BGH bestätigt: Genderista können kein Deutsch, und ScienceFiles hat Recht
Unser Urteil zum generischen Maskulinum ist mittlerweile vier Jahre alt, es stammt aus dem Februar 2014 und kann wie jedes Urteil auf eine Formel gebracht werden.
Die Formel lautet: Worte haben keine Geschlechtsteile.
Bekanntermaßen streiten Genderista seit mehreren Jahren gegen die deutsche Sprache und für das Anfügen von Geschlechtsteilen zu Begriffen des generischen Maskulinum, also zu Kollektivbegriffen wie „Kunde“, „Patient“ oder „Insasse“, die alle im grammatikalischen Geschlecht männlich sind, jedenfalls dann, wenn man sie in der Einzahl benutzt. Sobald sie zur Mehrzahl werden, muss in den queeren Köpfen von Genderisten eine Geschlechtsumwandlung erfolgen, denn aus dem grammatisch männlichen Begriff in Einzahl wird ein grammatisch weiblicher Begriff in Mehrzahl und das ganz ohne Hormone, teure Behandlung und ärztlichen Eingriff. It’s not magic, es ist Sprache, und Sprache hat mit Geschlecht nur insofern etwas zu tun, als Geschlecht ein Begriff der Sprache ist, aber Sprache hat kein biologisches, sondern ein grammatisches Geschlecht.
Diese Trennung zwischen grammatischem und biologischem Geschlecht ist etwas, was genderistische Gehirne in der Regel nicht zu leisten vermögen. Deshalb fühlen sie sich dann, wenn ein Begriff im generischen Maskulinum daherkommt, wie bei: “der Steuerzahler”, nicht berücksichtigt, was sich schlagartig zu ändern scheint, wenn “die Steuerzahler” ins Gespräch gebracht werden, vermutlich, weil die meisten Genderista von nunmehr „den“ Steuerzahlern leben, oder auf den Taschen, nunmehr wieder „der“ Steuerzahler liegen, wobei das grammatische Geschlecht in diesem Fall insofern dem biologischen Geschlecht entspricht als tatsächlich die weiblichen Genderista von zumeist männlichen Steuerzahlern durchgefüttert werden – eine Form der Abhängigkeit, gegen die sich bislang noch kein genderistischer Aufschrei gerichtet hat.
Doch zurück zur deutschen Sprache.
Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ist ein Senat, in dem Deutsch gesprochen und verstanden wird, von den Richtern Galke als vorsitzender Richter, von Pentz, Wellner, Offenloch, Dr. Oehler, Dr. Roloff, Müller, Dr. Klein, und Dr. Allgayer. Sie sprechen und verstehen Deutsch, und weil sie Deutsch sprechen und verstehen, deshalb kennen sie den Unterschied zwischen dem grammatikalischen und dem biologischen Geschlecht. Und weil sie diesen Unterschied kennen, deshalb haben sie geurteilt, dass das generische Maskulinum keinen Penis hat, schon weil es ein grammatisches Geschlecht ist und kein biologisches und deshalb, weil es kein biologisches, sondern ein grammatisches Geschlecht ist, der Schluss vom grammatischen auf das biologische Geschlecht nicht möglich, sondern ein Fehlschluss ist und der, der ihn zieht, entsprechend nicht ganz dicht sein kann. Okay, die letzte Ableitung ist unser Schluss.
Aber er liegt nahe.
Tatsächlich ging es um eine Klägerin, die vor den BGH gezogen ist, weil sie bei der Sparkasse als Kontoinhaber auf Formularen angesprochen wird und nicht als Kontoinhaberin. Wer die Klage finanziert hat, ist eine spannende Frage. Wir vermuten, hinter der Klage stecken die üblichen Verdächtigen, die einen weiteren Weg gefunden haben, Steuergelder aus dem Fenster zu werfen, also z.B. die Heinrich-Böll-Stiftung oder eine andere Mistel-Organisation.
Weil das Urteil der Richter aus Karlsruhe so schön ist und darüber hinaus unser Urteil zum Präzedenz-Urteil erhebt, hier aus der Pressemeldung:
Der Sachverhalt:
“Die Klägerin ist Kundin der beklagten Sparkasse. Diese verwendet im Geschäftsverkehr Formulare und Vordrucke, die neben grammatisch männlichen Personenbezeichnungen wie etwa “Kontoinhaber” keine ausdrücklich grammatisch weibliche Form enthalten. In persönlichen Gesprächen und in individuellen Schreiben wendet sich die Beklagte an die Klägerin mit der Anrede “Frau […]”. Durch Schreiben ihrer Rechtsanwältin forderte die Klägerin die Beklagte auf, die Formulare dahingehend abzuändern, dass diese auch die weibliche Form (“Kontoinhaberin”) vorsehen.”
