Bundesregierung: Im Verteidigungsfall kann man sich auf Frauen nicht verlassen

Heute ist unser Tag der seltsamen Gesetze und Regelungen, von denen es in Deutschland sehr viele gibt.

Nehmen wir zum Beispiel das Thema „Gleichstellung“, das der Bundeswehr so wichtig ist, dass es gleich ein ganzes Gesetz zur „Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr“ gibt, dessen erster Paragraph an Pathos nichts vermissen lässt:

„(1) Dieses Gesetz dient der Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sowie der Beseitigung bestehender und der Verhinderung künftiger Diskriminierungen wegen des Geschlechts. Nach Maßgabe dieses Gesetzes werden Soldatinnen gefördert, um bestehende Benachteiligungen abzubauen. Ziel des Gesetzes ist es auch, die Vereinbarkeit von Familie und Dienst für Soldatinnen und Soldaten zu verbessern. Die Auftragserfüllung der Streitkräfte wird dadurch nicht beeinträchtigt.

(2) Rechts- und Verwaltungsvorschriften für Soldatinnen und Soldaten sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen. Dies gilt auch für den dienstlichen Schriftverkehr.

(3) Für Soldatinnen können Dienstgradbezeichnungen in weiblicher Form festgesetzt werden.“

Was man von dem ganzen Gleichstellungs-Zinnober zu halten hat, dass der ganze Gleichstellungszinnober vor allem eine Bereicherungsmaßnahme für Mittelschichtsfrauen und ansonsten ein Papiertiger ist, der sofort zerrissen wird, wenn es ernst wird, das zeigt sich, wenn man das Wehrpflichtgesetz zur Hand nimmt, das gerade im Zuge der Verabschiedung des „Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr“ geändert wurde.





Richtig, es gibt keine Wehrpflicht mehr in Deutschland.

Richtig, es gibt dennoch ein Wehrpflichtgesetz, dessen Paragraph 2 wie folgt lautet:

§ 2 Geltung der folgenden Vorschriften

Die §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall.“

Interessant ist nicht nur, was nach § 2 kommt, interessant ist vor allem, was vor § 2 kommt:

§ 1 Allgemeine Wehrpflicht [sic!]

„(1) Wehrpflichtig sind alle Männer vom vollendeten 18. Lebensjahr an, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und

  1. ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben oder
  2. ihren ständigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben und entweder a)   ihren früheren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hatten oder b)   einen Pass oder eine Staatsangehörigkeitsurkunde der Bundesrepublik Deutschland besitzen oder sich auf andere Weise ihrem Schutz unterstellt haben.“

„Wehrpflichtig sind alle Männer“.

Die Gleichstellung bei der Wehrpflicht findet nicht statt. Wenn es um den „Spannungs- oder Verteidigungsfall“ geht, dann kann man Frauen offenkundig nicht vertrauen, dann müssen, obwohl es doch angeblich keine relevanten Unterschiede zwischen den Geschlechtern mehr gibt, die Männer ran.

Und diese Männer werden in einer Weise ihrer Grundrechte beraubt, die die Erfindung eines „Spannungs- oder Verteidigungsfalles“ durch die Bundesregierung (Warum nicht, schließlich hat die Bundesregierung auch eine Klimakrise erfunden), zu einem interessanten, weil totalitären Mittel macht, mit dem man Freiheitsrechte fast nach Gusto stehlen kann, natürlich nur Männern.

So heißt es in Paragraph 48:

§ 48 Bereitschaftsdienst, Spannungs- oder Verteidigungsfall

(1) Sind Wehrübungen als Bereitschaftsdienst nach § 6 Absatz 6 angeordnet worden,

  • können Zurückstellungen nach § 12 Absatz 2 und 4 widerrufen werden, es sei denn, dass die Heranziehung zum Wehrdienst für den Wehrpflichtigen eine unzumutbare Härte bedeuten würde;
  • können nach § 13b bisher nicht zum Wehrdienst herangezogene Wehrpflichtige gemustert und einberufen werden;
  • hat der Widerspruch gegen den Musterungsbescheid keine aufschiebende Wirkung;
  • ist bei der Einberufung Wehrpflichtiger, die bereits in den Streitkräften gedient haben, § 23 Satz 2 und 3 nicht anzuwenden; als Untersuchung gilt die Einstellungsuntersuchung;
  • haben männliche Personen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben, auf Anordnung der Bundesregierung
    • a)   Vorsorge dafür zu treffen, dass Mitteilungen der Wehrersatzbehörde sie unverzüglich erreichen, auch wenn sie der Wehrüberwachung nicht unterliegen,
    • b)   die Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland verlassen wollen,
    • c)   unverzüglich zurückzukehren, wenn sie sich außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, und sich beim zuständigen oder nächsten Karrierecenter der Bundeswehr zu melden.“

Es sind Gesetze wie dieses, die die Heuchelei hinter die angeblichen Gleichstellung, die doch nichts anderes ist als eine großangelegte Umverteilung von zumeist finanziellen Ressourcen aus den Taschen der arbeitenden Bevölkerung in die Taschen von Mittelschichtsfrauen aus der schwätzenden Zunft, sehr deutlich machen.



Im Spannungs- und Verteidigungsfall wird der ganze Zinnober von der Gleichstellung, ebenso wie der ganze Mist der Transgeschlechtlichen und sonstigen sexuell Orientierungslosen über Bord geworfen und es werden MÄNNER einberufen, nur MÄNNER.

Postmodernen kommt das Verdienst zu, die Heuchelei auf eine ganz neue Stufe getragen zu haben, und es kommt ihnen die Leistung zu, sich trotz all der Heuchelei, immer noch im Spiegel betrachten zu können.



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