Wahlrecht für Grundschüler? Warum nicht, sagt Professorin

Immer wenn man denkt, es geht nicht noch tiefer, geht es dennoch tiefer.

Claudia Lohrenscheit ist Frauenbeauftragte der Hochschule Coburg und besetzt eine Professur für internationale soziale Arbeit und Menschenrechte. Die „soziale Arbeit“ scheint eines der Haupteinfallstore für ideologische Uboote und Wasserträger der Politik, die zufällig gerade von der Regierung durchgedrückt werden soll, zu sein.

Lohrenscheit hat ihre Qualifikation wohl hauptsächlich als „wissenschaftliche Mitarbeiterin am Deutschen Institut für Menschenrechte“ erworben. Sie ist somit in unserer Terminologie ein weiteres Beispiel für einen Bewohner jenes Paralleluniversums, das jenseits des wissenschaftlichen Betriebs etabliert werden soll, um den politischen Irrungen und Wirrungen der regierenden Parteien eine vermeintlich wissenschaftliche Legitimation zu verschaffen.

Lohrendscheit hat – weil sonst wohl kaum jemand anfragt – der Pressestelle der Hochschule Coburg ein Interview gegeben, dass man nicht anders als denkwürdig nennen kann.

Als gutem Diener und Untertan des politisch Korrekten liegen Ihr zwei Dinge am Herzen, der UN-Migrationspakt und die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz.

Mit Bezug auf den UN-Migrationspakt findet die Professorin der Hochschule Coburg es „verstörend“, dass „so viel Widerstand gegen diese Mindeststandards für Flucht und Migration kommt“. Wir finden die geistig-ideologische Enge, in der sich angebliche Professoren heute befinden, verstörend.

Eine kleine Nachhilfe.

Es gibt Menschenrechte, aber es gibt kein Recht auf Migration. Menschenrechte zeichnen sich dadurch aus, dass sie individuelle Rechte sind. Jeder Mensch hat das Recht, sein Überleben zu sichern und sich gegen Angriffe auf seine Person zur Wehr zu setzen. Geht es jedoch um Migration, dann sind im einfachsten Fall ZWEI Personen und somit zwei Menschenrechte betroffen. Der, der zuwandert, greift zwangsläufig in die Rechte dessen, der schon da ist, ein. Somit entsteht das, was der Professorin aus Coburg vollkommen unbekannt zu sein scheint: EIN GERECHTIGKEITSPROBLEM (oder Krieg). Ist es gerecht, den, der schon da ist, für den, der neu dazukommt, zahlen zu lassen, ihm aufzuerlegen, die Ressourcen, die er bislang vollständig zur Verfügung hatte, zu teilen? Wenn eine solche Teilung gerecht ist, bis zu welchem Ausmaß ist sie das? Wie wird verrechnet, dass der, der schon da ist, in seinen Unterhalt investiert hat, der, der dazukommt, aber nicht?

Die einfache Welt der Professorin für internationale soziale Arbeit und Menschenrechte scheint solche Fragen nicht zu kennen. Diese Phantasiewelt ist ein Paradies der unbegrenzten Ressourcen, in dem neu Hinzukommende, denen, die schon da sind, nichts wegnehmen, weil im Paradies Milch und Honig in unbegrenzter Menge fließen.

Wer denkt, mit diesem Unsinn sei der Gipfel dessen, was Lohrenscheit möglich ist, erreicht, dem muten wir nun unkommentiert, das Folgende zu:

„Wo sehen Sie konkreten Handlungsbedarf?

Momentan arbeitet die Bundesregierung daran, die Rechte von Kindern im Grundgesetz zu verankern. Dieses Ziel liegt mir sehr am Herzen. Ich glaube, unsere Gesellschaft wäre eine andere, wenn der Schutz und die Förderung von Kindern und Jugendlichen oberste Priorität genießen würde. Und wenn Kinder und Jugendliche ein abgesichertes Mitspracherecht bekämen. So könnten sie von klein auf lernen, was Demokratie heißt. Warum sollen zum Beispiel nicht schon Grundschüler wählen dürfen? Das Wahlrecht muss doch nicht zwingend an das Alter gebunden sein. Das ist eine willkürlich gesetzte Grenze, über die wir noch einmal nachdenken könnten. Das gilt übrigens auch für behinderte Menschen, denen vielfach ihr Wahlrecht vorenthalten wird.“

[Im freien Fall: Wenn man kein Wahlrecht hat, weil man behindert ist, kann das Wahlrecht auch nicht vorenthalten werden. Der Anschluss, „das gilt übrigens auch für behinderte Menschen“ legt den Schluss nahe, dass Lohrenscheit auch behinderte Menschen bereits ab dem Grundschulalter oder noch früher wählen lassen will. Deutlicher kann man die Verachtung für Demokratie und die Missachtung einer informierten Wahlentscheidung nicht machen. Die Hochschule Coburg hat sich, wenn dieses Interview als Außenwerbung gemeint war, einen klassischen Schuß ins eigene Bein zugefügt.]

Warum, so fragen wir, sollte nicht bereits ein Kleinkind zum Professor für nasse Windeln und eigenständiges Einnässen ernannt werden? Warum sollte nicht ein geistig Behinderter zum Professor für mentale Rückständigkeit und Retardierung berufen werden?

Die Bundesregierung der Zukunft.

Gibt es nach Lohrenscheit noch einen Grund, derartige Neuerungen abzulehnen und das Wahlrecht für alle zu öffnen? Man muss nur findig sein und z.B. Kindertagestätten-Kinder ihr Wahlrecht mit Bauklötzen ausüben lassen. Der erste Bauklotz, den ein Kind in die Hand nimmt, zeigt die Parteipräferenz. Ist er grün, dann erhalten die Grünen eine Stimme, ist er schwarz, dann die CDU, ist er blau, dann, nein, blaue Bauklötze gibt es nicht.

Die Berufung mancher Professoren an der Hochschule Coburg scheint so ähnlich zu funktionieren.

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