Eliminer-Gesetz: Brandenburg ist nun offiziell kein demokratisches Land mehr

Die Geschwindigkeit, mit der die politischen Laiendarsteller derzeit ein politisches System mit einer Geschichte von mehreren Hunderten von Jahren (zugegeben nicht in Deutschland, aber im Vereinigten Königreich und in den USA) zerstören, schlägt jede noch so düstere Prognose.

Parteien müssen in Brandenburg gleich viele Frauen und Männer aufstellen“, titelt die FAZ. Eine unheilige Koalition aus SPD, LINKE und Grünen hat dafür gesorgt, dass auch das letzte Feigenblatt der demokratischen Unkultur in Deutschland gefallen ist. Nicht mehr die zumindest pro forma vorhandene Leistung eines Kandidaten, sondern sein Geschlecht ist ausschlaggebend für die Aufstellung von Kandidaten durch Parteien.

Das Quasi-Monopol, das Parteien in Deutschland haben und das ihnen eine Gate-Keeper-Funktion bei der Vergabe von Mandaten in Parlamenten zuweist, ist an sich schon ein Unding, das mit Demokratie nur mit der Anwendung von viel nominal verklausulierter intellektueller Gewalt und mit der Floskel „innerparteiliche Demokratie“ aus der Welt geschaffen, nicht etwa gelöst werden kann. In den 1970er und 1980er Jahren als Politikwissenschaftlern die Frage, ob demokratische Institutionen funktionieren oder nicht, noch am Herzen lagen und in denen man glaubte zeigen zu müssen, dass Robert Michels düstere Analyse der unausweichlichen Oligarchiebildung in Parteien, die er für die SPD durchgeführt hatte, nicht zutrifft, wurde die Frage der innerparteilichen Demokratie relativ häufig bearbeitet, mit oft erschreckenden Ergebnissen, denn schon damals hatte die Auswahl von Kandidaten mehr mit Geklüngel, der Fähigkeit, die Herren über Delegierte auf den Parteitagen hinter sich zu bringen als mit der Ausübung innerparteilicher Demokratie zu tun. Aber immerhin: Damals gaben sich Parteien noch Mühe, zumindest den Anschein freier Wahl von Kandidaten und innerparteilicher Demokratie zu geben.

Heute ist das anders.

Die Entdeckung des Heils, das von allem Weiblichen ausgehen soll, ist die Ursache dafür.

Seit sich die Idee verbreitet, Geschlecht wäre ein Faktor, der neben Urologen und Frauenärzten noch andere interessieren müsse, ist keine Idiotie groß genug, als dass sie nicht in die Tat umgesetzt würde. Die Verhunzung der Sprache durch Wurmfortsätze, die an Worte angehängt werden, die Beseitigung von Meritokratie und Leistung als Kriterien des Aufstiegs in Unternehmen, Universitäten und Verwaltungen unter der Behauptung, man würde gleichstellen wollen, sind nur zwei einer langen Liste von Beispielen der derzeitigen Manie, an der die Ewiggestrigen in linken Zirkeln leiden.

Der neueste Ausdruck, den diese Manie gefunden hat, besteht nun darin, dass Parteien in Brandenburg gleichviele Männer und Frauen als Kandidaten aufstellen müssen. Damit wird jeder Anschein innerparteilicher Demokratie und jeder Anspruch, wer Kandidat für das Landesparlament werden wolle, müsse zumindest ansatzweise Intelligent sein und rudimentäre Formen von Fähigkeiten aufweisen, fallengelassen. Es genügt nun, Vertreter eines Geschlechts zu sein, um es auf eine Parteiliste zu schaffen.

Warum Geschlecht?
Warum nicht Schuhgröße oder Augenfarbe?

Welche besondere Qualität findet in Geschlecht ihren Ausdruck, nicht aber in Körpergröße oder gar Intelligenzquotient?

Welches besondere Heil geht von weiblichem Geschlecht aus? Was macht das Merkmal „weiblich“ so wichtig, dass seine Verteilung dem Merkmal „männlich“ auf Wahllisten entsprechen muss?

Welcher Nutzen entsteht durch eine gleiche Verteilung von Männern und Frauen, jenseits dem der psychologischen Befriedigung bei denen, die diesen Unsinn durchgesetzt haben?