Und die schönsten Stellen aus der Urteilsbegründung:
„Die Klägerin erfährt allein durch die Verwendung generisch maskuliner Personenbezeichnungen keine Benachteiligung im Sinne von § 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Maßgeblich für die Beurteilung, ob die betroffene Person eine weniger günstige Behandlung erfährt als die Vergleichsperson, ist die objektive Sicht eines verständigen Dritten, nicht die subjektive Sicht der betroffenen Person. Der Bedeutungsgehalt grammatisch männlicher Personenbezeichnungen kann nach dem allgemein üblichen Sprachgebrauch und Sprachverständnis Personen umfassen, deren natürliches Geschlecht nicht männlich ist (“generisches Maskulinum”). Ein solcher Sprachgebrauch bringt keine Geringschätzung gegenüber Personen zum Ausdruck, deren natürliches Geschlecht nicht männlich ist.“
Damit ist amtlich, dass Genderista weder sachverständig noch objektiv sind. Sie sind subjektive Unkundige, die versuchen, ihren Mangel an Verständnis für die deutsche Sprache und ihre Unfähigkeit, das Vehikel der Sprache korrekt zu bedienen sowie ihre psychologischen Probleme, die sie für so wichtig halten, dass sie sie anderen aufquatschen, als allgemeingültig zu erklären.
Da nun festgestellt ist, dass in Karlsruhe Richter sitzen, die sich fragen, wie Genderista durch die Grundschule kommen konnten, können wir diesen Unsinn der _*Innen, also die ideologische Selbstverdummung hoffentlich endgültig zu den Akten legen.
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Die Leiche wurde damit höchst-richterlich und feierlich begraben …hört, hört, sobald jemand tot ist, bekommt es ein weibliches Geschlechtsteil, deshalb gibt es in der Hölle auch keine Männer.
Die Hölle – Der Himmel
Da kann man nur sagen:”Die ich rief die kranken Geister werd ich nun nicht los.”
Herr Klein, eine Frage, die schon längst fällig gewesen wäre: Wo nehmen Sie die Zeit her, um diesen Unsinn, der uns täglich um die Ohren geschlagen wird, aufzudröseln ?
Ich habe Mühe, alles gelesen zu bekommen.
Das Schönste ist, wie ich erfahren konnte (Radio), die Dame ist 88 Jahre alt, also in einer Zeit ausgewachsen, als es solchen “Sprachunsinn” noch nicht gab. Wenn es eine 21jährige “Feministin” gewesen wäre, hätte es mich nicht gewundert. Aber so…..
Nichts wirkt lächerlicher, als wenn sich ältere Menschen auf “jung” schminken wollen.
Was, eine 88 jährige Frau soll diesen Blödsinn verzapft haben? Na, vielleicht hat ihr ihre “feministische – genderistische Enkelin” diesen Unsin eingebläud und sie nur “vorgeschickt.”
Möglich ist alles.
Na ja, hoffen wir dass dieses Urteil auch vor dem BVG Bestand hat, das die Kläger*_In ja anrufen will. Da sitzt mit Susanne Bär jemand/-in, derdie das wahrscheinlich anders sieht.
Jupp, Baer hat ihre gesamte Gelehrtenlaufbahn auf der Genderschiene abgelegt (ihr Publikationsverzeichnis muss man sich mal anschauen!), dann hat die befreundete Trulla, die sie auf der Professur vertritt, eine Verfassungsklage zum “dritten Geschlecht” eingereicht – und Baer hat diese positiv entschieden, so geht Gender, so macht Gender Spass. Ich teile den Optimismus nicht, die Sache ist noch lange nicht vom Tisch. Merke: Verfassungsrichter werden vom Parlament bestimmt, im Falle von Baer von rotgrün gemeinsam.
Die Klägerin hat sich schon mehrmals im Deutschlandfunk geäußert. Sie will bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Ob die dort ebenso gut die deutsche Sprache beherrschen wie die Richter am BGH?
Sollte beim Europäischen Gerichtshof … jemand Ahnung von in Europa gesprochenen Sprachen haben, könnte das für die Klägerin ungünstig ausgehen. Das Estnische, Finnische, Ungarische und Türkische kennt überhaupt kein “grammatisches Geschlecht,” das Dänische nur zwei: eines für belebte (also m, w, indef. oder trans) und eines für unbelebte Objekte. Im Arabischen, das m und w grammatisch kennt, gibt es übrigens, wie im Deutschen, das generische Maskulinum.
