder der ARD berichtet Patrick Gensing heute über die Antwort der Bundesregierung auf eine „Anfrage der Linksfraktion“, die „dem ARD-faktenfinder“ vorliegt.

Bei der Anfrage, von der Faktenfinder Gensing, der besser Faktenvertuscher geworden wäre, berichtet, handelt es sich um die Anfrage 19/186 vom 4. Dezember 2017, in der die Linksfraktion eine ganze Reihe von Fragen zu Immobilien stellt, die von Gruppierungen genutzt werden, die die LINKE als Gruppierungen der extremen Rechten einstuft. Ob die Bundesregierung dieselben Gruppierungen, die aus Sicht der extremen Linken im Bundestag als extrem rechte Gruppierungen erscheinen, ebenfalls als extrem rechte Gruppierungen ansieht, das ist eine Frage, die sich „Faktenfinder“ Gensing nicht stellt. Er übernimmt einfach, was die LINKE vorgibt und macht sich zu deren Sprachrohr.

In einem Beitrag, der in keiner Weise mit der geforderten Unabhängigkeit, Objektivität und Unparteilichkeit, die im Rundfunkstaatsvertrag festgeschrieben sind, vereinbar ist, gibt er Teile der Antwort der Bundesregierung wieder, die derzeit nur dem „Faktenfinder“ vorliegt. Tatsächlich wird die Antwort in der Regel innerhalb von drei Tagen, nachdem sie der fragestellenden Fraktionen zugestellt wurde, auch im Informationssystem des Bundestages veröffentlicht. Da sie dort noch nicht veröffentlicht wurde, muss Gensing „die Antwort, die dem Faktenfinder vorliegt“, von der Fraktion der LINKE erhalten haben, vermutlich, damit er darüber berichtet, vermutlich, damit er in einer der LINKE genehmen Weise darüber berichtet.

Und das tut er dann auch.

Zunächst berichtet er, dass der Bundesregierung „zufolge … Rechtsextremisten Eigentümer von 59 Immobilien“ seien. Bei „51 Objekten seien sie Mieter“. Die restlichen 26 Immobilien stünden durch Kenn- oder Vertrauensverhältnisse zur Verfügung“. Insgesamt ergibt das 136 Immobilien, die rechtsextremen Gruppierungen, von denen Gensing nicht verrät, wer sie denn nun sind [mit den Fakten hält er es nur dann, wenn sie ihm ideologisch passen, wie es scheint], zur Verfügung stehen.

Und dann kommt das Zeter und Mordio.

„Martina Renner, die die Anfrage an die Bundesregierung gestellt hatte, zeigt sich gegenüber dem ARD-faktenfinder wenig zufrieden mit der Auskunft der Bundesregierung. ‚Weder nennt das Bundesinnenministerium das öffentlich bekannte Haus der ‚Identitären‘ in Halle, noch das ‚Rittergut‘ des Instituts für Staatspolitik in Schnellroda oder den WB-Versand des thüringischen NPD-Vorsitzenden in Fretterode“.

Wenn man nicht wüsste, dass die Antwort der Bundesregierung, „die dem ARD-faktenfinder vorliegt“, dem ARD-faktenfinder vorliegt, weil sie dem ARD-faktenfinder von der Fraktion der LINKE zugeschickt wurde, mit der entsprechenden Erregung, dann säße man fast dem auf, was Gensing suggerieren will, nämlich dass die Kausalität der Erstellung dieses Beitrags von der ARD zur LINKEN verläuft und nicht etwa umgekehrt, Gensing sich zum Hofberichterstatter der LINKEN gemacht hat.

Als Letzterer gibt er natürlich 1:1 die Unzufriedenheit von Renner, die in ihrem Gewicht kurz nach dem berühmten Sack Reis in China kommen dürfte, wieder und macht aus Nichts eine Meldung. Muss man sich schon fragen, was daran meldenswert ist, dass sich angeblich oder vielleicht auch tatsächlich Rechtsextreme in einem Haus treffen und dass manche von ihnen Immobilien besitzen, so muss man sich noch mehr fragen, was daran meldenswert ist, dass die Bundesregierung 2015 auf eine Anfrage der Grünen von 250 Immobilien gesprochen hat und 2013 auf eine Anfrage der SPD gar von 260 Immobilien, die rechtextreme nutzen würden? Die Antwort auf diese Frage ist offenkundig, denn Gensing gibt der „Linken-Politikerin Renner“ die Gelegenheit zu behaupten, dass die „Angaben der Regierung unvollständig“ seien.

