Demokratie leben und Steuergelder verschwenden! BMFSFJ läutet nächste Phase des Mittelschichtler-Hartz-IV ein

Wer nichts wird, wird Wirth: Ein alter Pfälzer Spruch in seiner eingehochdeutschten Form.

Die Zeit hat den Ausspruch überholt.

Wer heute nichts wird, weil er ein Fach studiert hat, das keinerlei Verbindung zum Arbeitsmarkt aufweist, der versucht, im Schein-Arbeitsmarkt, den Ministerien zur Verfügung stellen, unterzukommen. Dieser Schein-Arbeitsmarkt entspricht in seinen formalen Bedingungen dem Hartz-IV, wenngleich den Beziehern von Hartz-IV größere Verpflichtungen auferlegt werden als den Beziehern von Mittelschichts-Hartz-IV, die sich auf dem Schein-Arbeitsmarkt derer tummeln, die in Projekten vorgeben, einen Ismus zu bekämpfen oder ganz allgemein die deutsche Gesellschaft vor „Ideologien der Ungleichwertigkeit“, wie es nun im offiziellen ministerialen Sprachgebrauch heißt, zu retten.

Dr. habil. Heike Diefenbach hat vor einiger Zeit die Systematik dieses Schein-Arbeitsmarktes analysiert.

Damit die Schein-Erwerbstätigkeit der de-facto Hartz-IV-Bezieher aus dem Mittelschichts-Prekariat finanziert werden kann, sind Programme wie „Demokratie leben!“ notwendig, Programme, die der Erziehung der Bevölkerung, also immer der Anderen in der Bevölkerung gewidmet sind (und die darin mit den Arbeitsbeschaffungs- und Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen von Hartz IV identisch sind) und, wie es ganz offen heißt, die sich „in erster Linie“ auf die Zielgruppe von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern und Bezugspersonen richten. Woher die staatlichen Erzieher ihren Erziehungsauftrag und die Berechtigung nehmen, ihre Bevölkerung in ihrem Sinne manipulieren zu wollen, sei hier nur als Frage in den Raum gestellt.

Zentral für die Aufrechterhaltung des Schein-Arbeitsmarktes ist das Bundesministerium für FSFJ, einer der größten Verschwender von Steuermitteln und das Programm „Demokratie leben!“ Im Haushaltsplan für das Jahr 2019 sind unter Titel 684 04 -165 „Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ 115 Millionen Euro vorgesehen, um ganz undemokratisch verlebt zu werden.

Wofür, das kann man dem „Förderaufruf für Modellprojekte im Handlungsfeld „Vielfaltgestaltung“ im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“ entnehmen. Bis zu 400.000 Euro Fördergeld für zwei Projekte können „Projektträger“ pro Jahr und in der zweiten Förderperiode, die von 2020 bis 2024 geht, erhalten, wenn sie irgendwie gegen Antisemitismus, Antiziganismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit, Homosexuellen- und Trans*feindlichkeit, Rassismus und Antidiskriminierung im Zusammenhang mit Flüchtlingen anreden oder anschreiben. Noch auf Seite 2 des Aufrufs wird behauptet, dass „[b]esonders Rechtsextremismus, islamistischer Extremismus und auch linker Extremismus“ den „gesellschaftlichen Zusammenhang“ gefährden würden.

Der Linksextremismus ist im Verlauf des Förderaufrufs indes verloren gegangen. Der „Gegenstand des Förderaufrufs“ kennt ihn nicht mehr:

„Im Handlungsfeld „Vielfaltgestaltung“ sollen Projekte das Verständnis Vielfalt und Respekt sowie die Anerkennung von Diversität fördern. Gefördert werden Projekte in den Themenfeldern Antisemitismus, Antiziganismus, Islam- und Muslimfeindlichkeit, Rassismus, Homosexuellen- und Trans*feindlichkeit sowie darauf bezogene Diskriminierung. Dazu kommen Projekte zu Herausforderungen und Chancen der Einwanderungsgesellschaft.”

Auch im weiteren Verlauf wird erstaunlich offen dargelegt, dass nur Vorhaben gefördert werden, die eine „intergenerative, inklusive, genderreflexive und diversity-orientierte Arbeit in den Ansätzen berücksichtigen“. Der Versuch, Genderismus quasi im Huckepack, ohne demokratische Legitimation und ungefragt im Rahmen von „Demokratie leben!“ unterzuschieben, für den Ladenhüter Reklame zu laufen, ist offenkundig. Er wird nicht nur in Formulierungen wie den zitierten deutlich, er findet sich auch in der fast schon zwanghaften Nutzung des Minderbemittelten-Sternchens in „Trans*feindlichkeit“, bei „Fachkräften und Multiplikator*innen“, „Muslim*innen“, „LGBTIQ*-Menschen“ und „Migrant*innen“. Falls es jemals im Bundestag eine Abstimmung darüber gegeben hat, dass in offiziellen Schreiben deutscher Ministerien die deutsche Sprache verstümmelt werden soll, haben wir sie verpasst. Dass dieser Irrsinn ernst gemeint ist und die Steuergeldverschwender im BMFSFJ offenkundig fest davon überzeugt sind, dass nur Personen, die sich ihrem sprachlichen Stümmel-Totalitarismus unterwerfen, förderwürdig sind, zeigt Punkt 3.6 des Formblatts „Interessebekundung“.