Ketzerische Frage am Rande:
Wer bezahlt die Prozess-Farce?
Immerhin ist ein ganzer Zivilsenat mit hochdotierten Richtern und – wie ich vermute –
ein Stab teurer Anwälte längere Zeit mit diesem Quatsch beschäftigt!
Wahrscheinlich wird das ganze Verfahren auf Basis Prozesskostenhilfe, heißt auf Kosten der Steuerzahler, geführt, oder irre ich mich?
Da war ja der Herausgeber des Kommentars zum sächsischen Datenschutzgesetz im Jahre 2011 seiner Zeit weit voraus:
“Anmerkung: Logisch ist zu unterscheiden zwischen biologischem und grammatischem Geschlecht (sexus und genus).
Es wäre ein Verlust, diese Unterscheidung aufzugeben; es wäre das Unterfangen, Sprache zu sexualisieren.”
Wir beteiligen uns nicht an solchen Versuchen.
Frauen bitten wir, sich auch von scheinbar männlichen, in Wahrheit nur generellen Bezeichnungen gemeint zu wissen: Bauherr, Lehrer, Beamter, Betroffener etc. (Übrigens gibt es auch den umgekehrten Fall: Der [männliche] Entbindungspfleger ist eine Hebamme i. S. v. § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO.).”
Quelle: Kommentar zum Sächsischen Datenschutzgesetz (SächsDSG), LexisNexis, 2011, Vorwort V
Einen hätte ich noch:
“Der Verfasser bevorzugt, sofern sprachlich möglich, geschlechtsneutrale Formulierungen.
Je nach Kontext wird die direkte Anrede mit „Sie“ oder ein geschlechtsneutrales Substantiv (wie z.B. „Fachkraft“ oder „Personentage“) verwendet.
Wenn, um auf Personen beiderlei Geschlechts Bezug zu nehmen, die dritte Person Singular nicht vermieden werden kann oder es kein geschlechtsneutrales Substantiv gibt, wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit durchgängig die männliche Form des Substantivs und des Pronomens verwendet.
Hierdurch wird sichergestellt, dass Texte verständlich bleiben.”
Sinngemäß aus
SAP BusinessObjects Business Intelligence Suite
Dokumentversion: 4.1 SP7 – 2015-12-01
“Neue Funktionen”
Kleine Korrektur:
S. Baer sitzt NICHT im BVG, sondern im BVerfG.
Von wegen zu Ende. Die Quengeltante will jetzt vor’s Verfassungsgericht ziehen. Wahrscheinlich wetzt Frau Baer schon die Messer. Ich frage mich nur, wer den ganzen Blödsinn bezahlt.
Selbst wenn die Genderisten eine Ahnung von der deutschen Sprache hätten, würden sie es vermutlich wissentlich falsch gebrauchen und verschandeln, allein um die Sprache ihrem Intellekt anzugleichen. Daß es mit ihrer Intelligenz nicht weit hergebracht ist, zeigt sich ja nun vor allem immer dann, wenn sie anfangen zu sprechen, oder schlimmer noch, zu schreiben (womit sie ja etwas festzuschreiben gedenken), sprich: Die Sprache benützen.
Sie kommen aber in vielen Bereichen nicht besonders weit mit dem Denken hinterher, und da ihr Unverstand es ihnen verleidet, das, was Sprache ist, zu verstehen, möchten sie die Vielseitigkeit der Sprache ihrem schmalspurigen Denken angleichen, also insoweit reduzieren, daß sie mit dem Denken wieder hinterherkommen und sich weiterhin Wissenschaftler nennen dürfen.
Das Problem ist doch, dass genderisten keine Ahnung von Wissenschaft haben.
Das generische Maskulinum/Fenmininum sind begriffe aus der Grammatik und haben so GAR nichts mit menschlichem Geschlecht zu tun. Wenn man das damals nur anders genannt hätte (zb. generische schnubbeldiefatz/schnubbeldiefitz), dann hätten wir heute kein Problem.
Das ist das selbe Phänomen wie bei den Religioten, die das Wort „Therorie“ in Wissenschaft und Sprachgebrauch verwechseln.
Schon länger stelle ich fest, dass unsere deutsche Sprache in einigen Bereichen klammheimlich gegendert wird. Aus dem korrekten Plural für Seemann, nämlich dem geschlechtsneutralen “Seeleute”, wird immer häufiger der Begriff “Seemänner” benutzt. Gleiches gilt für Kaufmann, Gewährsmann, Geschäftsmann usw..
