Rückkehr der Blockparteien: SED-Ideen für Sachsen

„Ein Gespenst geht um in Europa – das Gespenst des“ Konservatismus. „Alle Mächte des alten Europa haben sich zu einer heiligen Hetzjagd gegen dies Gespenst verbündet …“

Der alte Karl Marx hat es vorausgesehen, fast, wir haben ihm ein wenig nachgeholfen.

Die Nerven scheinen bei den etablierten Parteien so blank zu liegen, dass sie mit allen Mitteln versuchen, ihrer Abwahl zu begegnen. Wenn die Mittel, die eingesetzt werden, um demokratische Prozesse zu stören, ein Indiz dafür sind, wie viele Leichen die etablierten Parteien im Keller horten und nicht ans Tageslicht kommen lassen wollen, wie es bei einem Regierungswechsel automatisch der Fall wäre, dann muss man mit der Entdeckung von Massengräbern rechnen.

So wie Karl Marx in seinem „Kommunistischen Manifest“ die Angst derer beschrieben hat, die sich in gesellschaftlichen Positionen breit gemacht und auf Dauer eingerichtet haben, die Angst, dass es gar nicht auf Dauer sein könnte, so kann man die Angst der etablierten Parteien vor dem, was gemeinhin „Wählerwille“ genannt wird, beschreiben. Sie ist nicht unberechtigt, diese Angst: Parteien, die eine Regierung bilden, haben Zugriff auf Ressourcen. Das ist heutzutage eigentlich das einzige, worum es bei Wahlen noch geht: Die Bestimmung derer, die Ressourcen verwenden oder verschwenden.

So kann man bei linken Regierungen davon ausgehen, dass ihre Regierungsgewalt dazu führt, dass Schein-Arbeitsmärkte, auf denen sich „Aktivisten“ aller Art tummeln und von Steuerzahlern aushalten lassen, florieren. Welche Lobbygruppen darüber hinaus durch CDU und CSU bedient werden, ist uns nicht wirklich klar, denn die Politik von CDU oder CSU unterscheidet sich nicht wirklich von der Politik der linken Parteien. Sie alle zweigen Steuergelder für jeden erdenklichen Unsinn ab, versuchen nicht nur Schein-Erwerbstätige en masse auszuhalten, sondern sind darüber hinaus vornehmlich, wenn nicht ausschließlich damit beschäftigt, einen erzieherischen Einfluss auf Bürger zu nehmen.

Parteien wirken, so die Formulierung in Artikel 21 des Grundgesetzes „bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“. Bereits das Parteiengesetz legt diesen Satz weitschweifiger aus, nämlich: „(2) Die Parteien wirken an der Bildung des politischen Willens des Volkes auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens mit, indem sie insbesondere auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung Einfluß nehmen, die politische Bildung anregen und vertiefen, die aktive Teilnahme der Bürger am politischen Leben fördern, zur Übernahme öffentlicher Verantwortung befähigte Bürger heranbilden“ (§ 1 Abs.2).

Wer auf die Gestaltung der öffentlichen Meinung „Einfluss“ nimmt, wirkt in einer Weise an der Bildung des politischen Willens der Wähler mit, die nicht im Sinne der Väter des Grundgesetzes ist, die den Einfluss von Parteien offenkundig darauf beschränken wollten, dass Parteien aufnehmen, was im Wählervolk für relevant gehalten wird und es dann in legislative Akte transformieren. Davon, dass die Parteien zu Volkserziehern werden sollen, ist im Grundgesetz nichts zu finden.

Parteien haben sich in Deutschland einen breiten Zuständigkeitsbereich geschaffen, in dem sie nach Lust und Laune mit Steuergeldern walten können. Und sie haben die Demokratie auf den Kopf gestellt, sich zu besonders sachkundigen Demokraten erklärt, die Bürger „erziehen“ und deren „politische Bildung“ vertiefen können. Wer nur kurz an das politische Personal der Parteien denkt, dem kommt entweder das große K… oder er biegt sich vor Lachen.

Aber es ist nicht zum Lachen, denn auf der Basis solcher Verdrehungen, die aus Serviceleistern für Bürger, die Letzteren bei der Umsetzung ihres politischen Willens behilflich sind, bauen Parteioligarchien auf, die vornehmlich eigene Interessen durchsetzen, politische Gefallen verteilen, sich von Steuerzahlern finanzieren lassen und oft genug gegen den erklärten Willen der Wähler handeln.

