Die Umverteilungslüge des deutschen Raubtier-Sozialismus
Was schätzen Sie, wie hoch waren die gesamten Steuereinnahmen des deutschen Staates im Jahre 1965?
200 Milliarden Euro?
300 Milliarden Euro?
Beides falsch. Im Jahr 1965 hat der deutsche Fiskus Steuereinnahmen in Höhe von 53,4 Milliarden Euro verbucht, 1968 waren es 61,5 Milliarden Euro und 50 Jahre später streicht der deutsche Staat 734 Milliarden Euro ein. Im Vergleich zu 1965 ist das ein Plus von 1274,5%. Die Steuereinnahmen haben sich in 50 Jahren also um das rund 13fache erhöht. Die Zahlen beinhalten ausschließlich Einnahmen aus Besteuerung. Sozialabgaben oder sonstige Abgaben sind nicht berücksichtigt!
Eine der Begründungen für diesen astronomischen Zuwachs und die zentrale Legitimation des immensen Umfangs der Besteuerung ist die Umverteilung, die Robin-Hood-Behauptung der modernen Wohlfahrtsstaaten: Es den Reichen nehmen und den Armen geben.
Dass es sich bei dieser Behauptung um eine Lüge handelt, die genutzt wird, um eine immense Besteuerung zu legitimieren, die die soziale Hierarchie zementiert, weil sie es relativ Armen unmöglich macht, über ihr Einkommen Vermögen anzusparen, können wir mit der folgenden Abbildung belegen.
Dazu haben wir im Datenbestand der OECD gegraben und historische Daten für das Ausmaß der sozialen Ungleichheit in Deutschland zusammengetragen. Es handelt sich dabei um den sogenannten Gini-Koeffizienten, der Werte zwischen 0 „perfekte Gleichheit“ und 1 „perfekte Ungleichheit“ annehmen kann. Der früheste Zeitpunkt, den wir auf die Schnelle finden konnten, ist das Jahr 1975. Damals hat der Gini-Koeffizient 0,250 betragen. Deutschland war 1975 eine sozial relativ gleiche Gesellschaft. Im Jahr 2016 beträgt der Gini-Koeffizient in Deutschland 0,293. Wenngleich Deutschland immer noch zu den vergleichsweise egalitären Gesellschaften zählt, hat die soziale Ungleichheit um 17,2% zugenommen.
Steuern, so werden die Parteien nicht müde zu behaupten, dienten vornehmlich dazu, eine gleiche, sozial gerechtere Gesellschaft herzustellen als dies ohne Besteuerung der Fall wäre. Wie die folgende Abbildung zeigt, ist diese Behauptung falsch. Die Steuern haben gerade nicht der Herstellung sozialer Gleichheit gedient, wie sich schon daran zeigt, dass im Zeitraum von 1975 bis 2017 die Steuereinnahmen des Bundes von 123 Milliarden Euro auf 735 Milliarden Euro emporgeschnellt sind, ohne dass ein die soziale Ungleichheit in der Gesellschaft geringer geworden wäre. Im Gegenteil, die soziale Ungleichheit hat im Zeitraum, in dem die Steuereinnahmen um 479% gestiegen sind, um 17,2% zugenommen.
Die Robin-Hood-Erzählung des deutschen Staates ist also eine Lüge, die erzählt wird, um einen Raubtier-Sozialismus zu rechtfertigen, der den Erwerbstätigen mehr als die Hälfte ihres Verdienstes wegsteuert, um die Einnahmen dann an Parteien, Parteistiftungen, an die Meute der brown-nosing Institutionen, die sich im Speckgürtel von Ministerien angesiedelt haben, an Lobbyisten und ihre Klientel zu verteilen und in die Entwicklung ineffizienter Energien und das Ausleben ideologischer Spleens zu stecken.
Dem Erwerbstätigen verbleibt als Gegenleistung die Aussicht auf ein Leben in relativer Altersarmut und die Gewissheit, dass seine Steuergelder dafür sorgen, dass die soziale Ungleichheit in Deutschland weiter vertieft wird, und zwar nicht etwa dadurch, dass Reiche reicher gemacht werden, sondern dadurch, dass Armen und relativ Armen weggesteuert wird, was einen kleinen Wohlstand bei ihnen begründen könnte.
