ARD-Entenfinder: Versuch, AfD-Professor zu diskreditieren, gescheitert
Konstantin Kumpfmüller, von dem wir uns langsam fragen, was er überhaupt kann, eingedenk der Tatsache, dass die Beiträge, die er für den ARD-Faktenfinder schreibt, unterirdisch sind, hat sich einmal mehr am politischen Gegner des Faktenfinders, der AfD, abgearbeitet.
Professor Dr. Gunnar Beck ist der Begünstigte der Aufmerksamkeit von Kumpfmüller, einer germanozentrisch-eindimensionalen Aufmerksamkeit, die man nurmehr als Dummheit bezeichnen kann.
Es geht um den “Professor” von Gunnar Beck, der schon im Verfassungsblog und beim Guardian in London problematisiert wurde, lange bevor Kumpfmüller, freilich ohne die Quellen seines angeblichen Faktenwissens anzugeben, das Thema aufgegriffen hat, um die Privatfehde der gebührenfinanzierten ARD-Faktenfinder gegen die AfD weiterzuführen.
Gunnar Beck hat an der University of London die Position eines Reader inne.
Was ist ein Reader?
Britische Universitäten kennen die Unterscheidung zwischen einem „Senior Lecturer“ und einem „Reader“. Beide sind feste Positionen (die Betonung liegt auf Position) an Universitäten (also nicht etwa zeitlich befristete Positionen), wobei der Senior Lecturer mehr der Lehre, der Reader mehr der Forschung zugewandt sein soll.
Die Frage, wo der Reader in der Hierarchie akademischer Positionen einzuordnen ist, ist eine, die unterschiedlich beantwortet wird. Das Oxford System ordnet den Reader zwischen dem Associate Professor (eine zeitlich befristete Professur) und einem Full Professor ein, aber Oxford hat diese Einordnung als Alleinstellungsmerkmal, denn die meisten anderen Universitäten ordnen einen Reader als einen Professor ohne Lehrstuhl ein und stellen ihn der deutschen W3- oder W2-Professur gleich.
Es geht, und das ist alleine wichtig, hier nicht um einen akademischen Grad, denn Professor ist kein akademischer Grad, Professor ist die Bezeichnung für eine Position an einer Hochschule, die heute – nachdem der höchste akademische Grad der Habilitation, wie ihn z.B. Dr. habil. Heike Diefenbach noch erworben hat, als Voraussetzung für eine Professur weitgehend entfallen ist -, von nahezu jeder Pflaume, die es an eine Hochschule geschafft und dort eine Anstellung als Hochschullehrer gefunden hat, eingenommen werden kann. Wer es nicht glaubt, der möge z.B. die Universitäten in Kassel oder Marburg nach Professuren für Genderirgendwas durchsuchen.
Dass Professor eine Berufsbezeichnung darstellt, die an eine Position im Hochschulsystem geknüpft ist, und eben keinen akademischen Grad darstellt, das zeigt schon die Liste der Einstellungsvoraussetzungen, wie sie z.B. § 100 des Berliner Hochschulgesetzes ausweist (das Hochschulgesetz des Landes NRW weicht hier nicht ab).
“(1) Einstellungsvoraussetzungen für Professoren und Professorinnen mit Ausnahme von Juniorprofessoren und Juniorprofessorinnen sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen mindestens
1. ein abgeschlossenes Hochschulstudium,
2. pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre oder Ausbildung nachgewiesen wird,
3. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, oder besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit und
4. darüber hinaus je nach den Anforderungen der Stelle
a) zusätzliche wissenschaftliche oder zusätzliche künstlerische Leistungen oder
b) besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen.”
4a bezieht sich auf die Habilitation, die in Berlin noch bis 31. Dezember 2020 Voraussetzung ist, um eine Professur zu erhalten. Danach wird ganz offiziell verramscht.
Artikel 103 des Berliner Hochschulgesetzes knüpft die Bezeichnung „Professor“ an die Ernennung, also daran, dass ein Bewerber auf eine Professur berufen wird. Abermals wird deutlich, es handelt sich bei Professor nicht um einen akademischen Grad.
