Journalisten als Wanderprediger, Sozialtechnologen oder Aufhetzer?

„Wer ist Journalist?“, so lautet die Frage, mit der die 20. Auflage von La Roches Einführung in den praktischen Journalismus beginnt. Die Antwort folgt auf dem Fuß:

„Journalist kann sich nennen, wer dazu Lust hat. Die Berufsbezeichnung ist nicht geschützt; es gibt kein vorgeschriebenes Berufsbild, keine Mindestvoraussetzung der Qualifikation, nichts.“ (Hoofacker & Meier 2017: 1)

Die Aufgabe eines Journalisten, so liest man weiter, bestehe darin, dazu beizutragen, „dass Medien ihre Aufgaben erfüllen können: zu informieren und zu kommentieren“.

Demnach sind Journalisten Personen, die in Medien daran arbeiten, Medienkonsumenten zu informieren und zuweilen auch per Kommentar eine eigene Meinung zu aktuellen Dingen zu äußern.

Was in den letzten Jahren in deutschen Medien zu lesen, zu sehen oder zu hören ist, ist in Teilen demnach kein Journalismus:

  • Journalisten sehen sich immer häufiger in der Rolle eines Missionars, eines Social Justice Warriors, die ihre Leser auf den Pfad der Tugend bringen wollen, der ihnen gerade als der richtige und wahre Pfad erscheint. Journalisten als Wanderprediger, die die Menge der ihnen gerade Gläubigen mit leeren Formeln des Heils abfüttern?
  • Journalisten sehen sich als Aktivisten, die den Medienkonsumenten richtige Verhaltensweisen vorgeben oder sie zum richtigen Leben anhalten wollen. Journalisten als Sozial-Technologen ohne Ausbildung?
  • Journalisten sehen sich dazu berufen, ihre Konsumenten zu Handlungen und Widerstand aufzurufen (gegen G20, gegen Atomkraft, gegen Gentechnik, gegen Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern, gegen Rechts aber so gut wie nie für etwas) und gegen eine Politik oder ein gesellschaftliches Phänomen zu mobilisieren, das ihnen nicht gefällt. Journalisten als Schreibtisch-Polit-Revolutionäre, als Schreib-Trotzkisten?

Die benannten Varianten journalistischer Berufsauffassung sind allesamt nicht mit der Aufgabe von Medien, wie sie oben beschrieben wurde, vereinbar. Und sie sind nicht mit dem Pressekodex vereinbar, wie unser Kommentator „eht“ mit Bezug auf den Aufruf zu Straftaten, den die taz gestern veröffentlicht hat, feststellt:

„Im Pressekodex heißt es: „Richtlinie 6.1 – Doppelfunktionen. Übt ein Journalist oder Verleger neben seiner publizistischen Tätigkeit eine Funktion, beispielsweise in einer Regierung, einer Behörde oder in einem Wirtschaftsunternehmen aus, müssen alle Beteiligten auf strikte Trennung dieser Funktionen achten. Gleiches gilt im umgekehrten Fall.“

Es geht also um mögliche Interessenkonflikte, Artikel, die nicht mehr (weitgehend) unabhängig sind, weil ein persönliches Anliegen dominiert.

Darf man als Journalist keinem Unternehmen nahestehen, jedoch Linke-„Aktivist/innen“-Flüsterer sein, Aktivisten nahestehen, die Recht brechen möchten? Ist es nicht auch eine Zweitfunktion, wenn man Hinweise gibt, wie geltendes Recht angegriffen werden kann, und man eine ausdrückliche „ANLEITUNG [!] zum Ungehorsam“ gibt?
Das zählt weder zu Berichten noch zu Kommentaren. Es ist eine weitere dritte neuzeitliche „Aufgabe“, die in der Gesetzgebung glaube ich noch nicht vorgesehen ist. (?) „Journalisten versuchen durchzusetzen, was sie für richtig halten, unabhängig von der gesetzlichen Lage.“

Die meisten Bücher, die Dystopien entwickeln, arbeiten damit, dass diejenigen, die einer autoritären Herrschaft unterworfen sind, keine Möglichkeiten einer unabhängigen Urteilsbildung haben. Ihre Informationsquellen sind kontrolliert. Die Informationen, die zugänglich sind, sind so bewertet, wie es den Herrschenden genehm ist. Jede Form des abweichenden Denkens wird bestraft.

Mechanismen der Machtsicherung sind immer Informations- und Urteilskontrolle. Sie sollen verhindern, dass Menschen sich ein eigenes Urteil auf Grundlage eigener Informationen bilden können. Schlüssel zu dieser Form totaler Kontrolle war von jeher die Kontrolle des Zugangs zu Informationen und die Etablierung einer Kaste von Interpreten, die vorhandene Informationen nach Vorgabe auslegen. Dr. habil. Heike Diefenbach hat die entsprechenden Mechanismen vorgestern in Anlehnung an Ralf Dahrendorf und unter dem Begriff der Uniformierung des sozialen Charakters diskutiert.