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Zu “die Robin-Hood-Behauptung” – Über Robin Hood zirkulieren ja die unterschiedlichsten Geschichten. In zumindest einigen dieser Geschichten geht es aber nicht schlechthin darum, den Reichen zu nehmen und den Armen zu geben, also quasi um ein Sinnbild für den modernen Umverteilungsstaat. Vielmehr nimmt Robin Hood den Steuereintreibern (!) des Königs (resp. seines Vertreters Prinz John) ihre Beute wieder ab, um es an die durch massive Steuerpressung arm gewordene englische Bevölkerung quasi zurückzuverteilen. Für einen Liberalen ist das ein völlig anderer Sachverhalt.
Leider werden die deutschen Politiker sagen, dass die massive Steigerung der Besteuerung notwendig war, um ein noch schnelles Ansteigen der Ungleichheit zu verhindern und setzen diese “Logik” dann dahingehend fort zu behaupten, dass man genau deswegen noch mehr Besteuerung benötigt, um sie wieder auf das Niveau von 1965 zurück zu führen. Das geht mittlerweile allerdings nur noch, wenn man Harzt-IV-Empfänger als relativ wohlhabend (gegenüber Flüchtlingen) einstuft, um dann da auch noch zuschlagen zu können, da ja der Rest der Bevölkerung bereits bis an die Schmerzgrenze belastet ist. Daher finde ich folgende beiden Zitate gar nicht so falsch: 1. “Wo großzügig mit dem Eigentum anderer Leute verfahren wird, mangelt es selten an großen Worten. Tatsächlich besteht zwischen rhetorischem Aufwand und Enteignungswille ein enger Zusammenhang, wie man aus der Vergangenheit weiß.” (Jan Fleischhauer) und “Kauft rechtzeitig alle Sachen, die ihr im Alter brauchen könnt und die haltbar sind, Kleidung, Möbel, Weinkeller, Cognac, Bücher, Musikanlagen. Das werden sie euch nicht wegnehmen, weil der Verwaltungsaufwand zu groß ist. Besorgt euch zum Obst- und Gemüseanbau einen Garten, und zwar über einen Strohmann, sonst wird das Obst von der Grundsicherung abgezogen. Spart heimlich Geld, tut es ins Kopfkissen. Dort kriegt ihr zwar keine Zinsen, aber es wird nicht versteuert, keinerlei Abzüge.” (Harald Martenstein)
Habt ihr die Berechnung inflationsbereinigt?
Warum sollten wir?
Diese Antwort verstehe ich nicht. Die Inflationsbereinigung spielt durchaus eine Rolle. Was waren 734 Euro heute 1974 wert? Schließlich hat sich das durchschnittliche Gehalt auch geändert? Kein Affront, ich will es wirklich nur wissen!
Lesen Sie den neuen Post und Sie haben Ihre Antwort.
Der neue Post – gemeint ist https://sciencefiles.org/2018/08/13/raubtiersozialismus-in-zahlen-wie-deutschen-seit-1975-systematisch-das-einkommen-weggesteuert-wird/, richtig? – ist überaus interessant, und ich spreche Ihnen ausdrückliche Anerkennung aus für die Mühe, die Zahlen zusammengetragen zu haben; ich verstehe aber nicht, wie das die – prinzipielle – Frage nach der Inflationsberücksichtigung in diesem Post beantworten soll.
Sie setzen hier eine inflationsabhängige Kennzahl – die Entwicklung von absoluten, inflationsunbereinigten Steuereinnahmen – in Beziehung zu einer Kennzahl, die, wenn ich sie richtig verstanden habe, inflationsunabhängig ist, dem Gini-Koeffizienten. Das ist aber methodisch falsch. Rein prinzipiell könnten die inflationsbereinigten Steuereinnahmen – klar, dem ist nicht so; es geht aber um die Methodik – auch gesunken sein.
Also: Meines Erachtens müssten Sie korrekterweise die inflationsbereinigten Steuereinnahmen heranziehen.
Wenn ich mich hier irren sollte, freue ich mich über eine nachvollziehbare Darlegung, warum die Inflation hier irrelevant sein soll.