„Mit der Ernennung zum Professor oder zur Professorin oder zum Juniorprofessor oder zur Juniorprofessorin ist zugleich die akademische Bezeichnung „Professor“ oder „Professorin“ verliehen.“
Dass die Professur zur freien Verfügungsmasse von Ministerien gehört, die sie nach Lust und Laune verramschen können, zeigen auch Frauenbevorzugungsprogramme wie das Professorinnenprogramm.
Lange Rede kurzer Sinn: Professor ist eine Bezeichnung für den Inhaber einer Position an einer Hochschule. Professor ist weder ein akademischer Grad noch eine besondere Qualifikation, es ist die Bezeichnung für einen Hochschullehrer.
Aber davon weiß Kumpfmüller nichts. Er schreibt:
„Wer sich in Deutschland Professor nennen darf, ist aber in den jeweiligen Hochschulgesetzen der Länder geregelt. Der Stimmzettel zur Europawahl weist Neuss in Nordrhein-Westfalen als Becks Meldeadresse aus. Im Hochschulgesetz des Landes heißt es explizit, dass akademische Grade europäischer Hochschulen in der “verliehenen Form geführt werden” dürfen. Und weiter: “Eine Umwandlung in einen entsprechenden inländischen Grad ist ausgeschlossen.”
Ja, so kann man danebenliegen.
Selbst bei Wikipedia ist bekannt, dass Professor kein akademischer Grad ist, nur beim Faktenfinder der ARD nicht. Dort sitzen Personen in vollkommener Unkenntnis des deutschen Hochschulsystems, die Texte produzieren, einzig mit dem Verlangen, einem Dritten zu schaden, Texte, in denen sie einen so großen Blödsinn erzählen, dass es einem die Wut ins Gesicht treibt.
Wie lange sich Gebührenzahler in Deutschland noch mit solchen Dilettanten, die sie finanzieren müssen, abspeisen lassen, ist eine gute Frage.
Gibt es auch eine gute Antwort?
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In Südafrika ( SAU) haben die Bürger fur solche Spinner eine Bezeichnung. die
noch aus dem damaligen Deutsch und dem burischen Afrikaans entstammen dürfte :
” DUMMKOPFS” ;o))
Danke für Eure Erläuterungen zum “Reader”! Zweimal hörte ich heute im Auto Nachrichten, zweimal vom DLF, zweimal hörte ich die Meldung, daß ein AfD-Kandidat sich einen Professoren-Titel angemaßt habe. Und zweimal dachte ich bei mir, wo ist hier – selbst wenn sie nicht lögen – der Nachrichtenwert? Was ist es in diesem Fall, das Deutschland erschüttert? Natürlich wußte ich die Antwort. Der Nachrichtenwert ist: “Die AfD lügt. Die AfD lügt immer.” Nun hat mich die Erfahrung gelehrt, dem Staatsfunk kein einziges Wort mehr zu glauben. Das Nachrichtenhören im Auto ist meine Adrenalinpumpe – so schlafe ich auf dem Arbeitsweg nicht ein. Ob allerdings in unserem Orwell-Staat der Versuch, den AfD-Professor zu diskreditieren, als gescheitert betrachtet werden darf, ist eine andere Frage.
§100, Absatz 3, des Berliner Hochschulgesetzes wurde letztens um folgende Passage ergänzt:
eine vollständige Verinnerlichung sämtlicher genderistischen Dogmen (siehe Anlage 1) durch einer Bewerberin ersetzt die geforderten besonderen wissenschaftlichen Leistungen vollständig und ist somit grundsätzlich mit diesen gleichzustellen.
“…..eine vollständige Verinnerlichung sämtlicher genderistischen Dogmen…..”
Was heißt das im Klartext und wo finde ich das in dem kilometerlangen Schrieb?(siehe Anlage 1)??????
