Dealerschutz: In Berlin werden Strafgesetze lächerlich gemacht

Paragraph 29 des Betäubungsmittelgesetzes stellt u.a. demjenigen, der mit Betäubungsmitteln handelt, eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren in Aussicht. Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundes hat für das Berichtsjahr 2018 274.787 so genannte allgemeine Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, wie sie in § 29 geregelt sind, erfasst. Ein Anstieg um 7,6% im Vergleich zum Vorjahr. Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Landes Berlin weist für 2018 13.365 allgemeine Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz aus, ein Plus von 11,1%. Auch die Anzahl der Drogentoten ist in Berlin gestiegen, um 12% im Vergleich der Jahre 2017 und 2018.

Grün wirkt, so könnte man diese Entwicklung zusammenfassen. Dass Bündnnis90/Grüne ein eher von strafgesetzlichen Bedenken ungetrübtes Verhältnis zu Drogen haben, ist seit langem bekannt. Dass sie bestehende Gesetze aktiv unterlaufen und dadurch, dass Straftaten quasi im öffentlichen Raum und unter den Augen der Polizei verübt werden können, Strafgesetze der Lächerlichkeit preisgeben, ist dennoch eine neue Entwicklung.





Als Rudy Giuliani als Bürgermeister von New York in den 1990er Jahren das Kunststück geschafft hat, die Kriminalität in der Hauptstadt aller Kriminellen zu verringern, hat er dies unter explizitem Rückgriff auf ein Konzept getan, das James Q. Wilson und George L. Kelling entwickelt und mit Broken Windows Approach benannt haben. Die Idee von Wilson und Kelling greift auf Ergebnisse der Umweltpsychologie, Sozialpsychologie und der Rational Choice Theorie zurück. Im Groben kann man sie so zusammenfassen, dass Kriminelle sich vor allem in Gegenden wohl fühlen, in denen sie Anzeichen dafür finden, dass die Durchsetzung von Recht und Gesetz eher lax, wenn überhaupt erfolgt. Eine heruntergekommene Nachbarschaft, zerschlagene Fensterscheiben, dreckige Gehsteige, Menschen, die über die Wege huschen, um so schnell wie möglich aus dem öffentlichen Raum zu kommen, das alles sind für Wilson und Kelling Indizien für eine „run down neighborhood“, in der sich Kriminelle wohlfühlen. Denn Kriminelle sind auch nur Menschen, die sie umgebende Welt lesen, wie wir alle das tun. Anzeichen dafür, dass die Polizei ihre Arbeit nicht macht, Strafverfolgung mehr auf dem Papier als in der Praxis zu finden ist und dafür, dass die Kosten, die mit Straftaten verbunden sind, gering sind, weil Gesetze nicht durchgesetzt werden und das Risiko, für eine Straftat zur Rechenschaft gezogen zu werden, gering ist, werten sie als Ermutigung, um ungestört ihrem „Handwerk“ nachzugehen.

Guiliani hat vor diesem Hintergrund einen Ansatz der harten Hand verfolgt; auch Kleinkriminalität konsequent verfolgt, Wohnviertel aufgewertet und aufgeräumt und die Orte, an denen sich Kriminelle einnisten können, systematisch verringert.

In Berlin geht man derzeit den gegenteiligen Weg. Offenkundig in dem Bemühen, die Stadt zu einem Shithole zu entwickeln, wird Kriminalität de facto legalisiert, das Rechtssystem beschädigt und das Strafrecht lächerlich gemacht.

Die Begründung von Bezirksbügermeister Monik Herrmann lautet also: Die Anwohner wollten die Dealer im Park behalten. Das, so Herrmann, sei deren Anliegen gewesen, keine Gruppe solle aus dem Görlitzer Park ausgeschlossen werden (außer denen, die sich wegen der Dealer nicht mehr in den Park trauen, versteht sich). Heute werden die Drogendealer ausgeschlossen, wer folgt dann morgen, so behauptet Bürgermeister Herrmann, so hätten die Anwohner argumentiert.

