Es kann keine Kinderrechte geben

Die Forderung nach Kinderrechten im Grundgesetz ist alt und hat ihren Ursprung zu Beginn der 1990er Jahre, genau im Jahr 1992, dem Jahr, in dem die UN-Kinderrechtskonvention in Kraft getreten ist.

Seither sind die Stimmen derer, die Kinderrechte im Grundgesetz verankert sehen wollen, immer zahlreicher geworden. 120 „Kinderrechtsverbände“ haben sich zu einer „National Coalition“ zusammengeschlossen, und fordern, Kinderrechte in das Grundgesetz aufzunehmen.

Dabei haben sie die Unterstützung der SPD, die eine Wandlung von der Arbeiter-, über die Mittelschichtsfrauen-, zur Kinderpartei genommen hat, ein Wandel, der angesichts des infantilen Personals der Partei vielleicht unvermeidlich war.

Die Diskussionen zum Thema „Kinderrechte“ verlaufen gewöhnlich entlang der Frage, ob Kinderrechte einen Eingriff in Artikel 6 des Grundgesetzes darstellen, „(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“.

Oder Sie werden, wie dies Christian Schmidt in seinem Blog tut, entlang der Einschränkung der Elternrechte „Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“ geführt, d.h. es wird darüber gestritten, ob Kinderrechte ein Mittel sind, um die Misshandlung von Kindern durch ihre Eltern einzudämmen. Seltsamerweise diskutiert niemand darüber, wie man die Misshandlung von Kindern in Heimen oder Pflegefamilien, die ebenso dokumentiert ist, einschränken kann.

All diese Diskussionen gehen unserer Meinung nach am zentralen Problem vorbei, das sich mit Kinderrechten verbindet: Kinder können keine eigenständigen Rechte haben. Rechte setzen die Fähigkeit, sie wahrnehmen zu können, voraus. Es ist witzlos, in einem Land mit 25% Arbeitslosen ein Recht auf Arbeit einzuführen oder ein Recht auf Leben in der Sahara, wenn der Weg zum nächsten Brunnen zu lang ist, um nicht zu verdursten. Rechte brauchen jemanden, der sie überhaupt wahrnehmen kann.

Kinder sind gern benutzte Objekte, für die, die nur ihr Bestes im Schilde führen

Kinder sind, weil sie Kinder sind, nicht in der Lage, ihre Rechte wahrzunehmen. Deshalb verhält es sich mit Kinderrechten wie mit Tierrechten. Niemand wird von einem Hund erwarten können, dass er sein Recht, nicht gequält zu werden, vor Gericht gegen seinen Besitzer einklagt. Ein Hund, so wird jeder sagen, ist dazu nicht im Stande. Warum also sollten Drei, Vier- oder Fünfjährige im Stande sein, gegen ihre Eltern eine Klage wegen Vernachlässigung zu führen?

Kinder sind ebenso wenig in der Lage, ihre Rechte zu vertreten wie Hunde oder Katzen oder Rinder. Deshalb werden Kinderrechte zwangsläufig dazu führen, dass es Agenten von Kinderrechten geben wird, Erwachsene, die stellvertretend für Kinder deren Rechte wahrnehmen.

Diese Erwachsene, die sich um Kinder kümmern und es über die letzten Jahrtausende in aller Regel geschafft haben, ihre Kinder zu anständigen Menschen zu erziehen, und zwar ohne dass diese Kinder verbriefte Rechte gehabt hätten, gab es zu allen Zeiten. Man nannte sie in der Regel Eltern oder Pflegeeltern.

Wenn nun plötzlich, nach all der erfolgreichen Erziehungsgeschichte der letzten Jahrtausende, Kinderrechte gefordert werden, weil Kinder, wie Heiko Maas zu wissen meint, andere Bedürfnisse haben als Erwachsene und auch anderen Gefahren ausgesetzt seien, als Erwachsene ohne dass Heiko Maas auch nur ein Beispiel für derartige Bedürfnisse und Gefahren gibt, die die Festschreibung von Kinderrechten erfordern würden, dann geht es offensichtlich nicht darum, Kindern Rechte zu geben, sondern darum, Eltern Rechte zu nehmen, dann geht es darum, mit Kinderrechten eine Basis zu schaffen, von der aus gegen Eltern und deren Rechte vorgegangen werden kann, die gegen Elternrechte in Stellung gebracht werden kann.

Dass die vielen Kinderschutzverbände, die davon leben, besondere Bedürfnisse für Kinder zu erfinden, Feuer und Flamme für die zusätzliche Einnahmequelle, die Kinderrechte für sie darstellen, sind, ist nicht verwunderlich.