Und in diesem Zustand, in dem sie sich ihre Parteienfinanzierung selbst genehmigen, ihre politischen Vereine, von der Friedrich-Ebert, über die Heinrich-Böll bis zur Konrad-Adenauer-Stiftung üppig auf Steuerzahlerkosten durchfüttern und ansonsten an die Lobbygruppen, die ihnen den größten Nutzen versprechen, politische Gefallen verkaufen, haben sich die Parteien eingerichtet. Es wäre eigentlich die Arbeit von Sozial- und vor allem Politikwissenschaftlern, diesen Filz zu untersuchen (und an seiner Trockenlegung mitzuarbeiten). Aber außer Hans Herbert von Arnim, der Verwaltungswissenschaftler ist und Erwin Scheuch, der Soziologe ist, hat sich bislang niemand an dieses Thema getraut. Denn: viele Sozial- und Politikwissenschaftler sind Teil des Filzes, lassen sich von Ministerien anwerben, um deren vorgegebene „Forschung“ auszuführen und die gewünschten Ergebnisse zu produzieren.

Und in diese Situation des Friedens, des zufriedenen Melkens von Steuerzahlern, in diese Situation, in der die Pläne längst nationale Grenzen hinter sich gelassen, und einen globalen Korruptionsstaat zum Ziel haben, in diese Situation sind nacheinander eine Reihe politischer Meteoriten eingeschlagen. Sie wurden einheitlich als Rechtspopulisten benannt. Rechts müssen sie sein, weil alle, die derzeit regieren, links sind. Populisten müssen sie sein, weil sie breite Unterstützung von Wählern erfahren, weil sie populär sind.

Nun hat jahrzehntelange Korruption, wie Erwin Scheuch für Köln gezeigt hat, einen ziemlich unappetitlichen Sumpf zur Folge, weshalb die hektischen Versuche, die AfD in ihrem aussichtsreichsten Bundesland, in Sachsen, von der Regierungsgewalt fernzuhalten, auf Hochtouren laufen.





Der erste Coup wurde gerade durch den Landeswahlausschuss, dessen Mitglieder auf der Webseite von Statistik Sachsen eine Form der Geheimhaltung erfahren, die etwas irritierend ist, gelandet, die Landesliste der AfD nur bis Platz 18 zugelassen. Die Begründung, die Landeswahlleiter Caroline Schreck dafür gegeben hat, zeigt bereits, dass es sich um eine Ermessensentscheidung handelt, die in beide Richtungen hätte getroffen werden können:

„Letztlich stand für die Mitglieder des Ausschusses nicht sicher fest, dass es sich um eine einheitliche Versammlung gehandelt hat“.

Aufgabe eines Landeswahlausschusses ist es nicht, felsenfest davon überzeugt zu sein, dass es sich um eine einheitliche Versammlung gehandelt hat, denn im Sächsischen Wahlgesetz wird seine Aufgabe auf eine rein formale Prüfung beschränkt, nachzulesen in den §§ 21, 27 und 28. Insbesondere heißt es in § 21 Absatz 4:

„(4) Das Nähere über die Wahl der Vertreter für die Vertreterversammlung, über die Einberufung und Beschlussfähigkeit der Mitglieder- oder Vertreterversammlung sowie über das Verfahren für die Wahl der Bewerber regeln die Parteien durch ihre Satzungen.“

Wäre dem nicht so, die Wahllisten der Grünen, die ein Wahlverfahren entwickelt haben, das weder mit demokratischen Grundsätzen noch mit dem guten Geschmack in Einklang zu bringen ist, müssten für jede Wahl abgelehnt werden.

Das werden sie aber nicht, was abermals zeigt, dass die Entscheidung in Sachsen eine politische ist, die darauf zielt, die Konkurrenz seitens der ungeliebten AfD zu minimieren.

