Parteien genehmigen sich 10,1 MILLIARDEN EURO: Ein beeindruckendes Dokument politischer Korruption

Dass die AfD in den Bundestag eingezogen ist, könnte sich zu einem Glücksfall für die Demokratie entwickeln, jedenfalls dann, wenn die AfD unter anderen ihrer Linie treu bleibt, die Strukturen politischer Korruption aufzudecken, die CDU, CSU, SPD, FDP, Grüne/Bündnis90 und LINKE in den letzten Jahrzehnten geschaffen haben.

Eine dieser Strukturen ist das Füllhorn, das die Bundestagsparteien jedes Jahr über ihre angeblichen Stiftungen ausgießen, die natürlich keine Stiftungen sind, sondern einfache Vereine, die in vollem Umfang (mit Ausnahme der Naumann-Stiftung) mit Steuergeldern unterhalten werden. Die Finanzierung politischer Stiftungen ist das Ergebnis eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts (aus den 1960er Jahren), in dem Letzteres die direkte Parteienfinanzierung verboten hat. Also wird indirekt finanziert und Korruption im großen Stil betrieben, wie selbst GRECO, die Anti-Korruptionseinheit des Europarates festgestellt hat.

Von 1990 bis einschließlich 2017 haben die Bundestagsparteien aus CDU, CSU, FDP, SPD, Grünen/Bündnis90 und LINKE ihre politischen Vereine, also die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Hanns-Seidel-Stiftung, die Friedrich-Naumann-Stiftung, die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Heinrich-Böll-Stiftung und die Rosa-Luxemburg-Stiftung mit sage und schreibe 10.121.115.000 Euro, also mit 10,1 MILLIARDEN EURO beglückt. Zwischen 1990 und 2017 sind Steuermittel, die in die Taschen der politischen Vereine gelenkt wurden, immer üppiger ausgefallen und von 249.223.000 Euro im Jahr 1990 auf 581.428.000 Euro im Jahr 2017 angestiegen. Das entspricht einer Steigerungsrate von 133%. Gibt es jemanden unter den Lesern, dessen Einkommen sich seit 1990 mehr als verdoppelt hat? Nein? Vielleicht haben Sie den falschen Beruf. Sie hätten sich als Nutznießer von Parteien verdingen und Steuerzahlern auf der Tasche liegen sollen.

Nun gibt es sicherlich manche, die den Begriff der politischen Korruption für unangemessen halten, weil die politischen Stiftungen ja ganz wichtige Arbeit leisten, z.B. in der Finanzierung von Online-Prangern oder von Gender-Trash, wie dies die Friedrich-Ebert-Stiftung und die Heinrich-Böll-Stiftung tun. Ein Merkmal von Korruption besteht darin, dass ein Akteur die Preise, die er für seine Leistungen nimmt, selbst und in beliebiger Höhe festlegen kann. Korruption setzt eine Form von Monopol voraus und in jedem Fall setzt Korruption fehlende Kontrolle voraus.

Wenn sechs Bundestagsparteien darüber befinden können, wie viele finanziellen Mittel sie ihren jeweiligen politischen Vereinen einmal zuschieben und dabei keinerlei Kontrolle oder gar Mäßigung unterliegen, dann sind die Kriterien, anhand derer Korruption festgemacht wird, mehr als erfüllt. Im vorliegenden Fall schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion und ohne jedes Maß an Schuldbewusstsein:

„Die Veranschlagung der Haushaltsmittel an die politischen Stiftungen im Bundeshaushalt erfolgt seit Beginn der Förderung im Haushaltsjahr 1967 stets im parlamentarischen Verfahren als ausschließliche Aufgabe des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages“.

In Deutsch: Die Mitglieder der Bundestagsparteien, die im Haushaltsausschuss sitzen, legen die Höhe der Mittel, die an politische Stiftungen überwiesen werden, nach Ermessen und al gusto fest. Es gibt keinerlei Kontrolle durch die Öffentlichkeit. Die Böcke gärtnern nach Belieben.

Derartige Strukturen würde sich die italienische Mafia wünschen, wenn sie dürfte, schon weil keinerlei Kontrolle über die Verwendung der Mittel erfolgt. Denn wie abermals die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Anfrage der AfD schreibt, hat der „Zuwendungsempfänger … über Zwischen- und Endverwendungsnachweise die dem Zuwendungszweck entsprechende Verwendung … nachzuweisen“. Mit anderen Worten, wenn die Mittel für „Vorhaben Gesellschaftspolitik“ gewährt werden und der Zuwendungsempfänger in seine Bilanz schreibt, dass die Mittel für „Vorhaben Gesellschaftspolitik“ verwendet wurden, dann war das die gesamte Kontrolle. Niemand interessiert sich wofür genau die zwischenzeitlich 10,1 Milliarden Euro ver(sch)wendet wurden, niemand prüft den Nutzen, der den 10,1 Milliarden Euro Kosten für die Steuerzahler gegenübersteht, außer dem Nutzen der Versorgung von Parteisoldaten natürlich.

Zu den Besonderheiten der Finanzierung politischer Vereine der Parteien gehört auch, dass zwar nur die politischen Vereine von im Bundestag vertretenen Parteien finanziert werden, dass aber eine zwischenzeitliche Abwahl aus dem Bundestag, wie sie die FDP getroffen hat, keinerlei Einfluss auf die einmal losgetretene Finanzierung hat. Auch in der Zeit der Abwesenheit der FDP aus dem Bundestag hat die Friedrich-Naumann-Stiftung munter Steuergelder kassiert, ein weiterer Beleg dafür, dass die Finanzierung der politischen Vereine der Parteien politische Korruption darstellt.

Vielleicht sollte man den Bund der Steuerzahler einmal daran erinnern, was seine Aufgabe ist und den Verantwortlichen so lange in den Hintern treten, bis sie eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen, um dem korrupten Treiben der Bundestagsparteien, die jedes Maß und jeden Anstand verloren haben, ein Ende zu setzen.

Wir werden in den nächsten Tagen die Mittel, die den einzelnen politischen Vereinen der Parteien seit 1990 zugeflossen sind, für jeden der sechs Vereine auf ScienceFiles präsentieren.

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