Unbekömmlicher Irrsinn
Das Bier ist tief gesunken. Vom einstigen Nahrungsmittel, Grundnahrungsmittel, ist es zum Gefährder der Gesundheit geworden, zum unbekömmlichen Getränk.
Sie sind der Ansicht, Ihnen bekomme Bier gut. Sie meinen, Bier sei ihnen bekömmlich, sei verträglich für sie, habe keine negativen Auswirkungen auf ihren allgemeinen Zustand?
Sie täuschen sich.
Die EU und der Bundesgerichtshof wissen es besser als sie.
Die EU weiß, dass Alkohol ab 1.2 Promille generell nicht gesundheitsfördernd ist. Das steht in einem der Tausend Gebote, die die EU regelmäßig als Lebensnachweis der eigenen Bürokratie auswirft.
Artikel 4 Absatz (3) der VERORDNUNG (EG) NR. 1924/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, „besagt, dass Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent … a) keine gesundheitsbezogenen Angaben … tragen“ dürfen.
Warum nicht?
Na weil z.B. Bier mit mehr als 1.2 Promille Alkohol der Gesundheit nicht zuträglich ist. Die EU hat es so verordnet. Wenn ihr subjektives Befinden davon abweicht, dann sind sie nicht EU-verordnungskonform und sollten sich schnellstens um eine Compliance-Abteilung bemühen, um ihr Leben in einer EU-konformen Weise ausrichten zu können.
Dass Deutschland EU-konform wird, dazu hat der BGH heute mit einem grundsätzlichen Urteil beigetragen, in dem er festgestellt hat, dass die Werbung für Bier mit „bekömmlich“, die eine Brauerei im Allgäu betreibt, unzulässig sei.
Bekömmlich, so die Karlsruher Bundesrichter, verweise auf eine Verbesserung des Gesundheitszustands durch hier den Genuss von Bier oder zumindest darauf, dass vom Genuss des Bieres keine schädlichen Wirkungen auf die Gesundheit ausgingen, dass das Bier „leicht verdaulich“, „zuträglich“ sei. Die EU hat jedoch verordnet, dass Alkohol ab 1.2 Promille weder leicht verdaulich noch zuträglich und schon gar nicht bekömmlich für die Gesundheit sein kann.
Also ist Bier nicht bekömmlich, leicht verdaulich, zuträglich, egal, was Sie denken. Dass Sie der Meinung sind, dass ihnen Bier bekommt, für sie bekömmlich sei, liegt an ihrer erhöhten Alkoholtoleranz, die mit Sicherheit gegen eine andere EU-Norm verstößt, die wir derzeit aber nicht parat haben (aber wir finden sie!) und zeigt, dass sie in Gefahr oder jenseits der Gefahr sind, alkoholabhängig zu werden, denn nur Alkoholabhängige finden Bier bekömmlich.
Falls Ihr Leben und Ihr subjektives Befinden nach dem Trinken (NICHT: Genuss, das verstößt gegen EU-Richtlinien) von Bier immer noch nicht mit der VERORDNUNG (EG) NR. 1924/2006 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel vereinbar ist, raten wir ihnen, ihren Lebenswandel dringend und gemeinsam mit einem Lebenswandelberater, der von der EU zertifiziert und vom BGH gesegnet wurde, zu überdenken. Das lohnt sich, denn nichts ist wichtiger, als mit den zig-tausend EU-Regulationen im Einklang zu leben.
Dass Bier nicht mehr „bekömmlich“ sein darf, verdanken Sie übrigens den Gutmenschen vom Verband Sozialer Wettbewerb. Der Verband, der – wie könnte es anders sein – ein eingetragener Verein ist, und dessen Finanzen mit keiner Transparenzrichtlinie in Einklang zu bringen sind, ganz einfach, weil sie in keiner Weise veröffentlicht werden, scheint einer der Vertreter einer neuen Unternehmensform, nämlich der sozialen Unternehmer zu sein, deren Ziel darin besteht, anderen zu helfen, und zwar dadurch, dass sie vermeintlich in deren Namen gegen dies und jenes klagen, von dem sie denken, es würde Verbraucher schädigen und natürlich schädigt uns die Werbung aus dem Allgäu, in der Bier als bekömmlich bezeichnet wird, in hohem Maße – oder etwa nicht!
Die Unternehmensidee entspricht der Idee großer Abmahnvereine, die das Netz mit dem Ziel durchsuchen, kleinere abmahnfähige Unterlassungen oder Versäumnisse zu finden, mit denen man dann Reibach machen kann. Reibach wollen wohl auch die Berliner von Verband Sozialer Wettbewerb machen, wie ein Blick auf ihre Jahresbeiträge zeigt. Dazu benötigt man Presse und Publicity. Das Verklagen kleiner Gegner, kleiner Brauereien scheint hier ein erfolgversprechender Weg zu sein, um diese neue Form des Unternehmertums, von der wir alle profitieren, weil Bier jetzt nicht mehr als bekömmlich bezeichnet werden darf, zu einem profitablen Geschäft zu entwickeln.
Es soll jedoch immer mehr Bürger geben, die sich die Einmischung derartiger Busybodies in ihr Leben verbieten, die bekömmliches Bier trinken wollen, egal, ob die EU verordnet hat, dass Bier nicht bekömmlich zu sein hat. Wir haben den Selbstversuch gemacht:
“Clemens ohne Filter – das Bier zum Bügeln
Das Original von Clemens Härle: prachtvoll in der Farbe, einzigartig im Geschmack. Gebraut aus einer besonderen Mischung oberschwäbischer Gerstenmalze.