So sieht es aus, das ist eine Musterabrechnung für einen Normalo-Lohn:
Monat Jahr
Bruttolohn des Arbeitnehmers 3.500,00 € 42.000,00 €
Steuerbelastung Arbeitnehmer
Solidaritätszuschlag: 30,52 € 366,24 €
Kirchensteuer: 49,95 € 599,40 €
Lohnsteuer: 555,00 € 6.660,00 €
Summe Steuern Arbeitnehmer 635,47 € 7.625,64 €
Sozialabgaben Arbeitnehmer
Rentenversicherung: 325,50 € 3.906,00 €
Arbeitslosenversicherung: 52,50 € 630,00 €
Krankenversicherung: 294,00 € 3.528,00 €
Pflegeversicherung: 53,38 € 640,50 €
Summe Sozialabgaben Arbeitn. 725,38 € 8.704,50 €
Nettoeinkommen Arbeitnehmer 2.139,16 € 25.669,86 €
Sozialabgaben Arbeitgeber
Rentenversicherung: 325,50 € 3.906,00 €
Arbeitslosenversicherung: 52,50 € 630,00 €
Krankenversicherung: 255,50 € 3.066,00 €
Pflegeversicherung: 44,63 € 535,50 €
Summe Sozialabgaben Arbeitg. 678,13 € 8.137,50 €
Gesamtbelastung Arbeitgeber 4.178,13 € 50.137,50 €
Beim Arbeitnehmer kommt an: 51,2 %
Das alles muss ein Arbeitnehmer produktiv erarbeiten. Auch wenn immer gesagt wird, der Arbeitgeber würde einen Teil der Sozialabgaben bezahlen – das ist Augenwischerei, damit nicht sofort auch bei so einem Normalgehalt dieser Raubzug auffällt.
Wenn man dann bedenkt, dass auch noch weitere direkte Steuern fällig sind, wie KFZ-Steuern fürs Auto, Grundsteuer fürs Haus usw. die der kleine Steuerzahler auch abgeben muss – und dazu kommen dann ja noch die Verbrauchssteuern, die alles in allem um 30% ausmachen, wobei da auch noch Steuern versteuert werden müssen, wie bei der Mieralölsteuer, auf die dann Umsatzsteuer fällig wird.
Das allermindeste, was man angesichts dieser Zahlen erwarten kann, ist das mit diesem Geld verantwortungsvoll umgegangen wird.
D.h. kein Kindergeld für Kinder, die nicht existieren (aber sich über die Griechen und deren Renten an Tote lustig machen), keine Krankenversicherung für Menschen in Süd-Ost Anatolien, wenn die noch nicht mal deutschen Boden betreten haben und keine Versicherungsfremden Leistungen mehr aus der Rentenkasse, wenn mal wieder einer Geschenke verteilen will.
Da Unternehmen eigentlich keine Steuern mehr zahlen und die Steuerlast auf dem Konsum der Haushalte liegt verrät diese Statistik eigentlich nur, dass die Unternehmungen den Haushalten ständig steigende Preise zumuten.
Wie kommen Sie denn auf die Idee?
Hier die Steuereinnahmen des Bundes aus Unternehmenssteuern für das erste QUARTAL 2018:
Die Einnahmen des Bundes speisen sich zu 52,6% aus Unternehmenssteuern. Dabei sind die Einnahmen aus Einkommenssteuer nicht einmal berücksichtigt.
Nachzulesen beim Bundesfinanzminsiterium.
Ins Schwarze.
Und dabei kratzt auch dies nur an der Oberfläche, da die Aufdeckung der Verhältnisse eine rückhaltlose Auseinandersetzung erfordert, jenseits der Filterung durch Juristen.
Tatsächlich ist es nämlich auch noch so, daß die (politisch infiltrieren?) Behörden denjenigen, deren Interessen nicht in den oberen Etagen vertreten werden (Weisung) das Fell über die Ohren zieht. Gedeckt bis in die obersten Ebene. Auf klar Deutsch: die Behörden und die ihr zugeordnete Justiz bes***ßen die Bürger (was mir aktuell die Zeit stiehlt).
Der Artikel wäre also in der Hinsicht zu ergänzen, daß die Bürger von der personifizierten Bürokratie – die Gesetze nämlich sind gar nicht so schlecht – um ihr Geld betrogen werden, ohne daß sie sich dessen bewußt sind. Das Fatale dabei ist daß sie sich nicht gegen die Ursache wenden sondern lieber andere auf ihre Ebene ziehen (sehenswert durch den Notar thematisiert in “das Verhör” mit Lino Ventura), nach dem Motto das System (tatsächlich: die Amtsinhaber) ist gut wenn es den anderen so schlecht geht wie man sich selbst fühlt.
