Öffentlich-rechtliches Sykophantentum: ARD feiert Denunzianten

Wenn es einen Preis für besonders erfolgreiches Vertiefen in rektale Bereiche gäbe, Jörg Seisselberg vom ARD-Hauptstadtstudio hätte ihn verdient. Seisselberg lobt das Netz-DG (Netzwerk-Durchsetzungsgesetz) über den grünen Klee, findet es, wie viele, die sich am Schaden Dritter laben, toll, dass bei Twitter und YouTube gelöscht wird, was das Zeug hält, wie er meint, setzt schnell einmal Hassposts mit strafbaren Kommentaren in sozialen Netzwerken gleich, drückt auf die Tränendrüse angesichts der „vielen menschlichen Schicksale“, die hinter Tweets, die gegen § 130 Voksverhetzung oder gegen § 86 „Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen“ verstoßen sollen und freut sich ansonsten darüber, dass gelöscht wird, was das Zeug hält, wie er meint:

„Überhaupt hat das Netzwerkdurchsetzungsgesetz eine erfreuliche erzieherische Wirkung. Vorher wurde aus eigenem Antrieb nur ein lächerlich geringer Prozentsatz an strafbaren Inhalten von den Plattformen verbannt. Jetzt sitzt in den Social-Media-Zentralen eine Armada juristischer Experten, die meist innerhalb von 24 Stunden entscheidet, wenn Hassposts gemeldet werden. Exakt so schnell muss es gehen, wenn man den Hass im Netz stoppen will“.

Es ist wohl eine Eigenart von u.a. Mitarbeitern öffentlich-rechtlicher Medien, dass sie sich berufen fühlen, die Sache das Staates zu ihrer zu machen, sich über Proleten und Normalbürger zu erheben und sich bei ihrem Gesetzgeber anzudienen. So wie es eine Eigenart von Sykophanten ist, sich darüber zu freuen, dass Meinungsäußerungen gelöscht werden, dass ein Austausch unter Bürgern nur noch mit staatlicher Überwachung und unter Regie ausgerechnet von Juristen, nein juristischen Experten, erfolgt.

So wie es eine Eigenart von geistigen Tieffliegern ist, grundsätzlich das Thema zu verfehlen.

Fangen wir doch mit den offensichtlichen Lügen an, die Seisselberg verkündet:

Vor Einführung des Netz-DG, so will er wissen, sei nur ein lächerlich geringer Prozentsatz an strafbaren Inhalten von den Plattformen verbannt worden. Woher Seisselberg das wissen will, bleibt sein Geheimnis, denn es gibt keinerlei Daten dazu, wie häufig Kommentare oder Tweets, die „strafbare Inhalte“ hatten, vor Einführung der flächendeckenden Löschung durch das Netz-DG waren.

Die nach Ansicht von Seisselberg Armada juristen Experten, die z.B.Twitter beschäftigt, besteht aus rund 50 Personen, ob sich darunter auch juristischen Experten befinden, ist eine offene Frage. Die Angaben von Twitter, nach der „die für die Bearbeitung von Beschwerden zuständigen Personen … vor dem Inkrafttreten des NetzDG … an Schulungen zur Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften“ teilgenommen haben, spricht eher dafür, dass Seisselberg auch hier einfach drauflosbehauptet, also lügt.

27.112 Beschwerden von Twitter Nutzern und 1.533 Beschwerden von Beschwerdestellen, die bei Jugendschutz.net oder FSM angesiedelt sind, haben 2017 zur Löschung eines Tweets geführt. Allerdings wurde Twitter 2017 mit 264.818 Beschwerden überschwemmt. 244.064 von Nutzern, 20.754 von Beschwerdestellen. Die Erfolgsquote der Beschwerden beträgt 11,1% für Nutzerbeschwerden und 7,4% für Beschwerden, die über Beschwerdestellen an Twitter übermittelt wurden. Eine, wie man sagen könnte, lächerlich geringe Anzahl. Knapp jede 10. Beschwerde von Nutzern und knapp jede 14. Beschwerde aus Beschwerdestellen führt zur Löschung eines Tweets. Wenn das Netz-DG einen Erfolg hatte, dann den, dass nun eine Horde von Denunzianten durch soziale Netzwerke zieht, und alles meldet, was ihr nicht passt: 216.952 (88,9%) Beschwerden von Nutzern waren grundlos und hatten keine Maßnahme von Twitter zur Folge. 19.221 (92,6%) Beschwerden, die Twitter über Beschwerdestellen erreicht haben, waren grundlos, zogen keine Maßnahme nach sich.

Wenn es das Ziel des Netz-DG war, in sozialen Netzwerken das erfolglose Denunziantentum zu fördern, dann scheint dieses Ziel gelungen und Seisselberg applaudiert aus der ersten Reihe.

Und natürlich hat Seisselberg Facebook auf dem Korn. Dort habe man nur 362 Beiträge geblockt. Das findet Seisselberg zu wenig. Warum er 362 geblockte Beiträge zu wenig findet, wer weiß? Er gehört vermutlich zu denen, die gerne über Katastrophen berichten und nicht denken, man müsse sich freuen, wenn nur 362 Beiträge auf Facebook “geblockt” werden mussten. Denn Seisselberg weiß natürlich, dass es viel mehr waren als 362. Woher er das weiß, das bleibt sein Geheimnis, ein Geheimnis, das man sozialpsychologisch vermutlich über Konzepte wie Sadismus oder Boshaftigkeit, Lustgewinn aus der Vorstellung, die Welt sei so verrucht, wie man sie sich herbeiphantasiert, erklären kann.

Bleibt noch die letzte Lüge aufzuklären, die Seisselberg an seine Leser weitergeben will: „strafbare Inhalte“ seien von Plattformen verbannt, so sagt er, der offensichtlich keine Ahnung vom deutschen Rechtssystem hat. Ob ein Inhalt strafbar ist oder nicht, das entscheidet in Deutschland immer noch ein Richter. Ob von den Beiträgen, die Twitter löscht, alle, ein Teil oder keiner einen strafbaren Inhalt hatte, das werden wir nicht erfahren, denn entsprechende Zahlen gibt es nicht und die Beiträge sind gelöscht.

Dafür gibt es Phantasiebegabte wie Seisselberg, die es feiern, wenn Meinungsfreiheit staatlich reguliert wird, die sich bei denen andienen, die sie für ihre Gesetzgeber halten, die einen Kick daraus nehmen, sich die Welt besonders mies vorzustellen und die doch die einzigen sind, die sich das vorstellen.

Arme Sykophanten.

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