Instrumentalisierung von Recht und Hautfarbe: Vermietung nicht nur an Deutsche

Der Titel dieses Posts hätte auch “politisch korrekte Enteignung” lauten können…

Im angelsächsischen Sprachraum ist in der letzten Zeit der Begriff “Woke” aufgetaucht und nicht nur das, der Begriff hat sich in Windeseile verbreitet. Damit werden politisch-korrekte Zeitgenossen bezeichnet, die ihre heilige Dreifaltigkeit aus Genderismus, LSBTIQ+ und Diversität so verdichtet haben, dass sie keinerlei Abweichung von dem, was sie für richtig halten, mehr dulden. “Woke” zeichnen sich durch eine unglaubliche Intoleranz, einen extremen Autoritarismus und ein Sendungsbewusstsein aus. Sie sind die europäische Antwort auf muslimische Gotteskrieger.

Vermeintlicher Rassismus, der u.a. darin besteht, dass Menschen mit nicht-weißer Hautfarbe offen diskriminiert werden, was wohl auch dann vorliegen soll, wenn sich Menschen mit nicht-weißer Hautfarbe diskriminiert fühlen, ist der Hintergrund einer denkwürdigen Verhandlung vor dem Amtsgericht Augsburg. Amtsgerichte sind in der Hierarchie deutscher Gerichte die Orte, an denen u.a. die Richter geparkt werden, deren Art und Weise der Rechtsprechung Anlass zur Sorge bei ihren Vorgesetzten gibt. An Amtsgerichten ist der Schaden, den sie anrichten können, überschaubar und gegebenenfalls durch ein Berufungsverfahren vor dem zuständigen Landgericht schnell zu beheben.

Vor dem Amtsgericht in Augsburg hat eine Verhandlung stattgefunden, eine Zivilverhandlung, die zum Ausdruck bringt, was Woke auszeichnet. Ein 81jähriger hat in der Zeitung eine Wohnung zur Vermietung angeboten und das Angebot wohl mit dem Zusatz versehen, er vermiete an Deutsche. “Ein Interessent”, so schreibt die Augsburger Allgemeine, habe dagegen geklagt und nun vor dem Amtsgericht Augsburg, vor deren Zivilabteilung, eine “Entschädigung von 1000 Euro zugesprochen bekommen”.



Da keinerlei Schaden eingetreten ist, weder psychisch noch physisch, kann die Entschädigung nur der Wiedergutmachung eines Verstoßes gegen die politische Korrektheit dienen. Das Augsburger Urteil ist somit ein Gesinnungsurteil. Ein Richter bestraft einen 81jährigen, weil er die falsche Gesinnung hat. Am Urteil erschreckend ist die Tatsache, dass in der Abwägung zweier Rechtsgüter, nämlich dem Eigentumsrecht, das ein Vermieter nach wie vor über seine Wohnungen ausübt und dem, was man als Nicht-Diskriminierungs-Recht eines Mietinteressenten bezeichnen kann, das Eigentumsrecht des Vermieters untergeordnet, als nichtig erklärt wird. Damit wird ein Gruppenrecht, denn vor Diskriminierung geschützt sind gesellschaftliche Gruppen, nicht Individuen, einem individuellen Recht übergeordnet. Die deutsche Geschichte ist voller Beispiele, die zeigen, was passiert, wenn Individualrechte zu Gunsten von Gruppenrechten aufgeweicht oder beseitigt werden. Es ist wohl nicht notwendig, das auszuführen.

Das Urteil lässt aus vielen Gründen einen schalen Geschmack zurück. Als Gesinnungsurteil steht es in einer eher bedenklichen Reihe entsprechender historischer Urteile. Als explizite Überordnung von Gruppen- über Individualrechte steht es in einer ebenso bedenklichen historischen Tradition. Als Urteil, das öffentliche Verbreitung erfahren hat, wird es zu einer weiteren Antagonisierung gesellschaftlicher Gruppen beitragen, und last but not least, als Urteil, das eine neue Variante von Einkommensquelle öffnet, Tür und Scheunentor für einen neue Form des in Deutschland so beliebten Abmahnwesens, aufstößt, in die Geschichte eingehen.

Das bringt uns zur Person des “Interessenten”, der nach eigenen Angaben nach Augsburg ziehen wollte.

Hamado Dipama, der Interessent aus der Augsburger Allgemeine, ist nicht nur Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrates, er ist stimmberechtigtes Mitglied in “Ausschuss 4: Ausländer- und Zuwanderungsrecht, mit Rassismus, Diskriminierung und Flüchtlingspolitik” des Migrationsrats der Landeshauptstadt München. Übrigens findet sich keinerlei Haushaltsposten für den Migrationsrat im Gesamthaushalt der Landeshauptstadt, was zumindest seltsam anmutet. Die Mitglieder des Migrationsrates der Landeshauptstadt München wurden am 22. Januar 2017 gewählt. Die Amtszeit beträgt 6 Jahre. Dipama hat sich offenkundig auf ein Pendlerdasein für die nächsten 3 Jahre eingestellt, täglich 80 Kilometer von Augsburg nach München sind ja auch nicht weiter erwähnenswert … Dipama ist das, was man einen afrikanischen Funktionär nennen kann. Er ist Mitglied im Arbeitskreis Panafrikanismus e.V., einer Organisation, die den (Alp-)Traum vom geeinten Kontinent Afrika (unter einer Regierung) etwas umgedeutet hat: “Pananafrikanismus bedeutet für uns heute vor allem, die Anerkennung der zerstückelten Existenz der Menschen mit afrikanischen Wurzeln, ihre Ausgrenzung, Marginalisierung und Entfremdung, sowohl auf dem Kontinent, als auch in der Diaspora.” Die Opferrolle hat viele Schattierungen. Er ist Gründungsmitglied im Zentralrat der Afrikanischen Gemeinde in Deutschland, der vom Bundesinnenministerium finanziell unterstützt wird. Dipama ist allem Anschein nach ein Vertreter jener neuen Sorte von Mensch, die sich entweder vollständig durch ihr Geschlecht oder ihre Hautfarbe oder ihre sexuelle Orientierung oder eine intersektionale Schnittmenge daraus definiert bzw. sich aus dieser Definition ein Auskommen gebastelt hat, was man im Falle von Dipama als Hautfarben-Aktivismus bezeichnen könnte.