Wahrscheinlich wird darauf abgezielt, diese Begriffe irgendwann endgültig zu gendern und den grammatischen Plural in einen biologischen Plural umzuwandeln, mit der Folge, dass es dann für weibliche Angehörige dieser Gruppen z.B. “Seefrauen” heißen wird, im Singular dann selbstverständlich auch “Seefrau”.
Den Genderisten ist völlig unbekannt, dass der “-mann” in diesem Zusammenhang geschlechtsneutral ist, weil er beide Geschlechter umfasst, und zwar im Sinne von “-mensch”
(vergleiche englisch “man” gleich “Mensch”).
Wenn also ein Schiff “mit Mann und Maus” untergeht, freuen sich die Genderisten: War ja keine Frau dabei…
” Den Genderisten ist völlig unbekannt, dass der “-mann” in diesem Zusammenhang geschlechtsneutral ist… ”
Ganz genau; wo man man sagt, meint man nämlich man und woman zugleich, egal wo man herkommt.
Demgegenüber behaupten aber man-che Genderisten immer noch, der Begriff ‘man’ stelle ein “generisches Maskulinum auf der Ebene der Wortbedeutung” (1) dar, und beachten gar nicht, was schon Adelung um 1793 (und andere lange vorher ebenso) feststellte:
1.) Mann [daraus man entstand] „ist eines der ältesten Wörter nicht nur der Deutschen sondern aller Europäischen und vieler Asiatischen Sprachen. Es bedeutete,
I. Einen Menschen, ohne Unterschied des Geschlechtes…“
2.) „Man, [ist] ein unbestimmtes Pronomen, welches nur allein conjunctive mit der dritten einfachen Person eines Zeitwortes gebraucht wird. Es bestimmt von dem Subjecte, welches es ausdruckt, weiter nichts, als daß solches zum menschlichen Geschlechte gehöre, … ”
Und dieses man ist sogar zurückzuführen auf homo, was hier nun zu weit führt, aber vollständig belegbar ist, womit nebenbei auch belegt wird, daß die Genderschaft sich um solches gar nicht kümmert.
–
(1) „https://sciencefiles.org/2017/04/11/widerspruch-aus-koeln-die-tu-darmstadt-hat-die-dummheit-nicht-gepachtet/
Hmm, sehr schön und sehr bildlich ge- und beschrieben. Doch ist zu befürchten, daß selbst solche plastischen Beispiele für Genders keine Lehre sind. Man kann einem Idi…. eben nicht klar machen, daß er ein solcher ist.
Frdl. Gruß und besten Dank für Ihren Kommentar.
Bin neugierig? Gibt es Genderisten, die Romanistik (philologie romane) studieren, Französisch verstehen (lesen und schreiben)?Oder gibt es keine französische Genderiste?
Eine Menschenmenge von 1000 kranken Personen davon 999 volljärigen Frauen und ein Knabe: warum wird es ILS und nicht ELLES gesagt? Kommisch oder? Kennt jemand, das Geschlecht deutschen Waffen, die man in Kriegsgebieten exportiert?
Wie erkennt man Genderisten in der Öffentlichkeit? Küssen sie Männer oder lassen sich von Männer küssen? Machen sie Männer an oder lassen sie sich von Männern anmachen?
Die Dame muss aber einen sehr gut verdienenden Ehemann gehabt haben, wenn sie sich wegen solcher Sachen durch alle Instanzen klagt.
Glaubt ein Mensch, die gute Dame würde AUF EIGENE KOSTEN solch einen Prozess führen?
Wozu auch? Der Steuerzahler bezahlts mit Prozesskostenhilfe. Jede Wette…
Übrigens handelt es sich bei “Inhaber” nicht um eine “grammatisch männliche Form” sondern um ein Nomen Agens, ein Suffix, das aus dem Verb “inhaben” einen Agenten macht, der etwas innehat. Der ist immer grammatisch männlich aber natürlich nicht biologisch männlich. Die Form “Inhaberin” ist auch keine grammatisch weibliche Form sondern ein weiteres unabhängiges Wort, das durch Anhängen des Suffixes “-in” gebildet wird und sowhl grammatisch weiblich ist als auch die weibliche Untergruppe der “Inhaber bezeichnet. Die innehabenden Männer könnten demnach die “Inhaberiche” sein, aber es gibt kein allzu gebräuchliches Suffix “-ich”. Das männliche Geschlecht ist insoweit benachteiligt. Um das Ungleichgewicht aufzuheben, müsste man ganz auf diese zumeist überflüssigen verbalen Geschlechtsteile verzichten. Aber genau das wollen Feministinnen ja nicht. Sie wollen die Sprache vergewaltigen und zum kostenlosen Werbeträger ihrer Propaganda machen. Sonst nichts.