“Du doch auch!” – Ist das “tu quoque”-Argument ein falsches Argument?

von Dr. habil. Heike Diefenbach

Wenn man im Internet oder in mehr oder weniger einschlägigen Lehrbüchern danach sucht, was genau als das so genannte „tu quoque“-Argument bezeichnet wird und ob es als ein valides bzw. korrektes oder als ein verfehltes bzw. falsches Argument gelten muss, dann findet man – bei der Suche nach deutschsprachigen Einträgen – u.a. die folgenden Darstellungen:

„Als Tu-quoque-Argument (lateinisch tu quoque ‚auch du’) wird der argumentative Versuch bezeichnet, eine gegnerische Position oder These durch einen Vergleich mit dem Verhalten des Gegners zurückzuweisen“
so heißt es in der wikipedia;  

Auf der Internetseite von quizlet.com werden Beschreibung und Bewertung unauflöslich miteinander vermischt:

„Tu-Quoque-Argument – meist Argumentum ad hominem[;] verweist auf andere, die ebenfalls falsch gehandelt haben, um eigenes Tun zu rechtfertigen[;] Fehlschluss, da dies die Tat nicht besser macht“

Dieselbe seltsame Mischung von Beschreibung und Bewertung findet man überraschender- (oder treffender: enttäuschender-)weise auf den Seiten der „philoclopedia“:

„Diese Argumentationsart wird häufig dazu verwendet, das angreifende Argument an den Absender zurückzugeben. Dabei wird nicht seine Berechtigung angefochten, das Argument vorzubringen, … stattdessen wird die Behauptung des Gegners zum Anlass genommen, um ihn selbst direkt zu tadeln und somit unabhängig von der speziellen Sachfrage zum Schweigen zu bringen. Beispiel: „Erzähl mir nicht, dass ich mit dem Rauchen aufhören soll, du qualmst ja selbst wie ein Schlot“

(Das Beispiel vom Rauchen ist übrigens eine Abwandlung eines entsprechenden Beispiels von Douglas N. Walton (1987: 319), auf den sich der/die Verfasser bezieht/beziehen, wobei aber der Verweis darauf, dass es ein von Walton übernommenes, bloß abgewandeltes Beispiel ist, unterbleibt.)

Michael Hohner beschreibt auf dem „RatioBlog“ das „tu quoque“-Argument wie folgt:

„In der alltäglichen Form wird mit einem Tu-quoque-Argument eine Kritik pauschal abgelehnt, weil der Kritisierende selbst ein kritikwürdiges Verhalten zeigt. Ein Sachargument oder dessen Wahrheitsgehalt wird dabei nicht explizit erwähnt:
‚Sag mir nicht, dass ich nicht rauchen soll, Du rauchst ja selbst!‘
Das eigene Fehlverhalten wird also mit dem Fehlverhalten anderer gerechtfertigt“

Alle zitierten Darstellungen (und viele andere) sind überflüssig lang geraten, denn von einem „tu quoque“-Argument spricht man, wenn jemand, der mit einer Aussage eine bestimmte Position vertritt, sich nicht entsprechend dieser Position verhält. Sonst nichts.



Strenggenommen würde man – zunächst – besser vom „tu quoque“-Hinweis sprechen als vom „tu quoque“-Argument, denn ob der Hinweis auf „tu quoque“ überhaupt ein Argument darstellt und worin genau das Argument beim „tu quoque“-Hinweis ggf. besteht, ist durchaus nicht von vornherein klar, und schon die wenigen zitierten Darstellungen über den „tu quoque“-Hinweis illustrieren diesen Punkt.

Betrachten wir zunächst die Darstellung in der wikipedia. Wenn man bei der wikipedia meint, der „tu quoque“-Hinweis sei ein „Versuch …, eine gegnerische Position oder These durch einen Vergleich mit dem Verhalten des Gegners zurückzuweisen“, dann wird damit behauptet, dass jemand, der den Hinweis gibt, die Absicht haben müsste, die These „des Gegners“ zurückzuweisen. Das bedeutet erstens, dass „tu quoque“ gar kein Argument ist oder sein soll, sondern lediglich ein rhetorischer Trick, um „eine gegnerische[!] Position … zurückzuweisen“. Wie und warum das funktionieren soll, bleibt dabei ungeklärt. Zweitens bedeutet es, dass man nur dann feststellen kann, ob ein „tu quoque“ vorliegt oder nicht, wenn man demjenigen, der es (anscheinend) vorgebracht hat, sozusagen den Kopf aufbohrt, um dadurch seine Absichten feststellen zu können – was natürlich nicht möglich ist, und schon deshalb ist die Darstellung in der wikipedia ohne jeden praktischen Wert: Zu behaupten, dass jemand etwas nur sagt, weil er eine bestimmte Absicht hat, kann seinerseits als plumper rhetorischer Trick zurückgewiesen werden; welche Absicht jemand womit hatte, kann ja nicht von jemand anderem beurteilt oder gar entschieden werden.

