BGH bestätigt: Genderista können kein Deutsch, und ScienceFiles hat Recht

Unser Urteil zum generischen Maskulinum ist mittlerweile vier Jahre alt, es stammt aus dem Februar 2014 und kann wie jedes Urteil auf eine Formel gebracht werden.

Die Formel lautet: Worte haben keine Geschlechtsteile.

Bekanntermaßen streiten Genderista seit mehreren Jahren gegen die deutsche Sprache und für das Anfügen von Geschlechtsteilen zu Begriffen des generischen Maskulinum, also zu Kollektivbegriffen wie „Kunde“, „Patient“ oder „Insasse“, die alle im grammatikalischen Geschlecht männlich sind, jedenfalls dann, wenn man sie in der Einzahl benutzt. Sobald sie zur Mehrzahl werden, muss in den queeren Köpfen von Genderisten eine Geschlechtsumwandlung erfolgen, denn aus dem grammatisch männlichen Begriff in Einzahl wird ein grammatisch weiblicher Begriff in Mehrzahl und das ganz ohne Hormone, teure Behandlung und ärztlichen Eingriff. It’s not magic, es ist Sprache, und Sprache hat mit Geschlecht nur insofern etwas zu tun, als Geschlecht ein Begriff der Sprache ist, aber Sprache hat kein biologisches, sondern ein grammatisches Geschlecht.

Diese Trennung zwischen grammatischem und biologischem Geschlecht ist etwas, was genderistische Gehirne in der Regel nicht zu leisten vermögen. Deshalb fühlen sie sich dann, wenn ein Begriff im generischen Maskulinum daherkommt, wie bei: “der Steuerzahler”, nicht berücksichtigt, was sich schlagartig zu ändern scheint, wenn “die Steuerzahler” ins Gespräch gebracht werden, vermutlich, weil die meisten Genderista von nunmehr „den“ Steuerzahlern leben, oder auf den Taschen, nunmehr wieder „der“ Steuerzahler liegen, wobei das grammatische Geschlecht in diesem Fall insofern dem biologischen Geschlecht entspricht als tatsächlich die weiblichen Genderista von zumeist männlichen Steuerzahlern durchgefüttert werden – eine Form der Abhängigkeit, gegen die sich bislang noch kein genderistischer Aufschrei gerichtet hat.

Doch zurück zur deutschen Sprache.

Der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ist ein Senat, in dem Deutsch gesprochen und verstanden wird, von den Richtern Galke als vorsitzender Richter, von Pentz, Wellner, Offenloch, Dr. Oehler, Dr. Roloff, Müller, Dr. Klein, und Dr. Allgayer. Sie sprechen und verstehen Deutsch, und weil sie Deutsch sprechen und verstehen, deshalb kennen sie den Unterschied zwischen dem grammatikalischen und dem biologischen Geschlecht. Und weil sie diesen Unterschied kennen, deshalb haben sie geurteilt, dass das generische Maskulinum keinen Penis hat, schon weil es ein grammatisches Geschlecht ist und kein biologisches und deshalb, weil es kein biologisches, sondern ein grammatisches Geschlecht ist, der Schluss vom grammatischen auf das biologische Geschlecht nicht möglich, sondern ein Fehlschluss ist und der, der ihn zieht, entsprechend nicht ganz dicht sein kann. Okay, die letzte Ableitung ist unser Schluss.

Aber er liegt nahe.

Tatsächlich ging es um eine Klägerin, die vor den BGH gezogen ist, weil sie bei der Sparkasse als Kontoinhaber auf Formularen angesprochen wird und nicht als Kontoinhaberin. Wer die Klage finanziert hat, ist eine spannende Frage. Wir vermuten, hinter der Klage stecken die üblichen Verdächtigen, die einen weiteren Weg gefunden haben, Steuergelder aus dem Fenster zu werfen, also z.B. die Heinrich-Böll-Stiftung oder eine andere Mistel-Organisation.

Weil das Urteil der Richter aus Karlsruhe so schön ist und darüber hinaus unser Urteil zum Präzedenz-Urteil erhebt, hier aus der Pressemeldung:

Der Sachverhalt:

“Die Klägerin ist Kundin der beklagten Sparkasse. Diese verwendet im Geschäftsverkehr Formulare und Vordrucke, die neben grammatisch männlichen Personenbezeichnungen wie etwa “Kontoinhaber” keine ausdrücklich grammatisch weibliche Form enthalten. In persönlichen Gesprächen und in individuellen Schreiben wendet sich die Beklagte an die Klägerin mit der Anrede “Frau […]”. Durch Schreiben ihrer Rechtsanwältin forderte die Klägerin die Beklagte auf, die Formulare dahingehend abzuändern, dass diese auch die weibliche Form (“Kontoinhaberin”) vorsehen.”

Und die schönsten Stellen aus der Urteilsbegründung:

„Die Klägerin erfährt allein durch die Verwendung generisch maskuliner Personenbezeichnungen keine Benachteiligung im Sinne von § 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Maßgeblich für die Beurteilung, ob die betroffene Person eine weniger günstige Behandlung erfährt als die Vergleichsperson, ist die objektive Sicht eines verständigen Dritten, nicht die subjektive Sicht der betroffenen Person. Der Bedeutungsgehalt grammatisch männlicher Personenbezeichnungen kann nach dem allgemein üblichen Sprachgebrauch und Sprachverständnis Personen umfassen, deren natürliches Geschlecht nicht männlich ist (“generisches Maskulinum”). Ein solcher Sprachgebrauch bringt keine Geringschätzung gegenüber Personen zum Ausdruck, deren natürliches Geschlecht nicht männlich ist.“

Damit ist amtlich, dass Genderista weder sachverständig noch objektiv sind. Sie sind subjektive Unkundige, die versuchen, ihren Mangel an Verständnis für die deutsche Sprache und ihre Unfähigkeit, das Vehikel der Sprache korrekt zu bedienen sowie ihre psychologischen Probleme, die sie für so wichtig halten, dass sie sie anderen aufquatschen, als allgemeingültig zu erklären.

Da nun festgestellt ist, dass in Karlsruhe Richter sitzen, die sich fragen, wie Genderista durch die Grundschule kommen konnten, können wir diesen Unsinn der _*Innen, also die ideologische Selbstverdummung hoffentlich endgültig zu den Akten legen.


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