Ich hören – seit “Ukraine” – im Radio nur noch Musik (Klassik); sobald “Nachrichten” o.ä. kommen, schalt’ ich um oder aus. Ich nutze allerdings das Netz und vermisse nix vom wichtigen Weltgeschehen. Beim Danisch oder Klonovsky z.B. fühlt ich mich besser informiert als vom DLF.
Tja, Herr Dumpfmüller…das war ja dann wohl nix…
Rechtsanwalt verklagt Merkel und
ihre globalpolitischen Pyromanen wegen Völkermord
Der renommierte deutsche Anwalt Wilfried Schmitz hat Strafanzeige gegen Merkel und ihre amtlichen Mitarbeiter „wegen Beteiligung am Völkermord zum Nachteil der deutschen Völker“ eingereicht
» » » https://tagebuch-ht.weebly.com/n.html
Immerhin können wir den GEZ-Stümpern auch einen “Titel” verleihen:
die “Faktenerfinder” der Journaille!
Sie fragen: Wie lange sich Gebührenzahler in Deutschland noch mit solchen Dilettanten, die sie finanzieren müssen, abspeisen lassen, ist eine gute Frage.
Gibt es auch eine gute Antwort?”
Ich befürchte: nein – im Gegenteil. Ich halte es für eher wahrscheinlich, dass dem Steuerzahler eine GEZ-analoge Abgabe zur “Rettung von Qualitätsmedien” aufgedrückt wird. Es stehen ja genug neu-furchtbare Juristen bereit, das Ganze als Höhepunkt demokratischer Meinungsbildung abzusegnen. Der Hinweis auf die Differenzierungen im britischen Universtitätsleben sind sehr genau, aber wen interessiert es? Das Gerücht ist in der Welt und die gute Tat für die Wahlen ist geleistet.
(Die einschlägigen Sottisen von Karl Kraus über den Zusammenhang von Prostitution und Presse hatte dieser schon wegen Schonung des moralischen Rufes der Prostituierten zurückgenommen.)
Meine Anregung:
Könnte man eine Liste erstellen, welche Politiker der Mainstreamparteien ihre Titel rechtmässig erworben haben? Der Skandal um die Dissertation der Giffey wird ja mehr als tief gehängt.
Sie schreiben, dass ein Reader in etwa einem deutschen Professor ohne Lehrstuhl entspräche. Soweit richtig. Sie schreiben weiter, dass der Professor kein akademischer Grad, sondern eine Bezeichnung sei. Auch das ist richtig.
Problem dabei ist: Das ist völlig unerheblich.
§ 69 IV HG NW besagt nämlich:
“Die Absätze 2 und 3 gelten für die Führung von Hochschultiteln und Hochschultätigkeitsbezeichnungen entsprechend.”
§ 69 IV HG NW beinhaltet also einen Verweis auf § 69 II HG NW. Und in § 69 II 5 steht:
“Eine Umwandlung in einen entsprechenden inländischen Grad ist ausgeschlossen.”
Also ist nicht nur die Umwandlung von akademischen Graden unzulässig, sondern auch die von Hochschultiteln und -bezeichnungen.
Da Beck in GB Reader und kein vollständiger Professor ist – übrigens auch ersichtlich auf der Homepage seiner Kanzlei, wo er nur mit Dr. geführt wird -, wäre es damit unzulässig, sich in Deutschland als Professor zu bezeichnen, selbst wenn die Tätigkeit eines Readers inhaltlich mit der eines deutschen Professors vergleichbar sein mag.
Dazu käme noch die Angelegenheit, dass er sich als “Fachanwalt für EU-Recht” bezeichnete. Der Fachanwalt ist eine in Deutschland erlaubnispflichtige Bezeichnung (§ 43c BRAO), ein “Fachanwalt für EU-Recht” existiert in Deutschland zudem gar nicht.
Hätte er sich ganz allgemein als Hochschuldozent bezeichnet, hätte ihm niemand daraus einen Strick drehen können.