Der folgende Beitrag findet sich auf der Seite des Bayerischen Flüchtlingsrats:
Im Jahr 2014 hat Hamado Dipama im Auftrag des Bayerischen Flüchtlingsrats Münchner Nachtclubs besucht, um dort – wie er meint – entweder diskriminiert zu werden oder nicht. Nahm der “Test” den erstgenannten Ausgang, dann folgte im nächsten Schritt die Klage, über die wiederum die Münchner Abendzeitung berichtet:

“25 Diskotheken, 20 mal: Du kommst hier nicht rein. Ein Mann aus Burkina Faso wollte das so nicht hinnehmen und zog gegen Münchner Diskotheken vor Gericht. Sein Vorwurf: Rassismus. Das Amtsgericht gab ihm nun recht.

Der aus Burkina Faso stammende Hamado Dipama hatte sechs Clubs auf Unterlassung verklagt und Schmerzensgeld verlangt, weil er davon ausgeht, dass er wegen seiner Hautfarbe vom Türsteher abgewiesen wurde. Noch in einem weiteren Fall gab das Gericht Dipama recht und sprach ihm ebenfalls 500 Euro zu. Es gab zwei Vergleiche, eine Klage zog Dipama nach Gerichtsangaben zurück, in einem Fall wurde seine Klage abgewiesen. Gegen dieses Urteil will Dipama allerdings Rechtsmittel einlegen, wie er der Deutschen Presse-Agentur sagte.

Betrachtet man das Geschilderte sozialpsychologisch, dann muss man bei Dipama eine Disposition, sich wegen seiner Hautfarbe diskriminiert zu fühlen, feststellen. Betrachtet man es ökonomisch, dann kommt man zu dem erschreckenden Befund, dass es die irre Gesetzgebung, die in Deutschland offenkundig vorhanden ist, möglich macht, die eigene Hautfarbe als Einkommensquelle einzusetzen und vor Gericht zu nutzen. Betrachtet man das Geschilderte moralphilosophisch, dann kommt man nicht um die Feststellung herum, dass die Gesetzgebung, die angeblich der Gleichstellung von Menschen dienen soll, Privilegien verleiht und somit dem Gerechtigkeitsgrundsatz widerspricht. Offenkundig können bestimmte Gruppen der Gesellschaft, ihre nicht-weiße Hautfarbe als Mittel zum Zweck einsetzen, um sich zum Opfer zu stilisieren, während ein Deutscher, der vor einem Nachtclub abgewiesen wird und die Vermutung hat, er sei deshalb abgewiesen worden, weil er breites Bayerisch spricht, das seinen Landbewohner- und Arbeiterhintergrund verrät, keinerlei Chance hat, seine gefühlte Diskriminierung in Bares umzumünzen. Soziologisch betrachtet, überwiegt das Erschrecken darüber, dass eine Gesellschaft systematisch eine Invasion privater Entscheidungen durch politisch-korrekte Gesinnung subventioniert und damit eine neue soziale Ungleichheit begründet, die nicht mehr nach harten Kriterien wie “Status” oder “Einkommen” trennt, sondern nach ideologischen Kriterien der “Gesinnung”.



Man lacht so gerne über das Kaiserreich, in dem der Satz “Hamse jedient”, den Carl Zuckmeyer im Hauptmann von Köpenick so schön exponiert, zur sozialen Differenzierung genutzt wurde. An die Stelle des Militärdienstes als Indikator einer “richtigen Gesinnung” tritt heute ein Bekenntnis zu Gruppenrechten, die gnadenlos über alle anderen Rechtsgüter gestellt werden. Spätestens dann, wenn in Urteilen auftaucht, dass ein nicht-weißer oder ein nicht-Deutscher aufgrund seiner Hautfarbe oder seiner Nationalität besonders haftempfindlich ist und deshalb einen Strafrabatt erhält, bleibt das Lachen im Halse stecken, denn dann sind wir im Bereich der Klassenjustiz angekommen: Dieses Mal bestimmen die Woke, was strafbar ist und was nicht, an den Folgen von Faschismus wird das nichts ändern.

Und was lernt ein Vermieter, der nicht denselben Fehler machen will, den der Augsburger Vermieter gemacht hat, nämlich den, ehrlich zu sein. Nun, er sagt, dass er alle Mietbewerber gesammelt und aufgrund der hohen Nachfrage gelost hat. Zufällig wurde ein deutscher Bewerber gezogen. Wer wollte das widerlegen? Woke kultivieren das Lügen, bei sich und – per Zwang – bei anderen.



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