ARD ist sich eben selbst am nächsten – Eine Randnotiz

Vor einiger Zeit wurden die Konsumenten der Tagesschau von Kai Gniffke über die Regeln belehrt, die dafür sorgen sollen, dass die Berichte in den öffentlich-rechtlichen Medien ausgewogen, unparteiisch und nicht manipulativ und vor allem, von gesellschaftlicher, nationaler oder internationaler Relevanz sind.

Dass der wissenschaftliche Dienst des Bundestages das Netzwerkdurchsetzungsgesetz, mit dem sich Heiko Maas als Totengräber des deutschen Rechtsstaats in die Geschichte einbringen will, für verfassungsfeindlich hält, das war der ARD damals, im Jahre 2017 keiner Erwähnung wert. Dass Gesetze in Deutschland erlassen werden, die im Verdacht stehen, gegen die Verfassung zu verstoßen, war für die ARD-Verantwortlichen offensichtlich weder von gesellschaftlicher noch von nationaler oder internationaler Relevanz.

Heute nun hat Campos Sánchez-Bordona ein Gutachten vorgelegt, in dem er zu dem Schluss kommt, dass die neue Rundfunkgebühr nicht gegen Europäisches Recht verstößt. Sie kennen Campos Sánchez-Bordona nicht? Sánchez-Bordona ist Generalanwalt am Gerichtshof der Europäischen Union und hat als solcher besagtes Gutachten erstellt, das in keiner Weise „für die Richter“ des Gerichtshofes bindend ist. Die ARD berichtet.

Ein Gutachten, das nicht bindend ist, ist dann, wenn es von einem Generalanwalt in Luxemburg erstellt wird, offensichtlich für die ARD von gesellschaftlicher, nationaler oder internationaler Relevanz. Ein entsprechendes Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages ist es ebenso offensichtlich nicht.

In der Hierarchie der ARD kommen die Mitarbeiter des Bundestages also weit hinter denen des Gerichtshofes der EU.

Aber vielleicht hat es damit zu tun, dass Sánchez-Bordona in seinem Gutachten, das für die „Richter nicht bindend ist“ ja auch eher den Geschmack der ARD getroffen, als dies der wissenschaftliche Dienst des Bundestages damals getan hat. Letzterer hat ein Gesetz kritisiert, das Meinungsfreiheit einschränkt und den Konkurrenten der ARD das Leben erschwert. Dagegen hat Campos-Sánchez die sprudelnde Einnahmequelle der ARD verteidigt und die in öffentlich-rechtlichen Anstalten umgehende Angst gedämpft, man könne vor dem Gebührenzahler-Nichts stehen und sich nach einem Job umsehen müssen, in dem man nach Leistung bezahlt wird.

Die Kriterien der Berichterstattung, die uns Kai Gniffke vor einiger Zeit als so bindend beschrieben hat, sind in etwa so bindend wie das Gutachten von Sánchez-Bordona. Man braucht sie eben, um sie Kritikern entgegen zu halten. Intern haben sie keinerlei Bedeutung.

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