Jugendstrafrecht: Totschlag wie in Augsburg nahezu folgenlos…?
Der 17jährige , der in Augsburg einen Feuerwehrmann umgebracht hat, und den man wohl als einen „multiplen Staatsangehörigen“ mit derzeitigem Wohnsitz in Deutschland ansehen muss, wird wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Das sind Delikte, von denen man denken würde, sie ziehen … Jugendstrafrecht: Totschlag wie in Augsburg nahezu folgenlos…? weiterlesen
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