Die alltägliche Elternentmündigung

Wissenschaftliche Vorrede
An Hochschulen hat sich in den letzten Jahren viel verändert. Eine besonders negative Veränderung betrifft die Kompetenzen institutionalisierter Wissenschaftler in Bezug auf das, was eigentlich ihr Handwerkszeug sein soll. Zur Erinnerung: Wissenschaft will allgemeine Aussagen aufstellen. Um dies zu können, bedarf es der Fähigkeit zur empirischen Prüfung, was Kenntnisse der Methoden der empirischen Sozialforschung voraussetzt.

Der Königsweg, vielleicht auch der einzige Weg, um allgemeine Aussagen zu prüfen, ist die quantitative Sozialforschung. Quantitative Sozialforschung basiert auf Statistik und damit auf rudimentären Kenntnissen in Mathematik. Mit der Zunahme weiblicher Lehrstuhlbesetzer und Dozenten an Hochschulen, ist die quantitative Sozialforschung immer öfter durch qualitative Sozialforschung ersetzt worden. Die Reichweite qualitativer Sozialforschung ist sehr begrenzt. Sie ist nicht geeignet, um allgemeine Aussagen zu generieren, zumal die meisten, die heute qualitative Sozialforschung nutzen, dies ohne jeglichen Bezug zu vorhandenen Methoden tun. So ist die einzige Methode, die eine Ableitung allgemeiner Aussagen aus qualitativem Datenmaterial verspricht (ob sie das Versprechen hält, ist eine andere Frage), die Grounded Theory, in Deutschland weitgehend unbekannt.

Ihr Mangel an Kenntnissen empirischer Sozialforschung und ihr Datenmaterial, das ungeeignet ist, um allgemeine Aussagen zu treffen, hindert diejenigen, die sich aufgrund ungeklärter Qualifikation zu „empirischen Sozialforschern“ erklärt haben, nicht daran, umfangreiche Aussagen zu treffen, die sich bei näherer Betrachtung auf eine Datenbasis stützen, die man nur als Witz bezeichnen kann.

Heute lesen wir: “Eltern gefährden regelmäßig Kinderrechte bei der digitalen Mediennutzung“.

Diese vollmundige Aussage basiert auf Interviews mit insgesamt 37 Eltern und Kindern im Alter von 6 bis 15 Jahren. Letztlich wurden sicher nicht mehr als 18 Eltern befragt, um diesen Fehlschluss der unzulässigen Verallgemeinerung zu begehen.

Die „Studie der Universität Köln“, die so überschrieben ist, ist eine Anbiederungsstudie, bei der ein Lehrstuhlbesetzer mit einem Lobbyist zusammenarbeitet und – welch‘ Wunder, Ergebnisse produziert, die dem Lobbyisten sehr gut gefallen müssen.

Im vorliegenden Fall hat Nadia Kutscher, die an der Universität Köln eine Professur für Erziehungshilfe und Soziale Arbeit ausfüllen soll, mit dem Deutschen Kinderhilfswerk kolludiert, um in fünf Städten und Gemeinden insgesamt 37 Eltern und Kinder zu interviewen. Warum in mehr als einer Gemeinde interviewt wurde, bleibt das Geheimnis von Kutscher, denn Daten, die keine Reichweite haben, gewinnen auch dann keine, wenn man sie an mehreren Orten sammelt.

Der erschreckende Mangel an Grundkenntnissen in empirischer Sozialforschung und die an Hochschulen in Mode gekommene Anbiederung bei politischen Stellen mit Themen, die gerade en vogue sind, hat dieses Mal Kinderrechte zum Gegenstand.

Wir haben schon mehrfach darauf hingewiesen, dass der einzige Zweck, der als Motiv für die Verankerung von Kinderrechten denkbar ist, darin besteht, Dritten eine rechtliche Handhabe gegenüber Eltern zu geben. Dieser Schluss ist logisch, denn Kinder können ihre Rechte nicht selbst vor Gericht oder beim Jugendamt einklagen. Sie sind Kinder und deshalb nicht geschäftsfähig. Ergo benötigen sie eine Vertretung, einen guten Onkel bei der Kinderhilfe oder eine nette Tante beim Jugendamt, die keine Skrupel haben, die Rechte der Kinder gegen deren Eltern zu vertreten und Familien zu zerstören, die ohne Intervention von außen, kleine Krisen, wie sie normal sind, leicht überstanden hätten.