Auch wenn immer noch nicht nachvollziehbar ist, was daran verwerflich ist, dass selbst das Eigentum von Rechtsextremen unter dem Schutz des Staates steht, an den auch Rechtsextreme Steuern abführen, ist es doch Zeit, dem Wirken von Gensing, der seinen Lesern vorgaukeln will, er schreibe einen Beitrag über Fakten, wenn er doch nichts anderes tut, als sich als Dienstleister für die Interessen der LINKEN zu verdingen und Fakten zu unterdrücken, ein Ende zu setzen. Zum Beispiel durch Fakten wie die folgenden:

„Eine bundesweite statistische Erfassung von Immobilien, die durch Rechtsextremisten genutzt werden, erfolgt gegenwärtig nicht. Insofern ist auch eine Aufschlüsselung nach einzelnen Bundesländern oder Jahren nicht möglich. Es kann davon ausgegangen werden, dass bundesweit rund 250 Objekte für rechtsextremistische Zwecke genutzt werden. Davon befinden sich ca. 60 Immobilien im Eigentum bzw. Besitz von Rechtsextremisten. In allen anderen Fällen erfolgte eine kurzzeitige Nutzung für einen bestimmten Anlass.“

Diese Angaben stammen aus der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der Grünen aus dem Jahr 2015. Wie man sieht, erfreuen sich die Besitzverhältnisse, die von Links aus betrachtet, am rechten Rand gegeben sind, größtem Interesse bei den Parteien, die von Wählern dafür gewählt wurden, dass sie die Bundesregierung kontrollieren. Wie man zudem sieht, stimmen die relevanten Zahlen aus dem Jahre 2015 mit denen aus dem Jahre 2018 überein. 2015 berichtet die Bundesregierung von 60 Immobilien, die sich im Besitz von vermeintlich Rechtsextremen befinden, 2018 sind es noch 59. Alle anderen Immobilien sind irrelevant, weil nicht im Besitz von Rechtsextremen und bestenfalls gelegentlich von diesen genutzt.

Faktenfinder Gensing hat die Zahl der 60 Immobilien im Besitz von Rechtsextremen aus dem Jahr 2015, die er kennen muss, schließlich zitiert er aus der entsprechenden Antwort der Bundesregierung, schlicht unterschlagen. Er macht sich lieber zum ideologischen Statthalter der LINKE, befördert deren Interessen und täuscht seine Leser zudem dadurch, dass er sich als Faktenfinder ausgibt. Das ist er definitiv nicht. Er ist eine Schreiber der ARD, der seinen Lesern seine ideologischen Vorlieben unterschieben will. Das ist nicht mit dem Rundfunkstaatsvertrag zu vereinbaren. Zeit für Gensing zu gehen oder gegangen zu werden.

Demokraten, denen etwas an der Demokratie gelegen ist, würden natürlich nach Extremismus im Allgemeinen fragen. Wenn Extremismus für den Bestand der Demokratie gefährlich ist und Immobilien irgendwie im Zusammenhang mit dieser Gefahr stehen, dann ist es nicht nur wichtig die Immobilien zu kennen, die sich im Eigentum von Rechtsextremisten befinden, sondern auch die, die sich im Eigentum von Linksextremisten befinden. Dass die LINKE nicht nach Letzteren fragt, ist kein Wunder, schließlich werden Teile der LINKE vom Verfassungsschutz beobachtet und entsprechenden würden das Parteieigentum der LINKE auf diese Weise öffentlich. Dass sich ein Journalist der ARD, der aus Beiträgen der Zwangszuschauer bezahlt wird, nicht nur nicht für die andere Seite des Extremismus interessiert, sondern sich willentlich zum Handlanger politischer Interessen macht, macht ihn Lesern und Zuschauern unzumutbar, denn Letztere haben gemäß Rundfunkstaatsvertrag einen Anspruch auf unabhängige, unparteiliche, objektive und sachliche Berichterstattung.

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