In der wikipedia macht man aber noch eine weitere Annahme, die man keineswegs machen muss, nämlich die, dass es jemandem, der auf „tu quoque“ hinweist, darum gehen müsste, eine „gegnerische Position oder These … zurückzuweisen“. Das muss aber keineswegs so sein, denn der „tu quoque“-Hinweis kann erfolgen, weil der Sprecher die Glaubwürdigkeit dessen anzweifelt, der etwas Bestimmtes behauptet, aber sich nicht entsprechend verhält, weil er sich nicht entsprechend verhält. So ist es nicht nur vorstellbar, sondern im praktischen Leben vermutlich die Regel, dass jemand, der von seinem Arzt nach einer Herz-Kreislauf-Untersuchung gesagt bekommt, er solle mit dem Rauchen aufhören, diesen Rat nicht zurückweist, unabhängig davon, ob der Arzt eine Zigarettenpackung auf seinem Schreibtisch liegen hat oder nicht, während z.B. ein Teenager, der denselben Rat von der ständig pädagogisch engagierten Lehrerin zu hören bekommt, die selbst Kettenraucherin ist, auf „tu quoque“ hinweisen kann, um zu zeigen, dass er den Ratschlag der Lehrerin unglaubwürdig findet, obwohl der vielleicht durchaus akzeptiert, dass es von der Sache her gute Gründe dafür gibt, warum er mit dem Rauchen aufhören sollte.

Genau die Vorstellung, dass es sich beim „tu quoque“-Hinweis (eher) um eine Einschätzung der Glaubwürdigkeit der Person, die eine Sachaussage macht, einen Ratschlag oder eine Handlungsanweisung gibt, handelt als um eine Stellungnahme zur Aussage/zum Ratschlag/zur Handlungsanweisung selbst, liegt der Einordnung des „tu quoque“ als eines Argumentes ad hominem, d.h. eines Argumentes gegen die Person – und eben nicht gegen das, was sie gesagt hat – zugrunde (s. z.B. Walton 1998: 237; Warburton 1998: 3-4). Als Argument „ad hominem“ macht der Hinweis auf „tu quoque“ deutlich, dass jemandem, der anders redet als er handelt, nicht die Legitimität zugeschrieben wird, andere Leute zu beraten, weil es ihm anscheinend an Ernsthaftigkeit mangelt oder er mit seinen Aussagen, Ratschlägen, Handlungsanweisungen andere Ziele verfolgt als diejenigen, die er vorgibt zu verfolgen.

Es mag sein, dass das der Grund dafür ist, warum so viele Menschen, wenn nicht wir alle, ein starkes Misstrauen haben gegen Leute, die uns von etwas überzeugen wollen, von dem sie selbst nicht überzeugt zu sein scheinen – sie würden doch sonst in der Regel, d.h. in Abwesenheit mitteilbarer besonderer Umstände, gemäß ihrer eigenen Überzeugungen, Ratschläge … handeln Es ist sozusagen eine psychologische Vorsichtsmaßnahme gegen Leute mit Betrugs- oder Manipulationsabsichten, und als solche ist der Hinweis auf „tu quoque“ ganz und gar vernünftig.

