Parteipolitik bei der ARD: Immunität von Björn Höcke aufgehoben
„Exklusiv“ berichtet die ARD darüber, dass der Thüringische Landtag die Immunität von Björn Höcke aufgehoben hat. Höcke soll das Bild eines Mordopfers „widerrechtlich zur Schau“ gestellt haben.
Die Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten, ist dann notwendig, wenn ein Strafverfahren gegen ihn durchgeführt werden soll, d.h. wenn sich im Laufe eines Ermittlungsverfahren ein Verdacht erhärtet hat. Auf Antrag des Landes- oder Bundesministeriums für Justiz wird in der Regel dann die Immunität von Abgeordneten aufgehoben, wenn ein Staatsanwalt das Ergebnis seiner Ermittlungen zur Anklage bei einem Gericht bringen will.
Seltsam am Fall von Björn Höcke ist bereits, dass die ARD von der Aufhebung der Immunität wegen eines Ermittlungsverfahrens schreibt. Dessen ungeachtet, ist die Gelegenheit, schriftlich auf Björn Höcke einzuschlagen, für die ARD ein Anlass, um ganz gegen ihre sonstigen Einlassungen einen Fall von regionaler Tragweite zum großen Aufmacher zu machen. Während Mordfälle aus der Provinz keine nationale Bedeutung haben, hat die Aufhebung der Immunität von Björn Höcke, der im Landtag von Thüringen sitzt und nicht im Bundestag, offenkundig für die ARD nicht nur nationale, sondern gesellschaftliche und umfassende Bedeutung in der Weise, wie Kai Gniffke das vor einiger Zeit erklärt hat, um zu begründen, warum ei Mord an einem Arzt in Offenburg nicht von gesellschaftlicher und nationaler Relevanz war und die Mehrheit der 83 Millionen Deutschen auch nicht interessiert hat, wie Gniffke meint.
Bei Björn Höcke ist das anders. Dass seine Immunität – wie die ARD berichtet – aufgehoben wurde, ist der ARD einen Exklusiv-Aufmacher wert. Denn die Aufhebung interessiert 83 Millionen Deutsche brennend und sie ist von nationaler und internationaler und gesellschaftlicher Relevanz.
Rationale Zungen behaupten indes, dass die ARD Parteipolitik betreibt und ihre Position als Gatekeeper von Nachrichten missbraucht, um vor allem die AfD und Politiker der AfD in ein schlechtes Licht zu rücken.
Medien sind Filter. Sie filtern aus den vielen Nachrichten, die bei Ihnen tagtäglich eingehen, die Nachrichten aus, die ihnen berichtenswert erscheinen, von denen sie denken, dass sie, wie Gniffke geschrieben hat: gesellschaftliche, nationale, internationale Relevanz haben und die Mehrheit der 83 Millionen Deutsche interessieren.
Bei Björn Höcke, dem der Landtag in Thüringen – wie die ARD schreibt – die Immunität entzogen hat, ist dies alles gegeben.
Warum?
Na, weil es Björn Höcke ist.
Am 8. November 2018 hat der Bundestag die Immunität des FDP Abgeordneten Olaf in der Beek aufgehoben. Gegen in der Beek soll ein Strafverfahren durchgeführt werden. Um welche Vorwürfe es dabei geht, sagt der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages leider nicht. Wir haben es nicht recherchiert. Die ARD hat gleich gar nicht darüber berichtet. Dass die Immunität eines Bundestagsabgeordneten der FDP wegen eines Strafverfahrens aufgehoben wird, ist nicht berichtenswert. Dass ein Ermittlungsverfahren gegen Björn Höcke eingeleitet wird, von dem niemand weiß, ob es überhaupt zur Anklage führt, dagegen schon.
