„Performativer Selbstwiderspruch“ Professurbesetzer-Geschwätz

Unter Sozialwissenschaftlern gibt es manche, die wenig zu sagen haben, zuweilen auch gar nichts, dieses Wenige oder gar nichts jedoch in eine sprachliche Form kleiden, deren monumentaler Umfang zum nicht vorhandenen Inhalt in einem gewissen Widerspruch, gemessen am Aussagegehalt in einem Selbstwiderspruch – weil die Aussage eben keine Aussage hat, steht.

“André Brodocz ist Professor für Politische Theorie an der Universität Erfurt und Mitherausgeber der Zeitschrift für Politische Theorie. Von 2003 bis 2011 war er Mitglied im Vorstand der DVPW-Sektion „Politische Theorie und Ideengeschichte“.

Und weil das nicht reicht, hat er nunmehr im Theorieblog seinen Senf zum Urteil der Karlsruher BGH-Richter aus dem VI. Zivilsenat gegeben, die „Frauen keinen Rechtsanspruch auf weibliche Personenbezeichnungen in Vordrucken und Formularen“ zugesprochen haben, wie er meint.

Dann kommt viel Text mit nur wenig Inhalt bis wir schließlich bei der Aussage angekommen sind, dass die Richter beim BGH durch ein Geschlechtssuffix als männlich oder weiblich ausgezeichnet werden, Richter am BGH oder Richterin am BGH. Wer selbst auf seinen Geschlechtszusatz Wert lege, so Brodocz, der dürfe anderen den Geschlechtszusatz nicht als Rechtsanspruch verweigern. Wer es dennoch tue, begehe einen „performativen Selbstwiderspruch“.

Oh je.
Zunächst Brodocz im Original:

„Dazu gehört der eigene Name, mit dem die Senatsmitglieder die Urteile persönlich zeichnen. Dazu gehört offensichtlich auch ihr Geschlecht, das sie als „Richterin“ oder „Richter“ ebenso zum Ausdruck bringen. Der Sprachgebrauch der Senatsmitglieder sieht im generischen Maskulinum des „Richters“ anscheinend eine Personenbezeichnung, die ihnen nur dem Anschein nach neutral ist. Diese Geschlechtersensibilität lassen sie folgerichtig auch Personen in Gerichtsverfahren zuteilkommen, die sie als „Kläger“ oder „Klägerin“, als „Beklagte“ oder „Beklagter“ ansprechen. Frau K. wollen sie aber mit genau diesem Sprachgebrauch das Recht auf eine solche Ansprache durch die Sparkasse nicht zugestehen. Diesem performativen Selbstwiderspruch bieten sich nur wenig Auflösungen …”

Dann ScienceFiles in der Bewertung: Wer solche Professoren hat, braucht sich nicht über Studenten zu wundern. Zumindest wenn sie in Erfurt politische Theorie studieren wollten und statt dessen mit Genderismus abgefüllt wurden, sind sie entschuldigt.

Nun zum performativen Widerspruch.

Perfomativ ist ein Begriff, den der Sprachwissenschaftler John L. Austin geprägt hat. Performative Aussagen werden von Austin von „constativen“ Aussagen unterschieden. Im Gegensatz zu diesen sind performative Aussagen weder wahr noch falsch. Eine performative Aussage ist für Austin ein Illokutionärer Akt, mit dem ein Gefühl, ein Wunsch, eine Absicht oder eine Überzeugung zum Ausdruck gebracht wird. Wenn jemand sagt, ich haue jetzt diesen Studenten in die Pfanne, dann ist das ein illokutionärer Akt in Form einer performativen Aussage, denn mit der Aussage ist keinerlei Hinweis darauf, ob die Absicht auch in die Tat umgesetzt wurde, verbunden. Später hat Austin noch zwischen expliziten „Ich hasse alle Rechten“ und impliziten performativen Aussagen, deren Bedeutung aus dem Teil der Aussage erwächst, der nicht ausgesprochen wird (kontextabhängige Aussagen im Sinne von Stuart Hall), unterschieden. Zudem hat Austin darauf hingewiesen, dass der Gehalt einer performativen Aussage sozial umstritten sein kann. Bestes Beispiel dafür die Behauptung: „Ich biete Qualitätsjournalismus“, ein performativer Sprechakt, der in der Wirklichkeit keine Geltung hat.

Soviel zum performativen Sprechakt.

Nun zum “performativen Widerspruch” von Brodocz.

In der klassischen Logik wird nicht erst seit Aristoteles darauf hingewiesen, dass etwas nicht zugleich sein kann und nicht sein kann, nicht zugleich Eigenschaften haben und nicht haben kann.
Ein sprachlicher Widerspruch entsteht in der Regel dann, wenn man zwei Behauptungen aufstellt, die einander widersprechen, also z.B. Professor kann heute jeder werden, und Professor kann heute nicht jeder werden. Beide Aussagen widersprechen sich.

Sie widersprechen sich, weil sie widersprüchliche Behauptungen über die Wirklichkeit aufstellen und entscheidbar wahr oder falsch sein können.

Widersprüche zwischen Aussagen, die weder wahr noch falsch sein können, gibt es nicht. Der Satz: „Im Namen des Volkes verurteile ich Sie zum Tod am Galgen“ ist ein Satz, der zu nichts im Widerspruch stehen kann. Ein Widerspruch kann sich erst ergeben, wenn über diesen Satz berichtet wird. Richter R verurteilte den Angeklagten X zum Tode bzw. verurteilte ihn nicht. Nun ist entscheidbar, welche Berichterstattung zutrifft oder nicht. Der Satz über den berichtet wird, ist weiterhin ein performativer Sprachakt ohne Wahrheitswert. Oder wie man auch sagen kann: Worte sind geduldig.

Es kann also keinen performativen Selbstwiderspruch geben, weil performativen Aussagen keine empirische Entsprechung zugeordnet werden können. Eine solche müsste aber zuordenbar sein, um einen Widerspruch festmachen zu können. Der Satz, „Deutschland, Du mieses Stück Scheisse“ ist performativ und weder wahr noch falsch. Man kann ihn mit Austin als „unglücklich“ bezeichnen, aber seine Äußerung hat keinerlei Bedeutung für die Wirklichkeit. Auch das Todesurteil des Richters hat diese Bedeutung übrigens nicht. Die Bedeutung wird nachträglich verliehen, durch den Henker, ohne den ein Richter sich nahtlos in die Riege anderer Schwätzer einreihen würde.

Performativer Widerspruch ist also Unsinn.

Mit dem Begriff will Brodocz der Trivialität, die er entdeckt zu haben glaubt, mehr Gewicht verleihen, nämlich der, dass die Richter, die einen Geschlechtssuffix für sich beanspruchen, denselben auf Vordrucken der Sparkasse nicht für notwendig finden.

Und auch hier ergibt sich kein Widerspruch, lediglich ein weiteres trauriges Bild für den Zustand der deutschen Sozialwissenschaften.

Der Geschlechtssuffix bei den BGH-Richtern bezeichnet einen konkreten Richter, der es scheinbar für relevant hält, auf sein Geschlecht hinzuweisen. Damit Kläger gleich wissen, hier sind weibliche Richter in der Mehrzahl, zieht am besten eure Klage zurück, denn hier werden Urteile, kein Recht gesprochen.

Vordrucke sind Raster zur Erfassung von Merkmalen, auf deren Grundlage man Gruppen bilden kann. Derjenige, der den Vordruck erstellt, weiß nicht, wer den Vordruck ausfüllt. Nicht nur deshalb ist ein Vordruck ein Ausdruck kollektiver und eben nicht individueller Ansprache. Weil dem so ist, weil Gruppenmerkmale und nicht individuelle Merkmale abgefragt werden, deshalb hat es sich im Deutschen eingebürgert, dass man das Deutsche korrekt verwendet und die Gruppenbezeichnungen, nach denen man fragt, auch korrekt bezeichnet: Geburtsdatum als Feld mit sechs Stellen, in das individuelle Geburtsdaten eingetragen werden können; Name des Kontoninhabers als Feld desjenigen, auf den das entsprechende Konto eingerichtet wurde oder werden soll.

Insofern hier nicht das Individuum „Kontoinhaber“, sondern die Gruppe der „Kontoinhaber“ angesprochen wird, ist das generische Maskulinum die richtige Bezeichnung und ein Vergleich mit dem Geschlechtssuffix konkreter Richter unsinnig.


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