Betrachten wir nun die Darstellung auf quizlet.com:

„Tu-Quoque-Argument – meist Argumentum ad hominem[;] verweist auf andere, die ebenfalls falsch gehandelt haben, um eigenes Tun zu rechtfertigen[;] Fehlschluss, da dies die Tat nicht besser macht“

Bei quizlet.com ist immerhin bekannt, dass das „tu quoque“ sich dagegen richtet, dass diese Person (ad hominem) Anderen etwas Bestimmtes zu glauben oder zu tun empfiehlt oder vorschreibt, das sie selbst (anscheinend) nicht glaubt oder tut. Aber das ist auch schon das einzige, was in der Darstellung bei quizlet.com richtig ist: weder kann man voraussetzen, dass jemand, der auf „tu quoque“ hinweist, in irgendeiner Weise „falsch gehandelt“ hat, noch kann man unterstellen, dass jemand, der auf „tu quoque“ hinweist, dies tut, „um eigenes Tun zu rechtfertigen“. Das kann sein, aber es muss nicht sein und hat mit dem „tu quoque“ als Hinweis auf eine Diskrepanz zwischen Sprechen und Handeln vielleicht etwas zu tun, vielleicht auch nicht; das ist eine rein empirische Frage – aber wir können ohnehin niemandem in den Kopf schauen, um seine Absichten festzustellen (s.o.), was diese Darstellung vom „tu quoque“-Hinweise alltagspraktisch irrelevant macht.

Ein weiterer Fehler folgt bei quizlet.com, wenn dort behauptet wird, das „tu quoque“-Argument sei ein „Fehlschluss, da dies die Tat nicht besser macht“. Ein „tu quoque“ bezieht sich aber gar nicht auf die in Frage stehende „Tat“, sondern – wie gesagt – auf die Glaubwürdigkeit einer Person mit Bezug auf eine bestimmte Sache oder Aussage. Ein Fehlschluss ist ein „tu quoque“ genau dann und nur dann, wenn jemand für unglaubwürdig befunden wird, wenn (a) unglaubwürdig ist, wer anders redet als handelt, und (b) die Person, um die es geht, aber gar nicht anders redet als handelt (wir werden unten noch einmal hierauf zurückkommen). Damit, was genau eine Person inhaltlich vertritt oder nicht vertritt, hat das einfach nichts zu tun. Daher ist nicht das „tu quoque“ an sich ein Fehlschluss, sondern es wäre ein Fehlschluss, von der Tatsache eines „tu quoque“, also von der Tatsache, dass jemand anders redet als er handelt, darauf schließen zu wollen, dass das, was er sagt, richtig oder falsch ist – oder dass das, was er tut, richtig oder falsch ist (aber diese zweite Variante, die das Tun in den Vordergrund stellt, wird seltsamerweise in der Literatur so gut wie niemals thematisiert).

Ob ein „tu quoque“ ein Argument sein soll, und falls ja, ob es als Argument gegen eine Person in ein Argument gegen eine Position, die diese Person vertritt, „verlängert“ werden soll oder kann, ist eine Frage, die sich nur im Kontext klären lässt, in dem das „tu quoque“ erfolgt; es ist, wie man sagt, „kontextgebunden“:

„A basic requirement of critical argumentation is that any argument that a critic attempts to evaluate must be set out and sympathetically appreciated in the context of dialogue in which the argument occurs” (Walton 2008: xi).

Es ist also grundsätzlich verfehlt, den “tu quoque”-Hinweis immer, unhinterfragt und abgelöst vom Kontext, in dem er erfolgt, als ein Argument gegen eine Sachaussage, einen Ratschlag, eine Position zu einer Sache, aufzufassen und – schlimmer – es als grundsätzlich falsch, als „Fehlschluss“ darzustellen.

Bei philoclopedia versucht man, an der Vorstellung von „tu quoque“ als einem immer falschen Argument festzuhalten, indem man einfach nur dann von „tu quoque“ sprechen will, wenn

„nicht seine [des Anderen, z.B. Ratschlag-Gebenden] Berechtigung angefochten [wird], das Argument vorzubringen, … stattdessen wird die Behauptung des Gegners zum Anlass genommen, um ihn selbst direkt zu tadeln und somit unabhängig von der speziellen Sachfrage zum Schweigen zu bringen“.