Die Kindheit als solche wurde, wenn man Neil Postman folgen will, im Mittelalter erfunden, um Kinder vor der Bösartigkeit der Erwachsenen zu schützen. Die Hochphase der „Erfindung der Kindheit“ stellt für Postman die Zeit von 1850 bis 1950 dar, eine Zeit, in der sich die typische westliche Kleinfamilie entwickelt habe, die Einfühlungsvermögen und Verantwortung gegenüber den Kindern ermögliche. Wohlgemerkt, für Postman ist die Erfindung der Kindheit untrennbar mit der Entwicklung der Beziehung zwischen Eltern und Kindern verbunden, die für ihn in der Moderne eine besondere Form angenommen hat.

André Letria, Das Kinderrcht, im Flugzeug zu schreien?

Kindheit als eigenständige Lebensphase beginnt mit einer Trennung der Sphäre der Kinder von der Sphäre der Erwachsenen. Aber sie bleibt hier nicht stehen. Zwischenzeitlich wurde deklariert, dass Kinderwelten von Erwachsenenwelten verschieden seien. Wer dafür Belege sucht, der möge sich mit der Infrastruktur der Kindheit befassen und sich fragen, wie er ohne kindergerechte Möbel, kindergerechte Einkaufswägen und ohne kindergerechtes Spielzeug jemals seine Kindheit überleben konnte. Doch auch die Verschiedenheit ist manchen noch nicht genug. Und so wird die Unvereinbarkeit der Welten deklariert, Kindern werden Bedürfnisse zugeschrieben, die von Bedürfnissen erwachsener Menschen abweichen, sie werden in Kinder-Ghettos außerhalb der Welt der Erwachsenen gehalten und zu modernen Kaspar Hausers erzogen, die nun auch in ihren Rechten aus der Welt der Erwachsenen ausgeschlossen werden sollen.

Wenn diese vollständige Trennung der Welt der Erwachsenen von der Welt der Kinder vollzogen ist, dann brauchen Kinder natürlich Erwachsene, Wandler zwischen den Welten, die die Rechte von Kindern auch wahrnehmen, denn dazu sind Kinder nach wie vor nicht fähig, eben weil sie Kinder sind.

Wer soll diese Rechte wahrnehmen?

Wer soll für die Wahrnehmung der Rechte von wem finanziert werden?

Man kann es sich ungefähr vorstellen, den Markt der Kinderberater und Kinderrechtswinkeladvokaten, den Markt der Kindersozialarbeiter und Kinderbedürfnisbefriediger, das Heer der Kinderrechtsaktivisten, der Kinderschützer und Kinderliebhaber. Die Einnahmemöglichkeiten, die sich mit der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz für all diejenigen ergeben, die nicht rot werden, wenn sie behaupten, sie hätten nur das Beste der Kindlein im Sinne, sind immens. Wer eine Vorstellung davon gewinnen will, welche Vielfalt Aktivisten zu entwickeln im Stande sind, wenn es darum geht, sich mit für andere neu erfundenen Bedürfnissen selbst zu bereichern, der möge die Horde derer, die von Gender Mainstreaming, Gender Budgeting, Gender IrgendwasING leben, betrachten und sich fragen, wie umfangreich die Einnahmemöglichkeiten erst sind, wenn man Bedürfnisse (und Gefahren) für eine Bevölkerungsgruppe erfinden und verwerten kann, die aus Unmündigen besteht, die sich entsprechend nicht wehren können, wenn man mit einem moralischen Erpressungsmaterial wie Kindern ausgestattet ist, denn niemand wird es wagen, sich gegen die Bedürfnisse zu stellen, die Kinder angeblich haben. Und natürlich müssen Steuerzahler diese Folgen der Kinderrechte tragen.

Eltern müssen bei dieser Entwicklung auf der Strecke bleiben, den die Bedürfnisse der Kinderrechtler und Kinderaktivisten können vorhersehbar nur befriedigt werden, wenn Kinderrechte gegen die Elternrechte durchgesetzt werden können.

Alles zum Wohle der Kinder und zum Auskommen der Kinderrechtler versteht sich. Und wer definiert das Wohl von Kindern? Natürlich die, die ihre Rechte stellvertretend für sie wahrnehmen, nicht Eltern, sondern Mitarbeiter von Jugendämtern, die kein Problem damit haben, Entscheidungen auf Grundlage von kaum bis keinen Informationen zu treffen.

Das alles ist nicht neu. George Orwell hat es in 1984 beschrieben, als besonders gelungene Version staatlicher Indoktrination ab Kindesbeinen.

Postman, Neil (1982). Das Verschwinden der Kindheit. Frankfurt aM.: Suhrkamp.

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