Olaf Scholz will Kriegsfriedhöfe für weibliche Tote öffnen

Richtig: Die Überschrift ist eine Ente. 

Aber die Wirklichkeit ist nicht wirklich weit davon entfernt.

Olaf Scholz, der schon als Bürgermeister von Hamburg so überzeugt hat, dass er weggelobt wurde und der nun als Finanzminister sein Unwesen treiben darf, hat eine neue Idee:

“Bundesfinanzminister Olaf Scholz will, dass reine Männer-Vereine nicht den Status einer gemeinnützigen Organisation und die damit verbundenen Vorteile genießen. “Wir ändern gerade das Gemeinnützigkeitsrecht”, sagte der SPD-Politiker der “Bild am Sonntag”.

“Vereine, die grundsätzlich keine Frauen aufnehmen, sind aus meiner Sicht nicht gemeinnützig. Wer Frauen ausschließt, sollte keine Steuervorteile haben und Spendenquittungen ausstellen.” Es gebe “deutschlandweit Hunderte Vereine wie Schützengilden oder Sportclubs, die ausschließlich Männer zulassen”, führte Scholz aus.”





Gemeinnützigkeit hat für Olaf Scholz ein Geschlecht. Wer bis gestern gedacht hat, man könne den Gender-Schwachsinn nicht mehr steigern, der hat seine Rechnung ohne Olaf Scholz gemacht. 

Gemeinnützigkeit wird somit nicht mehr am Ergebnis gemessen, sondern daran, wer sie angeblich bereitstellt, nein, am Geschlechtsteil dessen, der sie angeblich bereitstellt. Damit hat Scholz die Idiotie um einen Fehlschluss erweitert, denn natürlich handelt es sich hier um den in Deutschland so weit verbreiteten Fehlschluss der Bejahung des Konsequenz, die ganze linke Politik basiert auf diesem Fehlschluss.

Männergesangvereine sind also nicht mehr gemeinnützig. Aber die Amadeu-Antonio-Siftung ist gemeinnützig.


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Die Misandrie ist bei der SPD mindestens so weit entwickelt, wie die Unfähigkeit zum logischen Denken. Die Genossen der 15% Partei sind offenkundig angetreten, die kulturellen Grundlagen der Gesellschaft, an der sie nutznießen, zu zerstören.

Wie heißt es doch so schön im Grundgesetz:

“Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.”

Artikel 3 Absatz 3 als Serviceleistung für Herrn Scholz.

Wenn sich also Männer in einem Verein zusammenschließen, der sich die Aufgabe gestellt hat, den Hochwasserschutz entlang der Elbe tatkräftig zu verbessern und in Eigenleistung Deiche zu erhöhen, dann ist dieser Verein nach Ansicht von Herrn Scholz nicht gemeinnützig, kann denen, die mit Material und Spenden helfen, keine Spendenquittung mehr ausstellen.

Wenn das Ministerium für FSFJ Steuergelder en masse in einem “Frauencafé” begräbt, das vom Deutschen Frauenrat geführt wird, der sich schon einmal vorsorglich im Paragraphen 3 seiner Satzung als “Gemeinnütziger Verein” definiert, wenn dieses Frauencafé ein Angebot darstellt, das ausschließlich von Frauen genutzt wird, von dem ausschließlich Frauen profitieren, dann hat Herr Scholz wohl kein Problem mit der Gemeinnützigkeit? 

§3  GEMEINNÜTZIGKEIT

(1)   Der Deutsche Frauenrat verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(2)   Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(3)   Der Deutsche Frauenrat ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Man weiß nicht, ob die Heuchelei, die Anbiederung, die Idiotie, die Menschenverachtung oder die Offenheit, mit der Männer (minus Scholz) diskriminiert und zu Lebewesen zweiter Klasse erklärt werden, am erschreckendsten ist.

Wie dem auch sei: Es wird Zeit, diesem Treiben ein Ende zu setzen.

Nützliches aus dem World Wide Web:



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