Aber woher weiß man, dass jemand mit seinem Hinweis auf „tu quoque“ nicht genau das tun wollte, d.h. die „Berechtigung“ des Anderen, Ratschläge zu geben, oder Handlungsanweisungen zu erteilen, in Frage stellen wollte? Woher weiß man, dass jemand eine andere Person „direkt … tadeln“ will, indem er auf „tu quoque“ hinweist? Woher weiß man, dass jemand, der auf „tu quoque“ hinweist, den Anderen damit „zum Schweigen … bringen“ will?! Und wenn das so wäre, warum wäre das „tu quoque“ dann als ein Argument zu werten und nicht als billiger rhetorischer Trick? Dies alles sind Unterstellungen einer auffällig misanthropischen Art, die bedauerlicherweise die persönliche Interpretation derer abbilden mag, die solches schreiben, aber sicherlich nicht dazu taugen, eine allgemeingültige, sinnvolle, alltagsrelevante Darstellung dessen zu geben, was „tu quoque“ bedeutet. Es ist bemerkenswert, dass ausgerechnet in einer „philoclopedia“ eine misanthropische Haltung zugrunde gelegt wird, die das Schlechtmöglichste unterstellt und mit definitorischer Macht ausstatten will. Man kann diese Darstellung von „tu quoque“ getrost verwerfen, bestenfalls als Nonsens, schlimmstenfalls als Ausdruck bemitleidenswerter Misanthropie.

Ebenso kann man die Darstellung auf dem „ratioblog“ getrost verwerfen, die – zur Erinnerung – lautet:

„In der alltäglichen Form wird mit einem Tu-quoque-Argument eine Kritik pauschal abgelehnt, weil der Kritisierende selbst ein kritikwürdiges Verhalten zeigt. Ein Sachargument oder dessen Wahrheitsgehalt wird dabei nicht explizit erwähnt:
‚Sag mir nicht, dass ich nicht rauchen soll, Du rauchst ja selbst!‘
Das eigene Fehlverhalten wird also mit dem Fehlverhalten anderer gerechtfertigt“.

Hier ist jeder einzelne Satz unsinnig

  • Es gibt m.W. keine „alltägliche“ und keine „nicht-alltägliche“ Form des „tu quoque“, und der Leser wäre für eine Erläuterung der Unterscheidung, die hier getroffen werden soll, dankbar.
  • Wer auf „tu quoque“ hinweist, muss keineswegs „eine Kritik pauschal ab[…]lehn[en]“, sondern kann eine Kritik in einem speziellen Punkt ablehnen, also nicht „pauschal“, oder er kann die Kritik – wie oben ausgeführt – überhaupt nicht als solche ablehnen, sondern lediglich den Anspruch des „Kritikers“ auf Glaubwürdigkeit oder Weisungsberechtigung ablehnen (wie gesagt: deshalb wird das „tu quoque“ dem Bereich des „ad hominem“ zugeordnet!)
  • Ob im Zusammenhang mit einem „tu quoque“ ein „Sachargument“ explizit erwähnt wird oder nicht, ist eine empirische Frage; man könnte sich ein „Sachargument“ vorstellen wie: „Wenn es so viele stichhaltige Gründe dafür gibt ,dass es ungesund ist zu rauchen, und du mir sagst, ich sollte aufhören zu rauchen, du es aber selbst nicht tust, spricht das dann nicht dafür, dass du selbst nicht so viele und nicht so stichhaltige Gründe dafür, mit dem Rauchen aufzuhören, kennst, dass du deinen Ratschlag an mich sachlich begründen könntest?“
  • Jemand der einen „tu quoque“-Hinweis gibt, muss keineswegs ein „Fehlverhalten“ gezeigt haben, und mit dem „tu quoque“-Hinweis wird bestenfalls insofern ein „Fehlverhalten“ anderer Personen angesprochen als es als „Fehlverhalten“ gelten kann, wenn man anders redet als man handelt. Wenn der „tu quoque“-Hinweis aber immer unangebracht oder irrelevant sein soll, es also immer unangebracht oder irrelevant sein soll, wenn jemand anders handelt als er redet, dann kann es ein entsprechendes „Fehlverhalten“ ja nicht geben bzw. ein solches Verhalten ist, wenn man es überhaupt als „Fehlverhalten“ betrachten will, nicht kritikwürdig. Wenn es aber doch ein Fehlverhalten ist, das jemand zeigt, wenn er anders handelt als er redet, dann ist der Hinweis auf dieses Fehlverhalten gerechtfertigt – und damit der „tu quoque“-Hinweis. Dann ist der „tu quoque“-Hinweis aber eben nicht immer unangebracht oder irrelevant!


Was bleibt nun vom „tu quoque“?

1. „Tu quoque“ beschreibt den Hinweis einer Person darauf, dass bei einer oder mehreren anderen Personen das, was sie sagt/sagen, nicht mit dem übereinstimmt, was sie tut/tun. Insofern ist es gar kein Argument, sondern selbst eine Sachaussage.