Es geht hier nicht darum, welche Vorgabe der Interpretation gemacht wird, sondern dass eine Vorgabe gemacht wird. Journalisten, die ihre Aufgabe nicht mehr in der Information von Medienkonsumenten sehen, sondern darin, ihre Konsumenten aufzuhetzen, sie zu etwas anzuhalten, sie zu belehren, zum Richtigen zu bekehren, sind nicht nur eine Schande für ihre Zunft, sie sind der Schlüssel zur totalitären Herrschaft.

Dabei ist es sicher kein Zufall, dass die Journalisten, die willfährig an der Zerstörung von bürgerlichen Freiheiten, Kooperation und rechtlichen Grundsätzen arbeiten, sich einmal mehr in linken Postillen und Medien sammeln.

„Jeder hat die Freiheit, zu schreiben und zu reden, was ihm behagt, ohne die geringste Einschränkung. Aber jeder freie Verband (darunter die Partei) hat auch die Freiheit, solche Mitglieder davonzujagen, die das Schild der Partei benutzen, um parteiwidrige Auffassungen zu predigen. … Die Partei ist ein freiwilliger Verband, der unweigerlich zunächst ideologisch und dann auch materiell zerfallen würde, wenn er sich nicht derjenigen Mitglieder entledigte, die parteiwidrige Auffassungen predigen. Zur Festsetzung der Grenze aber zwischen dem, was parteimäßig und was parteiwidrig ist, dient das Parteiprogramm, dienen die taktischen Resolutionen und das Statut der Partei, dient schließlich die ganze Erfahrung der internationalen Sozialdemokratie, der internationalen freiwilligen Verbände des Proletariats, das in seine Parteien ständig einzelne Elemente oder Strömungen einschließt, die nicht ganz konsequent, nicht ganz rein marxistisch, nicht ganz richtig sind, das aber auch ständig periodische ‚Reinigungen’ seiner Partei vornimmt. (…)” [Hervorhebung von uns]

Das hat V. I. Lenin im Jahre 1905 geschrieben. Wie es gemeint ist, wissen diejenigen, die sich mit der Gleichschaltung von Meinung und der Kontrolle von Information in sozialistischen Staaten und Medien wie dem Neuen Deutschland befasst haben. Ist der Parteiwille erst zum Willen des Volkes erklärt, kann jeder, der kritisiert, abweicht, eine andere Meinung vertritt, verfolgt, verschleppt, eliminiert werden, wie es unter sozialistischer Herrschaft die Regel war und ist. Journalisten, die ihren Zugriff auf Ressourcen eines Mediums dazu missbrauchen, Bürger zum richtigen, zum der Partei konformen oder zu dem Konformen, was die Journalisten gerade als parteikonform ansehen, aufrufen oder aufhetzen, sind entsprechend Feinde der Demokratie.

Und wenn Demokratien etwas immer und nachweislich geschadet hat, dann die Tatsache, dass ihre Vertreter die vorhandenen Rechtsmittel nicht genutzt haben, um diejenigen, die die Demokratie missbrauchen, die offen ihr Recht brechen, die zum Rechtsbruch aufzurufen, mit aller dazu notwendigen Gewalt aus ihren Positionen zu entfernen. In Demokratien gelten Spielregeln von Recht und Fairness. Wer sie nicht einhält, stellt sich außerhalb der Demokratie.

Hooffacker, Gabriele & Meier, Klaus (2017). La Roches Einführung in den praktischen Journalismus. Berlin: Springer, 20. Auflage.

Lenin, Vladimir I. (1975). Parteiorganisation und Parteiliteratur. In: Ausgewählte Werke in sechs Bänden. Berlin: Dietz, S.185-186.

Hat Ihnen der Beitrag gefallen?
Dann unterstützen Sie bitte das private Blog ScienceFiles!
[wpedon id=66988]
ScienceFiles-Spendenkonto

Weitere Möglichkeiten, ScienceFiles zu unterstützen

Anregungen? Hinweise? Kontaktieren Sie ScienceFiles
©ScienceFiles

Folgen Sie uns auf Telegram.
Anregungen, Hinweise, Kontakt? -> Redaktion @ Sciencefiles.org
Wenn Ihnen gefällt, was Sie bei uns lesen, dann bitten wir Sie, uns zu unterstützen. ScienceFiles lebt weitgehend von Spenden. Helfen Sie uns, ScienceFiles auf eine solide finanzielle Basis zu stellen.
Wir haben drei sichere Spendenmöglichkeiten:

Donorbox

Unterstützen Sie ScienceFiles


Unsere eigene ScienceFiles-Spendenfunktion

Zum Spenden einfach klicken

Unser Spendenkonto bei Halifax:

ScienceFiles Spendenkonto: HALIFAX (Konto-Inhaber: Michael Klein):
  • IBAN: GB15 HLFX 1100 3311 0902 67
  • BIC: HLFXGB21B24

Print Friendly, PDF & Email
3 Comments

Schreibe eine Antwort zu hansAntwort abbrechen

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Entdecke mehr von SciFi

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen

Entdecke mehr von SciFi

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen