Intellektueller Notstand – Europäische Klimahysterie-Ermächtigungsresolution

429 Mitglieder des Europäischen Parlaments, Linke, Sozialisten, Kommunisten, Sozialdemokraten, (vermeintlich) Liberale und Grüne haben für eine Resolution gestimmt, mit der das Europäische Parlament eine “climate and environmental emergency” erklärt hat. Gegen die Resolution haben 225 Mitglieder des Europäischen Parlaments gestimmt, 19 haben sich bei der Abstimmung enthalten.

Der Text der Resolution, der wichtigste Teil der Resolution, er lautet:

  1. Declares a climate and environment emergency; calls on the Commission, the Member States and all global actors, and declares its own commitment, to urgently take the concrete action needed in order to fight and contain this threat before it is too late;
  2. Urges the new Commission to fully assess the climate and environmental impact of all relevant legislative and budgetary proposals, and ensure that they are all fully aligned with the objective of limiting global warming to under 1,5 °C, and that they are not contributing to biodiversity loss;
  3. Recognises its institutional responsibility to reduce its carbon footprint; proposes to adopt its own measures to reduce emissions, including replacing its fleet vehicles with zero-emissions vehicles, and calls on all the Member States to agree to a single seat for the European Parliament;
  4. Urges the new Commission to address the inconsistencies of current Union policies on the climate and environment emergency, in particular through a far-reaching reform of its agricultural, trade, transport, energy and infrastructure investment policies;

Angeblich, so kann man es überall lesen, ist die Resolution nicht bindend, und natürlich hat das Europäische Parlament, die Stimmhalle der EU, keinen Einfluss auf die Gesetzgebung der Europäischen Union, keinerlei Initiativrecht. Aber das Europäische Parlament ist in den letzten Jahren immer häufiger in die Rolle dessen geschlüpft, der pseudo-demokratische Legitimation für EU-Gesetze beschafft hat.





In der Europäischen Gesetzgebung ist das Parlament so etwas wie das Reserverad am Wagen, eine Institution, die nicht wirklich gebraucht wird. Gesetzesinitiativen gehen von der EU-Kommission aus, werden vom Ministerrat beauftragt oder stammen aus eigenständiger Initiative. Ist der Gesetzentwurf fertig, kann das Parlament seinen Senf dazu geben, es kann Änderungen vorschlagen und in letzter Instanz und mit absoluter Mehrheit seiner Mitglieder kann es sogar Gesetze verhindern, vorgekommen ist das bislang jedoch noch nicht.

Das Parlament ist somit eine Bühne, seine Darsteller laufen regelmäßig unter dem Radar der Öffentlichkeit. In der Öffentlichkeit wird das Europäische Parlament in der Regel dann wahrgenommen, wenn Wahlen zum Europäischen Parlament stattfinden, also alle fünf Jahre, wenn das Parlament die EU-Kommission bestätigt, Kommissar für Kommissar, und wenn es dem Parlament gelingt, ein Thema zu finden, das high profile ist, mit dem man sich profilieren kann, ein Thema, das zudem geeignet ist, um eine Kollusion mit der Europäischen Kommission einzugehen.

KLIMA!

Klima ist prima.

Mit Klima kann man sich profilieren und man kann der Europäischen Kommission eine Steilvorlage liefern, quasi eine Art symbolisches Ermächtigungsgesetz, mit dem es der Kommission möglich ist, nationale Politiken gleichzubürsten, Harmonisierung heißt das, und den Mitgliedsstaaten der EU, die z.B. die deutsche Hysterie nicht teilen, dieselbe verordnen. Wie das geht, kann anhand der vier wesentlichen Punkte dieser Resolution deutlich gemacht werden.

In Punkt 1 wird die Wichtigkeit beschworen, diese Gefahr, die so groß ist, dass sie nicht einmal benannt werden kann, zu bekämpfen.

In Punkt 2 geht es darum, Geld locker zu machen. Das geht in der EU immer auf dieselbe Weise. Erst wird Geld locker gemacht um herauszufinden, wie viel Geld locker gemacht werden muss. Ein Bericht ist Ergebnis davon. Dann wird Geld locker gemacht, um das, was im Bericht empfohlen wird, umzusetzen und die Voraussetzungen zu schaffen, um richtig viel Geld locker zu machen, das dann genutzt werden kann, “to fight and contain this threat” (um diese Gefahr zu bekämpfen und einzudämmen – welche Gefahr? Diese eben!).

In Punkt 3 wird noch ein wenig mea culpa angerührt. Wenn, so die seltsame Überzeugung derer, die von sich denken, sie seien so gute Menschen, man auch ein wenig eigene Schuld einräumt, dann kann man auf Grundlage dieses Eingeständnisses, anderen gegenüber so richtig auf die regulative Pauke hauen – deren Leben verteuern heißt das.