2. Daher: „Tu quoque“ ist nicht notwendigerweise ein Argument – und vermutlich meist auch gar nicht als solches gemeint.

3. Dies ist auch deshalb so, weil ein „tu quoque“-Hinweis anzeigen kann, dass dem Sprecher unklar ist, welche Position das Gegenüber überhaupt vertritt, weil es ja anders handelt als es spricht. Soll man sich mit der Position auseinandersetzen, die in der Rede des Gegenübers gezeigt wird, oder mit der, die es in seinem Handeln zeigt? Sprechen Taten deutlicher als Worte? Oder umgekehrt? Meint das Gegenüber ernst, was es sagt, oder das, was es tut, oder weder noch? Voraussetzung für den Austausch von Argumenten ist, dass klar ist, wer wofür oder wogegen argumentiert. Wenn jemand widersprüchliche Signale darüber gibt, was er vertritt oder mangelnde Ernsthaftigkeit mit Bezug auf Fragen zeigt, denen er doch augenscheinlich Wichtigkeit beimisst, dann kann ein „tu quoque“ den – sachlich gerechtfertigten – Abbruch der Auseinandersetzung bedeuten.

4. „Tu quoque“ richtet sich, sofern es ein Argument sein soll bzw. als solches gemeint ist, nicht (direkt oder hauptsächlich, wenn überhaupt,) gegen eine Sachaussage, einen Ratschlag oder eine Handlungsempfehlung, sondern gegen die Glaubwürdigkeit der Person, die die Sachaussage macht, den Ratschlag gibt oder die Handlungsempfehlung erteilt. Deshalb gilt das „tu quoque“ in der informalen Logik als ein Typ des Argumentes ad hominem, d.h. gegen die Person (und eben nicht gegen eine Sache).

In seinem Buch über „64 Fehlschlüsse in Argumenten“ bringt Albert Mößmer das „tu quoque“-Argument – als Argument – in eine formallogische Form, und in dieser Form kann das Argument als richtig oder falsch beurteilt werden:

„Prämisse 1: Wer sich an seine eigenen Vorgaben nicht hält, ist unglaubwürdig.
Prämisse 2: Bei A widersprechen sich Theorie und Praxis [d.h. Sprechen und Handeln].
Schlussfolgerung: A ist unglaubwürdig“
(Mößmer 2014: 137).

Tatsächlich sieht so ein „tu quoque“-Argument in seiner formallogischen Rekonstruktion aus, und es ist ein richtiges Argument, d.h. die Schlussfolgerung ergibt sich notwendig aus den Prämissen.

Wie schwierig das „tu quoque“ für manche Zeitgenossen kognitiv zu fassen ist, zeigt sich darin, dass Mößmer an seine formallogische Rekonstruktion des „tu quoque“-Argumentes eine völlig falsche Darstellung anschließt, die sich überhaupt nicht mehr auf seine formallogische Rekonstruktion des Argumentes bezieht, sondern ohne Übergang, Hinweis oder Erläuterung und in unübersehbarem Selbstwiderspruch fortfährt:

„Der Fehlschluss [!] Tu quoque … wird auch als Argument der Inkonsequenz oder Heuchelei bezeichnet. Nicht selten liest man mit einer gewissen Genugtuung von besonders lautstarken Moralisten oder anderen Personen des öffentlichen Lebens, die den von ihnen propagierten Lebenswandel selbst nicht entsprechen … Das Tu-Quoque-Argument hat durchaus seine Berechtigung, wenn das Diskussionsthema persönliche Präferenzen sind [wieso das?]. Es ist jedoch ein Fehlschluss [!], wenn es um objektive Sachverhalte geht. Ein Argument ist in diesem Fall nicht falsch, nur weil derjenige, der es vertritt, ihm selbst nicht entspricht“ (Mößmer 2014: 138).