Übrigens wurde das Prof. auf der AfD-Homepage bereits entfernt und sein Dr. in DPhil abgeändert. Offenbar hat man eingesehen, dass Ärger drohen könnte.
Die eigentliche Frage ist doch, ob ein enstprechendes Verbot der Führung eines im UK erworbenen Titels auf einer Liste für eine EUROPAWAHL vor dem EuGH Bestand hätte.
Wollen wir wetten?
Sie haben das Problem nicht verstanden. Es ist ihm nicht verboten, einen im UK erworbenen Titel zu führen. Das darf er, ansonsten müsste er auch den Dr. entfernen. Es ist ihm verboten, einen (in Deutschland in der Form nicht existenten) UK-Titel bzw. Berufsbezeichnung (hier: Reader) in einen deutschen Titel umzuwandeln, siehe § 69 II 5 iVm § 69 IV HG NW.
Nota bene: Beck ist auch im UK kein vollständiger Professor. Aus diesem Grunde führt er auch im UK keinen Professorentitel. Er darf es schlicht nicht. Googlen Sie seine Anwaltshomepage, wenn Sie dort den Prof. vor dem Namen sehen, sagen Sie mir Bescheid!
Ansonsten: Beck tritt hier in Deutschland an, er betreibt hier Wahlkampf, er wird hier gewählt. Entsprechend muss er sich deutschem Recht unterwerfen. Zumal es hier nicht einzig um den Wahlbogen an sich geht, Beck ist zudem auch bei sonstigen (politischen) Anlässen mit dem Prof. vor dem Namen aufgetreten.
Den Prof. vor dem Namen zu führen, war schlichtweg fahrlässig-naiv. Den gemeinen Wähler interessert es ohnehin wenig bis gar nicht, ob die Leute auf der Wahlliste einen Titel führen oder nicht. Vielmehr wird die AfD wegen ihrer Inhalte gewählt. Dass Beck eine beachtliche akademische Karriere vorweisen kann, erkennt ohnehin jeder, der sich kurz mit seiner Person beschäftigt, denn bereits ein Dr. ist ein ehrenwerter Grad, über den vielleicht 1-2% der Bevölkerung verfügen.
Egal, was hier herumgerechtmeiert wird, eine Position an einer Hochschule hat mit einem akademischen Grad nichts zu tun. Wenn man in NRW beschließt, die Position besonders zu bezeichnen, dann ist das Problem der dortigen Landesregierung, nicht Problem der Bezeichnung. Prof ist und bleibt eine Positionsbezeichnung, es ist kein akademischer Grad und nur akademische Grade stehen unter “Schutz”.
Ein Prof. ist kein akademischer Grad, diesbezüglich besteht kein Dissens. Habe ich auch bereits im ersten Kommentar so geschrieben.
Dass Positionsbezeichnungen nicht unter Schutz stehen, ist indes völlig falsch. Den entsprechenden Paragraphen, § 69 IV HG NW, der in dieser Form übrigens auch in anderen Bundesländern existiert, habe ich nun mehrfach genannt. Wenn Sie diesen nicht lesen und/oder verstehen wollen, ist das Ihr Problem.
Die AfD hat es indes verstanden. Sie hat auf der Webseite das einzig Richtige getan, nämlich Beck als das zu bezeichnen, was er ist. DPhil, Barrister-at-Law. Kein Professor, kein Fachanwalt für EU-Recht.
Und warum zieht die AfD dann den Professorentitel zurück?
So gebracht bei t-online.
Standhaftigkeit sieht anders aus.
Größter Skandal ist doch, daß der “Faktenfinder” der ARD noch im generischen Maskulinum abgefaßt ist. 🙂
Das sind die wirklichen Probleme Deutschlands. Die ARD braucht mindestens auch eine “Faktenfinderin”. Denn wir wissen ja, daß Sprache immer auch Wirklichkeit erzeugt.
Na ja. Obwohl ich in Sachen Lügenpresse schon recht abgeklärt bin, bin ich dann doch immer wieder erstaunt, wie konstruiert und tendenziös häufig die Meldungen über die AfD sind.