Einerseits möchte ich die Kommentarfunktion nicht mißbrauchen, andererseits sind die Informationen nicht ohne, allerdings auch für mich hat der Tag nur 24 h. Um von hinten anzufangen: der Bundesfinanzhof zelebriert Recht indem er es bricht (womit er auf einer Linie der Kollegen liegt). Um dies kurz zu halten aus einem aktuellen Schreiben, an dem ich sitze:
” … wenn Richter die Gesetze mißachten beseitigen sie die verfassungsgemäße Ordnung. Das wurde vorgetragen, und wird hier mit Akten eben dieses Gerichts belegt. Es handelt sich um so genannte Offizialdelikte, die von Amts wegen der Verfolgung anheimzustellen sind (auch vom Bundesamt für Justiz). Entsprechende Beschlüsse sind nichtig, was die Täter zu sich selbst beschließen ist gegenstandslos.
Auch für einen Laien ist die Ablehnung der Richter kenntlich, deren darauf folgende Tätigkeit verfassungs- wie gesetzesbrechend nichtig, was auch Nicht-Juristen der einschlägigen ZPO, Abschnitt 1,Titel. 4 unschwer entnehmen können.
Von Kostenbeamten darf man eine entsprechende juristische Grundbildung erwarten, demzufolge sind nach KostVfg § 28 (2) pflichtgemäß von Amts wegen die Forderungen auf nichtig zu stellen, … Auf die Meinung der Täter kommt es nicht an. …
Sie haben in Mißachtung meines Schreibens vom 20. Juni, indem ich über die richterlichen Gesetzesbrüche beim Bundesfinanzhof und damit die Nichtigkeit informiert habe, die Fortsetzung durch die Vollstreckung betrieben und den Gerichtsvollzieherin im Unwissen über die Verhältnisse gelassen. Die Androhung der Haft im Vollstreckungsauftrag ist der Vollzug behördliche Nötigung und damit ebenfalls Straftatbestand.”
Man kann also durchaus etwas tun (s. Link). Nun aber zu den Wurzeln solcher Verhältnisse, dort, wo der Bertel die Silberlinge abholt, einen Brief zur aktuellen Auseinandersetzung mit dem Finanzamt an dem man sieht, wie die Besteuerung für das Freiwild Bürger aussieht:
Es liegen detaillierte Erläuterungen der Sachverhalte vor, einschließlich des Verweises auf die Prüfung vor Ort. Ob diese übernommen werden ist zwar freigestellt, werden sie aber ignoriert und stattdessen vom Schreibtisch steuererhöhende Gegenmeinungen fabuliert so wird dies von vornherein irrelevant, denn es ist weder rechts- noch gesetzeskonform. …
Das Gesetz schreibt Ermittlungen von Tatsachen und Sachverhalt vor. Am Schreibtisch zusammengeflickte “Rechtsmeinungen” pervertierende das Gesetz und daran ändert sich auch nichts, wenn dies kollegial, so wie bisher durch Finanzrichter abgesegnet würde. Das Vorgehen ist bereits im Ansatz rechtbeugend. Ob aus Mangel an Kompetenz, innerer Korruption oder persönlichen Motiven bleibt ohne Belang.
Zur Erinnerung des rechtsstaatlichen Aufbaus:
Gerichte sind kein Vormund der Gesetzgebung, sie sind der Gesetzgebung unterworfen. Auch wenn Behörde wie Gericht dies mißachten ändert sich weder an Verfassung noch Gesetz etwas. Die Beugung, damit insbesondere der Bruch der Gesetze ist als Verbrechen definiert, Mittäter ist, “der dem zum Erfolg verhilft”.
Und solche Sachverhalte sind (allein aus den angeforderten Akten, …die Systematik aufzeigt) mehrfach offensichtlich. Wenn eine Korrektur von der Quelle bis zur obersten Instanz nicht erfolgt, im Gegenteil Gesetze wie auch die eigene Rechtsprechung reihenweise einträchtig ignoriert wie gebrochen werden wird die rechtsstaatliche Ordnung beseitigt. Zur Erinnerung:
GG Art 20
(3) Die …vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht (Anm.: nach Gesetz, Art. 97) gebunden.
Landesverfassung Rheinland-Pfalz, Artikel 2
Niemand kann zu einer Handlung, Unterlassung oder Duldung gezwungen werden, zu der ihn nicht das Gesetz verpflichtet.
… die Verfassung dieses Landes (wird) vollständig ignoriert, eine Rechtsbeugung indem die Besteuerung auf “Rechtsansichten” und nicht auf das Gesetz abstellt, womit aufgrund der Konsequenzen zwangsläufig die Frage zu beantworten ist:
gelten die Verfassungen für Finanzbehörden nicht?
