Geistig Behinderte an Gymnasien: Bremen macht es möglich

Gutmenschen machen zuweilen den Eindruck von Elefanten, die Porzellanläden in vermeintlich bester Absicht betreten, und erst verlassen, wenn ihre Gutheit den Laden zu einem Scherbenhaufen reduziert hat.

Die Bremer Bildungspolitik, ein Ergebnis politischer Inzucht seit 1948, hat bereits dazu geführt, dass egal, welchen Leistungstest man in Deutschland zu Rate zieht, Bremer Schüler immer am Ende zu finden sind. Nun wollen die Bremer den Sarg, in dem sie die Bildung kommender Generationen begraben wollen, endgültig zunageln: mit Inklusion.

Inklusion, obwohl ein sehr altes Thema in der Bildungsforschung, ist das neueste Steckenpferd der guten Menschen. Sie wollen behinderten Menschen helfen, nicht behindert zu sein und ihnen die volle Teilnahme am gesellschaftlichen Leben verordnen, obwohl sie behindert sind. In Bremen geht dies soweit, dass sogenannte W+E Klassen eingerichtet werden, wobei W+E für Wahrnehmung und Entwicklung steht und als Etikett Kindern angeheftet wird, die körperlich und/oder geistig behindert sind.

Dass eine körperliche Behinderung kein Grund sein kann, seiner Leistung entsprechend beschult zu werden, ist selbstverständlich. Bei geistigen Behinderungen ist dies jedoch anders. Sie schließen vom Zugang zu bestimmten Bildungsinstitutionen aus. Dass sich Bremer Politiker geistig behinderte Abiturienten vorstellen können, sagt mehr über sie und das Niveau, auf dem sich ihre Diskussionen bewegen als über sonst etwas aus.

Doch der Reihe nach.

Der Weser-Kurier berichtet davon, dass man in Bremen begonnen hat, flächendeckend die politische Idiotie, die in Bremen „Entwicklungsplan Inklusion“ geworden ist, in die Tat umzusetzen. Nachdem den Gymnasien Vegesack und Links der Weser bereits die Inklusion als Heilmittel für gesellschaftliche Ungleichheit verordnet wurde, hat es für die Schulsaison 2018/2019 nun das Gymnasium Horn getroffen. Ab dem Sommer sollen dort fünf u.a. geistig behinderte Kinder unterrichtet werden.

Warum auch nicht. Es stellt denjenigen gegenüber, die auf Hauptschulen und Realschulen gelandet sind, weil ihre Leistung als für ein Gymnasium nicht ausreichend angesehen wurde, in Bremen keine Ungerechtigkeit dar und auch keine Benachteiligung, wenn man nun geistig Behinderte an Bremer Gymnasien beschult.

Warum? Weil es sich politische, sorry, aber man kann sie wirklich nicht mehr anders bezeichnen: Spinner in den Kopf gesetzt haben, ihre eigene Gutheit als Elefant in den Bremer Porzellanladen der Bildung zu tragen und dort so viel Zerstörung anzurichten, wie nur möglich.

Die politische Idiotie, die in der Vorstellung mündet, man könne Gymnasiasten und geistig Behinderte gleichzeitig und an einem Gymnasium unterrichten, schlägt sich im Bremer „Entwicklungsplan Inklusion“ in so markigen wie weltfremden Formulierungen wie der folgenden nieder:

„Da inklusive Schulen alle Kinder gemeinsam unterrichten, müssen sie Mittel und Wege finden, beim Unterrichten auf individuelle Unterschiede einzugehen. Davon profitieren alle Kinder. Zweitens gibt es eine soziale Begründung: Inklusive Schulen können Einstellungen zu Vielfalt verändern, wenn alle Kinder gemeinsam unterrichtet werden. Sie bilden damit die Basis für eine gerechte und diskriminierungsfreie Gesellschaft“

Ob Werder Bremen aus Gründen der Inklusion angewiesen werden soll, zwei Spieler zu verpflichten, denen Beine amputiert wurden, denn auch diese Spieler haben einen Anspruch auf Inklusion in eine Profimannschaft, ist bislang noch unklar. Klar ist nur, dass Idiotien wie die aus Bremen in der Regel keine Grenzen kennen.

Damit wir alle wissen, worüber wir reden.
Die US-Amerikanische Association on Intellectual and Developmental Disabilities (AAiDD), definiert geistige Behinderung als “a disability characterized by significant limitations in both intellectual functioning and in adaptive behavior, which covers many everyday social and practical skills”.

Wer als geistig behindert eingestuft wird, ist somit erheblich in seinem Intellekt behindert, d.h. er hat nach gängigen Kriterien einen IQ von weniger als 70 und er hat erhebliche Anpassungsprobleme, die dazu führen, dass

  • der Behinderte nicht richtig lesen oder sprechen kann, Probleme mit Zeit, deren Wahrnehmung und Selbststeuerung hat;
  • der Behinderte erhebliche Probleme mit eigenverantwortlichem Handeln hat, die zuweilen bis in den Bereich der Boshaftigkeit reichen;
  • der Behinderte Regeln nicht folgen kann, gesellschaftliche Standards von Reinlichkeit oder Gesetzestreue nicht befolgt, dass seine Fähigkeit, Probleme des täglichen Lebens (Busfahren) zu bewältigen eingeschränkt ist,
  • der Behinderte Handlungen des täglichen Lebens vom Toilettengang bis zum Essen nicht eigenständig ausführen kann.

Die Beschreibung, die wir bei der AAiDD gefunden haben, beschreibt die Menschen, die nach dem politischen Willen des SPD-Senators für Bildung in Bremen, Claudia Bogedan, gemeinsam mit Gymnasiasten in Bremen am Gymnasium Horn beschult werden sollen.

Gegen die Verpflichtung, diese politische Idiotie, die einzig der eigenen Inszenierung dient und keinerlei Rücksicht weder auf die Bedürfnisse von behinderten Kindern noch auf die von gesunden Kindern, die ein Abitur erreichen wollen, nimmt, ist die Leiterin des Gymnasiums Horn, Christel Kelm, vor das Bremer Verwaltungsgericht gezogen. Man muss Achtung vor allen haben, die in Bremen versuchen, denen, die Politiker spielen, Einhalt zu gebieten. Im Bremer Schulgesetz, so argumentiert Kelm sei festgeschrieben, dass gymnasialer Unterricht auf das Abitur auszurichten sei – auf das Abitur, das geistig Behinderte nun einmal nicht erreichen können, außerhalb von Bremen jedenfalls nicht. Aber auch in Bremen, so Kelm, könnten „Kinder mit schweren geistigen Behinderungen“ das „im Schulgesetz verankerte Anforderungsniveau … schlicht nicht erreichen“.

Hut ab vor diesem Schimmer von Menschenverstand in Bremen, ein Schimmer, über dem jedoch bereits der Schatten des Wahnsinns schwebt, denn im Ministerium, das sich zum Ziel gesetzt hat, Bremer Schulen zur internationalen Lachnummer weiterzuentwickeln, ist man zuversichtlich, dass das Verwaltungsgericht, vor dem sich Kelm gegen die politischen Elefanten zur Wehr setzen will, die Verordnung, dass an Gymnasien nunmehr auch geistig behinderte Kinder unterrichtet werden sollen, als „zulässigen innerdienstlichen Organisationsakt“ genehmigen werde.

Man sieht: Geistige Gesundheit geht an „innerdienstlichen Organisationsakten“ zugrunde.


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