Professorinnenprogramm: Hamburger Unis auch bei Bewerbertäuschung vorne mit dabei

Dieses Mal geht es um die HAW, die Hochschule für Angewandte Wissenschaft in Hamburg, eigentlich eine Fachhochschule, aber heute ist ja alles Universität und angesichts der Vorgänge an der Universität Hamburg, kann man die Unterscheidung zwischen Universität und Fachhochschule sowieso streichen und durch eine Bezeichnung ersetzen, die die Institutionalisierung von Boshaftigkeit, Intoleranz und ideologischer Säuberungsmentalität adäquat zum Ausdruck bringt: An der Universität Hamburg herrscht der Mob und an der Hochschule für Angewandte Wissenschaft in Hamburg das Bemühen, männliche Bewerber um wissenschaftliche Stelle zu täuschen.

Peter Trier, der wie kein anderer gegen das, was unter dem Begriff “Gleichstellung” verkauft wird und nichts anderes als Diskriminierung von Männern und Bevorteilung von Frauen ist, kämpft, hat uns eine besondere Variante der Bewerbertäuschung zukommen lassen. Sie sieht so aus:

Die für alle Bewerber und für die Täuschung männlicher Bewerber relevante Stelle findet sich gleich im zweiten Absatz:

Diese Ausschreibung erfolgt im Rahmen des Professorinnenprogramms III des Bundes und der Länder. Wir bitten, sich vor einer Bewerbung mit den zu erfüllenden Rahmenbedingungen vertraut zu machen.

Die Ausschreibung, die sich an alle Bewerber, die für eine Professur im Bereich Informatik und Software-Engineering in Frage kommen, richtet, “erfolgt im Rahmen des Professorinnenprogramms III”. Das Perfide kommt im nächsten Satz: “Wir bitten, sich vor einer Bewerbung mit den zu erfüllenden Rahmenbedingungen vertraut zu machen”. Die Rahmenbedingungen sind eindeutig: ein männlicher Bewerber wird NICHT auf eine im Rahmen des Professorinnenprogramms geschaffene Stelle berufen. Da die Bewerbung im Rahmen des Professorinnenprogramms III erfolgt, haben männliche Bewerber also keinerlei Aussicht auf die Stelle.





Das kann man natürlich nicht offen in Ausschreibungen schreiben, denn offen zu sagen: Wir schreiben nur für weibliche Bewerber aus, widerspricht dem Witzgesetz, das angeblich die “allgemeine Gleichbehandlung” gewährleistet. Offenkundig werden in Hamburg männliche Bewerber gerade nicht gleichbehandelt, ungeachtet der Tatsache, dass die Stelle von mehrheitlich männlichen Steuerzahlern finanziert wird. Die Verantwortung für die offensichtliche Bewerbertäuschung, die darin besteht, dass man männliche Bewerber über ihre nicht vorhandenen Chancen, auf die ausgeschriebene Stelle, berufen zu werden, im Unklaren lässt, will man in Hamburg auch nicht übernehmen, deshalb sollen sich die Bewerber bei dem angegebenen Link über die Modalitäten der Ausschreibung informieren. Ein männlicher Bewerber, der sich bewirbt und anschließend klagt, weil er sich getäuscht fühlt, kann dann mit der Begründung abgewimmelt werden, dass er sich ja hätte informieren können, über den bereitgestellten Link.

Die Boshaftigkeit nimmt in Deutschland auch immer heftigere Ausmaße an.

Wer sich nun informieren will, über die “zu erfüllenden Rahmenbedingungen”, und dazu den bereitgestellten Link anklickt, der landet auf der folgenden Seite des Bundesministeriums, das wie kein anderes für die Zersäbelung der deutschen Gesellschaft und die Zerstörung des gesellschaftlichen Kitts verantwortlich ist:

Die Landeseite enthält den kompletten Text der Richtlinie zur Umsetzung des Professorinnenprogramms. Darin geht es seitenweise um die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Hochschule zu einem Nutznießer des Professorinnenprogramms degenerieren kann. Wer auf dieser Seite landet und nicht denkt, der Link sei ein Irrläufer, wer zudem die Ausdauer hat, sich durch das Verwaltungsgeschwätz zu lesen, der kommt irgendwann, wenn er genug Zeit mitbringt, bei der folgenden Passage an:

Gefördert werden Frauen, keine Männer. Das Professorinnenprogramm dient ausschließlich der Förderung von Frauen, also der Bevorzugung von Frauen, für die in der Mehrheit männliche Steuerzahler aufkommen müssen. Die Ausschreibung der HAW, die den Eindruck erwecken will, sie richte sich an männliche und weibliche Bewerber, sie ist eine Täuschung. Sie ist vor allem deshalb eine Täuschung, weil die HAW so tut, als wäre das Professorinnenprogramm gar kein Förderprogramm, das ausschließlich weibliche Bewerber finanziert, steht doch im Ausschreibungstext Folgendes zu lesen:

Wir haben schon häufig über das Professorinnenprogramm geschrieben, wir haben schon viele Ausschreibungen gesehen, die bewusste Täuschungen männlicher Bewerber waren, das, was die HAW-Verantwortlichen hier abliefern, ist an Zynismus und Boshaftigkeit kaum zu überbieten. Die offene Lüge, die Hochschule für Angewandte Wissenschaft Hamburg treffe Personalentscheidungen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, passt insofern in das Bild einer Ausschreibung, die offenkundig in täuschender Absicht erstellt wurde, um männliche Bewerber, die chancenlos sind, weil die HAW eben nicht nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die Stelle besetzt, sondern nach GESCHLECHT, dahingehend zu übertölpeln, dass sie sich auf die Stelle bewerben und dem boshaften Treiben mit ihrer Bewerbung noch eine Legitimation verschaffen.

Wir raten daher allen männlichen Absolventen, auf die das Stellenprofil passen könnte, davon ab, sich als Legitimationsmasse missbrauchen zu lassen.

Unser Leser, dessen Beispiel wir hier herausstellen wollen, schon weil es viel mehr wie ihn geben müsste, die Hochschulen wie die HAW damit konfrontieren, dass ihr boshaftes Täuschungsspiel durchschaut ist, hat die folgende eMail an die Verantwortlichen in Hamburg geschrieben. Sofern er eine Antwort erhält, werden wir davon berichten:

Sehr geehrte Frau Prochnow-Zahir, sehr geehrter Herr Cordes,

auf der Website Ihrer Universität wurde folgende Stellenanzeige veröffentlicht:

https://www.haw-hamburg.de/fileadmin/user_upload/Personalservice/Ausschreibungen/140-19-1_Typo.pdf

Darin findet sich gleich zu Anfang der Hinweis, die Ausschreibung erfolge im Rahmen des Professorinnenprogramms III des Bundes und der Länder, verbunden mit der Aufforderung, “sich vor einer Bewerbung mit den zu erfüllenden Rahmenbedingungen vertraut zu machen”.

Auf der verlinkten Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-1600.html) geht es indessen um die Rahmenbedingungen, die die Hochschulen für eine Teilnahme am Professorinnenprogramm erfüllen müssen. Auf die Bedingungen für eine Bewerbung auf eine im Rahmen des Programms ausgeschriebene Professur wird nicht ausdrücklich eingegangen. Aus der Beschreibung der Ziele des Programms scheint mir allerdings hervorzugehen, dass die ausgeschriebene Professur nur an Frauen vergeben werden kann, da das Professorinnenprogramm nur Frauen fördert und ohne eine Förderung aus dem Programm die nötigen Mittel nicht vorhanden wären. Trifft das zu und wenn ja, warum schreiben Sie in der Ausschreibung nicht ausdrücklich, dass die Stelle für Frauen reserviert ist? Warum verweist man die Kandidaten an eine offizielle Website und hofft, dass sie zwei und zwei zusammenzählen, anstatt sie gleich klar zu informieren?

Mein Verdacht, genährt durch den Ihnen vielleicht bekannten “Bewerber-Bluff” (Der SPIEGEL) im Fall des Mathematikers Matthias Aschenberger (siehe https://www.spiegel.de/lebenundlernen/job/verdacht-der-diskriminierung-frauen-an-der-hu-berlin-bevorzugt-a-972145.html) ist, dass man auf diese Weise juristischen Ärger vermeiden will, weil der ausdrückliche Ausschluss männlicher Bewerber angreifbar wäre, der indirekte Hinweis an sie, dass sie keine Chance haben, sowie an die Berufungskommission, dass die Auswahl einer Frau erwünscht ist, dagegen nicht. Es ist wohl eine Frage der Auslegung, ob dies eine Form der Korruption darstellt, die sich in einer juristischen Grauzone bewegt. Ihre Ausführungen dazu würden mich und das Blog sciencefiles (in Kopie) sehr interessieren.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Trier



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