…Hier wird versucht das Pferd von hinten aufzuzäumen: man klaubt am Schreibtisch “Rechtsmeinungen” für die Steuermaximierung zusammen, das Gegenteil einer Ermittlung und schon gar kein Tatbestand, und schließt aus solchen Meinungskonstrukten auf “Sachverhalte”, die man anschließend dem Betroffenen unterschiebt. Zu solchen zusammenfabulierten “Sachverhalten” wäre zu erwähnen, daß sie durch vorgeschobene (oder echte) Naivität, selektive Wahrnehmung, Inkompetenz bis hin zur Ignoranz beliebig manipulierbar sind.
Tatbestand wie Sachverhalt sind die Erfassung dessen, was passiert bzw. vorliegt; ermitteln bedeutet Aufklärung. Die Methodik, mit der dies vermieden wird weist in ihrer Arglist auf die Einstellung der Akteure zum Rechtsstaat und soll deshalb hier im einzelnen beschrieben werden:
gäbe es eine Ermittlung (Feststellungen vor Ort) führt dies über die Vervollständigung der Aufwendungen zu beachtlichen weiteren Rückzahlungen — der Behördeneifer wird zum Rohrkrepierer. Einer neutralen Steuererhebung wäre dies einerlei, sie vollzöge die Feststellungen und nähme weitere Erstattungen vor.
Nicht so hier: damit die Sache nicht als Bumerang zurückkommt werden “Rechtslagen” aufgetischt, die so gar nicht existieren (s.w.u.). Als weitere denkbare Möglichkeit ließen sich die Feststellungen vor Ort verfälschen. Das wäre dann allerdings nicht nur dokumentiert sondern auch widerlegbar (letztendlich eine dokumentierte Rechtsbeugung). Nicht ganz unproblematisch, da dies öffentlich werden könnte.
Man kann dies alles vermeiden (wie den Vorgang übertünchen) indem man Sachfeststellungen vermeidet, Vorgebrachtes ignoriert und knapp an den Dingen vorbei auf das gewünschte Ergebnis hin operiert:
man stellt sich Meinungskonstrukte aus Richtersprüchen zusammen und gibt sie als “Rechtslagen” aus (z.B. Gewinn). Die “Sachverhalte” fabuliert man dann am Schreibtisch passend dazu (z.B. Gewerbe).
Mit einer Besteuerung nach Gesetz hat dies nicht das Mindeste zu tun.
Nichtsahnenden wird auf diese Weise vorgegaukelt die Besteuerung erfolge rechtmäßig. …
Faktisch: die Behörde setzt ihr Meinungskonstrukt in die Landschaft, bei dem breite Kreise Betroffener kaum in der Lage sein dürften überhaupt zu erkennen, um was es sich dabei handelt: damit sackt sie deren ungerechtfertigte Besteuerung ein.
Treibt die Verbleibenden doch die Ahnung um mit der Besteuerung stimme etwas nicht so verbleibt gegen das als “Rechtslage” bezeichnete Meinungskonstrukt vorzugehen. In dessen argumentativen Schatten braucht nicht aufzufallen, daß bereits die Sachlage nicht stimmt womit die Sache von Anfang an auf die gewünschten “juristischen” Abwege kommt und die perfide Methodik durchgreifend Wirkung zeigt:
denn weiterhin sackt die Behörde auch die ungerechtfertigte Besteuerung derer ein, die sich nicht zur Wehr setzen können oder wollen, sei dies wegen Gebrechen, mangelndem Wissen oder Können: auch sie werden das Opfer der Behörde.
Es verbleibt eine überschaubare Menge jener, die zumindest in der Lage und Willens sind Einspruch einzulegen. Im Regelfall kommt die Angelegenheit damit zur Rechtsbehelfsstelle, und damit in die juristischen Ebenen.
Der Erfahrung nach messen Juristen ihre Qualifikation daran, ob sie sich durchsetzen können was darauf hinausläuft besser im Übervorteilen zu sein. Der berufliche “Erfolg” bestimmt den Ruf der “Qualifikation” und damit, nicht zu unterschätzen, den Einfluß auf Karriereaussichten.
