Schleichwahlwerbung: Wie ARD und ZDF den Medienstaatsvertrag unterlaufen

Paragraph 11 Absatz 2 des derzeit geltenden Medienstaatsvertrags lautet:

„(2) Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben bei der Erfüllung ihres Auftrags die Grundsätze der Objektivität und Unparteilichkeit der Berichterstattung, die Meinungsvielfalt sowie die Ausgewogenheit ihrer Angebote zu berücksichtigen.“

Damit ist ausgeschlossen, dass öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten offen in ihrem Programm für eine Partei werben. Normalerweise bedarf es keiner Regelungen wie dieser, denn in einem demokratischen Land gehört es zum guten Ton, dass Journalisten, die von fast allen Bürgern über Gebühren finanziert werden, diese Situation nicht dadurch ad absurdum führen oder ausnutzen, dass sie für Partikularinteressen einer Partei oder weniger Parteien werben, dass sie sich gemein machen, mit z.B. den Grünen oder der LINKE.

Das ist in einem demokratischen Land normal.

In Deutschland sind derartige Normalitäten schon lange nicht mehr vorhanden.

Die Journalisten-Darsteller öffentlich-rechtlicher Medien ergreifen ganz offen Partei, agitieren ganz offen gegen gewählte Parteien, die ihrer Ideologie nicht entsprechen und finden immer neue Möglichkeiten, ihre ideologische Agenda per politischer Schleichwerbung den Konsumenten öffentlich-rechtlicher Medien aufs Brot zu schmieren, damit den Medienstaatsvertrag zu unterlaufen – und sich dafür noch von den Konsumenten bezahlen zu lassen, die sie gerade verschaukeln.

Ein neues und sehr drastisches Beispiel ist ein Video eines YouTubers, namens Rezo, den außerhalb von YouTube und Twitter bevor ihn öffentlich-rechtliche Medien in einem Anflug von soziale-Medien-Populismus popularisiert haben, kaum jemand kannte. Wieso ausgerechnet die Medien, die so viel Wert auf die nationale oder gar internationale Bedeutung bei der Auswahl ihrer Nachrichten legen, auf Randgestalten in sozialen Netzwerken, für die sie normalerweise nur abwertende Adjektive und Begriffe wie „Hate Speech“ reserviert haben, zurückgreifen, und über die Aktionen eines YouTubers berichten, der mit 764.000 Abonnenten nicht einmal zu den Top-YouTubern gehört, ist eine Frage, die die Verantwortlichen bei ARD und ZDF beantworten müssen, sofern sie sich nicht von selbst beantwortet, und zwar darüber, dass beide Anstalten den öffentlich-rechtlichen Sendeplatz dazu benutzen, Schleichwerbung für u.a. die Grünen/Bündnis 90 zu machen.

Die beiden Ausschnitte, die wir hier zusammengestellt haben, stammen von der ARD (links) und dem ZDF (rechts). Beide haben sich genau dieselbe Passage ausgesucht, um sie den Konsumenten der eigenen Medien nahezubringen. Es ist eine Passage, in der eindeutig Partei ergriffen wird, eine Passage, die sich mit den oben zitierten Grundsätzen von Paragraph 11 Absatz 2 Medienstaatsvertag in keiner Weise in Einklang bringen lässt. Es ist Wahl-Schleichwerbung übelster Art, und ein weiterer Beleg dafür, dass öffentlich-rechtliche Journalisten-Darsteller kein Problem damit haben, sich von allen Gebührenzahlern finanzieren zu lassen, um den partikularen Interessen von wenigen Gebührenzahlern zu dienen.

Wenn man Wählern nahelegen will, z.B. Bündnis90/Grüne zu wählen und dabei nicht allzu offen gegen den Medienstaatsvertrag verstoßen will, dann ist die beschriebene Methode der Wahl-Schleichwerbung das Mittel “der Wahl”. 

Es ist an der Zeit, Korruption und vor allem die Formen der Korruption neu zu bestimmen.


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