Und wie verträgt sich die Forderung einer paritätischen Besetzung von Parteilisten mit der Tatsache, dass alle Parteien in Deutschland mehr männliche als weibliche Mitglieder haben. Selbst die Grünen in Brandenburg kommen unter den 1.044 Versprengten die dort grünes Gedankengut befördern wollen, nur auf einen Anteil von 39% für weibliche Mitglieder. Die Anteile für SPD und LINKE, die jeweils um die 6000 Mitglieder vorzuweisen haben, liegen unter denen der Grünen, bei 32% respektive 37%.

Wenn aus den Reihen von gut einem Drittel der Mitglieder jeder zweite Kandidat für die Landtagswahl rekrutiert werden soll, dann muss sich die Gruppe dieser Mitglieder durch eine besondere Eigenschaft auszeichnen. Da es keine solche Eigenschaft gibt, liegt hier zum einen ein krasser Fall eines genetischen Fehlschlusses vor, zum anderen liegt eine Form der Männerdiskriminierung vor, die man nur noch als Misandrie bezeichnen kann.

Früher sollte die Welt am deutschen Wesen genesen, in Zeiten des internationalen Sozialismus soll die Genesung vom weiblichen Wesen ausgehen.

Natürlich wird mit dem Brandenburger Gesetz Sexismus und Diskriminierung zur Regulation erhoben, aber das stört dort niemanden, solange Frauen davon profitieren. Immerhin können SPD, LINKE und Grüne für sich reklamieren, direkt an den Einheitslisten der SED anzuschließen. Bekanntlich wurden bei Wahlen zur Volkskammer der DDR Einheitslisten aus den Blockparteien erstellt, um vordergründig einen Proporz von Bevölkerungsgruppen zu gewährleisten, tatsächlich aber der SED die vollständige Kontrolle über die Auswahl der Kandidaten zur Volkskammer zu ermöglichen. Roland Schirmer schreibt dazu:

„Trotz gewisser Möglichkeiten von Bürgern, Arbeitskollektiven und Organisationen, Kandidaten zu prüfen, zu kritisieren und sie auch im Einzelfall abzulehnen, behielt die SED letztlich die vollständige Kontrolle darüber, wer als Kandidat aufgestellt und gewählt wurde“ (Schirmer 2002: 34).

Parteien, die den Zugang von Personen zu Parlamenten kontrollieren, deren Versuche, innerparteiliche Demokratie durchzusetzen und eine faire Auswahl von Kandidaten zu gewährleisten sowieso schon eine Farce sind, weil die von Michels beschriebene Oligarchiebildung nicht zu verhindern ist, weil Klüngel und Seilschaften die notwendigen Folgen einer Institutionalisierung sind, sollen in Brandenburg die Auswahl von Kandidaten nurmehr nach Geschlecht vornehmen. War die Möglichkeit für Schiebung, für Klüngel und Seilschaften vor diesem Gesetz gut, so ist sie danach hervorragend. Und einmal ehrlich, wenn man allen Anschein eines demokratischen Vorgehens aufgegeben und durch Gender-Faschismus ersetzt hat, dann kann auch hinterher niemand mehr beklagen, die Auswahl wäre undemokratisch gewesen. Genau das war auch die Überlegung hinter der Kandidatenbestimmung in dem, was in der DDR sozialistische Demokratie (ein Widerspruch in sich) genannt wurde.

Brandenburg ist auf dem Weg in die Vergangenheit und aus dem Kreis demokratischer Länder ausgeschieden.

Als nächstes – so die Prognose von Dr. habil. Heike Diefenbach – wird den Brandenburger Abgeordneten, die die Grenze zwischen mental asylum und Parlament so flüchtig werden lassen, einfallen, dass die Anzahl der Wähler nach Geschlecht gleichverteilt werden müsse, ein Mann nur wahlberechtigt sei, wenn vor ihm eine Frau gewählt habe (oder umgekehrt), und weil das alles nichts hilft, wird das Brandenburger Parlament dann in Zukunft über eine Einheitsliste aus den darin vertretenen Parteien (minus AfD) nach vorgegebener Sitzverteilung gewählt und nach Geschlecht gleichbesetzt.

Schirmer, Roland (2002). Die Volkskammer der DDR. Eine Einführung. In: Patzelt, Werner J. & Schirmer, Roland (Hrsg.). Die Volkskammer der DDR. Sozialistischer Parlamentarismus in Theorie und Praxis. Opladen: Westdeutscher Verlag.

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