Neo-Sozialismus: Neue Bodenreform: Dieses Mal geschlechtergerecht

Die Sozialisten der DDR haben nicht lange gefackelt. Bereits die Sowjetische Militärregierung hat Landbesitz von mehr als 100 Hektar oder Landbesitz von angeblichen Nazis enteignet und an so genannte Jungbauern verteilt. Nicht mehr als 10 Hektar pro Bauer, zu wenig, um wirtschaftlich zu überleben. Also kam in den 1960er Jahren die Zwangskollektivierung in Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG), die den pro-forma Besitz des Landes bei den Mitgliedern der LPG durch dessen tatsächliche Denomination als Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (LPG) unter zentraler Führung unterlief. Die Kollektivierung in der LPG war die zweite Welle der Enteignung. Gut 85% der landwirtschaftlichen Nutzfläche der DDR waren damit erfasst.

Der Neo-Sozialismus kommt heute u.a. in seiner Variante des Genderismus daher. Die Methoden sind indes dieselben geblieben. So findet sich in einem Beschluss des Europäischen Parlaments aus dem Jahre 2017 eine Formulierung, die man nicht anders deuten kann, als als Gendervariante der Bodenreform. Dieses Mal sollen offenkundig keine Großgrundbesitzer, sondern Männer enteignet werden. Auf andere Weise ist aus der folgenden Passage kaum Sinn zu machen:

“Z.  whereas, to be able to benefit from positive aid schemes in favour of working women in agriculture, they should be recognised as owners or co-owners; whereas women’s farm ownership or co-ownership should be promoted by the European Union, which would have positive effects on their situation in the labour market, social entitlements and economic independence, thus ensuring their greater visibility (and recognition of their contribution to the economy and incomes) in rural areas and increased access to land;

[…]

AB, whereas increased access for young people and women to land would improve generational renewal in farming and foster economic growth and social well-being;”

Z bestimmt, dass Frauen als Eigentümer von landwirtschaftlichen Betrieben gelten sollen, offenkundig unabhängig davon, ob sie das sind oder nicht, um in den Genuss von Fördergeldern kommen zu können. AB fordert einen verbesserten Zugang zu Land für junge Menschen und Frauen. Wie man beides herstellen kann, ohne die derzeitigen Eigentümer, die aus Sicht der Europäischen Parlamentarier, die der Entschließung TA(2017)0099 zugestimmt haben, offenkundig zu männlich (und vermutlich auch zu weiß) sind, zu enteignen oder in ihren Eigentumsrechten zu beschneiden, ist eine interessante Frage, deren Beantwortung wohl nur auf Grundlage der Mittel erfolgen kann, die Sozialisten immer angewendet haben, wenn sie an der Macht waren: Als Bodenreform bezeichnete Enteignung.





Die europäischen Bauern sollten sich also auf eine als „geschlechtergerecht“ bezeichnete Bodenreform, also Enteignung, gefasst machen. Besonders die deutschen Bauern sollten auf der Hut sein, denn die politischen Begehrlichkeiten, der Versuch der Polit-Darsteller, die landwirtschaftlichen Eigentumsverhältnisse per Dekret, also gewaltsam, zu verändern, sind schon über das erster Stadium hinaus, wie eine Anfrage der LINKE, der SED-Nachfolgepartei deutlich macht. Darin ist bereits mit Bezug auf die oben genannte Entschließung des Europaparlaments davon die Rede, dass „junge Frauen“, aus den jungen Menschen und Frauen des Europaparlaments, sind in Deutschland also „jungen Frauen“ geworden, „eine Unterstützung in Form von Zugang zu Agrarflächen und Krediten gewährt werden soll“ (BT-Drucksache 19/10509).

Die nächste Bodenreform ist in Vorbereitung. Nachdem das Thema „Enteignung“ in Deutschland vom Tabu befreit wurde, dem es bislang unterworfen war, und ganz offen über die Enteignung von Wohnungsbesitzern diskutiert wird, ist die Enteignung der alten weißen und vor allem männlichen Bauern eben die Diskussion, die folgt, wenn man den Anfängen nicht wehrt.


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