75% können nicht schreiben: Berliner Grundschüler werden in Dummheit gleichgestellt

Der Tagesspiegel berichtet heute von den Ergebnissen einer Schulleistungsstudie, die unter Berliner Grundschülern im Jahre 2017 durchgeführt wurde und die bislang nur dem Tagesspiegel vorliegen. Demnach erreiche „knapp die Hälfte“ der rund 24.000 Berliner Grundschüler in dritten Klassen „nicht einmal die Mindestanforderungen“, die die Kultusministerkonferenz an Rechtschreibung stellt, 25% schafften nur den Mindeststandard, d.h. 50% der Berliner Grundschüler sind als funktionale Analphabeten anzusehen, 25 weitere Prozent als rudimentär des schriftlichen Ausdrucks Fähige. Lediglich ein Viertel der Berliner Grundschüler erreicht demnach in Berliner Grundschulen, weshalb alle Schüler eigentlich Berliner Grundschulen besuchen: Sie erlernen eine grundlegende Kulturtechnik: zu schreiben.

Aber mit Sicherheit sind alle Berliner Grundschüler hervorragend in politischer Ideologie ausgebildet, intime Kenner abstruser Sexpraktiken, vertraut mit dem Binnen-I und darüber hinaus in der Lage, Rassismus und Rechtsextremismus zu bekämpfen, wenn auch nicht im schriftlichen Ausdruck.

Wenn man nun denkt, die Tatsache, dass staatliche Bildung hier komplett versagt, sei der eigentliche Skandal, dann irrt man. Doch verbleiben wir noch einen Moment beim staatlichen Bildungsauftrag. Die Begründung für Schulpflicht besteht darin, eine einheitliche Vermittlung von Bildung zu gewährleisten. Entfällt die Vermittlung von Bildung durch öffentliche Schulen, dann entfällt normalerweise auch die Schulpflicht.

So heißt es im Paragraphen 3 des Berliner Schulgesetzes:

“(1) Die Schule soll Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen vermitteln, die … Schüler in die Lage versetzen, ihre Entscheidungen selbständig zu treffen und selbständig weiterzulernen, um berufliche und persönliche Entwicklungsaufgaben zu bewältigen, das eigene Leben aktiv zu gestalten, verantwortlich am sozialen, gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben teilzunehmen und die Zukunft der Gesellschaft mitzuformen.

Sofern man der Ansicht ist, dass die Beherrschung der deutschen Schriftsprache eine notwendige Voraussetzung dafür ist, „Entscheidungen selbständig zu treffen und selbständig weiterzulernen“, muss man feststellen, dass Berliner Grundschulen hier gegen das Berliner Schulgesetz verstoßen, denn die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten findet nicht statt.

Dies mag daran liegen, dass im weiteren Verlauf des Paragraphen 3 des Berliner Schulgesetzes eine Vielzahl von unsinnigem, weil ideologischem Müll zusammengestellt wird, der keinerlei Bedeutung für die Entwicklung von Kompetenzen und Fertigkeiten von Schülern hat, sich ein eigenständiges Urteil zu bilden, aber dennoch die Zeit, die z.B. für die Vermittlung von Rechtschreibung zur Verfügung steht, reduziert, offensichtlich in einem Ausmaß in Berlin reduziert, das es nicht mehr erlaubt, Grundschülern Rechtschreibung zu vermitteln.

Das Berliner Bildungsideal?

