ARD ist sich eben selbst am nächsten – Eine Randnotiz
Vor einiger Zeit wurden die Konsumenten der Tagesschau von Kai Gniffke über die Regeln belehrt, die dafür sorgen sollen, dass die Berichte in den öffentlich-rechtlichen Medien ausgewogen, unparteiisch und nicht manipulativ und vor allem, von gesellschaftlicher, nationaler oder internationaler Relevanz sind.
Dass der wissenschaftliche Dienst des Bundestages das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, mit dem sich Heiko Maas als Totengräber des deutschen Rechtsstaats in die Geschichte einbringen will, für verfassungsfeindlich hält, das war der ARD damals, im Jahre 2017 keiner Erwähnung wert. Dass Gesetze in Deutschland erlassen werden, die im Verdacht stehen, gegen die Verfassung zu verstoßen, war für die ARD-Verantwortlichen offensichtlich weder von gesellschaftlicher noch von nationaler oder internationaler Relevanz.
Heute nun hat Campos Sánchez-Bordona ein Gutachten vorgelegt, in dem er zu dem Schluss kommt, dass die neue Rundfunkgebühr nicht gegen Europäisches Recht verstößt. Sie kennen Campos Sánchez-Bordona nicht? Sánchez-Bordona ist Generalanwalt am Gerichtshof der Europäischen Union und hat als solcher besagtes Gutachten erstellt, das in keiner Weise „für die Richter“ des Gerichtshofes bindend ist. Die ARD berichtet.
Ein Gutachten, das nicht bindend ist, ist dann, wenn es von einem Generalanwalt in Luxemburg erstellt wird, offensichtlich für die ARD von gesellschaftlicher, nationaler oder internationaler Relevanz. Ein entsprechendes Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist es ebenso offensichtlich nicht.
In der Hierarchie der ARD kommen die Mitarbeiter des Bundestages also weit hinter denen des Gerichtshofes der EU.
Aber vielleicht hat es damit zu tun, dass Sánchez-Bordona in seinem Gutachten, das für die „Richter nicht bindend ist“ ja auch eher den Geschmack der ARD getroffen, als dies der wissenschaftliche Dienst des Bundestages damals getan hat. Letzterer hat ein Gesetz kritisiert, das Meinungsfreiheit einschränkt und den Konkurrenten der ARD das Leben erschwert. Dagegen hat Campos-Sánchez die sprudelnde Einnahmequelle der ARD verteidigt und die in öffentlich-rechtlichen Anstalten umgehende Angst gedämpft, man könne vor dem Gebührenzahler-Nichts stehen und sich nach einem Job umsehen müssen, in dem man nach Leistung bezahlt wird.
Die Kriterien der Berichterstattung, die uns Kai Gniffke vor einiger Zeit als so bindend beschrieben hat, sind in etwa so bindend wie das Gutachten von Sánchez-Bordona. Man braucht sie eben, um sie Kritikern entgegen zu halten. Intern haben sie keinerlei Bedeutung.
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Ich muss alt werden. Die AfD ist sich selbst am nächsten laß ich.
Dann ging mir durch den Kopf, mit der Überschrift fände der Artikel bestimmt mehr Reichweite, würde es vielleicht gar in die Tagesschau schaffen. 😉
Und dennoch: ÖR schauen ist Bürgerpflicht. Als Wessi muss man sich das “zwischen den Zeilen lesen” zu Eigen machen. Das weiteren sollte man a) die Intelligenz und den gesunden Menschenverstand der Menschen und b) die Dummheit der sogenannten Medienschaffenden nicht unterschätzen. Der eklatante Widerspruch zwischen Anspruch und Wirklichkeit heutiger Politik und Medien offenbart sich erst, wenn man ÖR konsumiert. Man muss den “Feind” kennen, um ihn zu besiegen.
Vielen Dank an sciencefiles an dieser Stelle für die “Feindaufklärung”.
Intelligenz und gesunder Menschenverstand zeigt sich in der aktuellen Wahl-Umfrage zu den Parteien: CDU 28%, SPD 16%, Grüne 17%, Linke 10% – mehr als 2/3 wollen also diejenigen weiter wählen, die für den status quo in Deutschland verantwortlich sind. Da habe ich doch große Zweifel an gesundem Menschenverstand und Intelligenz. Für diese Ergebnisse sind übrigens die ÖR und ihre mehr als tendentiöse “Berichterstattung” mit verantwortlich, hier kann Otto Normal (Wessi) eben leider nicht zwischen den Zeilen lesen. Solange er noch den nächstgrößeren Flatscreen bei “iHauptsache-ihr-habt-Spaß” auf Pump kaufen kann und nach Malle oder in die DomRep (auch auf Pump) in Urlaub fliegen kann, solange er weiter sein Dasein wie bisher bequem und ungestört leben kann, solange wird sich nichts ändern. Erst, wenn Otto Normal (Wessi) von der Politik persönlich betroffen ist, erst dann wird er – vielleicht! – wach. Da haben die Ossis uns Wessis einen Sensor voraus, wohl entwickelt unter der DDR-Diktatur und Sudel-Edes TV-Beiträgen. Die merken sofort, wenn es irgendwo nicht stimmt. Und die stehen zu Ihrer Meinung, wofür ihnen höchster Respekt zu zollen ist! Otto Normal (Wessi) ist faul und träge, eine friedliche Revolution wie 1989 ist von ihm nicht zu erwarten.
Eine frühere Kollegin von Kai Gniffke sagte mir unlängst: Gniffke würde ich nicht einmal die Uhrzeit glauben…
So gesehen paßt der von Michael Klein aufgespießte Unrat doch blendend, aber ebenso bedrückt er leider auch.
Darüber hinaus muß man zur Kenntnis nehmen, daß der “wissenschaftliche Dienst des Bundestages” bemerkenswerte Schriften von erheblichem Realitätsbezug erzeugt – das halte ich nicht für selbstverständlich. Offenbar arbeiten diese Wissenschaftler außerhalb jeder Fuchtel der Bundesregierung, hört hört!
Und gerade deshalb dürfen unsere sogenannten “Öffentlich-Rechtlichen” diese Einlassungen der Wissenschaftler des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages eben einfach ignorieren, ganz so, wie man dieses Hohe Haus überhaupt ignorieren kann. Was ist unser Bundestag überhaupt wert???
Also was sonst soll das Gequäke um den Machtverlust des Bundeskanzlers nach der Kampfabstimmung um den Posten des Unions-Fraktionsvorsitzenden sein? Es ist die Reinschrift der Tatsache, daß mittels der Macht der Unions-Fraktion seit langer Zeit die parlamentarische Demokratie vollkommen ausgehebelt worden ist.
Es wird höchste Zeit, daß uns das allen bewußt wird!
Es mag sein, dass die Finanzierung des ÖRR nicht gegen europäisches Recht verstößt, aber wer kontrolliert, ob der ÖRR nicht gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstößt. Ist ÖRR mit zig Sendern und Programmen noch Grundversorgung, ist er überparteilich und sachlich. Dies bezweifle ich, stutzt diesen Moloch auf ein überschaubares Maß zurück, alles was über die Grundversorgung hinausgeht, darf nicht über Gebühren finanziert werden.