Eltern treten die Rechte von Kindern mit Füßen. Diese allgemeine Aussage, die auf Interviews mit sicher nicht mehr als 18 Eltern und 19 Kindern basieren, zeigt deutlich, mit welchen Interventionen von außen, Eltern in Zukunft zu rechnen haben.

Wenn Eltern die Bilder von ihren Kindern verbreiten, so Kutscher, dann werden die „Mitbestimmungsrechte der Kinder nur selten ausreichend beachtet“. Also, Eltern, wenn Sie das nächste Mal ein Klassenfoto ihres sechsjährigen Filius auf Whatsapp teilen, holen sie eine schriftliche Erlaubnis von ihm ein, die sie im Notfall dem Jugendamt vorlegen können. Wie, das Bild, das Sie teilen wollten, war eines von der Einschulung und ihr Filius kann weder lesen noch schreiben? Also wirklich: Mitbestimmung endet nicht an der Unfähigkeit mitzubestimmen. Dann gehen Sie eben zum Jugendamt und lassen sich eine Unbedenklichkeitserklärung ausstellen.

Aber Eltern treten nicht nur die Mitbestimmungsrechte ihrer Kinder mit Füßen, wie Kutscher auf Grundlage ihrer dürftigen Daten weiß: Eltern greifen häufig zu „Kontrolle“. Stellen Sie sich das vor. Eltern kontrollieren ihre Kinder. Nicht genug damit, sie greifen zum „Mittel … der Kontrolle von passwortgeschützten Kommunikationsinhalten der Kinder in sozialen Netzwerken. … Solche Eingriffe verletzten die Privatsphäre der Kinder teilweise massiv“, weiß Kutscher.

Also, Eltern, Schluss mit dem Eingriff in die Privatsphäre ihrer Kinder. Wenn Ihr Kind in sozialen Netzwerken als Bully unterwegs ist oder einen schwunghaften Handel mit gestohlenen Gütern aufgezogen hat, dann fällt das in die passwortgeschützte Privatsphäre. Wenn ihr Kind selbst Opfer ideologischer Anwerber, z.B. von linksextremer Antifa oder sonstigen Molotowcocktail-Kochern geworden ist und sich in Folge Bauanleitungen für dieselben im passwortgeschützte Teil des Rechners befinden, dann ist das Privatsache ihres 15jährigen. Dasselbe gilt für das al-Kaida Manual, dass ihr Kind auf seinem Rechner versteckt. Und sicher haben Sie als Eltern auch nichts dagegen, die ganzen Waren zu bezahlen, die Ihr Kind in Ihrem Namen bestellt hat. Die Bestellung sind passwortgeschützt und gehört in die Privatsphäre ihres Kindes. Frau Kutscher hat es gesagt und der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks, Thomas Krüger, hat vollmundig ergänzt: „Die Rechte von Kindern sind auch im digitalen Raum nicht verhandelbar“.

Was die Rechte von Eltern angeht, so erodieren diese in dem Maße, in dem Kinderrechte eingeführt werden. Was bleibt ist die Pflicht der Eltern, für all das gerade zu stehen, was ihre 6 bis 15jährigen Kinder im passwortgeschützten Bereich ihres Rechners so treiben. Wenn Sie die Tante vom Jugendamt oder ein Jugendrichter das nächste Mal auf die Vernachlässigung der Fürsorgepflicht anspricht, dann verweisen sie auf Nadia Kutscher und Thomas Krüger. Die Privatsphäre ihres Kindes ist wichtiger als dessen Wohlergehen und Mittel wie Kontrolle von Kindern, die offensichtlich schon ab sechs Jahren in den Augen von Krüger und Kutscher als mündige Bürger anzusehen sind, lehnen Sie natürlich ab.

Die Frage zu beantworten, was schlimmer ist, dass es immer noch Menschen gibt, die unter diesen Bedingungen Kinder in die Welt setzen oder dass es Personen gibt, die sich an Hochschulen eingenistet haben und derartigen anbiedernden Junk produzieren, das überlassen wir unseren Lesern.

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