TU-Berlin: Neues Jahr –  dieselben Lügen.  Zur Ontologie der arglistigen Täuschung

Das Lügen, das als zentrales ontologisches Sinnelement der Gender Studies angesehen werden kann, geht auch 2019 weiter. Wir haben auch nicht damit gerechnet, dass es aufhört, solange notorische Lügner als Wasserträger für staatlich präferierte und finanziert Ideologien dienen.

Lügen, wie sie aktuell die TU-Berlin verbreitet, werden durch das Bundesministerium für Forschung und Bildung nicht nur unterstützt, sondern gefördert, im Rahmen des Professorinnenprogramms, wie es so schön heißt. Im Rahmen des Professorinnenprogramms werden dann und nur dann Professuren finanziert, wenn sie an einen weiblichen Bewerber vergeben werden. Ob Transsexuelle eine Chance auf eine solche Professur haben, ist ungeklärt. Wir wären neugierig, was passiert, wenn sich ein „Diverser“ finden würde, der das durchklagt.

Weil im Professorinnenprogramm derzeit NUR weibliche, nicht einmal diverse Bewerber gefördert werden, sind Ausschreibungen, die – wie die der TU-Berlin (Kennziffer I-702/18) eine Stelle „unter dem Vorbehalt der Mittelbewilligung … durch das Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder“ ausschreiben, Ausschreibungen, die sich ausschließlich an weibliche Bewerber richten.

Nun hat die Genderista den Fehler begangen, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durch den Bundestags zu boxen. Darin heißt es in § 1:

„Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“

Und in § 2 Absatz 1 steht:

(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:

  1. die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg,

Eine Ausschreibung, die sich ausschließlich an weibliche Bewerber richtet, ist zweifelsohne ein “Benachteiligung aus Gründen … des Geschlechts“ und mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz nicht vereinbar. Wenn man Gesetze ausschließlich mit dem Motiv erlässt, eine bestimmte gesellschaftliche Gruppe zu bevorzugen, dann vergisst man häufig, dass die Allgemeinheit der Normen regelmäßig dazu führt, dass die Bevorzugung als das offenkundig wird, was sie ist, eine Benachteiligung all der anderen gesellschaftlichen Gruppen.

Dieses Spezialwissen, das man in den Gender Studies erfüchtig, ob der für viele Genderista damit verbundenen weitgehenden Unverständlichkeit als „Intersektionalität“ verklausiliert, ist so speziell, dass Gedanken, in denen mehr als zwei Variablen oder gar Relationen vorkommen, weder bei Genderista noch bei ihren Helfershelfern in den Ministerien generell vorausgesetzt werden können. Vielmehr herrscht die Eindimensionalität, die dann, wenn sie mit den mehrdimensionalen Folgen des eigenen Handelns konfrontiert wird, nur einen Ausweg sieht: Die Lüge.

Nicht etwa, dass der Versuch, eine gesellschaftliche Gruppe zu bevorzugen, aufgegeben würde. Nein. Es wird gelogen, dass sich die Balken biegen, um die Bevorzugung, also die Benachteiligung aller nicht bevorzugten gesellschaftlichen Gruppen, hier der Männer und der Diversen, zu kaschieren (Lügner sind häufig davon überzeugt, dass ihre Umgebung mindestens genauso dumm ist, wie sie selbst.).

Und deshalb steht in der Ausschreibung der TU-Berlin, dass sich die Universitätsprofessur, deren Einrichtung unter dem Vorbehalt der Förderung durch das Professorinnenprogramm steht, die also ausschließlich an einen weiblichen Bewerber vergeben werden wird, dass „[d]ie/der zukünftige Stelleninhaber/in“, das Fachgebiet „Interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung“ vertreten soll und dass die „Technische Universität Berlin … eine Erhöhung des Anteils von Frauen“ anstrebt und „deshalb qualifizierte Bewerberinnen nachdrücklich“ auffordert, „sich zu bewerben“.

Derartige Floskeln wären nicht notwendig, wenn nicht der Anschein erweckt werden sollte, dass sich die Ausschreibung an ALLE Bewerber, also an männliche, weibliche und diverse Bewerber in gleicher Weise richtet (und dass es keine prinzipielle Diskriminierung von Männern wäre, wenn man – ausgerechnet in den Gender Studies, die Erhöhung eines Frauenanteils anstrebt). Das tut sie definitiv nicht. Die TU-Berlin, die für die Ausschreibung Verantwortlichen, der angegebene Adressat der Bewerbungen Prof. Dr. Hans-Christian von Hermann, sie alle beteiligen sich an einer arglistigen Täuschung männlicher und diverser Bewerber, an einer Lüge, die aufrechterhalten wird, um „den Anteil von Frauen in Forschung und Lehre“ koste es, was es wolle, zu erhöhen. Dass die TU-Berlin meint “schwerbehinderte Bewerber/innen” besonders hervorheben zu müssen, ist dann einfach nur zwangsläufig.

Wir haben über diese Art und Weise, in der Männer benutzt werden, damit Genderista ihr Lügengebäude aufrecht erhalten können, schon häufig geschrieben. Bislang ist der Sturm der Entrüstung von Männern (und Diversen) in Deutschland ausgeblieben.

Als kleines Schmankerl zum Schluss: „Am ZIFG wird Geschlechterforschung verstanden und gelehrt als „Kritische Ontologie der Gegenwart“, die sich besonders mit gesellschaftlichen Transformationsprozessen im Dreieck von Macht – Wissen – Subjekt befasst.“

Übersetzen wir das Gewäsch ins Deutsche: Die „Kritische Ontologie der Gegenwart“ meint, dass Bewerber, die denken, sie seien kritisch und hätten ganz viel zu dem, was derzeit ist, zur Politik und Gesellschaft zu sagen, egal, ob es sinnvoll ist oder nicht, denn Ontologie ist keine Methode, lediglich eine Beschreibung, sich bewerben sollen, damit sie in Zukunft auf einer Position faseln können. Die gesellschaftlichen Transformationsprozesse im Dreieck von Macht, Wissen und Subjekt, sind eine solche Ontologie, quasi eine Trivialontologie, denn Gesellschaften bestehen aus „Subjekten“, die Subjekte stehen in Beziehung zueinander, handeln, produzieren Handlungsfolgen und deshalb notwendig: „Veränderung“. Nennen wir „Veränderung“ Transformationsprozess, dann bedeutet das zwar dasselbe, klingt für manche aber gelehrter. Bilden wir nun noch ein Dreieck aus Klapprad, Krückstock und Kaffeesatz, sorry, aus Macht, Wissen und Subjekt, dann kann sich jeder irgendetwas darunter vorstellen und irgendetwas in der „Gegenwart“ finden, das er beschreiben und als „Kritische Ontologie der Gegenwart“ verkaufen möchte, und zwar als Stelleninhaberin der Universitätsprofessur für „Interdisziplinäre Frauen- und Geschlechterforschung“.

„Aus Kostengründen werden die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt“, so heißt es zum Ende der Ausschreibung. Falls sich männliche Bewerber auf diese Stelle im Tempel der Genderreligion bewerben, empfehlen wir ihnen, mindestens diese Kosten einzuklagen (wenn nicht noch Schadensersatz), und zwar mit dem Argument, dass man sie über den wahren Zweck der Ausschreibung getäuscht hat.

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