Die Vergabe ÖFFENTLICHER MITTEL wird hier an den Kotau unter die ideologische Eselei von Genderismus und Vielfaltgeschwafel geknüpft, ganz so, als wäre diese Unterwerfung nicht der beste Indikator dafür, dass es sich beim sich Unterwerfenden um einen Minderqualifizierten handelt, der das nötig hat, um an Fördergelder zu kommen, so wie das nun einmal üblich ist, auf dem Schein-Arbeitsmarkt der Mittelschichts-Hartz-IV-Bezieher – aber vermutlich ist das ja gewünscht.

Für uns als Wissenschaftler ist natürlich besonders interessant, wie die Steuergeldverschwender im Bundesministerium den Anschein aufrecht erhalten wollen, die Mittel seien nicht verschwendet, sondern anhand klarer Kriterien vergeben worden, die gewährleisten, dass Steuergelder nicht für Unfug aus dem Fenster geworfen werden.



Die Antwort findet sich auf Seite 11 unter der Überschrift: „Wesentliche Bewertungskriterien [für die Vergabe von Fördergeldern] werden u.a. sein:

  1. Modellhaftigkeit und Innovationsgehalt;
  2. Passfähigkeit zum Themenbereich;
  3. Schlüssigkeit der Problemlage mit dem Handlungsbedarf im Aktionsraum bzw. in besonderen lokalen Kontexten;
  4. Zielorientierung sowie deren Übereinstimmung zum Problemausfriss und Handlungsbedarf;
  5. Zielgruppenzugang, -relevanz und deren Beteiligung;
  6. Innovationen bei der strategischen und operativen Auswahl und Einbindung von Kooperations- und Netzwerkpartnern;
  7. Weiterführungsperspektive nach der Bundesförderung;
  8. Transferstrategien zur Übertragbarkeit;

Das, mit Verlaub, ist nicht nur ein schlechter Witz, das ist mutwilliges Verschleudern von Steuergeldern. Die Förderung ist also dem sicher, der (1) behauptet, ein neues Modellvorhaben durchführen zu wollen, (2) sein Thema so wählt, dass der Titel z.B. Antiziganismus enthält, (3) Sorge trägt, dass ein lokaler Bezug hergestellt wird, z.B. so: (4) Prävention von Antiziganismus unter Schülern der dritten Klasse in der Realschule Landau-Ost unter (5) Beteiligung der betroffenen Schüler und Lehrer und (6) im Rahmen einer Vernetzungsoffensive zur Ableitung von (7) Empfehlungen zur weiteren (8) Verwendung in anderen Bereichen der Zuständigkeit des BMFSFJ.

Vollkommen hohles Gewäsch mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Förderung.

Ginge es dem Bundesministerium darum, Steuergelder nicht dafür einzusetzen, einen Schein-Arbeitsmarkt für diejenigen einzurichten, die es nicht weiter gebracht haben als dahin, sich in Sprache und Begrifflichkeit dem Gender- und Vielfaltsdiktat zu unterwerfen, dann würden Kriterien wie die folgenden bei der Auswahl von „Modellprojekten“ angelegt.

  • Welches Ziel soll mit dem Projekt erreicht werden?
  • Kann das Ziel mit den angegeben Mitteln und Methoden erreicht werden?
  • Ist es möglich, die Zielerreichung anhand unabhängiger Kriterien zu überprüfen?
  • Ist es möglich, die Methode, die zur Zielerreichung führen soll, wissenschaftlich zu begründen?
  • Wird eine Methode gewählt, die zu Ergebnissen führt, die über den Einzelfall hinaus verallgemeinerbar sind?
  • Welcher theoretische Zugang wird zum Gegenstand des Modellprojekts gewählt?
  • Steht der theoretische Zugang im Einklang mit dem Stand der Forschung auf diesem Gebiet?
  • Welcher Nutzen entsteht der Gesellschaft mit der Durchführung des Modellprojekts?
  • Welche Qualifikationen weisen die zukünftigen Projektnehmer auf?
  • Sind die Qualifikationen ausreichend, um eine erfolgreiche Durchführung des Modellprojekts zu gewährleisten.

In der Gesamtschau: Wenn man tatsächlich bewerten wollte, ob ein vorgeschlagenes Modellprojekt sinnvoll ist und eine Chance hat, erfolgreich umgesetzt zu werden, dann müsste man letztlich prüfen, ob die Fragestellung, die umgesetzt werden soll oder der Ansatz, der gewählt wird, geeignet sind, um die anvisierten Ziele zu erreichen, ob die Mittel und Methoden, mit denen die Ziele erreicht werden sollen, geeignet sind, um die Ziele zu erreichen und ob die Qualifikation der Projektnehmer überhaupt gewährleistet, dass Mittel und Methoden korrekt angewendet werden und das Ziel erreicht werden kann. Hat man diese Prüfung durchgeführt, dann stellt sich abschließend die Frage, ob das Modellprojekt einen irgendwie benennbaren und vor allem: messbaren Nutzen für die Gesellschaft produziert, denn letztlich soll mit dem Einsatz von Steuergeldern ein Nutzen für die Gesellschaft produziert werden.

Dass jeder Bezug dazu, was genau der Nutzen für die Gesellschaft ist, der von einem bestimmten Modellprojekt ausgeht, in den Bewertungskriterien des Bundesministeriums fast schon peinlich vermieden wird, ist wohl der beste Beleg, den man dafür haben kann, dass es nicht darum geht, einen Nutzen für die Gesellschaft zu produzieren, sondern darum, Schein-Erwerbstätige auf einem Schein-Arbeitsmarkt zu versorgen, und es ist eine weitere Illustration dessen, was Dr. habil. Heike Diefenbach in ihrer Gesellschaftsanalyse dargestellt hat.


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