“(3) Schulische Bildung und Erziehung sollen die … Schüler insbesondere befähigen,
1. die Beziehungen zu anderen Menschen in Respekt, Gleichberechtigung und gewaltfreier Verständigung zu gestalten sowie allen Menschen Gerechtigkeit widerfahren zu lassen,
2. die Gleichstellung von Mann und Frau auch über die Anerkennung der Leistungen der Frauen in Geschichte, Wissenschaft, Wirtschaft, Technik, Kultur und Gesellschaft zu erfahren,
3. die eigene Kultur sowie andere Kulturen kennen zu lernen und zu verstehen, Menschen anderer Herkunft, Religion und Weltanschauung vorurteilsfrei zu begegnen, zum friedlichen Zusammenleben der Kulturen durch die Entwicklung von interkultureller Kompetenz beizutragen und für das Lebensrecht und die Würde aller Menschen einzutreten,
4. ihre Aufgaben als … Bürger in einem gemeinsamen Europa wahrzunehmen,
5. die Auswirkungen des eigenen und gesellschaftlichen Handelns auf die natürlichen lokalen und globalen Lebensgrundlagen zu erkennen, für ihren Schutz Mitverantwortung zu übernehmen und sie für die folgenden Generationen zu erhalten,
6. ein Verständnis für Ursachen und Auswirkungen des Klimawandels sowie die notwendigen Anpassungen an dessen Folgen zu entwickeln, Maßnahmen zum Klimaschutz zu erfahren und die eigenständige und verantwortungsbewusste Umsetzung solcher Maßnahmen im Alltag zu erlernen,
7. die Folgen technischer, rechtlicher, politischer und ökonomischer Entwicklungen abzuschätzen sowie die wachsenden Anforderungen des gesellschaftlichen Wandels und der internationalen Dimension aller Lebensbezüge zu bewältigen,
8. ihre körperliche, soziale und geistige Entwicklung durch kontinuierliches Sporttreiben und eine gesunde Lebensführung positiv zu gestalten sowie Fairness, Toleranz, Teamgeist und Leistungsbereitschaft zu entwickeln,
9. ihr zukünftiges privates, berufliches und öffentliches Leben in Verantwortung für die eigene Gesundheit und die ihrer Mitmenschen auszugestalten, Freude am Leben und am Lernen zu entwickeln sowie die Freizeit sinnvoll zu nutzen.”

Der eigentliche Skandal besteht nun nicht darin, dass 75% der Berliner Grundschüler halbe oder ganze funktionale Analphabeten sind, auch nicht darin, dass die Berliner Schüler mit einer Unmenge von Müll zugeworfen werden, wie man angesichts der Ergebnisse annehmen muss, mit dem Ziel, sie eben daran zu hindern, Rechtschreibung und damit die Grundlagen des Bildungsmiteinanders zu erlernen, sondern darin, dass die Ergebnisse vom Berliner Senat, von der Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft verheimlicht werden sollten. Dass sie bekannt wurden, ist der Initiative von Joschka Langenbrink, einem SPD-Abgeordneten aus Neukölln zu verdanken und einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Gäbe es Langenbrink nicht, die Ergebnisse wären verschwiegen und verheimlicht worden.

Dass die Ergebnisse verheimlicht werden sollten, sagt viel, über das demokratische Verständnis aus, das den Berliner Senat prägt, und es sagt viel darüber aus, welchen Stellenwert dort das Wohl Berliner Bürger genießt. Offensichtlich keinen. Außerhalb des Berliner Senats ist bekannt, dass man Missstände nur abstellen kann, wenn man sie bekannt macht. Außerhalb des Berliner Senats ist bekannt, dass man Fortschritt nur dadurch erreichen kann, dass man aus Fehlern lernt. Im Berliner Senat ist das anders. Dort wird verheimlich, nicht gelernt. Dort wird geschwiegen, nicht gehandelt. Dort werden Bürger darüber im Unklaren gelassen, dass die Ausbildung in Berliner Grundschulen für die erhebliche Steuergelder aufgebracht werden, keinerlei Qualitätsmaßstab genügt. Es steht zu erwarten, dass die Leistungen der Berliner Grundschüler nicht schlechter ausfallen würden, würden sie von ihren Eltern in Rechtschreibung unterrichtet.

Was also eigentlich verschwiegen werden soll, ist die Tatsache, dass Berliner Bürger für eine Leistung (die Vermittlung von Grundkenntnissen in deutscher Rechtschreibung an Berliner Grundschulen) bezahlen, die nicht erbracht wird, weil die Schulen in Berlin zu schlecht sind, als dass sie Schüler produzieren würden, die der Rechtschreibung fähig sind. Und natürlich sind es nicht die Schulen, die Rechtschreibung vermitteln, es sind die Lehrer, Grundschullehrer. In Berlin sind 87,5% der Grundschullehrer weiblich. Entsprechend ist die Schulkatastrophe, die Unfähigkeit von Berliner Grundschullehrern den Berliner Grundschulkindern deutsche Rechtschreibung zu vermitteln, eine weibliche Katastrophe. Und es ist eine Katastrophe, die ausländische und deutsche Schüler in fast gleicher Weise betrifft, wie die Ergebnisse zeigen. In Berlin ist man auf dem Weg zu absoluter Gleichstellung, Gleichstellung in Armut und vor allem Gleichstellung in Unbildung, in Dummheit.

Vermutlich sollen diese Konsequenzen sozialistischer Politik verheimlicht werden.

Die Ergebnisse für Rechtschreibung sind nur ein Teil der Ergebnisse. Man darf mit Spannung darauf warten, ob die miserablen Ergebnisse in Rechtschreibung durch die Ergebnisse in Mathematik noch unterboten werden.

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