In aktuellen Umfragen liegt die AfD bei rund 26% der Wählerstimmen in Sachsen, was rund 31 Abgeordneten entsprechen würde. 18 davon könnten über die Landesliste besetzt werden. Das sächsische Wahlrecht sieht jedoch eine Erst- und eine Zweitstimme vor, eine Direkt- und eine Listenstimme, wie es im Wahlgesetz heißt. Die Kandidaten der AfD, die um ein Direktmandat kandidieren, sind von der seltsamen Entscheidung des Landeswahlausschusses nicht betroffen. Entsprechend kann die AfD dann, wenn ihre Kandidaten in den Wahlkreisen eine Mehrheit der Stimmen erhalten, die 31 Abgeordneten, die ihrem Zweitstimmenkontingent entsprechen würden, über eine Kombination aus 26 Wahlkreisen, in denen sich die AfD gute Chancen ausrechnet, und 5 Kandidaten, die über die Landesliste nachrücken, sofern sie nicht als Direktkandidat gewählt wurden, ihre Sitze auch besetzen.

Und genau darauf zielt der neueste Anschlag auf die Rest-Demokratie in Deutschland, der – wie könnte es auch anders sein – aus den Katakomben des SED-Blatts „Neues Deutschland“ kommt. Dort schreibt Robert D. Meyer:

„Eine starke AfD-Fraktion im Landtag gibt es nur, wenn die extreme Rechte viele Direktmandate holt. Prognosen trauen ihr den Gewinn von bis zu 26 der 60 Wahlkreise zu. Das würde reichen, um große Teile der Verluste aufgrund der gekürzten Landeslisten auszugleichen. Ist also doch schon alles gelaufen? Nein! Denn Stimmungsbilder zwei Monate vor der Wahl sind keine Ergebnisse am Wahltag. Bis dahin kann viel passieren.

Strategen sollten nun analysieren, in welchen Wahlkreisen der Kampf um die Erstimmen so knapp ausfallen könnte, dass es Sinn ergibt, den Kandidaten einer anderen Partei mit den größten Chancen gegen die AfD zu unterstützen. Mitnichten ist das nur die CDU, für die Direktwahlkreise lange quasi als sicheres Ticket in den Landtag galten. In Dresden und Leipzig dominieren etwa Grüne und LINKE. Zusammenarbeit tut jetzt not.“

Die Idee der Blockparteien, die in der DDR Anhängsel der SED waren und Wählern vortäuschen sollten, sie hätten eine Wahl, sie lebt, sie ist munter wie eh und je, und wie eh und je ist sie nicht mit demokratischen Regeln vereinbar. Parteien wirken an der Willensbildung der Wähler mit, indem sie unterschiedliche Inhalte zur Wahl stellen, unterschiedliche Positionen vertreten. Die ganze Idee einer Wahl besteht darin, Wählern eine Wahl zwischen unterschiedlichen Angeboten zu ermöglichen. Diese Grundidee von Demokratie wollen die Schlaumeier in der geistigen Nachfolge der SED nun beseitigen und durch eine „Strategie“ ersetzen, die nur ein Ziel hat, eine Mehrheit für einen AfD-Direktkandidaten zu verhindern.

In § 5 des Sächsischen Wahlgesetzes heißt es:

„In jedem Wahlkreis wird ein Wahlkreisabgeordneter gewählt. Gewählt ist der Direktkandidat, der die meisten Stimmen erhalten hat.“

Der Vorschlag aus den geistigen Überresten der SED-Diktatur zielt darauf, in Wahlkreisen, in denen ein AfD-Kandidat mit einer relativen Mehrheit rechnen kann, mindestens einen oder zwei oder drei Kandidaten konkurrierender Parteien zu streichen, um auf diese Weise den vermuteten Wählerwillen zu unterlaufen. Es ist dies ein Versuch, die Zusammensetzung des Sächsischen Landtags von der Seite der Kandidaten her zu manipulieren und zwei unterschiedliche Wahlsysteme einzuführen, deren Ziel darin besteht, die Stimmenabgabe durch die Wähler so zu manipulieren, dass die Sitze der AfD im Sächsischen Landtag minimiert werden.

Das hat mit Demokratie nichts mehr zu tun. Die Sitze in der Volkskammer der DDR wurden per Schlüssel vergeben, also vollkommen unabhängig davon, wie die Wähler gewählt haben.

Quelle

Meyer propagiert für Sachsen eine vergleichbare Manipulation.

Ist es nicht erstaunlich, wie diejenigen, die angeblich die Demokratie gegen die AfD verteidigen wollen, alles Erdenkliche tun, um die Grundlagen der Demokratie so zu beschädigen, dass Demokratie nicht mehr möglich ist?


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