Schließlich kommt das, worum es eigentlich geht: to address the inconsistencies of current Union policies on the climate and environment emergency. Das Europäische Parlament stellt der Europäischen Kommission damit einen Blankoscheck aus. Unterschiede in der Gesetzgebung der einzelnen Mitgliedsstaaten, sollen gebügelt, eingeebnet werden. Die Richtung in die diese Einebnung erfolgt ist klar, denn die Klimahysteriker haben gerade den Klima- und Umweltnotstand ausgerufen. Das bedeutet: Die Mitgliedsstaaten, die die meiste Hysterie bereits in Gesetzgebung gegossen haben, geben den Ton an, ihre Hysterie soll nach dem Willen des Europäischen Parlaments, also der 429 Hysteriker dort, den anderen Mitgliedsstaaten aufgezwungen werden, versteckt als Europäische Direktive mit dem angeblichen Ziel, die Gesetzgebung zu harmonisieren.

Das ist ein Anschlag auf die demokratische Verfassung der Mitgliedsstaaten. Die EU hatte nie eine demokratische Verfassung.



Man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass die neue EU-Kommission jedes hinterhältige Mittel nutzen wird, um die Mitgliedsstaaten der EU auf den phantasierten Klimanotstand zu verpflichten. Das alles hat mit Demokratie nichts zu tun, ein Eindruck, den auch Markus Ferber, CSU-Abgeordneter im Europaparlament hat. Ihn erinnert das Ganze an die Notstandsgesetzgebung der Nazis von 1933, an das Ermächtigungsgesetz.

Die politischen Strukturen sind heute andere. Die Wege, über die demokratische Grundrechte außer Kraft gesetzt werden, sind in der EU andere als im Dritten Reich. Im Ergebnis dürfte aber kein Unterschied zu finden sein. Die EU-Kommission wird mit der Ermächtigungsresolution, also dem Versprechen des Parlaments, alle Initiativen der EU-Kommission durchzuwinken, die eine Harmonisierung der Klimahysterie-Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten im Hinblick auf das Klima zum Gegenstand haben, Direktiven und Regulationen auf den Weg bringen, die Mitgliedsstaaten, die nicht von Klimahysterie erfasst sind, auf das gesetzgeberische Hysterieniveau der Vorreiter-Länder heben.

Das widerspricht nicht nur demokratischen Grundsätzen, es widerspricht auch der Intention, mit der die Harmonisierung von nationaler Gesetzgebung in der EU ursprünglich geschaffen wurde. Deren Zweck bestand darin, Handelshemmnisse zu beseitigen. Wie alles, so haben die Linken auch diese Politik gekapert und die ursprüngliche Regelung zerstört, um ihre ideologischen Phantasien ausleben zu können

Dass die Resolution eine Art Ermächtigungsfunktion haben könnte, ist auch dem CSU-Abgeordneten Markus Ferber aufgestoßen, er hat getweetet:

Derartiger Frevel an der Klimareligion geht natürlich nicht am ARD-Faktenfinder vorbei. Kein geringerer als Chef-Faktensucher Patrick Gensing hat es auf sich genommen, den Vergleich mit dem Dritten Reich, den Ferber anstellt, schon in der Überschrift “Keine Parallele zur Notverordnung 1933” zu diskreditieren. Es ist eine Übung in geistiger Enge, die Gensing hier ausführt, denn natürlich kann er den Tweet von Ferber nur als Hinweis auf die erste Notverordnung von Adolf Hitler vom 28. Februar 1933 “Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz des Deutschen Volkes” interpretieren und in einem 1:1 Vergleich zu dem Ergebnis kommen, dass beides nichts miteinander zu tun hat.

Es steht zu befürchten, dass Gensing, schlüge man ihm mit einer Latte und einem Baseballschläger hintereinander jeweils einen Zahn aus, dennoch zu dem Schluss kommen würde, Latte und Baseballschläger hätten nichts miteinander zu tun. Seine Unfähigkeit oder Unwilligkeit oder beides, historische Ereignisse aus ihrem Kontext zu lösen und im Hinblick auf ihre formale Struktur “Holzstab zur Entzahnung”, um in der Sprache der Antifa zu bleiben, die Gensing sicher versteht, zu vergleichen. Natürlich ist der Inhalt der Notverordnung vom 28. Februar 1933 ein anderer als der Inhalt der Klima-Hysterieresolution des Europaparlaments vom 28. November. Betrachtet man die Resolution jedoch im Kontext, so wie Ferber das tut, wenn er schreibt: “Wer heute den Klimanotstand ausruft, fordert nichts anderes, als Entscheidungen ohne demokratische Legitimation und zielt darauf ab, demokratische Rechte außer Kraft zu setzen”, dann verweist dies auf etwas ganz anderes als die Notverordnung aus dem Februar 1933. Es verweist auf das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933. Eigentlich drängt es sich auf, dass Ferber hier eine Parallele in der Entwicklung macht, erst Notverordnung, dann Ermächtigungsgesetz. Wir haben dieselbe Parallele oben argumentiert und dargestellt.

Gensing sieht sie nicht.
Vielleicht ist er blind?
Vielleicht wird er fürs Blindsein bezahlt?
Vielleicht ist er auch dumm?
Vielleicht kennt er Fakten der deutschen Geschichte nicht und findet sie auch nicht, egal, wie lange er sucht?

Fest steht jedenfalls:

Die Linken im Europäischen Parlament haben die Klimahysterie für den Versuch genutzt, ein neues totalitäres Zeitalter einzuläuten.
Die Kommunistische Internationale lebt.



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