Auch bei wohlwollender Betrachtung keine Perspektiven einer neutralen Behandlung. Noch weniger, wenn Fehltritte – geschweige denn systematische – im eigenen Nest zu brandmarken sind und neben dem auch noch die Erfolge der Kollegen bei den Steuereinnahmen geschmälert würden. Anderes darf man getrost als weltfremd (wie wohl auch karrierehinderlich) bezeichnen. Womit die Methodik weiteren Boden gewinnt:
die Sachfragen (Ermittlung, Sachverhalt) treten in den Hintergrund, während auf den Rechtslagen (= Meinungen) herumgeritten wird.
So kann eine behördeninterne (= kollegiale) Korrektur (= Konfrontation) ebenso umgangen werden wie die Versalzung der Erfolgsbilanz und es braucht auch nicht an der gesetzesfernen Arbeitsweise gekratzt zu werden, denn über eine Konzentration auf Rechtslagen bleibt man im Dunstkreis der Kollegen. In gegenseitigem Respekt der Meinungen läßt sich das zusammenstellen, was für die Situation am passendsten erscheint und auch den Finanzrichtern die gewünschten Vorlagen für den behördlichen Erfolg liefert.
Nächste Etappe wäre das Finanzgericht. Da die Ausgangspunkte jenseits der Gesetze liegen dürfte die Auseinandersetzung ursächlich nicht stattfinden. Da sie aber mit “Rechtsmeinungen” erzwungen wird bleiben weitere Bürger schon im Verfahrensgang in den formalen juristischen Fallstricken hängen, und ebenso dann auch deren ungerechtfertigte Besteuerung.
Hinzu kommt nun noch, daß nicht unbeachtliche Verfahrenskosten entstehen. Weshalb manche – besonders wenn sie den weiteren Gang zutreffend abschätzen können – von vornherein auf die Auseinandersetzung verzichten, womit auch diese ungerechtfertigt zur Kasse gezwungen werden.
Im Verfahren hat der Bürger nun nicht mehr die Sicherheit gesetzlicher Grundlagen wie auch (kostenfreier) behördlicher Selbstkorrektur. Er trägt nun Risiken wie Kosten so genannter “Rechtsauseinandersetzungen”. Damit hat die Behörde ihr Ziel erreicht: nicht nur, daß der Betroffene die Kosten trägt er kann theoretisch maximal das erhalten, was ihm nach Gesetz zusteht und dies, also die korrekte Besteuerung, wäre für die Behörde der schlechteste Fall, deren maximales “Risiko”. In allen anderen Fällen zahlt der Kläger drauf. Die Behörde bedient sich der Methodik und Risiken einer Bank im Roulette. Das ist kein Rechtsgeschehen, sondern eine perfide Methode bei Bürgern steuerlich abzusahnen.
Ob dies politischen Absichten entspricht, persönlichen Karrieren nützt oder sonstige Gründe hat wäre zu hinterfragen – mit einer verfassungsgemäßen, gesetzlichen Besteuerung hat dies nichts zu tun.
Beim Finanzgericht sind Juristen unter sich, ein Heimspiel. Das sieht nach Angaben des Statistischen Bundesamtes dann so aus, daß im wesentlichen kaum ein Bürger vor dem Finanzgericht erfolgreich ist, in Zahlen grob 1 von 10 . Hier geht es nicht mehr um Ermittlung oder Aufklärung sondern darum, wer seine Ansichten durchsetzen kann: das, was in der Behörde ausgeheckt wurde ist laut Statistik zu ca. 5/6 erfolgreich, zieht man die erfolgreiche Vertretung von Kanzleien ab verbleibt ein kaum nennenswerter Rest. Man beachte: diese “Rechtsprechung” wird zu eben solchen Anteil durch die Betroffenen auch noch finanziert.
Dies ist kein Rechtswesen sondern eine feudale Strafbesteuerung für Aufmüpfige.
Der Kürze halber belasse ich es bei diesem Auszug, es folgt noch die Darlegung der tatsächlichen Rechtslage nach Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Die erscheint zwar vorbildlich, nur eben kommt der Bürger nicht in diesen Genuß, u.a. weil die unteren Gerichte diese umgehen, der Zugang zum BFH verbarrikadiert ist und die dortige Besetzung (leider:) inzwischen dieselben Eigenarten entwickelt wie anderswo. Das ganze ist ein Blendwerk für Gutgläubige.
Womit ich mich wieder der Weigerung von Gebühren für amtliche Steuerverbrechen widme (nicht meine Definition sondern die nach Strafgesetzbuch). Stand: Androhung von Haft, also (z.Z.) Straftatbestand amtlicher Nötigung.