Stimmt! Aber darum geht es im „tu quoque“-Argument ja auch gar nicht, wie Mößmer selbst in seiner Rekonstruktion gezeigt hat: Es geht dabei vielmehr um die Glaubwürdigkeit eines Sprechers und eben nicht um die Gründe, die für oder gegen etwas sprechen, was der Sprecher gesagt (oder getan!?!) hat. Gründe für oder gegen eine Position sind selbst gerade keine „tu quoque“-Argumente, die sich– man kann es anscheinend nicht oft genug wiederholen – auf die Glaubwürdigkeit einer Person beziehen, nicht (oder nicht direkt) auf die „objektive“ Richtigkeit oder Falschheit der Aussagen, die diese Person macht. Ob eine Position, die jemand vertritt, richtig oder falsch ist, ist eine andere Frage als diejenige danach, ob jemand glaubwürdig ist oder nicht. Und weil das eine andere Frage ist, deshalb ist ein „tu quoque“-Argument für die Unglaubwürdigkeit einer Person (in der in Frage stehenden Hinsicht zumindest) nicht falsch, wenn es zutrifft, dass diese Person (in dieser Hinsicht) anders redet als sie handelt.

Der Fehlschluss, den Mößmer – und viele andere Autoren – meinen, im Zusammenhang mit „tu quoque“ festgestellt zu haben, hat etwa die logische Form:

Prämisse 1: A sagt, ich sollte mit dem Rauchen aufhören.
Prämisse 2: A ist unglaubwürdig.
Schlussfolgerung: Ich brauche nicht mit dem Rauchen aufzuhören.

Dies ist ein Fehlschluss, weil die Frage, ob ich mit dem Rauchen aufhören sollte, nicht davon abhängt, was jemand diesbezüglich empfiehlt, sondern davon, ob es gute Gründe dafür gibt, mit dem Rauchen aufzuhören (z.B. weil es mir Hustenreiz verursacht, das Kehlkopfrisiko erhöht, …). Ein Fehlschluss wäre deshalb auch:

Prämisse 1: A sagt, ich sollte mit dem Rauchen aufhören.
Prämisse 2: A ist glaubwürdig.
Schlussfolgerung: Ich sollte tatsächlich mit dem Rauchen aufhören.

In beiden Argumenten ist die Schlussfolgerung falsch, was die Argumente zu falschen Argumenten macht, aber sie sind beide sind keine „tu quoque“-Argumente (s.o.)! Für ein Sachargument mag die Glaubwürdigkeit oder Unglaubwürdigkeit der Person, die es vorbringt, irrelevant sein, aber ob eine Person glaubwürdig ist oder nicht, ist durchaus relevant für eine Einschätzung darüber, ob eine Person überhaupt zu einer ernstgemeinten Diskussion bereit oder im Stande ist bzw. ob sie ihre Position überhaupt selbst klar identifizieren und für sie argumentieren kann. Und dies ist wiederum alltagspraktisch hochrelevant, denn die Wenigsten von uns haben so viel Zeit und Energie, dass sie sie in sinnlosen oder nicht ernsthaften Diskussionen verschleudern können.

Es macht ein Argument mit Bezug auf eine Sachfrage auch nicht richtig, wenn ein „tu quoque“-Hinweis als für das Argument in der Sachfrage irrelevant erwiesen ist. Jemand, der eine Position vertritt, einen Ratschlag gibt etc. muss diese Position, diesen Ratschlag nach wie vor positiv begründen – eben weil es für das Sachargument irrelevant ist, ob jemand so oder so über es redet, aber in Verbindung mit ihm anders handelt. Insofern kann man mit dem Verweis darauf, dass „tu quoque“ ein „Fehlschluss“ sei, überhaupt nichts gewinnen! Er begründet das Sachargument nicht positiv, ist für es irrelevant.

Und deshalb kann man nicht sagen, dass Mößmers Buch ein gutes Buch sei, nur, weil mein Hinweis darauf, dass Mößmers Buch „[l]ogische und rhetorische Irrwege erkennen und vermeiden“ will, aber er selbst auf logischen und rhetorischen Irrwegen wandelt, ein „tu quoque“ ist und dies als solches für die Beurteilung des Buches irrelevant sei.

Man kann aber sehr wohl sagen, dass Mößmers Buch kein gutes Buch ist, weil er sich selbst widerspricht – es besteht bei ihm ein Widerspruch zwischen dem, was er an einer Stelle schreibt, und dem, was er an folgender Stelle schreibt. Wie kann ich von ihm lernen, was ein „tu quoque“ ist oder warum es ein Fehlschluss sein soll, wenn seine Darstellung widersprüchlich ist und ich vor der Frage stehe: „ja, was denn nun“?!.