Diese falsche Argumentation, mit der man die Infizierung von Kindern mit Typhus ebenso rechtfertigen kann wie die Inklusion von Päderasten und Mördern im Görlitzer Park, ist ein eindrucksvolles Zeugnis verlorener Denkfähigkeit. Gesellschaften geben sich Regeln und einen Verhaltenskodex, der als Strafrecht bezeichnet wird, UM Taten zu verhindern und die Gruppe derer, die sich nicht abschrecken lässt, aus dem öffentlichen Raum auszuschließen. Das ist der ganze Zweck des Strafrechts, die Gesellschaft vor Kriminellen zu schützen. Dass Kriminelle gehätschelt und geduldet werden, dass sie ganz ungehindert Straftaten verüben können, während außerhalb von Berlin Angeklagte, die ein paar Gramm mehr Haschisch bei sich hatten, als sie zum Eigengebrauch bei sich haben dürfen, mit voller Härte des Betäubungsmittelgesetzes bestraft werden, zeugt von einem erschreckenden Verfall des Unrechtsbewusstseins, und es belegt, dass man in Berlin angetreten ist, das deutsche Rechtssystem zu zerstören.

Denn ein Rechtssystem lebt, wie alle Verwaltungsakte davon, dass es einheitlich angewendet wird, dass ein Mörder, ein Dieb, ein Drogenhändler Sicherheit darüber haben, im Falle ihrer Ergreifung auch verurteilt zu werden. Wenn diese Sicherheit geschwunden ist, wenn es u.a. von grünen Politdarstellerb geduldet wird, dass Dealer, die vom Leid der Süchtigen profitieren (was deren Idiotie, sich zum Rauschgiftsüchtigen verkommen zu lassen, natürlich nicht geringer macht), in aller Öffentlichkeit Straftaten verüben können, dann stellt sich die Frage, wo dieser Zerfall enden soll.



Witzigerweise weist dieses Argument eine Ähnlichkeit zu dem auf, was mit Bezug auf den Görlitzer Park angeblich von den Anwohnern angeführt wird. Aber es ist doch ein anderes Argument: Strafgesetze sollen abschrecken, sollen Verhaltensweisen unter Strafe stellen, wenn sie diesen Zweck nicht mehr haben, dann werden sie auch nicht gebraucht. Zu diesem Zweck diskriminieren Strafgesetze EINDEUTIG zwischen Straftätern, zwischen strafwürdigem Verhalten und nicht-Straftätern und gesetzestreuem Verhalten. In Berlin soll gerade nicht diskriminiert werden. In einem Anfall infantiler Gleichschaltung sollen „alle Gruppen“ gleichberechtigt im Görlitzer Park geduldet werden, egal, ob es sich bei diesen Gruppen um solche handelt, die Externalitäten verbreiten, also lärmen oder andere belästigen oder gar um Gruppen, die Straftaten verüben.

In öffentlichen Räumen sind die Regeln in den letzten Jahren sowieso schon erodiert, und zwar in einem Ausmaß, das bei vielen die Angst so groß werden lässt, dass sie bestimmte Orte zu bestimmten Zeiten oder überhaupt meiden. Nun wird quasi noch das Sahnehäubchen draufgesetzt und gesagt: Ihr könnt Euch auch als Bürger im öffentlichen Raum nicht sicher sein, dass ihr, wenn ihr Opfer einer Straftat geworden seid, von der Polizei geschützt werdet.

Es ist aus vielen Kriminologischen Studien bekannt, dass im Umkreis von Orten, an denen Drogen gehandelt werden, die Kriminalität, die Gewalt- und die Beschaffungskriminalität steigen. Dies wird in Berlin explizit in Kauf genommen, weil Drogendealer auf Kosten derer, die sich an Recht und Gesetz halten, geschützt, ja privilegiert werden sollen. Es ist schwierig, Bezirksbürgermeister Herrmann hier nicht als Beihelfer zur Begehung von bandenmäßigen Straftaten anzusehen.

In Berlin wedelt der Schwanz mit dem Hund, Kriminelle werden geschützt, Anwohner geschädigt und Bezirksbürgermeister Monik Herrmann verteidigt diesen Ansatz.

Wilson, James Q. & Kelling, George L. (1982). Broken Windows.

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