Im Oktober 2018 hat der Deutsche Bundestag aufgrund einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (vom 11. Oktober 2018) die Immunität von Anke Domscheit-Berg von der LINKE aufgehoben. Damit soll die Durchführung eines Strafverfahrens ermöglicht werden. Bereits in der Vergangenheit war Domscheit-Berg zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Ob es auch dieses Mal um „Körperverletzung“ geht, haben wir nicht recherchiert und die ARD hat erst gar nicht darüber berichtet. Dass die Immunität eines Bundestagsabgeordneten der LINKE wegen eines Strafverfahrens aufgehoben wird, ist nicht berichtenswert. Dass ein Ermittlungsverfahren gegen Björn Höcke eingeleitet wird, von dem niemand weiß, ob es überhaupt zur Anklage führt, dagegen schon.
Die ARD hat eine eindeutige politische Agenda. Dass man sich bei der ARD auch nur im Ansatz um eine ausgewogene Berichterstattung bemüht, das würde nicht einmal Baron von Münchhausen behaupten. Während die ARD in ihrer Finanzierung undifferenziert nach Parteipräferenz der Gebührenzahler Geld einstreicht, ist die Berichterstattung der ARD differenziert nach Parteipräferenz der Redakteure. Das hat mit Journalismus nichts mehr zu tun.
Es ist einfach nur beschämend.
Zwischenzeitlich nimmt der Fall “Höcke” eine interessante Wende. Der Cicero berichtet, dass der zuständige Oberstaatsanwalt in Chemnitz die Aufhebung der Immunität von Höcke gar nicht beantragt hat. Ob das der ARD eine Berichtigung wert ist?
Und um das, was die ARD da meldet, zu gewichten, hier noch die Stellungnahme von Björn Höcke. Und seit wir die Stellungnahme gelesen haben, fragen wir uns, worüber man bei der Tagesschau eigentlich geschrieben hat.
Björn Höcke:
„Die gegen mich erhobenen Vorwürfe sind vollkommen haltlos. Erstens: Die Behauptung, ich hätte die Demonstration in Chemnitz am 1. September 2018 angemeldet, ist falsch. Zweitens: Auf meiner Facebook-Seite habe ich Fotos der Demonstration veröffentlicht, deren Teilnehmer ich war. Das heißt, ich habe eine öffentliche Veranstaltung auf meiner Facebook-Seite dokumentiert. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen.“
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nun, da gibt es noch ganz andere, und eben nicht Höcke, vorwefbare Sachen, die mit der Annahme des GCM verwirklicht wurden, die finden sind im Strafrecht unter GVG § 120, VStGB § 6 § 13, CPPCG: Die Genozid-Konvention soll auch staatlich organisierten oder staatlich angereizten Völkermord ächten.
Daher verneint die Konvention für den Völkermord in ihrem Artikel IV ausdrücklich jedwede Form der Immunität. Damit können auch Staatsoberhäupter, Regierungschefs und sonstige Politiker und Beamte wegen Völkermords bestraft werden, selbst wenn sie noch im Amt sind.
Wenn man die anschaut, hat sich Höcke in keiner Weise strafbar gemacht. Er war nicht der Mörder und hat auch nicht die Voraussetzungen für derartige Morde geschaffen,sondern protestiert dagegen. Ist der VS und Staatsanwaltschaft als Hüter und Verpflichtete des Rechts nicht eher für StGB § 138 wegen CPPCG zuständig?
Was ist an einem “Volk” wertvoller als die Anzahl seiner Menschen? Ob nun brasilianische Großagrarier ein 100-Personen-Amazonasvolk auslöschen oder Drogengangs in einer Favela 100 Personen von 50 000 der Stadtviertels killen. Da sehe ich keinen moralischen Unterschied in der Verwerflichkeit, oder Grund zu unterschiedlicher Empörung.
Das ist bedauerlich. Wenn Sie den Unterschied nicht erkennen, dass im ersten Fall nicht nur die Individuen, sondern eine Kultur und eine genetische Besonderheit, nach Herder “ein Gedanke Gottes” ausgelöscht werden, empfinden Sie vielleicht auch die Vernichtung einer Tier- oder Pflanzenart nicht als schlimm.
Wer gibt Menschen das Recht, gegen derartige Singularitäten vorzugehen’?