5. Die Bezeichnung eines „tu quoque“-Hinweises oder –Argumentes als „Fehlschluss“ ist deshalb falsch bzw. irreführend. Sie hat sich in der Literatur eingebürgert und mag als Kürzel dienen, aber die Benutzung dieses Kürzels basiert auf einem richtigen Verständnis davon, wofür das Kürzel steht. Die Bezeichnung „Fehlschluss“ sollte vermieden werden, wo dieses Verständnis fehlt, denn die Gefahr ist groß, dass ein sachlich berechtigter Hinweis auf die Unglaubwürdigkeit einer Person oder die Unklarheit ihrer Position durch den „tu quoque“-Hinweis als immer falscher „Fehlschluss“ diskreditiert wird. Die Diskreditierung des „tu quoque“ als Fehlschluss erlaubt es dem Diskreditierenden, die Verantwortung für sein Handeln oder sein Sprechen – je nach seiner Lust und Laune – abzuweisen und die Äußerung von Zweifeln an seiner Ernsthaftigkeit oder der Begründetheit seiner Aussagen als in einer Diskussion „falsch“ oder irrelevant zu brandmarken, womit er seine Position, sogar seine Selbstwidersprüche, gegen Kritik immunisieren kann.

6. Selbst dann, wenn der durch das „tu quoque“ ausgedrückte Zweifel an der Glaubwürdigkeit einer Person, die etwas Bestimmtes vorbringt, in ein Argument gegen das, was die Person vorgebracht hat, also in ein Argument gegen eine Sache oder Position „verlängert“ werden soll, kann dies nicht umstandslos als falsch bewertet werden, weil der Widerspruch zwischen Sprechen und Handeln bei demjenigen, der (angeblich) für etwas eintritt, es anderen empfiehlt etc., ein Hinweis darauf sein kann, dass die Gründe für das, wofür diese Person eintrifft, nicht einmal für ihn selbst hinreichend überzeugend sind, dass sie ihn dazu bewegen würden, nicht nur entsprechend zu reden, sondern auch so zu handeln. Insofern wirft ein „tu quoque“ Fragen nach der tatsächlichen Güte der Gründe auf, die angeblich deutlich für eine bestimmte Position sprechen sollen – und ist insofern argumentativ für die in Frage stehende Sache relevant.

Festgehalten werden kann also,

a) dass das „tu quoque“, d.h. der Verweis auf einen Widerspruch zwischen dem Reden und dem Handeln einer Person oder mehrerer Personen keineswegs einfach mit der Floskel abgetan werden kann, es handle sich um einen „Fehlschluss“.

b) Vielmehr verweist ein „tu quoque“ in einer Diskussion immer auf grundlegende Schwierigkeiten in der Darstellung dessen, der anders spricht als er handelt: es ist unklar, welche Position er vertritt, oder er meint ohnehin nicht ernst, was er sagt (oder tut!?) (oder ist geistig verwirrt), oder die Gründe für seine Position sind so schwach, dass er sie zwar „herbeten“ kann, sie ihn aber selbst nicht so weit zu überzeugen vermögen, dass er entsprechend handeln würde.

Vor diesem Hintergrund ist die Frage, ob sich eine Diskussion mit jemandem, der anders spricht als er handelt, überhaupt lohnt, d.h. ob man einen Gewinn von ihr haben kann, mehr als gerechtfertigt. Besonders dann, wenn jemand, der anders spricht als er handelt, meint, den „tu quoque“-Hinweis damit abtun zu können, das sei jetzt aber ein „Fehlschluss“, sind Zweifel an der Sinnhaftigkeit der Diskussion angebracht, denn offensichtlich weiß diese Person gar nicht, was ein „Fehlschluss“ ist, welches Argument hier gerade gemacht wird, und anscheinend will sie auch die Verantwortung für ihre Reden oder Handeln (oder beides) abweisen.


Literatur:

Mößmer, Albert, 2014: 64 Fehlschlüsse in Argumenten: Logische und rhetorische Irrwege erkennen und vermeiden. CreateSpace Independent Publishing Platform.

Walton, Douglas N., 2008: Informal Logic: A Pragmatic Approach. Cambridge: Cambridge University Press.

Walton, Douglas N., 1998: Ad hominem Arguments. Tuscaloosa: The University of Alabama Press.

Walton, Douglas N., 1987: The ad Hominem argument as an informal fallacy. Argumentation 1, 3: 317-331.

Warburton, Nigel, 1998: Thinking from A to Z. London: Routledge.



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