Unfiltriert wird dieses Bier direkt vom Lagertank auf Flaschen gezogen, deshalb auch sein Name: ohne Filter.Und was dieses außergewöhnliche Bier zu einem echten Erlebnis werden lässt: die urige Bügelflasche und der originelle, handwerklich gefertigte Holzkasten.
Sein Alkoholgehalt liegt bei 5,4%.”
Sehr bekömmlich.
Prüfen Sie es.
Trinken Sie es.
Und wenn Sie es bekömmlich finden, dann schreiben sie es quer durch das Internet.
Härle Clemens ohne Filter ist:
B E K Ö M M L I C H.
Fakt!
Der ganze Irrsinn gehört einmal mehr in den Bereich der Einschränkung von Bürgerrechten unter dem Mantel der angeblichen Harmonisierung des Rechts der Mitgliedsstaaten der EU. Die Harmonisierung, die allein bei Verordnung (EG) NR.. 1924/2006 17 engbedruckt Seiten füllt, dient nicht der Harmonisierung, sondern der Beschaffung von Profitmöglichkeiten für Sozialunternehmer, die die vielen Verordnungen, die kein Mensch kennen kann, ausnutzen, um gegen all diejenigen vorzugehen, die noch nichts von Artikel 4 Absatz 3 in Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 gehört haben. Das Geschäft dieser sozialen Unternehmer ist ein lohnendes, sonst würden die verbraucherschützenden Wohltäter nicht wie Fliegenpilze aus dem Boden schießen. Es schafft Stellen für die vielen mittelmäßigen bis schlechten Absolventen der Juristerei, die sonst nirgends unterkommen und sorgt dafür, dass Verbrauchern unter dem Vorwand, man wolle ihre Interessen schützen, einmal mehr die Mündigkeit abgesprochen wird, selbst und für sich zu entscheiden, ob sie ein bestimmtes Bier bekömmlich finden oder nicht.
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Müssen sich eigentlich Bundesrichter nicht ab und zu mal auf Ihre geistige Gesundheit untersuchen lassen ? Andere Berufsgruppen wie Piloten, Fernfahrer, Kapitäne, Berufstaucher müssen doch auch sowas über sich ergehen lassen. Dann wären vielleicht solche Glanzlichter der Justiz obsolet.
…kleiner Hinweis: nicht 1,2 Promille, sondern 1,2 (Volumen-)Prozent.
Vollkommen korrekt. Der Trinker denkt in Promille, der Jurist in Volumen-Prozent…
Nichts liegt mir ferner, als mir ein bekömmliches Bier zu verbieten oder mir selbst Einmischung in mein eigenes Leben, denn das würde meine Selbstwirksamkeit unnötig schmälern.
Meine Ambitionen dagegen, mir Fremdbestimmung und Bevormundung zu verbitten, finden andererseits wenig Chancen zur Verwirklichung, da die entsprechenden Adressaten, meist irgendwelche inkompetenten Wichtigtuer_Innen oder Behörd_Innen, zu zahlreich und weitverstreut sind.
Was sagt eigentlich der EU-Obersäufer Juncker dazu? Na, kann sein Bier bekommt dem tatsächlich nicht, der braucht härtere Sachen.
….und da treffen sich ca. 750 EU-Parlamentarier aus ganz Europa und beschließen, unbekömmlichem Bier eine faire Marktchance zu organisieren, wobei ich den Eindruck habe, dass unbekömmliches Bier für meine Gesundheit nicht unbedingt förderlich ist und im Falle eines Rausches mir meine Gedärme absolut Gegenteiliges übermitteln.
Aber so ist es halt, wenn Faschisten mit ihren Ruten marschieren und dem Volk vorgeben, wie und wo es lang geht. Es grünt so grün……..
Was ist denn eigentlich mit all’ den medizinischenTropfen, deren (wirksamer?) Inhalt doch zum Grossteil in Alkohol gelöst im Fläschchen umhergeistert ? – V e r b i e t e n ??! … übrigens: die ‘urige’ Bügelflasche ist seit ganz vielen Jahren schon ein Markenzeichnen des Flensburger Pilsener(s) – meinem voll b e k ö m m l i c h e n Lieblingsbier ! Da mache ich mir jetzt einmal eines von auf … Wohl b e k o m m ‘ s !!
In einer recht reifen Pflaume ist mehr Allohol als in einer Normaldosis irgendeines Medikamentes in alloholischer Lösung.
Mein Doktorvater war Chemiker, so wie der große Germar Rudolf, mit dem ich die Gemeinsamkeit teile, jetzt mit nur einem Diplom herumzuhinken, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen.
Werbung für erlaubte Alkoholika und erlaubten Tabak einzuschränken ist an sich schon eine Bevormundung. Offenbar ist das weitgehend Konsens, gerade auch wegen Jugendschutz. Das kann ich akzeptieren. – Man muss das aber nicht europäisch regeln, denn lokale Werberegeln sind keine Handelsbeschränkungen. Es gibt z. B. unterschiedliche nationale Regelungen zu Alkoholwerbung im Kino. Es bedarf keiner gesonderten Regelung, wenn man die Bewerbung als “gesund” für ungesunde Nahrungsmittel vermeiden will, denn falsche Tatsachenbehauptungen zu Produkten sind in Werbung sowieso schon unzulässig. Diese zusätzlichen expliziten Regeln ermutern Gerichte zu überzogenen Interpretationen wie “bekömmlich” = gesundheitsfördernd. Prost!
Im vorigen Jahrhundert war Bier noch das sauberste Wasser. Es bewahrte einen davor an Cholera zu erkranken.
So jetzt spül erst mal die Nieren durch.
Das gilt auch heute noch…