Wenn Herr Höcke das Bild eines Opfers “widerrechtlich zur Schau” gestellt hat, dann kann man das moralisch verwerflich finden oder auch nicht. Aber es politisch zum Aufhänger zu machen, finde ich übertrieben. Beim “Zentrum für Blödheit” oder anderen Antifa-Aktionen und der widerrechtlichen Veröffentlichung von größtenteils unbeteiligten Personen hatte keiner moralische Bedenken. Im Gegenteil, es gab stellenweise noch Applaus dafür. Dass diese Heuchelei und Doppelzüngigkeit von den Leuten bemerkt wird, scheinen die irgendwie nicht zu kapieren. Und ja, die Verlogenheit und Einseitigkeit der Medien nimmt zu. Als Beispiel darf sich jeder gern mal das ZDF-Morgenmagazin mit Dunja Hayali und Mitri Sirin ab Montag reinziehen. Da sind sogar die “Morgenleute” vom ARD (bis auf die Tagesschau) reine Engel.
Wieviel Strafverfahren gibt es wegen Verunglimpfung oder Urheberechtsverstoß betreff der Bilder von der ermordeten Peggy Knobloch? Diese Bilder gibt es zigfach im Netz. Frage zu dem Spanienopfer, wer briefte die angehörigen gegen Herrn Höcke Anzeige zu erheben?
Welch ein abscheuliches Verbrechen!??? Wann kommt endlich die die Aufhebung der Immunität von Merkel & Co. bezüglich Verletzung des Amtseids, Verleumdung, Volksverhetzung, Volksverrat. Des weiteren sollten die Linken Grünen und die SPD vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Wegen Unterstützung einer Terroristischen Vereinigung der ANTIFA!
Werter Herr Müller,
gestatten Sie mir die Erweiterung Ihrer Vorwürfe.
Zschäpe, kein Tatnachweis, keine Tatverbindung, trotzdem lebenslänglich wegen Mordes.
Hanning, ehemaliger SS-Mann, 94 Jahre, Wachtätigkeit in Auschwitz, ohne Tatnachweis, lebenslänglich (5 Jahre bei Alter 94)
System Merkel, Täterschaft durch Handeln und Unterlassen für jedermann klar erkennbar, inzwischen wohl vierstellige Todeszahl, kein Verfahren.
Unsere Richter und Staatsanwälte haben eine lange Tradition in Linientreue, da kann es schon mal vorkommen, dass das Recht recht gebeugt daher kommt.
… da kann es schon mal vorkommen …
Da hilft selbst ein Scheffel Sarkasmus nicht drüber weg – umgekehrt wäre noch zuviel.
Aber Sie können nun wirklich nicht abstreiten, daß in dieser wundervollen entnazifizierten BRD bisher mindestens 20 Minister und 2 Bundesbämbel und vielleicht auch noch der eine oder andere grauenvolle NS-Jurist (z.B. Filbinger) Mitglieder der NSDAP waren.
Und die haben alle diesselbe Sprache wie die AfD gesprochen, nämlich “deutsch”!
ARD Politbüro bei sauberer Pressearbeit beobachtet !
tja, ja…
sauber sind die nur, wenn sie aus ihrem eigenem Umfeld nichts berichten.
Doch der Spagat zwischen Aufbauschen und Verheimlichen wird immer größer;
z.B. bei der standesgemäßen im Nobel-Hobel Bio-Alkohol getankten (leicht anstößigen) Fahrt einer ganz besonderen multi-kulti-Elite aus der SED-Nachfolgeorganisation:
GoogleGuckstdu:
Berlin Linken-Politiker Hakan Tas
Bleibt noch festzuhalten:
Hätte die Tote einen Hut mit Krempenband in den Deutschlandfarben getragen, hätte auch ARD und ZDF sie gegen ihren und den ausdrücklichen Willen der Eltern in füllendem Bildschirmformat gezeigt, auch wenn sie nicht an der Demonstartion teilgenommen und sich nur auf einem Einkaufsbummel befunden hätte.
Denn das wäre natürlich was gaaannzzz anderes……