ARD-Entenfinder: Versuch, AfD-Professor zu diskreditieren, gescheitert

Konstantin Kumpfmüller, von dem wir uns langsam fragen, was er überhaupt kann, eingedenk der Tatsache, dass die Beiträge, die er für den ARD-Faktenfinder schreibt, unterirdisch sind, hat sich einmal mehr am politischen Gegner des Faktenfinders, der AfD, abgearbeitet.

Professor Dr. Gunnar Beck ist der Begünstigte der Aufmerksamkeit von Kumpfmüller, einer germanozentrisch-eindimensionalen Aufmerksamkeit, die man nurmehr als Dummheit bezeichnen kann.

Es geht um den “Professor” von Gunnar Beck, der schon im Verfassungsblog und beim Guardian in London problematisiert wurde, lange bevor Kumpfmüller, freilich ohne die Quellen seines angeblichen Faktenwissens anzugeben, das Thema aufgegriffen hat, um die Privatfehde der gebührenfinanzierten ARD-Faktenfinder gegen die AfD weiterzuführen.

Gunnar Beck hat an der University of London die Position eines Reader inne.

Was ist ein Reader?

Britische Universitäten kennen die Unterscheidung zwischen einem „Senior Lecturer“ und einem „Reader“. Beide sind feste Positionen (die Betonung liegt auf Position) an Universitäten (also nicht etwa zeitlich befristete Positionen), wobei der Senior Lecturer mehr der Lehre, der Reader mehr der Forschung zugewandt sein soll.

Die Frage, wo der Reader in der Hierarchie akademischer Positionen einzuordnen ist, ist eine, die unterschiedlich beantwortet wird. Das Oxford System ordnet den Reader zwischen dem Associate Professor (eine zeitlich befristete Professur) und einem Full Professor ein, aber Oxford hat diese Einordnung als Alleinstellungsmerkmal, denn die meisten anderen Universitäten ordnen einen Reader als einen Professor ohne Lehrstuhl ein und stellen ihn der deutschen W3- oder W2-Professur gleich.

Es geht, und das ist alleine wichtig, hier nicht um einen akademischen Grad, denn Professor ist kein akademischer Grad, Professor ist die Bezeichnung für eine Position an einer Hochschule, die heute – nachdem der höchste akademische Grad der Habilitation, wie ihn z.B. Dr. habil. Heike Diefenbach noch erworben hat, als Voraussetzung für eine Professur weitgehend entfallen ist -, von nahezu jeder Pflaume, die es an eine Hochschule geschafft und dort eine Anstellung als Hochschullehrer gefunden hat, eingenommen werden kann. Wer es nicht glaubt, der möge z.B. die Universitäten in Kassel oder Marburg nach Professuren für Genderirgendwas durchsuchen.

Dass Professor eine Berufsbezeichnung darstellt, die an eine Position im Hochschulsystem geknüpft ist, und eben keinen akademischen Grad darstellt, das zeigt schon die Liste der Einstellungsvoraussetzungen, wie sie z.B. § 100 des Berliner Hochschulgesetzes ausweist (das Hochschulgesetz des Landes NRW weicht hier nicht ab).

“(1) Einstellungsvoraussetzungen für Professoren und Professorinnen mit Ausnahme von Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen mindestens

1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium,

2. pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre oder Ausbildung nachgewiesen wird,

3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und

4. darüber hinaus je nach den Anforderungen der Stelle

a) zusätzliche wissenschaftliche oder zusätzliche künstlerische Leistungen oder

b) besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.”

4a bezieht sich auf die Habilitation, die in Berlin noch bis 31. Dezember 2020 Voraussetzung ist, um eine Professur zu erhalten. Danach wird ganz offiziell verramscht.

Artikel 103 des Berliner Hochschulgesetzes knüpft die Bezeichnung „Professor“ an die Ernennung, also daran, dass ein Bewerber auf eine Professur berufen wird. Abermals wird deutlich, es handelt sich bei Professor nicht um einen akademischen Grad.

„Mit der Ernennung zum Professor oder zur Professorin oder zum Juniorprofessor oder zur Juniorprofessorin ist zugleich die akademische Bezeichnung „Professor“ oder „Professorin“ verliehen.“

Dass die Professur zur freien Verfügungsmasse von Ministerien gehört, die sie nach Lust und Laune verramschen können, zeigen auch Frauenbevorzugungsprogramme wie das Professorinnenprogramm.

Lange Rede kurzer Sinn: Professor ist eine Bezeichnung für den Inhaber einer Position an einer Hochschule. Professor ist weder ein akademischer Grad noch eine besondere Qualifikation, es ist die Bezeichnung für einen Hochschullehrer.

Aber davon weiß Kumpfmüller nichts. Er schreibt:

„Wer sich in Deutschland Professor nennen darf, ist aber in den jeweiligen Hochschulgesetzen der Länder geregelt. Der Stimmzettel zur Europawahl weist Neuss in Nordrhein-Westfalen als Becks Meldeadresse aus. Im Hochschulgesetz des Landes heißt es explizit, dass akademische Grade europäischer Hochschulen in der “verliehenen Form geführt werden” dürfen. Und weiter: “Eine Umwandlung in einen entsprechenden inländischen Grad ist ausgeschlossen.”

Ja, so kann man danebenliegen.

Selbst bei Wikipedia ist bekannt, dass Professor kein akademischer Grad ist, nur beim Faktenfinder der ARD nicht. Dort sitzen Personen in vollkommener Unkenntnis des deutschen Hochschulsystems, die Texte produzieren, einzig mit dem Verlangen, einem Dritten zu schaden, Texte, in denen sie einen so großen Blödsinn erzählen, dass es einem die Wut ins Gesicht treibt.

Wie lange sich Gebührenzahler in Deutschland noch mit solchen Dilettanten, die sie finanzieren müssen, abspeisen lassen, ist eine gute Frage.

Gibt es auch eine gute Antwort?


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