Steinmeierei zum Grundgesetz: Unwerwartet Volksgemeinschaftliches

Das intellektuelle Elend beginnt zumeist mit Essentialismus:

„Das Grundgesetz macht uns zu freien und gleichberechtigten Menschen …“. Das sagt der derzeitige Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und stellt damit die Welt auf den Kopf, denn wäre das Grundgesetz der Grund dafür, dass Menschen frei und gleichberechtigt sind, dann wären alle, die außerhalb von Deutschland leben unfrei und ungleichberechtigt.

Das ist offenkundiger Unsinn.

Aber Steinmeiers Aussage ist nicht nur offenkundiger Unsinn, sie ist auch gefährlicher Unsinn, denn der Bundespräsident der Deutschen will seinen Deutschen Freiheit per Gesetz verleihen, Gleichberechtigung verleihen, ganz so als wären sie auf ein Grundgesetz angewiesen, um frei und gleichberechtigt zu sein.

Diese Auffassung von Steinmeier ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht der Kantschen praktischen Freiheit, die den Anfang aller Freiheit in einer Entscheidung eines vernünftigen Wesens sieht, sie ist auch ein Schlag ins Gesicht der klassischen Lehre vom Gesellschaftsvertrag, wie sie sich bei Locke oder Hobbes finden lässt. Die Lehre vom Gesellschaftsvertrag basiert nicht nur darauf, dass Menschen frei und gleich geboren sind, sie nimmt darüber hinaus an, dass diese freien und gleichen Menschen einen Vertrag miteinander schlie-en, um ihre gegenseitige Rechtsfreiheit (oder Freiheit zu allem, wie Hobbes das nennt) an Regeln zu binden.

Der Vertrag über die Art des Zusammenlebens in der gemeinsamen Gesellschaft ist also das Ergebnis einer Entscheidung freier und gleicher Menschen. Sie werden nicht durch ein Gesetz frei und gleich(berechtigt). Sie sind es qua Geburt.

In der Welt von Steinmeier gibt es offensichtlich nur vegetabile Existenzen, die eines höheren Setzungsaktes bedürfen, um zur Freiheit zu gelangen. Zum Glück für diese vegetabilen Existenzen ohne eigene Willenskraft gibt es eine höhere Instanz, eine Art Verfassungsgott, die einen Kanon zur Verfügung stellt, der aus willenlosen Sklaven, freie und gleichberechtigte Menschen macht. Nur wer sich dem Herrschaftsbereich des Verfassungsgotts unterwirft, kann Freiheit und Gleichberechtigung erfahren.

Das ist nun eine Idee, die nicht nur jedem Individualismus zuwider läuft und jedem Individualisten zuwider sein muss, es ist auch eine Idee, die in Deutschland eine lange Tradition hat. Erst die Gesellschaft weist dem Individuum seinen korrekten Platz zu. Dieses tribale Denken hat sich bei den Nazis als „Volksgemeinschaft“ manifestiert. Nur wer die richtigen Merkmale mitbringt, um Volksgenosse zu sein und die Aufgaben erfüllt, die ihm die Gemeinschaft auferlegt, kann Volksgenosse sein. Erst die Position eines Volksgenossen macht den Einzelnen zu einem Mitglied der Gesellschaft, zum rechtsfähigen Akteur, zum – in den Grenzen, die die Volksgemeinschaft ihm zieht – freien und gleichberechtigen Deutschen. Wer es nicht auf die für ihn vorgesehene Stelle im Volkskörper schafft, hat keine Chance, frei und gleich zu sein.

Es ist schon erschreckend, wenn in salbungsvollen und belehrend gemeinten Worten eines Bundespräsidenten, derartige Prämissen und Anklänge an die Tradition der von oben verliehenen Freiheit, des erst durch eine höhere Instanz zu Freiheit und Gleichheit fähigen Menschen, zum Vorschein kommen.