Das ist fast ein bißchen so, wie man in der DDR über den “Klassenfeind” berichtete – und dichtete. In der Jahres-Chronik 2018 vom “Spiegel” hat die berüchtigte AfD-Faktenfinderin Melanie Amann übrigens die Szene mit Johannes Kahrs im Bundestag geschildert, als die AfD empört den Saal verließ – ohne aber den entscheidenden Teil zu erwähnen, nämlich die Unterstellung von Haß und Häßlichkeit seitens Kahrs’.
Das war ja der springende Punkt. Den Frau Amann aber lieber wegließ, damit die AfD auch möglichst bekloppt rüberkommt.
Um etwas Wasser in den Wein zu gießen: Für hier wohnhafte Hochschullehrer besteht der Staat schon auf Markenschutz ggü. der von ihm exklusiv verliehenen Berufsbezeichnungen. Je nach Bundesland darf man sie nach DIenstende im Privaten weiterführen oder auch nicht: https://www.academics.de/ratgebW3 er/professoren-titel-titelfuehrung
Der (Senior)Lecturer ist an deutschen Unis (hier Bremen) klar dem Mittelbau (wie ein PD) zugeordnet, wenngleich auf Niveau von W2/W3 – also funktional aber nicht statusmäßig äquivalent. Siehe hier: https://www.uni-bremen.de/universitaet/wissenschaftliche-karriere/senior-researcher-senior-lecturer/
Ich befürchte, auch wenn der Faktenfinder tatsächlich akademische Titel und geschützte Berufsbezeichnungen vermengt hat, schaut es für Herrn Becks Wahlkampf doch nicht gut aus. Würde er einen wiss. Vortrag halten, könnte er seine Funktion äquivalent noch als “Prof. Dr.” auf der Ankündigung ausweisen, aber als Privatperson/Bürger kann er den deutschen Titel im Zivilleben hierzulande nicht durch Übersetzung geltend machen. Sonst müssten ja die armen Leute im Mittelbau der Bremer Uni sich arg übervorteilt vorkommen (was sie an dieser Uni faktisch wohl auch sind, aber das ist ne andere Geschichte)…
Stimmt. Ende 2013 / Anfang 2014. Genau ab diesem Zeitpunkt begannen unsere westlichen Medien es mit der Wahrheit nicht mehr so genau zu nehmen. Der Hegemon und in transatlantischen Lobbyorganisationen aktive Alphajournalisten gaben das Narrativ vor, der Rest fungierte als Multiplikator. Eine Mischung aus vorauseilendem Gehorsam, Angst, Ideologie oder schlicht Faulheit führte zu dem Zustand, in dem sich unsere “Qualitätsmedien” heute befinden.
“In anderen Ländern kämpfen Journalisten dafür, die Wahrheit sagen zu dürfen, bei uns kämpfen Journalisten dafür, die Wahrheit nicht sagen zu müssen.” (o.V.)
Außerhalb des Themas: Die „Welt“ hat sich gerade die NGOs vorgenommen, bemerkenswert, finde ich. Leider hinter einer Bezahlschranke.
Gerade die “Welt” wird den NGO’s wohl kaum ein Ei ins Nest legen. Da wird wohl eher die Überschrift nur hinter die Bezahlschranke locken wollen. Schreibe mal heute einen Kommentar unter einem der zahlreichen NGO-Artikel und bringe den Herrn Soros und Frau Merkel mit ins Spiel. Beitrag und Username sind schneller Geschichte, als man schauen kann. Bezeichnend dazu, dass insbesondere bei der Madsack-Presse immer häufiger die Kürzel RND/NGO unter den Artikeln erscheinen. Da weißt’e Bescheid.
“Die ARD braucht mindestens auch eine “Faktenfinderin”.”
Auch falsch. Die ARD braucht “Faktenfindende”! Oder wollen Sie die anderen Geschlechter (64 … 2000) etwa diskriminieren?