Nun scheint Steinmeier ein ganz besonders anfälliges Opfer für den in der politischen Klasse verbreiteten Irrtum zu sein, man sei Kraft Position Bürgern in Kenntnis und Wissen überlegen und dürfe, Kraft Position als Bürger, Bürger belehren. Auf Basis eines solchen Irrtums blühen natürlich Fehlschlüsse wie der, dass die eigene angenommene Überlegenheit Indiz dafür sei, dass Bürger der Leitung und Direktion bedürften, ohne gesetzliche Vorgaben gar nicht zu einem Leben in der Lage wären.

Für Polit-Darsteller wie Steinmeier muss es wie ein Blitzeinschlag vor den eigenen Füßen wirken, wenn sie von der Ahnung ereilt werden, dass nicht nur Bürger ohne den intervenierenden Staat und seine prätentiöse politische Klasse besser gestellt wären, schon weil sie dann mehr Geld zur eigenen Verfügung hätten, sondern Bürger in der Regel auch besser informiert, kenntnisreicher und in jedem Fall im Leben versierter sind als Polit-Darsteller, denen man nur ihre täglichen Termine streichen muss, um sie in der Bedeutungs- und Hilflosigkeit versinken zu lassen.

Weil Steinmeier so gar keine Ahnung davon zu haben scheint, was in der Welt der Menschen, die außerhalb der Sicherheitszone, die Schloss Bellvue umgibt, leben, so vor sich geht, hier eine kleine Kostprobe der Vorstellung darüber, was Freiheit ist:

„Das natürliche Recht, in der Literatur gewöhnlich jus naturale genannt, ist die Freiheit eines jeden, seine eigene Macht nach seinem Willen zur Erhaltung seiner eigenen Natur, das heißt seines eigenen Lebens, einzusetzen und folglich alles zu tun, was er nach eigenem Urteil und eigener Vernunft als das zu diesem Zweck geeignetste Mittel ansieht.

Unter Freiheit versteht man nach der eigentlichen Bedeutung des Wortes die Abwesenheit äußerer Hindernisse.

[…]

Ein Gesetz der Natur, lex naturalis, ist eine von der Vernunft ermittelte Vorschrift oder allgemeine Regel, nach der es einem Menschen verboten ist, das zu tun, was sein Leben vernichten oder ihn der Mittel zu seiner Existenzerhaltung berauben kann, und das zu unterlassen, wodurch er seiner Meinung nach am besten erhalten werden kann.

[…]

Denn Recht besteht in der Freiheit, etwas zu tun oder zu unterlassen, während ein Gesetz dazu bestimmt und verpflichtet, etwas zu tun oder zu unterlassen“ (Hobbes 1999: 99).

Das GrundGESETZ verpflichtet zu einer bestimmten Art des Zusammenlebens. Als solches stellt es eine Hindernis für die Verwirklichung individueller Freiheit dar. Da Menschen aufgrund des oben genannten jus naturale aber ein Recht auf Freiheit haben, kann ihre Unterwerfung unter ein Gesetz, das notwendig eine Einschränkung von Freiheit ist und nicht, wie Steinmeier kurioserweise glaubt, deren Voraussetzung, nur ein Akt der Vernunft sein, eine Entscheidung, die Menschen treffen, weil sie sich von einem Zusammenleben unter Ägide eines Gesetzes mehr Nutzen und weniger Kosten versprechen als sie sich von einem uneingeschränkt freien Leben versprechen.

Die Befolgung dessen, was in Deutschland Grundgesetz ist, ist somit Ergebnis einer individuellen Entscheidung. Individuelle Freiheit ist die Voraussetzung der Entscheidung, das Grundgesetz befolgen zu wollen, nicht etwa ist das Grundgesetz die Voraussetzung für individuelle Freiheit. Es ist vielmehr das Versprechen, trotz der Einschränkung bestimmter individueller Freiheiten, ein besseres Leben zu ermöglichen als ohne diese Einschränkung möglich wäre. Deshalb steht und fällt die Akzeptanz des Grundgesetzes damit, dass dieses Versprechen eingehalten wird und deshalb sind u.a. die Selbstbedienungsmentalität der politischen Darsteller, die verbreitete politische Korruption und der aberwitzige Glaube, man sei den Bürgern kraft Position übergeordnet, der Anfang vom Ende der Akzeptanz des Grundgesetzes.


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